PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…

  • Ende November beschlossen. Hier ein paar Infos:


    Plattform-Betreiber müssen Daten an das Finanzamt weitergeben
    Mit dem neuen Plattform-Steuertransparenzgesetz werden Daten von privaten Verkäufern an das Finanzamt weitergegeben.
    www.onlinehaendler-news.de


    Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von...
    Im März 2021 wurde die „DAC 7“ erlassen. Die Richtlinie dient der Weiterentwicklung und Verbesserung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit der Steuerbehörden…
    www.roedl.de


    Deutscher Bundestag - Neue Meldepflicht für Betreiber digitaler Plattformen beschlossen
    Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2022, den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur…
    www.bundestag.de


    Hier der Gesetzestext:

    https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf


    Da wir als Plattform keine persönlichen Daten erheben und auch nicht wissen, ob eine Transaktion zustande gekommen ist und wenn ja zu welchem Wert, können wir keiner Meldepflicht nachkommen und müssten demzufolge den Handel hier verbieten.


    Unabhängig davon werden auch private Anbieter auf anderen Plattformen zukünftig von den Plattformbetreibern gemeldet, wenn sie über eine Plattform im Jahr mehr als 30 „Produkte“ verkaufen oder über 2.000 Euro liegen (gilt jeweils pro Plattform). Der Betreiber muss für den Zeitraum ab 1.1.23 erstmalig in 2024 melden.


    Hat jemand noch mehr Infos und Einschätzungen hierzu? Würde den Marktplatz nur schweren Herzens schließen müssen.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


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  • Wir besprechen das gerade auch in einem anderen Forum


    Lt. Gesetz:


    § 3

    Plattform; Plattformbetreiber

    (1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über

    das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf

    1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

    2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.



    § 5 Relevante Tätigkeit; Vergütung

    (1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht

    wird:

    1. die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen;

    2. die Erbringung persönlicher Dienstleistungen;

    3. der Verkauf von Waren;

    [...]


    Ich vermute mal, dass dadurch fast alles klar sein könnte...


    :mauer:

    "Ich fühle mich, als könnte ich Bäume ausreißen. Also, kleine Bäume. Vielleicht Bambus. Oder Blumen. Na gut, Gras. Gras geht!"

  • Und das gibt dem ganzen (also Marktplätzen wie hier und in vielen Foren) den Todesstoß, das will man sich als Admin nicht antun:



    § 24

    Bußgeldvorschriften

    (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig

    1. entgegen § 11 Absatz 1 sich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig registriert,

    2. entgegen § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 oder 6 eine Mitteilung nicht richtig oder nicht vollständig

    macht,

    3. entgegen

    a) § 11 Absatz 3 in Verbindung mit § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 oder 6 oder

    b) § 21

    eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

    4. entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise macht,

    5. entgegen § 12 Absatz 1 Satz 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig

    nachholt, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig korrigiert und nicht, nicht richtig, nicht

    vollständig oder nicht rechtzeitig vervollständigt,

    6. entgegen § 22 Satz 2 eine der dort genannten Maßnahmen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ergreift,

    7. entgegen § 23 Absatz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt,

    8. entgegen § 23 Absatz 3 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens zehn Jahre aufbewahrt oder

    9. entgegen § 23 Absatz 3 Satz 2 eine Aufzeichnung nicht oder nicht rechtzeitig löscht.

    (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 3 Buchstabe a mit einer

    Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 4 bis 6 mit einer Geldbuße bis zu

    dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.




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  • Ohne die Ausführungs- oder Durchführungsbestimmungen zu kennen (die es wahrscheinlich noch gar nicht gibt) wirkt der blanke Gesetzestext bedrohlicher, als er dann am Ende wirklich ist.


    Die Frage ist ja vor allem, was will das FA mit den Informationen anfangen? „Sie haben 50 Spiele für je 50€ verkauft, das macht 2500 € Einnahmen, davon wollen wir 19% USt und xx% Ekst.!“


    „Sicher, aber nur wenn meine Ausgaben von 3000€ für Spiele dagegen gerechnet werden!“ Oh, dann entsteht ja ein Verlust, der mit anderen Einkünften verrechnet werden kann! So war das nicht gedacht.


    Oder ist hier jemand unterwegs, der regelmäßig mit dem Verkauf von Spielen mehr einnimmt, als er ausgibt? Das wäre dann ein Händler, der eh schon allen möglichen Meldepflichten unterliegt.


    Wie im ersten Artikel erklärt, richtet sich das Gesetz an die großen Betreiber - aber verfehlt sie wie üblich, da sich deren Sitz nicht in D oder EU befindet.

  • Um das alles zu ermitteln, müsste aber der Forenbetreiber über sämtliche Verkäufe buch führen.

    Falls dann irgendjemand darüber liegt, müssen ja Echtdaten über diesen, wie Name und Adresse gemeldet werden.


    Keine Ahnung, wie das funktionieren soll.


    Ich bräuchte als Admin von jedem registrierten die Daten und muss alles dokumentieren...


    Oh nee... bitte....

    Es ist einfach nicht mehr lustig, innerhalb der EU ein Forum zu hosten und zu betreiben. Das hat mit der DSGVO damals schon fast begonnen.

    Man knabbert Stück für Stück immer mehr ab.


    Es ist ja richtig, dass mögliche Steuerschlupflöcher geschlossen werden, da bin ich absolut dafür aber als Internet-affiner Mensch, der seit fast 25 Jahren mit Foren zu tun hat, als Admin/Mod/Nutzer sehe ich immer mehr den Spaß dahinfliegen, weil stückchenweiße etwas abgeknabbert wird und man (gerade als Admin) ständig nur Angst haben muss, von irgendeinen Abmahnanwalt und jetzt sogar auch vom FA erwischt zu werden, weil man irgendwo/irgendwie etwas versäumt hat.

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  • Plattform; Plattformbetreiber

    (1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über

    das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf

    1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder

    2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.

    Ist die Definition wirklich schon erfüllt, ohne dass die Zahlungsabwicklung als solche über die Plattform abläuft, wie das bei Ebay, Amazon usw. der Fall ist? Wo wäre dann die Grenze dieser Definition? Ich kann ja auch ohne offiziellen Marktplatz jeden beliebigen Nutzer hier per PN anschreiben und irgendwelche Deals ausmachen. Oder bei Facebook per Beitrag in einer privaten Gruppe Dinge verkaufen. Wie soll man das als Plattformbetreiber erfassen können?

  • Grundsätzlich haben wir hier ja erst einmal nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, auf das der Nutzer dann via PN mit einem Preisangebot reagiert - wenn selbst im Handel der Preis an der Ware irrelevant ist und letztlich der Preis an der Kasse gilt, dann wird hier auch "nur" ein Geschäft angebahnt. Allerdings steht halt im Text

    Zitat

    Plattform; Plattformbetreiber

    (1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über
    das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen,

    was sich wiederum so liest, dass hier auch die Anbahnung gemeint ist.

    Das werden am Ende Juristen klären müssen, es gibt hier wie so oft so viele juristische Fallstricke und Spitzfindigkeiten.

    Bis das geklärt müssten aber allein schon um die Plattformbetreiber zu schützen eventuell die Angebote wie der Marktplatz hier eingefroren oder stark eingeschränkt werden, z.B. durch Limits bei der Nutzung - also maximal 2.000 € sowie 30 Käufe/Verkäufe, denn geht wohl lt. Gesetzestext in beide Richtungen:

    Zitat

    (5) Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der

    1 .ein staatlicher Rechtsträger ist,

    2 .ein Rechtsträger ist, dessen Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden, oder ein verbundener Rechtsträger eines Rechtsträgers ist, dessen Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden,

    3. ein Rechtsträger ist, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in mehr als 2 000 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Bezug auf eine inserierte Immobilieneinheit (§ 6 Absatz 7) erbracht hat oder

    4. im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.

    Ich fände es sehr schade wenn der Marktplatz hier nicht mehr angeboten werden kann, aber wenn sich herausstellt dass er nicht oder nur unter erheblichem Aufwand bzw. mit rechtlichen Konsequenzen für Sankt Peter weitergeführt werden kann, dann müssen wir uns damit abfinden. Ich möchte auf jeden Fall nicht dass Sankt Peter hier großen zusätzlichen Aufwand betreiben muss oder gar juristisch in die Verantwortung gezogen wird.

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Ich bin noch neu hier und habe den Marktplatz bisher noch nicht aktiv genutzt.


    Aber soweit ich den Text verstehe, ist es nur relevant für Betreiber, die mit ihrem Marktplatz einen Erlös erzielen, insbesondere dieser Absatz:


    „4. im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.“


    Soweit ich gesehen habe, wird grundsätzlich kein Entgelt für die Veröffentlichung oder für einen Verkauf erhoben, oder?

  • Soweit ich gesehen habe, wird grundsätzlich kein Entgelt für die Veröffentlichung oder für einen Verkauf erhoben, oder?

    Für mich als Laien ist der Gesetzestext sehr schwer zu deuten, ich weiß nicht wie Du fachlich aufgestellt bist.

    In der Tat ist aber der Begriff "Vergütung" hier etwas schwer zu deuten - wenn ich im Markt ein Spiel einstelle und jemand kauft das, bekomme ich keine Vergütung, sondern einen Kaufpreis. Ich zahle auch keine Vergütung an Sankt Peter, da die Nutzung der Plattform kostenfrei ist. Die Vergütung bezieht sich auf Dienstleistungen bzw. immaterielle Güter. Es könnte also sein dass dieses Gesetz Sankt Peter und den Marktplatz hier gar nicht betrifft - es ist zwar eine Plattform i.S.d. Gesetzes, aber es gibt hier gar keine Vergütungen. Amazon Marketplace oder Ebay sind wohl eher das Ziel, weil dort ja eine Vergütung zwischen der Plattform und dem Händler fließt.

    Wie gesagt, das müssen die Juristen klären....

    Liebe Grüße

    Cal


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    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Ich gehe davon aus, dass es sich nur um solche Plattformen handelt, die gerade selbst die "Vermittlung" von Transaktionen/Geschäftsbeziehungen zum Zweck haben und dadurch auch die Daten speichern.


    Das wird dort ja auch überall genannt: Geht bspw. Um Vermittlungsplattformen von Unterkunftsvermietungen, Fahrdienstvermittlungen oder Verkauf von Waren.


    Sowas wie AirBnB oder ebay, ebay-kleinanzeigen...oder für unseren Bereich bswp. Cardmarket.


    Denke da geht es darum, sowohl die Umsätze der Plattformbetreiber selbst als auch die der Nutzer zu kontrollieren und auf Steuerhinterziehung zu prüfen (bspw. vermietet einer unserer Nachbarn "privat" auch seine eigentlich selbst genutzte Wohnung wenn er weg ist ca. 10-15 mal im Jahr...das wird für die Steuer dann schon interessant). Oder die ganzen Anbieter auf Ebay oder Cardmarket die "privat" kontinuierlich Verkaufstransaktionen durchführen. Gerade bei ebay-kleinanzeigen weiß man ja, dass es da viele Gewerbliche unter "Privatem-Mantel" gibt.


    Weiß dann aber schon gar nicht, ob und wie ebay-kleinanzeigen da drunterfällt..die speichern die Daten und das Zustandekommen von Transaktionen ja auch nicht.


    M.E. können daher praktisch nur die gemeint sein, die selbst als Plattform die Daten speichern, da sie selbst eine Provision erhalten.


    Foren-Marktplätze kann ich mir nicht vorstellen.


    WIe soll das gehen.


    Selbst ohne Marktplatz können über Foren ja Verkäufe stattfinden. Einer schreibt: Braucht das jemande, der andere ja ich....wie will man sowas speichern/kontrollieren.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Absatz 4 bezieht sich auf den Verkäufer und nicht den Plattformbetreiber.


    Ich befürchte ich muss zum Ende der Woche den Markt sicherheitshalber vom Netz nehmen und dann darauf warten wie die Regelung juristisch spezifiziert wird. Nach meinen Kenntnisstand gilt die Regelung seit dem 1.1.2023 - und wir sind technisch nicht in der Lage irgendwelchen Meldefristen und -inhalten nachzukommen.

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  • Ich befürchte ich muss zum Ende der Woche den Markt sicherheitshalber vom Netz nehmen

    Und ich wollte grade ein Gesuch für Revive (EN) einstellen .... :loudlycrying:

    Aber sicher ist sicher, nimm den Markt vorläufig vom Netz. Hoffentlich klärt sich das Thema schnell....

    Liebe Grüße

    Cal


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    Ō Sensei Ueshiba Morihei

    Einmal editiert, zuletzt von Calredon ()

  • Gesetzesbegründung:

    Die Anforderung an den Abschluss eines Rechtsgeschäfts stellt sicher, dass rein potentielle Geschäftsvorfälle
    keiner Meldung an das BZSt unterworfen werden. So soll die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem
    Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“,
    bei dem das maßgebliche
    Rechtsgeschäft außerhalb der Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande
    kommt, nicht erfasst sein. Denn wäre dies der Fall, bliebe für den Plattformbetreiber unbekannt, auf wie viele
    Angebote der Anbieter Geschäftsabschüsse tatsächlich erfolgten bzw. ob diese überhaupt zu einem tatsächlichen
    Geschäftsabschluss geführt haben (siehe auch Satz 3 Nummer 2).


    (....)


    Das Rechtsgeschäft muss nach Satz 1 unter Verwendung der Software geschlossen werden können. Typischerweise leitet die Plattform Nutzer strukturiert durch den Prozess des Rechtsgeschäftsabschlusses und sorgt für eine
    Bestätigung des Abschlusses unter Ausweisung seines Inhalts. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Plattformbetreiber zuverlässig Kenntnis von solchen Aktivitäten von Anbietern erlangt, die sich zu einem bestimmten
    Geschäftsvorfall mit einer vereinbarten Vergütung konkretisiert haben.
    Abhängig von dem Geschäftsmodell, das
    der Betreiber verfolgt, wird häufig nur bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäfts zwischen Anbieter und Nutzer
    ein Entgelt fällig. Dieses Entgelt wird zumeist von Anbietern an den Plattformbetreiber geschuldet und bestimmt
    sich nach der Höhe der Vergütung, die die Nutzer den Anbietern zu zahlen haben.

    (...)


    Vergütung ist hiernach jegliche Form von
    Entgelt, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern, die einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit gezahlt oder gutgeschrieben wird und
    deren Höhe dem Plattformbetreiber bekannt ist oder bekannt sein müsste.
    Etwaige Erstattungen und Rückzahlungen, die der Vergütungsempfänger leistet, sind von der Höhe der Vergütung abzuziehen.


    Das haben wir hier doch alles nicht.

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    Einmal editiert, zuletzt von Alfgard ()

  • Nicht einmal eBay Kleinanzeigen kann das erfüllen, oder? Die wissen doch auch nicht, welcher Preis es letztendlich war oder wie viele Produkte es ggf waren, die an einen bestimmten Nutzer innerhalb einer Anzeige gegangen sind oder ob es über zum Abschluss kam, oder?

  • So soll die bloße Vermittlung von Möglichkeiten zu einem
    Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“, bei dem das maßgebliche
    Rechtsgeschäft außerhalb der Plattforminfrastruktur als Bargeschäft oder anderweitig elektronisch zustande
    kommt, nicht erfasst sein.

    Dann geht das Gesetz aber ein bisschen überdie Zielsetzung hinaus, da ich das so nicht explizit aus dem Gesetz herauslesen kann.

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  • Ich muss mal dumm fragen, weil dazu stecke ich zu wenig (gar nicht) in der Materie, aber was ist mit Sammelbestellungen o.Ä. hier über das Forum? :|

    Ich will niemanden verunsichern, ich frage nur aus reiner Unkenntnis.

  • Eine Idee wäre es auch, falls das mit dem Marktplatz so nicht weiter gehen würde, eine Art schwarzes Brett einzuführen, wo jeder seine Gesuche oder Spiele, die er nicht mehr möchte aufschreiben könnte (ohne Preise oder ähnliches). Gefällt einem was, kann er denjenigen per PN kontaktieren und alles weitere wird privat geklärt.

  • Eine Idee wäre es auch, falls das mit dem Marktplatz so nicht weiter gehen würde, eine Art schwarzes Brett einzuführen, wo jeder seine Gesuche oder Spiele, die er nicht mehr möchte aufschreiben könnte (ohne Preise oder ähnliches). Gefällt einem was, kann er denjenigen per PN kontaktieren und alles weitere wird privat geklärt.

    Was anderes ist der Marktplatz hier ja auch nicht wirklich.

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  • Ggf sollte man so etwas wie das Bewertungstool deaktivieren? Das könnte ja ggf. mit viel „bösem“ Willen als Dienstleistung einer Plattform im Sinne des Gesetzes bzw der geposteten Begründung interpretiert werden.

  • Eine Idee wäre es auch, falls das mit dem Marktplatz so nicht weiter gehen würde, eine Art schwarzes Brett einzuführen, wo jeder seine Gesuche oder Spiele, die er nicht mehr möchte aufschreiben könnte (ohne Preise oder ähnliches). Gefällt einem was, kann er denjenigen per PN kontaktieren und alles weitere wird privat geklärt.

    Was anderes ist der Marktplatz hier ja auch nicht wirklich.

    Eben - der Marktplatz hier ist eigentlich das Gleiche wie die Abreisszettel am schwarzen Brett im Supermarkt, nur dass hier einfach die Möglichkeiten der digitalen Welt genutzt werden und bei Interesse den Nutzern der Kontakt automatisiert ermöglicht wird wurde (bis auf weiteres)

    Liebe Grüße

    Cal


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    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Ggf sollte man so etwas wie das Bewertungstool deaktivieren? Das könnte ja ggf. mit viel „bösem“ Willen als Dienstleistung einer Plattform im Sinne des Gesetzes bzw der geposteten Begründung interpretiert werden.

    Danke für den Hinweis. Das habe ich mal gemacht.

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  • Ich hätte aus dem Bauch heraus gedacht, dass man sich einfach an facebook marketplace orientieren könnte - oder eben ebay Kleinanzeigen.


    Wenn ich Alfgard richtig deute, dann würde es vermutlich reichen, wenn die erfolgreichen Angebote/Gesuche zukünftig nicht mehr als "erledigt" gekennzeichnet würden (wobei... werden sie das denn? Ich bin mir unsicher) - dann könnte die Plattform nämlich sagen "ich hab keine Kenntnis, ob da ein Geschäft zustande gekommen ist". Sprich: Wir müssten an die Verkäufer /Sucher appellieren, ihre Gesuche/Angebote nach "Abschluss" selbst zu löschen.


    Ich denke mal, "Bewerungsportale" über gute Verkäufe würden dann ebenfalls raus fallen, weil das ja implizieren könnte, dass die Seite Kenntnis hat.


    edit: gute Maßnahmen. Wenn man noch "Marktplatz" in "Schwarzes Brett" umbenennt, dann hätte man es wohl schon.

  • Ich hätte aus dem Bauch heraus gedacht, dass man sich einfach an facebook marketplace orientieren könnte - oder eben ebay Kleinanzeigen.

    Nach meinem Kenntnisstand fällt zumindest ebk auch unter die neue Regelung.

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    Geschäftsabschluss, wie beispielsweise in Form eines digitalen „schwarzen Bretts“, bei dem das maßgebliche
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    kommt, nicht erfasst sein.

    Dann geht das Gesetz aber ein bisschen überdie Zielsetzung hinaus, da ich das so nicht explizit aus dem Gesetz herauslesen kann.

    Das ist aber eigentlich immer so, dass man, um den "Willle" zu verstehen, in die Gesetzesbegründung gucken muss.


    In den ganzen Berichten ist auch immer primär von Ebay, Amazon-Marketplace, Etsy, Airbnb, Vinted, etc. die Rede.


    Teils aber auch von ebay-kleinanzeigen.


    Da wird man wohl differenzieren müssen, was die "Anzeigen" da sind.


    Die "normalen" Anzeigen fallen wohl nicht drunter. Aber sobald man da das Zahlungssystem von Ebay-Kleinanzeigen nutzt...

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  • Ich hätte aus dem Bauch heraus gedacht, dass man sich einfach an facebook marketplace orientieren könnte - oder eben ebay Kleinanzeigen.

    Nach meinem Kenntnisstand fällt zumindest ebk auch unter die neue Regelung.

    Jein. Auch dort kann es ja sein, dass ein Verkauf des angebotenen Artikels eben NICHT über die Plattform entsteht - sprich: ich "inseriere" das Spiel bei ebk und hier - und kennzeichne nach dem Verkauf beide Inserate als "Verkauft" - das kann ja dann nicht zweimal (oder öfter,wenn auch noch bei facebook marketplace angeboten) gewertet werden.

  • Ich würde die Plattform auch sicherheitshalber rausnehmen, es gilt zwar immer noch wo kein Kläger, da kein Richter, und der Blick Mordors wird sich erstmal auf die großen Plattformen (Etsy, Kleinanzeigen, Ebay) richten, aber das ist dünnes Eis wenn du als Platformbetreiber keine weiterleitungsfähigen Daten erhebst und

    irgendwann ein gelangweilter Steuerbeamter auch mal Zeit hat sich in Foren nach Marktplätzen umzusehen.


    Steuer auf Verkäufe >30 Stück, ich frage mich, ob man damit Flohmärkte (also die echten, draußen, an der frischen Luft) auch bedacht hat (vermutlich nicht), wobei die 2000 eur UmsatzGrenze erstmal viel Puffer lässt.

    ( Cyberian die Wertdefinition ist auf Umsatz bezogen, nicht auf Gewinn.)


    Sehr sehr bitter, habe ich den Marktplatz sehr sehr gerne genutzt, offen, in wieweit mit völliger Datenerhebung User sich für ebendiesen gezielt registrieren können, so sie denn wollten, und ob das im rahmen der Forensoftware überhaupt machbar wäre.


    Hintertüre PN : ....also wenn ich meine Verkaufstitel als Signatur hinterlegen täte...

    puuuh, dann könnte glatt das ganze Forum geschlossen werden weil als Schwarzmarkt deklariert werden würde. Börks.


    Offtopic : Mir graut es schon vor einer Erbschaft und einer möglichen Hausstandsauflösung, Erbschaftsvermögen ist bis 400.000 steuerfrei, aber wehe du verkaufst dann Opas geerbten alten Benz.

    Mobile.de und ähnliche würde ja ebenso darunter fallen, der private Online Gebrauchtwagenmarkt ist quasi tot.

    Besucht uns auf unserer Seite unter "www.mister-x.de"

  • Jein. Auch dort kann es ja sein, dass ein Verkauf des angebotenen Artikels eben NICHT über die Plattform entsteht - sprich: ich "inseriere" das Spiel bei ebk und hier - und kennzeichne nach dem Verkauf beide Inserate als "Verkauft" - das kann ja dann nicht zweimal (oder öfter,wenn auch noch bei facebook marketplace angeboten) gewertet werden.

    Es ist aber eindeutig, wenn das „sichere Bezahlen“ von ebk genutzt wird.

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  • Jein. Auch dort kann es ja sein, dass ein Verkauf des angebotenen Artikels eben NICHT über die Plattform entsteht - sprich: ich "inseriere" das Spiel bei ebk und hier - und kennzeichne nach dem Verkauf beide Inserate als "Verkauft" - das kann ja dann nicht zweimal (oder öfter,wenn auch noch bei facebook marketplace angeboten) gewertet werden.

    Es ist aber eindeutig, wenn das „sichere Bezahlen“ von ebk genutzt wird.

    das müsste dann aber allgemein als Indikator gewertet werden - und dann würde es sich sicher auf nur eben diese Plattformen reduzieren.


    Aber wie das immer so ist: Nur, weil man das Gesetz selbst so deutet, heißt das nicht, dass das auch so ist. Tut mir leid für Dich :(

  • Jein. Auch dort kann es ja sein, dass ein Verkauf des angebotenen Artikels eben NICHT über die Plattform entsteht - sprich: ich "inseriere" das Spiel bei ebk und hier - und kennzeichne nach dem Verkauf beide Inserate als "Verkauft" - das kann ja dann nicht zweimal (oder öfter,wenn auch noch bei facebook marketplace angeboten) gewertet werden.

    Es ist aber eindeutig, wenn das „sichere Bezahlen“ von ebk genutzt wird.

    Jupp, dann fällt das wohl drunter....da hat dann ebay aber auch die Daten und den Betrag etc...


    Sonst ja nicht.


    Da weiß man auch nicht, ob die ganzen Presseartikel die auch ebay-kleinanzeigen aufführen, da einfach nicht differenzierne..wie die Presse halt so ist.


    Sehe hier da nicht das Problem.


    Wenn man auf Nummer sicher gehen will:

    • Umbenennung "Marktplatz" in "Schwarzes Brett"
    • "Erledigungs"-Option raus
    • Bewertungsoption-raus
    • Es gibt hier doch allg. Nutzungshinweise: Dort noch reinschreiben, dass hier keine Plattform nach PStTG unterhalten wird

    Und wenn man wirklich ganz sicher gehen will:


    Das "schwarze Brett" ohne direkte Kommunikationsmöglichkeit. Da muss dann der Anzeigende eine Kontaktmöglichkeit angeben (halt am besten nen Mail-Adresse). Spätestens dann ist man komplett draußen, da dann ja gar nichts mehr in Richtung Kommunikation/Vetragsabschluss über das Forum läuft.

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    Einmal editiert, zuletzt von Alfgard ()

  • Ich frage mich auch, was am Ende die Besteuerungsgrundlage ist. Es kann ja nicht der erzielte Umsatz sein.


    Als privater Verkäufer sollte man also zukünftig alle Einkaufsbelege aufheben und bei privat gekauften Spielen, die man später weiterverkauft Screenshots vom Kauf machen.

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  • Im Grunde ist das also ähnlich/vergleichbar mit der Umstellung des GeekMarket auf BGG in eine reine Kleinanzeigenplattfrom (nur inserieren, restliche Ablauf nur "manuell" durch die Beteiligten, keine Plattformunterstützung (jenseits von PNs) wie Ablaufschritte, Erinnerungen oder Bewertungen.

  • Es gibt hier doch allg. Nutzungshinweise: Dort noch reinschreiben, dass hier keine Plattform nach PStTG unterhalten wird

    Sehr trickreich, aber ich denke ohne wirklichen Nutzen, sonst würde es ja jeder reinschreiben.

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  • Ich hab mal auf ebay-Kleinanzeigen geguckt und eine meine Anzeigen "gelöscht".


    Kam da nicht früher die Frage, wo man es verkauft hat: "Auf ebay-kleinanzeigen" oder "woanders".


    Jetzt wird ohne die Frage einfach gelöscht...dass kann der Grund sein.


    Wenn man (weiter) angeben könnte, dass man "über ebay-kleinanzeigen" verkauft hat, dann müsste beay wohl die Daten sammeln.

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  • Ich frage mich auch, was am Ende die Besteuerungsgrundlage ist. Es kann ja nicht der erzielte Umsatz sein.


    Als privater Verkäufer sollte man also zukünftig alle Einkaufsbelege aufheben und bei privat gekauften Spielen, die man später weiterverkauft Screenshots vom Kauf machen.

    Doch genau das: Anzahl der Transaktionen + Umsatz

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  • Es gibt hier doch allg. Nutzungshinweise: Dort noch reinschreiben, dass hier keine Plattform nach PStTG unterhalten wird

    Sehr trickreich, aber ich denke ohne wirklichen Nutzen, sonst würde es ja jeder reinschreiben.

    Klar, aber hilft normal im worst case zu argumentieren, dass man die Problematik kannte, extra drauf hingewiesen hat und wenn Nutzer es böswillig doch machen, wäre man ggf. draußen.

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