Rezensionsexemplare

  • Wie sollte man mit Rezensionsexemplaren umgehen? Ist es okay, sie weiterzuverkaufen?

    Welchen Grund hat es, wenn Verlage dies versuchen einzuschränken? Ist so eine Einschränkung, z.B. durch Aufkleber noch übliche Praxis oder inzwischen unüblich?

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Mir wurde schon vor vielen Jahren bei meinem Einstieg in die Spielebranche von mehreren Verlagsmitarbeitern unterschiedlicher Verlage erklärt, dass Rezensionsexemplare von Spielen genauso wie bei Büchern generell nicht verkauft werden dürfen. Ich hielt das immer für eine Art "Gesetz", habe aber nie hinterfragt, ob ein echtes Gesetz dahintersteckt oder nicht. Auf Internetseiten über Bücher wird diese Behauptung jedenfalls auch heute noch vertreten.

    Hier mal ein Beispiel-Link. Auf dieser Seite heißt es u. a.:

    Zitat

    Rezensionsexemplare sind KEIN Geschenk.

    Sie werden zwar nicht mit Geld bezahlt, aber mit der Veröffentlichung einer Buchbesprechung. Daher geht mit der Annahme eines Rezensionsexemplar auch immer eine gewisse Verpflichtung einher, aber dazu mehr im letzten Abschnitt.

    Zitat

    Rezensionsexemplare dürfen nicht weiterverkauft werden. Oft sind sie auch an der Seite gestempelt, so, dass man auch nach drei Jahren noch weiß, dass dieses Buch ein Rezensionsexemplar war. Aber auch, wenn sie nicht durch einen Stempel gekennzeichnet sind, dürfen sie nicht zu Geld gemacht werden.

    Also vorher überlegen, was mit dem Buch hinterher geschehen soll, wenn es nicht im eigenen Bücherregal stehen kann.

    Ich weiß nicht, woher die Autorin ihr Wissen nimmt, aber auch auf anderen Seiten mit Tipps für Blogger und Rezensenten finden sich vergleichbare Aussagen. Ob dies juristisch haltbar ist oder einfach nur eine Art Ehrenkodex, weiß ich nicht.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es dazu eine verbindliche gesetzliche Regelung geben sollte. Das können die beiden Vertragsparteien (Verlag und Rezensent) mit Sicherheit frei mit einander aushandeln. Das einizige, wo der Staat da mitreden wird ist die steuerliche Behandlung.

  • Steuerrechtlich sind sie jedenfalls als Sacheinnahme anzugeben und somit "bezahlt" der Rezensent dafür. Warum sollte er sie dann nicht günstig weiterverkaufen dürfen?


    Was ist der "Sinn" des "Ehrencodex"?

  • Ehrenkodex

    Das hielte ich für eine sehr dumme Einstellung. Eben weil es keine Geschenke sind (steuerlich? s.u.), sondern eine Gegenleistung auf der anderen Seite steht, die auch in etlichen Stunden Arbeit ausarten kann und als Auftragsarbeit bei einer Agentur dem Verlag ein vielfaches seiner Kosten produzieren würden, als wenn er ein Rezensionsexemplar an einen Influencer gibt.


    Noch dazu kommt ja, dass der Influencer sich über einen sehr langen Zeitraum erstmal eine Reichweite aufbauen muss, die natürlich auch bezahlt werden sollte. Ist im Handwerk ja nicht anders. Ich zahle nicht für die 2 Stunden, die der Maler einen Türrahmen lackiert, sondern auch für seine Jahre an Ausbildung und Erfahrung, die zu einem besseren Ergebnis führen, als wenn ich es selbst machen würde - in der Theorie :D


    Soll heißen: Bei branchenüblicher Bezahlung könnte sich ein YouTuber gemessen am zeitlichen Aufwand das Spiel gleich mehrmals kaufen. Der Verlag hat dadurch natürlich eine sehr günstige Werbemaßnahme und muss sich um nichts mehr kümmern. Klar freuen die sich, dass das Leute auch noch freiwillig machen ;)


    In diesem Sinne finde ich einen "Ehrenkodex" in diesem Fall falsch. Ganz anders sieht das vielleicht steuerlich aus - das ist eine Frage. Ob das als Geschenk gilt oder was weiß ich - keine Ahnung! Das würde mich auch mal interessieren. Aber moralisch sehe ich überhaupt kein Problem darin, ein Rezensionsexemplar - wenn es nicht als solches gekennzeichnet ist und dafür auch Arbeit erfolgt ist - zu verkaufen.


    Für mich wäre das vergleichbar mit Unfug wie: Dein Chef zahlt dir extra wenig Geld - dafür darfst Du es aber nicht ausgeben! ;)

  • Ich glaube, es hat auch bezüglich Steuern und Autorenprovisionen Auswirkungen, aber ich bin mir da nicht sicher.


    Ich fand es eigentlich okay, wenn bei meinem Spiel Rezensenten nach einer Rezension das Exemplar weiterverkauft haben. Schließlich hat sich da dann jemand viel Mühe gemacht, und das Exemplar bzw. der Erlös durch den Verkauf sehe ich da quasi als Dankeschön, im Wissen, dass eine Rezension viel mehr wert sein kann. Nicht okay finde ich, wenn jemand explizit um ein Rezensionsexemplar bittet, aber dann nie eine Rezension kommt ...

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Nicht okay finde ich, wenn jemand explizit um ein Rezensionsexemplar bittet, aber dann nie eine Rezension kommt ...

    DAS geht natürlich in keinem Fall! Leider gibts sowas aber immer wieder.

    Explizit darum bitten und dann nicht liefern finde ich mindestens "schwierig" :) Es gibt anders herum aber ja auch die Fälle, dass um Rezensionen gebeten wird und ein Exemplar quasi auf Anlass des Verlags verschickt wird. Wenn man sich dann bei Missgefallen davon distanziert und eben keine Rezension macht, finde ich das auch wieder vertretbar.

  • Steuerrechtlich sind sie jedenfalls als Sacheinnahme anzugeben und somit "bezahlt" der Rezensent dafür. Warum sollte er sie dann nicht günstig weiterverkaufen dürfen?

    Da muss man aber schon noch einmal differenzieren: Zwischen "etwas bezahlen" und "etwas als Einnahme versteuern" besteht dann schon noch ein nicht unerheblicher Unterschied. Ob ich nun den Preis für ein Spiel von bspw. 100€ tatsächlich bezahlen muss oder aber einen Wert von 100€ in meiner GuV als Einnahme berücksichtige und diese dann u.U. mit einem Steuersatz X versteuern muss, ist ja nunmal nicht das gleiche.


    M.E. müsste im Falle eines Verkaufs eines Rezensionsexemplares neben der Verbuchung der Sacheinnahme zusätzlich noch der Verkaufserlös auf der Einnahmeposition verbucht werden... unabhängig von der Frage, ob man es überhaupt sollte oder darf.

  • Explizit darum bitten und dann nicht liefern finde ich mindestens "schwierig" :) Es gibt anders herum aber ja auch die Fälle, dass um Rezensionen gebeten wird und ein Exemplar quasi auf Anlass des Verlags verschickt wird. Wenn man sich dann bei Missgefallen davon distanziert und eben keine Rezension macht, finde ich das auch wieder vertretbar.

    Sehe ich ähnlich. Wenn ich als Verlag jemanden um eine Rezension bitte und derjenige sinngemäß antwortet "Ich schaue es mir gerne mal an, aber ich kann nichts versprechen", dann ist es auf jeden Fall mein persönliches Risiko.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Steuerrechtlich sind sie jedenfalls als Sacheinnahme anzugeben und somit "bezahlt" der Rezensent dafür. Warum sollte er sie dann nicht günstig weiterverkaufen dürfen?

    Da muss man aber schon noch einmal differenzieren: Zwischen "etwas bezahlen" und "etwas als Einnahme versteuern" besteht dann schon noch ein nicht unerheblicher Unterschied. Ob ich nun den Preis für ein Spiel von bspw. 100€ tatsächlich bezahlen muss oder aber einen Wert von 100€ in meiner GuV als Einnahme berücksichtige und diese dann u.U. mit einem Steuersatz X versteuern muss, ist ja nunmal nicht das gleiche.


    M.E. müsste im Falle eines Verkaufs eines Rezensionsexemplares neben der Verbuchung der Sacheinnahme zusätzlich noch der Verkaufserlös auf der Einnahmeposition verbucht werden... unabhängig von der Frage, ob man es überhaupt sollte oder darf.

    Dafür sind dann glücklicherweise Steuerberater da und regeln das für einen :)

  • Klar unterscheiden muss man zwischen "Rezensionsexemplaren" -das sind Bemusterungsexemplare, die potentiell Interessierten Pressevertreter*innen und Blogger*innen (allgemein neudeutsch: Content Creator*innen) zugesandt werden, teils ohne, teils mit Anfrage (größere Kanäle werden da öfter ungefragt was zugeschickt bekommen). Hier ist auf GAR KEINEN FALL eine Gegenleistung vereinbart - ob und in welchem Umfang man etwas zu dem Spiel veröffentlicht, liegt einzig und allein bei der/dem Content Creator*in.


    Dem Gegenüber gibt es Anfragen vom Typ "Hey, ich würd Dir ein Spiel schicken, wenn Du dazu was machst" - das kann man auch tun, das allerdings sind dann kennzeichnungspflichtige Werbungen, weil ja eine Art Vertrag entsteht: Person A macht was, Person B schickt eine geldwerte Leistung.


    Ich denke, bei dem letzteren Fall ist es natürlich völlig in Ordnung, wenn jemand das, was er da für eine Gegenleistung erhält, auch verkauft. Im ersten Fall scheiden sich die Geister - was die moralische "Verpflichtung" angeht. Gesetzlich gibt es meines Wissens überhaupt keine Grundlage, die einen Weiterverkauf ausschließt. Ob Schenkung oder geldwerte Gegenleistung - das Spiel geht in meinen Besitz über und ich kann damit machen, was ich will, wenn ich nicht vorher eine anderslautende Vereinbarung unterschrieben habe.


    Was den moralischen Punkt angeht, kopiere ich mich mal aus dem RPS-Thread (der da in der Tat falsch ist):

    Das Argument, dass Rezi-Exemplare nicht verkauft werden dürfen, kommt ja oft - und oft eben auch von Neider*innen, die das Gefühl haben, man wolle "die schnelle Mark" machen und würde dann bevorzugt. Im Allgemeinen ist diese Blogarbeit (egal ob YT oder Schriftblog) aber Steckenpferd: Über die YT-Werbung kommen monatlich mal 40€ rein - toll für ein neues Spiel oder so, aber man hat vorher schon echt viel Geld in das Equipment gesteckt - und die (Frei-)Zeit, die man damit verbringt, ist enorm. Deswegen gibt es ja auch jedes Jahr so viele neue Kanäle - und so viele Kanäle, die dann auch wieder aufgegeben werden, weil sich der gewünschte Effekt (die schnelle Mark) nicht einstellt. Wenn dann tatsächlich mal ein*e Blogger*in Rezensionsexemplare verkauft, gibts hin und wieder einen Shitstorm - weil der/die das bitte alles verschenken soll. Als ob irgendeine*r in Deutschland vom Verkauf von Reziexemplaren leben könnte... naja.


    Für die Firmen wiederum ist es problematisch: Sie möchten einen Werbeeffekt, aber OHNE, dass Werbung auch drauf steht... also erwarten sie durchaus eine Gegenleistung, auch wenn sie das nicht formulieren.

  • Dafür sind dann glücklicherweise Steuerberater da und regeln das für einen :)

    Das ist grundsätzlich richtig. Wenn ich als pfiffiger Rezensent allerdings der Meinung bin, dass ich mit dem Rezensionsexemplar ja nur mein Privateigentum außergewerblich verkauft und das gar nicht erst dem Steuerberater melde, regelt der da auch nix mit. ;)


    Mir ging es auch vorrangig darum, noch einmal klarzustellen, dass "etwas versteuern" und "etwas bezahlen" nicht das gleiche sind - zumindest nicht in der Höhe des Betrags.

  • Nicht okay finde ich, wenn jemand explizit um ein Rezensionsexemplar bittet, aber dann nie eine Rezension kommt ...

    DAS geht natürlich in keinem Fall! Leider gibts sowas aber immer wieder.

    Das betrachte ich aber als meine Freiheit. ;)
    Ich schreibe nur Empfehlungen. Im Namen der Brettspielgruppe wäre es selbst nicht zum Vorteil, "nicht gute" Spiele zu "präsentieren". Wer tät denn in die Gruppe kommen mögen, um vielleicht "nicht gute" Titel aufgetischt zu bekommen. :?:
    Ich verschwende weder Papier, Druckschwärze noch die Zeit des Lesers für Titel, die ich nicht guten Willens empfehlen kann. Es gibt genug empfehlenswerte Spiele.
    Den Verriss überlasse ich gerne dem, der sich darüber selbst profilieren mag. 8-))

    Liebe Grüße
    Nils (hat wegen "Aussetzern" mit den Verlagen kein Problem.)

  • Das hielte ich für eine sehr dumme Einstellung. Eben weil es keine Geschenke sind (steuerlich? s.u.), sondern eine Gegenleistung auf der anderen Seite steht, die auch in etlichen Stunden Arbeit ausarten kann und als Auftragsarbeit bei einer Agentur dem Verlag ein vielfaches seiner Kosten produzieren würden, als wenn er ein Rezensionsexemplar an einen Influencer gibt.


    Noch dazu kommt ja, dass der Influencer sich über einen sehr langen Zeitraum erstmal eine Reichweite aufbauen muss, die natürlich auch bezahlt werden sollte.


    ?

    Bezahlen für Rezensionen?


    Verkaufen wird man das wohl können, der Sachwert ist ja in der Regel eher vernachlässigbar.


    Ich hab Freunde, die lösten ihre Sammlung per Verschenken auf, da es ihnen der Aufwand nicht wert war.

    Und eh nicht ganz falsch.

    Rechnet mal zusammen, was es an Zeit beanspruchen kann, so ein Spiel privat an privat zu veräußern: Von der strengen Prüfung, über die Anzeige (ich meist über eine lokale Marktplatzseite - also Fotos machen, Annonce schreiben, Preisgestaltung, hochladen), etwaige Leerkommunikation, endgültige Übergabe - gar noch mit Verpackung/Postweg - reinste Liebelei .... was ist Zeit wert?

    Mit der Nase auf meinem smarten Device getippt.

    Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass das :?: entfernt werden muss

  • ?

    Bezahlen für Rezensionen?

    Selbstverständlich. Das sind in deutschen Landen fast kostenlose Werbemaßnahmen für Verlage, die sie bei Agenturen tausende Euros kosten würden.

  • Rechnet mal zusammen, was es an Zeit beanspruchen kann, so ein Spiel privat an privat zu veräußern: Von der strengen Prüfung, über die Anzeige (ich meist über eine lokale Marktplatzseite - also Fotos machen, Annonce schreiben, Preisgestaltung, hochladen), etwaige Leerkommunikation, endgültige Übergabe - gar noch mit Verpackung/Postweg - reinste Liebelei .... was ist Zeit wert?

    Also ich hab im Laufe der letzten Jahre durch Spiele-Verkäufe irgendwas im Bereich um die 1.500 Euro wieder reingeholt und pi mal Daumen meine ursprünglichen Ausgaben damit wieder drin gehabt. Lässt sich halt drüber streiten, wie viel Zeit wert ist.


    Lief bei mir halt über die Jahre nebenbei und hab ich jetzt nicht groß als lebensprägenden Zeitfresser empfunden ;)

  • Zum Thema, was ich mich schon mehrfach mal gefragt und dann nie weiter verfolgt habe:

    Geht bei Rezensions-Exemplaren eigentlich auch immer ein Eigentumsübertrag einher oder wechselt mit Übersendung teilweise einfach nur der Besitzer? ;)

  • Muster herschenken? Wäre eigentlich kein Problem. Damit habe ich aber keine guten Erfahrungen gemacht. Das "Problem" sind die Beschenkten.

    Kindergärten oder andere Einrichtungen, die mit Spielen pfleglich umzugehen wissen, haben einen guten Bestand und brauchen nicht viel Neues. Was sie nicht sogar ein Leichtes über ein vorhandenes Budget auch anschaffen können.

    Und dort, wo unpfleglich mit Spielen umgegangen wird, findet man Berge mit unbrauchbaren Spielen (Fehlteile). 8o Ich habe wirklich ein Problem damit, solchen Einrichtungen die guten Spiele hinzustellen.

    Verkaufe ich die Muster für geringes Geld 5-10 € (nicht zu diesem Wucher hier im Forum. 8o ) in der Stadt, dann vermute ich, dass diese Exemplare auch eine Wertschätzung erfahren. Und - irgendwie wird es mir auch gleichgültig, wie dann damit umgegangen wird. Dieses Empfinden habe ich beim Verschenken an diese kritischen Einrichtungen nicht. Auch beim Verschenken möchte ich, dass das "Geschenk" wertgeschätzt wird und nicht nach zwei Mal Ausprobieren wegen Gleichgültigkeit Schrott ist. :/

  • Wenn das also Werbung ist, ist es schon eine "kritische Bewertung" mit Geschmäckle.

    Es gibt keine schlechte PR.

    Natürlich ist das Werbung. Was soll es denn sonst sein?! Ob Plakat, Zeitung, Radio, TV oder YouTube und Insta. Es geht darum, dass möglichst viele Leute dein Produkt sehen.

    Wie gesagt: Zeig mir eine Alternative, wie ein Verlag aus eigener Kraft ein paar tausend potenzielle Käufer erreicht, die in den geringen Kosten vergleichbar wäre.

    Wir sprechen hier für den Verlag schließlich nur von je 1 Exemplar und 5 Minuten Zeit um eine Mail zu schreiben.

  • Es ist wie immer bei solchen rechtlichen Dingen: Es kommt darauf an!


    Die Frage ist, was mit dem Verlag vereinbart ist. Man schickt ja keiner Partei "ungefragt" ein Spiel zu. Ich komme nicht aus dem Spieleumfeld, also kenne ich nicht die Gepflogenheiten aber ich würde davon ausgehen, dass es einen Vertrag zwischen den Parteien gibt. Rechtsgeschäfte sind in Deutschland auch mündlich machbar, man hat natürlich das Problem dies dann vor Gericht zu beweisen. Wenn das Spiel aber die Bezahlung darstellt, darf es nicht ohne weiteres eingeschränkt werden. Ich kann ja auch nicht sagen: "Hier hast du 50€, aber nur für grüne Socken ausgeben!".

    Ich habe nur die Vermutung, dass die Brettspielbubbel hier einfach sehr klein ist und viele Dinge einfach nicht vernünftig geregelt sind.


    Der Aufrduckt "Rezensionsexemplar - Nicht verkäuflich" ist also erst einmal nur ein Hinweis - vor allem für die Händler, welche solche Exemplare zur Ansicht oder für den Laden bekommen.

  • Es gibt anders herum aber ja auch die Fälle, dass um Rezensionen gebeten wird und ein Exemplar quasi auf Anlass des Verlags verschickt wird. Wenn man sich dann bei Missgefallen davon distanziert und eben keine Rezension macht, finde ich das auch wieder vertretbar.

    Sehe ich komplett anders und sehr schwach vom Rezensenten. Entweder möchte ich etwas machen und mache es auch, oder eben nicht. Wenn du Arbeit von einem Kunden (= Spiel) annimmst, haust du ja auch nicht direkt beim Erstkontakt wieder ab, weil dir seine Nase nicht gefällt.


    Ob der Verlag die negative "Werbung" dann gut findet und daraus resultiert, dass er weniger / keine Exemplare mehr an diese Person schickt, ist ein anderes Thema.

  • Das ist grundsätzlich richtig. Wenn ich als pfiffiger Rezensent allerdings der Meinung bin, dass ich mit dem Rezensionsexemplar ja nur mein Privateigentum außergewerblich verkauft und das gar nicht erst dem Steuerberater melde, regelt der da auch nix mit. ;)

    Das große Problem an der Sache ist doch, dass sich die meisten Rezensenten im Brettspielbereich in einem steuerrechtlichen Dilemma befinden.

    Einerseits müssten sie das ganze als freiberufliche Tätigkeit anmelden. Andererseits sind übersteigen die ganzen Ausgaben für Equipment etc. ganz schnell die Einnahmen von 3,48€ von YouTube und 150€ für 2 große und 4 kleine Spiele pro Monat. Am besten schafft man sich dann nen Spieletisch an und schon macht man massiv Verlust und ist eben nicht mehr im Gewerbe, sondern in der Liebhaberei. Dann hat man den ganzen Aufwand betrieben und kriegt gesagt, dass man das so nicht anerkennt vom Finanzamt.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Das große Problem an der Sache ist doch, dass sich die meisten Rezensenten im Brettspielbereich in einem steuerrechtlichen Dilemma befinden.

    Einerseits müssten sie das ganze als freiberufliche Tätigkeit anmelden. Andererseits sind übersteigen die ganzen Ausgaben für Equipment etc. ganz schnell die Einnahmen von 3,48€ von YouTube und 150€ für 2 große und 4 kleine Spiele pro Monat. Am besten schafft man sich dann nen Spieletisch an und schon macht man massiv Verlust und ist eben nicht mehr im Gewerbe, sondern in der Liebhaberei. Dann hat man den ganzen Aufwand betrieben und kriegt gesagt, dass man das so nicht anerkennt vom Finanzamt.

    Naja, wenn du im Jahr nicht mehr als 410€ Gewinn (sprich Einnahmen abzgl. Ausgaben) machst, ist es auch steuerrechtlich nur Liebhaberei und kein Gewerbe. Landest du darüber, sieht das eben schnell anders aus...

  • Ich persönlich finde, es ist die schönste Lösung, wenn die Rezensionsexemplare verschenkt werden, über Gewinnspiele und ähnliches. Ist für die Influenzer wiederum auch Werbung und so schließt sich der Kreis..

    Ich fand es eigentlich okay, wenn bei meinem Spiel Rezensenten nach einer Rezension das Exemplar weiterverkauft haben. Schließlich hat sich da dann jemand viel Mühe gemacht, und das Exemplar bzw. der Erlös durch den Verkauf sehe ich da quasi als Dankeschön, im Wissen, dass eine Rezension viel mehr wert sein kann.

    Den Rezensenten würde ich aber auch das gönnen, nur das wird wirklich von einigen eher negativ aufgefasst, die die Hintergrundarbeit nicht reflektieren..

    Bitte Rechtschreibfehler ignorieren :S

    Tippe oft mit Handy in der einen Hand und Baby in der anderen :danke:

  • Wenn du Arbeit von einem Kunden (= Spiel) annimmst, haust du ja auch nicht direkt beim Erstkontakt wieder ab, weil dir seine Nase nicht gefällt.

    Hehe - du willst doch nicht allen Ernstes behaupten, dass die Verlage das Spiele-Empfehlen als echte Arbeit wertschätzen wollten. :lachwein:

    Dann könnten die Verlage auch auf den entsprechenden Medien ganz klassisch kostenintensive Anzeigen schalten, damit dem Rezensenten ein Honorar ermöglicht wird. Das Ziel der Verlage des "Musters verschenken" ist doch ganz eindeutig, diese Anzeigekosten sparen zu können. :/

    Von einem solchen Honorar könnte sich der dann unabhängige Rezensent auch die besprochenen Titel sogar selbst kaufen. 8o

    Ich vermute, dass die ganze Leidenschaft des Spieleempfehlens noch nicht vollends erfasst wurde. ;)

  • werden, über Gewinnspiele und ähnliches.

    Bin ich auch schon mit durch. Ich habe mal monatlich ein Rätselspiel gemacht. Das hatte mir sogar Spaß gemacht.

    Aber preise ein Gewinnspiel im Internet an und in Kürze wird man von Portalen erfasst, die sich auf Gewinnspiele spezialisiert haben. Dort wird die Lösung rumgereicht. Man hat bald Unmengen an internationalen Einreichungen, denen es nur um das Abgreifen geht - denen der Ausrichter absolut gleichgültig ist. :rolleyes:
    Die Zielgruppe, die ich eigentlich erreichen wollte, hatte nur das Nachsehen beim Veröffentlichen der Gewinner.

    Liebe Grüße
    Nils (hatte sogar die Verlage als Unterstützer des Gewinnspiels gewinnen können)

  • Naja, wenn du im Jahr nicht mehr als 410€ Gewinn (sprich Einnahmen abzgl. Ausgaben) machst, ist es auch steuerrechtlich nur Liebhaberei und kein Gewerbe. Landest du darüber, sieht das eben schnell anders aus..

    Ja eben. Nur liegen eben bei dem, was man ansetzen kann gerade im Brettspielbereich vermutlich 95%+ da drunter. Kosten für Kamera, Mikrofon, Brettspieltisch, Büromaterial, anteilig Telefon, etc. werden die im Vergleich wenigen Spiele nicht aufwiegen, dass Gewinn gemacht wird. Zumal ja auch alle anderen Brettspielkäufe geltend gemacht werden können. Aber versuch mal das vorher mit dem Finanzamt auszumachen...

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Dann könnten die Verlage auch auf den entsprechenden Medien ganz klassisch kostenintensive Anzeigen schalten, damit dem Rezensenten ein Honorar ermöglich wird. Das Ziel der Verlage des "Musters verschenken" ist doch ganz eindeutig, diese Anzeigekosten sparen zu können.

    So ist das Geschäft mittlerweile, früher im klassischen Zeitschriftenmarkt war ja beides gegeben. Jetzt wird eben keine Werbung mehr geschaltet und es gibt genug, die in ihrer Freizeit entsprechenden Content erstellen. Da brennen denke ich auch genug Leute aus und wer länger dabei ist und damit Geld verdienen möchte, verlagert sich teilweise direkt auf gekauften Content sowohl für Kickstarter Projekte als auch für die normalen Verlage. Das war früher bei den Medien eher "getrennt" zwischen Redaktion und Werbeabteilung.

  • werden, über Gewinnspiele und ähnliches.

    Bin ich auch schon mit durch. Ich habe mal monatlich ein Rätselspiel gemacht. Das hatte mir sogar Spaß gemacht.

    Aber preise ein Gewinnspiel im Internet an und in Kürze wird man von Portalen erfasst, die sich auf Gewinnspiele spezialisiert haben. Dort wird die Lösung rumgereicht. Man hat bald Unmengen an internationalen Einreichungen, denen es nur um das Abgreifen geht - denen der Ausrichter absolut gleichgültig ist. :rolleyes:
    Die Zielgruppe, die ich eigentlich erreichen wollte, hatte nur das Nachsehen bei Veröffentlichen der Gewinner.

    Liebe Grüße
    Nils (hatte sogar die Verlage als Unterstützer des Gewinnspiels gewinnen können)

    Oh okay, danke für die genaue Erklärung!

    Das hätte ich jetzt nicht erwartet und klingt wirklich nervig...

    Bitte Rechtschreibfehler ignorieren :S

    Tippe oft mit Handy in der einen Hand und Baby in der anderen :danke:

  • Da irrst Du Dich. Es kommt durchaus vor, dass man ungefragt Spiele zugeschickt bekommt. Ich erinnere mich daran, dass Tom Vasel mal irgendwann erzählte, dass sie aus dem Auspacken gar nicht mehr raus kommen.


    Und in den anderen Fällen läuft es entweder so:

    Ich: "Das Spiel xy von euch sieht ganz cool aus und würde ich mir gern mal angucken" die "ja ok" oder "ja ne" oder "ja aber nur Rabatt"

    ODER

    Die "Hast Du Bock, Dir mal xy von uns anzugucken?" ich: "ja ok" oder "ja, ne"


    Und dann gibts natürlich Verlage, die am liebsten festlegen würden, WAS ich dann mit dem Spiel alles machen soll. Das wäre aber Werbung - und dann würd ich halt (würde ich Werbung machen, was ich nicht möchte) deutlich mehr kosten. ein passendes Video, das ich für einen Verlag produzieren müsste nach der Preisliste dem Verband deutscher Sprecher ca. 100€ / Minute kosten. Damit könnten sie dann machen, was sie wollen - aber halt nicht auf meinem Kanal.

  • Es gibt anders herum aber ja auch die Fälle, dass um Rezensionen gebeten wird und ein Exemplar quasi auf Anlass des Verlags verschickt wird. Wenn man sich dann bei Missgefallen davon distanziert und eben keine Rezension macht, finde ich das auch wieder vertretbar.

    Sehe ich komplett anders und sehr schwach vom Rezensenten. Entweder möchte ich etwas machen und mache es auch, oder eben nicht. Wenn du Arbeit von einem Kunden (= Spiel) annimmst, haust du ja auch nicht direkt beim Erstkontakt wieder ab, weil dir seine Nase nicht gefällt.


    Ob der Verlag die negative "Werbung" dann gut findet und daraus resultiert, dass er weniger / keine Exemplare mehr an diese Person schickt, ist ein anderes Thema.

    Sich mit einem Spiel zu beschäftigen, kostet Zeit. Mich kostet ein Video zu einem Euro:

    Regel lesen und verstehen: 30-50 Minuten

    mindestens 2x Spielen: ca. 5 Stunden

    Video drehen (Equipment hab ich schon nicht kalkuliert): ca. 2 Stunden

    Schneiden: noch mal 2-3 Stunden

    Das sind ca. 15.5 Stunden meiner Lebenszeit - dafür "darf" ich dann ein schlechtes Spiel behalten, das ich laut Kritikern nicht mal verkaufen darf -und wenn ichs täte, nicht mal viel bekomme, weil ich ja einen Verriss gemacht habe?


    In diesen Fällen kontaktiere ich den Verlag und kommuniziere das - und in der Regel ist das eine gute Kommunikation.


    Und noch mal ganz deutlich: Es gibt keinen Kundern. Gäbe es einen, sind wir wieder bei einem Geschäftsverhältnis, das als Werbung zu kennzeichnen ist. Und ob man da Lust hat, bei einem 60€-Spiel für einen Stundenlohn von dann 4€ zu arbeiten, ist fraglich.

  • ein passendes Video, das ich für einen Verlag produzieren müsste nach der Preisliste dem Verband deutscher Sprecher ca. 100€ / Minute kosten.

    Vielen Dank für die Hausnummer. Und das bezieht sich nur auf Sprecher. Videocontent (inkl. Material, Verabreitung, etc.) liegt dann nochmal weit höher.


    In sofern ist selbst eine schlechte Rezension ein Gewinn für den Verlag, weil er mit vielleicht 15-20€ enorme Reichweite bekommt, die er sonst nicht hätte.


    Je öfter ein Spiel genannt wird und somit einem potenziellen Käufer "über den Weg läuft", desto mehr suggeriert das, dass an dem Titel ja was dran sein muss. Je öfter er auftaucht, umso mehr Relevanz bekommt er.


    Selbst wenn das Gros der Rezensenten dann eine schlechte Bewertung gibt, beschäftigen sich immer mehr Leute mit dem Produkt und informieren sich darüber. Und das wirft sicherlich immer noch mehr Käufer ab, als ein Spiel, das gar nicht besprochen/beworben wird.


    PS: Natürlich ist es dann keine Werbung im Sinne der Ausweisungspflicht mit inhaltlicher Mitbestimmung des Verlags, wie Brettspiel Dude meint. Aber jedes Auftauchen des Produkts hat einen gewissen "werberischen Effekt", s.o.

  • Deswegen verstehe ich übrigens auch nicht, warum viele Verlage sich so zieren, Rezensionsexemplare raus zu geben - zumindest an die größeren Kanäle mit passender Thematik. Wenn ich Kartenspiele oder ein komplexeres Euro habe, geb ich das Dennis von Brettspiele und mehr und dann sehen das 2000 Leute. Für einen lächerlichen Wareneinsatz von vermutlich 20€.

  • Sich mit einem Spiel zu beschäftigen, kostet Zeit.


    In diesen Fällen kontaktiere ich den Verlag und kommuniziere das - und in der Regel ist das eine gute Kommunikation.


    Und noch mal ganz deutlich: Es gibt keinen Kundern. Gäbe es einen, sind wir wieder bei einem Geschäftsverhältnis, das als Werbung zu kennzeichnen ist. Und ob man da Lust hat, bei einem 60€-Spiel für einen Stundenlohn von dann 4€ zu arbeiten, ist fraglich.

    Klar kostet das Zeit, wusste man aber schon vor der Anfrage und wer sich dazu entscheidet sollte mMn auch seine Arbeit machen. Zwingt dich ja auch niemand dazu, diese Arbeit überhaupt zu machen. Was du beschreibst ist CherryPicking. Erst anfordern, kostenloses Exemplar zugeschickt bekommen und dann sagen "och nö, gefällt mir nicht, mach ich doch nicht" finde ich einfach sehr schwach.


    Wenn du mit dem Verlag eine Lösung findest, super, aber darum ging es im obigen Beitrag nicht und wenn sich das häuft, wird es sicherlich auch nicht förderlich sein.


    Das ich ein Spiel als Kunden hingestellt habe, ist offensichtlich als Beispiel zu verstehen, um die Sache verständlicher zu machen. Das du vom Beispiel direkt wieder auf Zeit ist Geld umschwenkst, aber gleichzeitig erwähnst, dass es keinen Kunden gibt, führt das Ganze ad absurdum.


    Das kann ja gerne jeder anders sehen, aber für kostenlose Spiele CherryPicking zu betreiben, finde ich voll daneben. Zudem es den Verlag durchaus Geld gekostet hat dir das Spiel zu stellen.

  • Deswegen verstehe ich übrigens auch nicht, warum viele Verlage sich so zieren, Rezensionsexemplare raus zu geben - zumindest an die größeren Kanäle mit passender Thematik. Wenn ich Kartenspiele oder ein komplexeres Euro habe, geb ich das Dennis von Brettspiele und mehr und dann sehen das 2000 Leute. Für einen lächerlichen Wareneinsatz von vermutlich 20€.

    Genau das meine ich - günstiger kannst du kein Marketing machen.


    Ich würde - wie bei KS mittlerweile auch üblich - bei Release eine große Handvoll fest dafür einplanen.

  • sich so zieren, Rezensionsexemplare raus zu geben

    Das ist kein Zieren. Das sind oft begrenzte Mittel. Es werden 1 oder ?2? Prozent der Auflage als Muster abgegeben. Davon ist ein Teil schon *reserviert* für Stammkunden. Bei dem Rest heißt es einfach schnell sein - so, wie da wie gerne mal gehypt wird, wenn es gut läuft, ist eine Auflage dann auch mal schnell ausgeliefert und nicht mehr verfügbar.

    Die letzte meiner Anfragen, bei ich mich leider *irrte*, war #Fyfe .Ich war hastig und spannte zu spät, dass der Titel hinten raus nicht fertig designt war. Tja, und nun liegst hier herum und frisst an meinem Regal. Mal sehen, ob es für das Thalhäusl noch gut ist.

    Liebe Grüße

    Nils (hat vier Jahre lang nichts verkauft und im Keller türmst sich. 1qm Kellerfläche koste auch jeden Monat 7 Euro. 8-)) )

  • H8Man Aber komm, das ist doch absurd. Du möchtest wirklich, dass man 15 Stunden seiner Zeit investiert, um sich mit einem schlechten Spiel auseinander setzen zu müssen? Ich biete immer an, die Dinger wieder zurück zu schicken, wenn ich sie blöd finde (oder weiter an den nächsten)


    widow_s_cruse Ich nehme immer wieder wahr, dass es vor allem auf IG Content Creatoren gibt, die einfach nur ihren Loot in die Kamera halten und sich mit dem Spiel nicht wirklich auseinander setzen. Da fragt man sich dann schon irgendwann, wo Prioritäten liegen

  • ich einfach sehr schwach.

    Hui - mit einem Mal bin ich dir Rechenschaft schuldig. :lachwein:

    Sorry - DAS ist eine Angelegenheit zwischen dem Verlag und mir. Wenn du Ansprüche gelten machen möchtest - bitte - dann kaufe dir die Spielbox, die Fairplay oder gesperrten Content auf YouTube. DA hast du dann eine Leistung erbracht und kannst deswegen Ansprüche erheben oder deine Leistung wieder verweigern.

    Aber bei gratis Content - halte ich es irgendwie für unangemessen. Worauf stützt deine Basis?

    Warum soll ich dich nicht enttäuschen? 8-))