Mir wurde schon vor vielen Jahren bei meinem Einstieg in die Spielebranche von mehreren Verlagsmitarbeitern unterschiedlicher Verlage erklärt, dass Rezensionsexemplare von Spielen genauso wie bei Büchern generell nicht verkauft werden dürfen. Ich hielt das immer für eine Art "Gesetz", habe aber nie hinterfragt, ob ein echtes Gesetz dahintersteckt oder nicht. Auf Internetseiten über Bücher wird diese Behauptung jedenfalls auch heute noch vertreten.
Hier mal ein Beispiel-Link. Auf dieser Seite heißt es u. a.:
Zitat
Rezensionsexemplare sind KEIN Geschenk.
Sie werden zwar nicht mit Geld bezahlt, aber mit der Veröffentlichung einer Buchbesprechung. Daher geht mit der Annahme eines Rezensionsexemplar auch immer eine gewisse Verpflichtung einher, aber dazu mehr im letzten Abschnitt.
Zitat
Rezensionsexemplare dürfen nicht weiterverkauft werden. Oft sind sie auch an der Seite gestempelt, so, dass man auch nach drei Jahren noch weiß, dass dieses Buch ein Rezensionsexemplar war. Aber auch, wenn sie nicht durch einen Stempel gekennzeichnet sind, dürfen sie nicht zu Geld gemacht werden.
Also vorher überlegen, was mit dem Buch hinterher geschehen soll, wenn es nicht im eigenen Bücherregal stehen kann.
Ich weiß nicht, woher die Autorin ihr Wissen nimmt, aber auch auf anderen Seiten mit Tipps für Blogger und Rezensenten finden sich vergleichbare Aussagen. Ob dies juristisch haltbar ist oder einfach nur eine Art Ehrenkodex, weiß ich nicht.