Beiträge von Thygra im Thema „Rezensionsexemplare“

    Ich habe meinen Blog null mit der Intention gestartet, um irgendetwas zu bekommen.

    Darum geht es mir doch gar nicht. Ich habe doch überhaupt nichts dagegen, wenn ein Betreiber Rezensionsexemplare erhält. Mich persönlich stört es auch nicht, wenn er die später weiterverkauft, ist ja nicht meine Sache.

    Ich störe mich nur daran, wenn jemand selbst ein Angebot erschafft und dann einer anderen Partei, die dieses Angebot annimmt, daraus einen ethischen oder moralischen Vorwurf machen will, von wegen Huhn und Ei und so.

    Wie ethisch korrekt ist es eigentlich, wenn eine "Szene" seine "Werbung" und/oder öffentliche Aufmerksamkeit hauptsächlich über kostenlos erbrachte Dienstleistung erhält?

    Diese Frage habe ich jetzt (in unterschiedlicher Formulierung) schon öfter gelesen in dieser ganzen Diskussion. Und ich kann die Frage überhaupt nicht nachvollziehen, denn ich finde, hier werden Ursache und Wirkung (bzw. Huhn und Ei) vertauscht. Es dürften wohl annähernd null Blogs/Videokanäle etc. dadurch entstanden sein, dass ein Verlag die Person gefragt hat, ob sie nicht vielleicht einen Blog/Kanal betreiben möchte. Sondern annähernd 100% der Blogs/Kanäle haben die Betreiber auf eigene Initiative ins Leben gerufen und dann (früher oder später) Verlage kontaktiert, um Rezensionsexemplare zu erhalten. Das heißt, die Initiative ging hier initial immer vom Betreiber des Blogs/Kanals aus. Und dann sollte sich meines Erachtens auf keinen Fall darüber beschweren, man würde hier für die Verlage eine kostenlose Dienstleistung erbringen, wenn man dieses Angebot doch selbst ins Leben gerufen hat.

    :2cent:

    Mir wurde schon vor vielen Jahren bei meinem Einstieg in die Spielebranche von mehreren Verlagsmitarbeitern unterschiedlicher Verlage erklärt, dass Rezensionsexemplare von Spielen genauso wie bei Büchern generell nicht verkauft werden dürfen. Ich hielt das immer für eine Art "Gesetz", habe aber nie hinterfragt, ob ein echtes Gesetz dahintersteckt oder nicht. Auf Internetseiten über Bücher wird diese Behauptung jedenfalls auch heute noch vertreten.

    Hier mal ein Beispiel-Link. Auf dieser Seite heißt es u. a.:

    Zitat

    Rezensionsexemplare sind KEIN Geschenk.

    Sie werden zwar nicht mit Geld bezahlt, aber mit der Veröffentlichung einer Buchbesprechung. Daher geht mit der Annahme eines Rezensionsexemplar auch immer eine gewisse Verpflichtung einher, aber dazu mehr im letzten Abschnitt.

    Zitat

    Rezensionsexemplare dürfen nicht weiterverkauft werden. Oft sind sie auch an der Seite gestempelt, so, dass man auch nach drei Jahren noch weiß, dass dieses Buch ein Rezensionsexemplar war. Aber auch, wenn sie nicht durch einen Stempel gekennzeichnet sind, dürfen sie nicht zu Geld gemacht werden.

    Also vorher überlegen, was mit dem Buch hinterher geschehen soll, wenn es nicht im eigenen Bücherregal stehen kann.

    Ich weiß nicht, woher die Autorin ihr Wissen nimmt, aber auch auf anderen Seiten mit Tipps für Blogger und Rezensenten finden sich vergleichbare Aussagen. Ob dies juristisch haltbar ist oder einfach nur eine Art Ehrenkodex, weiß ich nicht.