Beiträge von Treulose Tomate im Thema „Rezensionsexemplare“

    Zunächst grundsätzlich:


    Besitz = tatsächliche Sachherrschaft (du hast das Spiel)

    Eigentum = rechtliche Sachherrschaft (dir gehört das Spiel)


    Das sagt aber nichts über deine Verfügungsgewalt über das Spiel, hier Rezensionsexemplar, aus. Grundsätzlich darf der Eigentümer über das Eigentum verfügen, allerdings nicht immer. Die Ausnahmen sind hier nicht unbedingt relevant.


    Wer als Rezensent*in ein Rezi-Exemplar erhält und dazu eine Rezension anfertigt tauscht Exemplar gegen Rezension.

    Wird das ganze von beiden Parteien (Verlag und Rezensent) auch jur. als Tausch angesehen, so finden die Vorschriften zum Kauf Anwendung.

    Bei einem bloßen "zur Verfügung stellen", "nach Benutzung bitte zurückgeben", "nicht Verkaufen!" dürfte evident sein, dass ein Verkauf ausgeschlossen ist.


    Bin mir bei einer anderen Vertragsart aber echt unsicher. Fraglich hingegen, ob der oder die Rezensent*in nicht durch einen Weiterverkauf doppelt profitiert. Tut man ja nicht - man besitzt ja das Spiel nicht mehr, ist aus der Eigentümerposition verdrängt und hat nun Geld. Zudem darf nicht außer Acht bleiben, dass das Testen/ Schreiben (Drehen)/ Veröffentlichen eben auch mit einem gewissen Aufwand verbunden ist. Wer nicht davon lebt macht das zwar gerne aber auch in der eigenen Freizeit. Warum dann nicht durch Weiterverkauf entschädigt werden, gerade wenn es sich dabei um Graupen handelt.


    Sehe also, sofern die Leistung "Rezension" erbracht ist kein Hindernis, warum ich das Rezensionsexemplar nicht verkaufen darf. Wer sich an einen "Ehrenkodex?" halten mag und das Spiel lieber spendet oder bis zum St. Nimmerleinstag bei sich lagert darf das natürlich gerne tun :)