Beiträge von EcHo im Thema „Rezensionsexemplare“

    Wenn dir ein physischer Gegenstand ohne Bedingung "geschenkt" wird, dann kann auch nachträglich keine Auflage gemacht werden (z.B. kein Verkauf). Mit deinem Eigentum kannst du erst einmal machen was du willst. Natürlich musst du Dinge wie Copyright weiterhin beachten, müsstest du aber auch bei einem gekauften Gegenstand.


    Wer in "Gewinnabsicht" handelt, und dazu könnte man z.B. einen monetarisierten Youtube-Kanal oder einen Blog zählen, ist auch bei Sachzuwendungen steuerpflichtig. Wann eine "Gewinnabsicht" besteht oder es noch "Liebhaberei" ist, darüber könnte man wohl ganze Bücher füllen.


    Ich möchte explizit nicht sagen, dass dies bei dir so ist oder irgendwas unterstellen. Ich möchte das nur noch mal zur allgemeinen Diskussion beitragen, da hier schnell mal gesagt wird "ist nur Hobby", unter X-Euro kein Problem. Doch kann ein Problem sein. Wenn das Finanzamt eine "Gewinnabsicht" darin sieht, ist es egal ob man jahrelang Verlust gemacht hat oder es nur x-Euro waren.


    Beispiel:


    1. Du hast keine Lust mehr am Hobby und verkaufst deine gesamte Sammlung für 15.000€ - > Keine Gewinnabsicht, keine Steuern.

    2. Du betreibst einen Blog mit Werbung und bekommst jeden Monat ein Spiel von einem Verlag zugeschickt, was du dann verkaufst -> Gewinnabsicht, Steuerpflichtig.

    Es ist wie immer bei solchen rechtlichen Dingen: Es kommt darauf an!


    Die Frage ist, was mit dem Verlag vereinbart ist. Man schickt ja keiner Partei "ungefragt" ein Spiel zu. Ich komme nicht aus dem Spieleumfeld, also kenne ich nicht die Gepflogenheiten aber ich würde davon ausgehen, dass es einen Vertrag zwischen den Parteien gibt. Rechtsgeschäfte sind in Deutschland auch mündlich machbar, man hat natürlich das Problem dies dann vor Gericht zu beweisen. Wenn das Spiel aber die Bezahlung darstellt, darf es nicht ohne weiteres eingeschränkt werden. Ich kann ja auch nicht sagen: "Hier hast du 50€, aber nur für grüne Socken ausgeben!".

    Ich habe nur die Vermutung, dass die Brettspielbubbel hier einfach sehr klein ist und viele Dinge einfach nicht vernünftig geregelt sind.


    Der Aufrduckt "Rezensionsexemplar - Nicht verkäuflich" ist also erst einmal nur ein Hinweis - vor allem für die Händler, welche solche Exemplare zur Ansicht oder für den Laden bekommen.