Beiträge von ahdiabolo im Thema „Rezensionsexemplare“

    Steuerrechtlich sind sie jedenfalls als Sacheinnahme anzugeben und somit "bezahlt" der Rezensent dafür. Warum sollte er sie dann nicht günstig weiterverkaufen dürfen?

    Da muss man aber schon noch einmal differenzieren: Zwischen "etwas bezahlen" und "etwas als Einnahme versteuern" besteht dann schon noch ein nicht unerheblicher Unterschied. Ob ich nun den Preis für ein Spiel von bspw. 100€ tatsächlich bezahlen muss oder aber einen Wert von 100€ in meiner GuV als Einnahme berücksichtige und diese dann u.U. mit einem Steuersatz X versteuern muss, ist ja nunmal nicht das gleiche.


    M.E. müsste im Falle eines Verkaufs eines Rezensionsexemplares neben der Verbuchung der Sacheinnahme zusätzlich noch der Verkaufserlös auf der Einnahmeposition verbucht werden... unabhängig von der Frage, ob man es überhaupt sollte oder darf.

    Dafür sind dann glücklicherweise Steuerberater da und regeln das für einen :)

    Steuerrechtlich sind sie jedenfalls als Sacheinnahme anzugeben und somit "bezahlt" der Rezensent dafür. Warum sollte er sie dann nicht günstig weiterverkaufen dürfen?


    Was ist der "Sinn" des "Ehrencodex"?