Das hielte ich für eine sehr dumme Einstellung. Eben weil es keine Geschenke sind (steuerlich? s.u.), sondern eine Gegenleistung auf der anderen Seite steht, die auch in etlichen Stunden Arbeit ausarten kann und als Auftragsarbeit bei einer Agentur dem Verlag ein vielfaches seiner Kosten produzieren würden, als wenn er ein Rezensionsexemplar an einen Influencer gibt.
Noch dazu kommt ja, dass der Influencer sich über einen sehr langen Zeitraum erstmal eine Reichweite aufbauen muss, die natürlich auch bezahlt werden sollte. Ist im Handwerk ja nicht anders. Ich zahle nicht für die 2 Stunden, die der Maler einen Türrahmen lackiert, sondern auch für seine Jahre an Ausbildung und Erfahrung, die zu einem besseren Ergebnis führen, als wenn ich es selbst machen würde - in der Theorie ![biggrin :D](https://unknowns.de/images/smilies/emojione/1f606.png)
Soll heißen: Bei branchenüblicher Bezahlung könnte sich ein YouTuber gemessen am zeitlichen Aufwand das Spiel gleich mehrmals kaufen. Der Verlag hat dadurch natürlich eine sehr günstige Werbemaßnahme und muss sich um nichts mehr kümmern. Klar freuen die sich, dass das Leute auch noch freiwillig machen ![wink ;)](https://unknowns.de/images/smilies/emojione/1f609.png)
In diesem Sinne finde ich einen "Ehrenkodex" in diesem Fall falsch. Ganz anders sieht das vielleicht steuerlich aus - das ist eine Frage. Ob das als Geschenk gilt oder was weiß ich - keine Ahnung! Das würde mich auch mal interessieren. Aber moralisch sehe ich überhaupt kein Problem darin, ein Rezensionsexemplar - wenn es nicht als solches gekennzeichnet ist und dafür auch Arbeit erfolgt ist - zu verkaufen.
Für mich wäre das vergleichbar mit Unfug wie: Dein Chef zahlt dir extra wenig Geld - dafür darfst Du es aber nicht ausgeben! ![wink ;)](https://unknowns.de/images/smilies/emojione/1f609.png)