unterstütze Projekte der Spieleschmiede wieder stornieren

  • Hallo in die Runde,

    hierzu würde mich mal eure Meinung interessieren.

    Ich habe 2022 Posthuman Saga mit 150 EUR gefördert. Mittlerweile habe ich das Interesse hirebei verloren und wollte die Transaktion stornieren. In meiner Vorstellung habe ich hier einen Kauf getätigt, den ich auch stornieren kann solange das Produkt nicht geliefert wurde. Dabei wäre es mir einerlei ob ich die Transaktion nun Vorbestellung oder Förderung nenne und habe beim Support nachgefragt und diese Nachricht bekommen:

    Da die Widerrufsfrist für das Projekt bereits abgelaufen ist, ist eine Stornierung leider nicht mehr möglich.

    Es handelt sich hierbei um eine Förderung, woraus du eine Belohnung bekommst. Daher bezieht sich die Widerrufsfrist in so einem Fall direkt auf die Förderung.

    Wenn du die Belohnung für die Förderung dennoch stornieren möchtest, gib uns bitte nochmal Bescheid. Eine Gutschrift kann allerdings nicht erfolgen.

    Was ich nochmal nachgefragt habe ist was der letzte Satz bedeutet, darauf habe ich aber noch keine Antwort. Die Mail ist aber auch erst ein paar Minuten alt. Klingt aber danach, das ich gerne auf die Lieferung verzichten darf, dann aber nichts erhalte. Was ja Quatsch ist sowas dann zu machen.

    An sich kein Thema, wo mein Herz dran hängt und dann spiele ich halt Posthuman Saga, aber mich würde eure Meinung mal interessieren.

    Mir geht es vor allem nicht darum auf die SO rumzuhacken. Ich mag was die machen und weiß auch ehrlich nicht, wie ich den Fall zu bewerten habe.

  • Die Bedingungen für eine Stornierung für ein Spieleschmiedeprojekt kann man schriftlich nachlesen und da steht auch extra drin, dass man ab Tag der Untersützung (nicht Ende des Projekts) 14 Tage Zeit hat zum Stornieren.

    Ob die Spieleschmiede wirklich so handeln darf oder ob es sich nicht eher um eine Vorbestellung handelt, das hat bisher niemand herausfordern wollen.

    Was du machen kannst ist zu fragen, ob jemand das Projekt dir für den ursprünglichen Preis abnehmen möchte. Dann könntest du denjenigen als Empfänger ja eintragen, wenn dies möglich ist.

  • Ich wollte Posthuman Saga bereits letzten Sommer stornieren. Dies wurde mir auch verwehrt. Die Begründung ist mir leider nicht mehr bekannt, da ich die Mails dazu nicht mehr habe. Zusätzlich wollte ich noch The Dark Quarter stornieren. Bei Dark Quarter war Storno kein Problem.

    2 Mal editiert, zuletzt von Knolle (17. April 2024 um 15:20)

  • Ich wollte Posthuman Saga bereits letzten Sommer stornieren. Dies wurde mir auch verwehrt. Die Begründung ist mir leider nicht mehr bekannt, da ich die Mails dazu habe. Zusätzlich wollte ich noch The Dark Quarter stornieren. Bei Dark Quarter war Storno kein Problem.

    Danke. Dark Quarter wäre der 2. Kandidat auf der Liste gewesen. Wäre interessant zu wissen was da den Unterschied ausgemacht hat.

  • Ich wollte auch mal etwas stornieren und da hieß es glaube ich auch das 14 Tage nach Förderende das nicht mehr geht. Nagle mich aber nicht fest, hab die Mail nicht mehr.

    Ist halt nicht so groß wie bei Kickstarter, die rechnen halt auch damit, dass die Leute die mitmachen, die Förderung dann auch annehmen.

    Jetzt mal ernsthaft, hat Greedo wirklich zuerst geschossen?

  • Ich wollte auch mal etwas stornieren und da hieß es glaube ich auch das 14 Tage nach Förderende das nicht mehr geht. Nagle mich aber nicht fest, hab die Mail nicht mehr.

    Ist halt nicht so groß wie bei Kickstarter, die rechnen halt auch damit, dass die Leute die mitmachen, die Förderung dann auch annehmen.

    Bei Dark Quarter waren die 14 Tage aber auch schon lange lange drüber. Vielleicht ging es bei Posthuman Saga nicht, weil die Förderung nur ganz knapp war und auch erst nach runtersetzen der Fördersumme erreicht wurde.

    Vielleicht kann Frank Noack da näheres zu sagen ?

  • Richtig konterinutiv für neue Backer ist, dass man bei der Spieleschmiede (wenn der Fundiningzeitraum über 14 Tage lang ist) schon während die Kampange noch läuft nicht mehr von seinem Pledge zurücktreten darf.

    Ging bei mir dann doch "aus Kulanz" aber war ein richtig nerviger und überraschender Prozess.

    Warte auf: Ahoy (DE) | Apex: Legends | Cross Bronx Expressway | Defenders of the Wild | Halls of Montezuma | Hunt for Blackbeard | Lenin´s Legacy | Molly House | Queen´s Dilemma | Tah Wars

  • Ich wollte Posthuman Saga bereits letzten Sommer stornieren. Dies wurde mir auch verwehrt. Die Begründung ist mir leider nicht mehr bekannt, da ich die Mails dazu habe. Zusätzlich wollte ich noch The Dark Quarter stornieren. Bei Dark Quarter war Storno kein Problem.

    Danke. Dark Quarter wäre der 2. Kandidat auf der Liste gewesen. Wäre interessant zu wissen was da den Unterschied ausgemacht hat.

    Ich glaube der Aufwand für die Übersetzung von The Dark Quarter ist wesentlich umfangreicher als ursprünglich angenommen (dreifache Textmenge). Der aktuelle Kaufpreis für das Grundspiel liegt bei 120€ also wesentlich höher als in der Kampagne. Den Rest kann man sich denken...

  • Da die Widerrufsfrist für das Projekt bereits abgelaufen ist, ist eine Stornierung leider nicht mehr möglich.

    Es handelt sich hierbei um eine Förderung, woraus du eine Belohnung bekommst. Daher bezieht sich die Widerrufsfrist in so einem Fall direkt auf die Förderung.

    Wenn du die Belohnung für die Förderung dennoch stornieren möchtest, gib uns bitte nochmal Bescheid. Eine Gutschrift kann allerdings nicht erfolgen.

    Ich würde sagen, das du kein Geld zurück bekommst (keine Gutschrift), aber z.B. eine Rückerstattung in Form eines Spiele-Offensive Gutscheins.

    Oft hilft aber auch einfach eine nette Mail an die Spiele-Offensive. Damit habe ich z.B. schonmal gute Erfahrungen gemacht.

    Das Mindeste, was die dir sagen werden, ist, wie du den obigen Satz verstehen hast und was du statt der Gutschrift erhälst.

    Einmal editiert, zuletzt von Tantis (17. April 2024 um 16:19)

  • Also wenn man sich die Spieleschmiede Seite genau, dann wird es als Verbraucher nicht ersichtlich, dass man nur ein Widerrufsrecht von 14 Tagen an Förderung hat und nicht ab Erhalt der Ware.

    Es steht nicht in den AGBs, es steht nicht im Link mit dem Titel Widerrufsbelehrung, es steht nicht auf der Projektseite selbst und auch nicht beim Zahlvorgang.

    Es versteckt sich auf der Spieleschmiede Hauptseite hinter dem Text als Link

    Zitat

    Die Spieleschmiede ist eine Crowdfunding-Plattform für kreative Spieleideen aller Art. Mehr erfahren.

    Man darf denke ich nicht davon ausgehen, dass man als normaler Kunde wissen muss, was eine Crowdfunding-Plattform ist und das hier andere Widerrufsfristen gelten könnten als sonst.

  • Nicht überall, wo "Crowdfunding" draufsteht, ist das auch drin. Gerade in der Spieleschmiede, aber auch bei den anderen großen Plattformen, geht es im Grunde fast nur noch um Vorbestellungen und Vorverkäufe. Der Stempel "Crowdfunding" hilft aber, die Verbraucherrechte zu unterdrücken mit dem Anschein, das Spiel wäre ohne eine bestimmte Menge an Vorbestellungen nicht produziert worden.

    Dummerweise ist es schwer möglich, als Verbraucher im Falle eines Rechtsstreits dies auch zu beweisen. Klar, im Falle manches Schmiedeprojekts könnte man darauf hinweisen, dass über die per "Crowdfunding" finanzierte Menge mehrere hundert dieser Spiele produziert wurden, um sie das Portfolio zu vergrößern und bei den regelmäßigen Events als Sonderpreise rauszuhauen. Aber da das nur stark retrospektiv geht, dürften die juristischen Verwicklungen zu kompliziert und der Streitwert zu gering sein, um da eine Welle zu machen.

    Lustigerweise glaube ich, dass wenn du es drauf ankommen lassen würdest, du bei Posthuman Saga gute Chancen hast. TLG haben das Ding vor und teilweise während der Schmiedekampagne zur Vorbestellung auf ihrer Internetseite gehabt, wo es - wenn ich mich recht entsinne - keinen Hinweis auf notwendige Mengen oder Summen gab. Von daher wäre es relativ schlüssig zu behaupten, dass die Aktion in der Schmiede eben keine Schwarmfinanzierung war, sondern ein Vorverkauf oder eine Vorbestellung. Dann könntest du das Ding nach Erhalt zurücksenden. Ich habe aber Zweifel, dass sich auf irgendeiner Seite jemand findet, der das bis vor ein ordentliches Gericht durchziehen möchte.

  • Finde die Angabe ganz interessant:

    Wenn du aufgrund einer Förderung ein Spiel erhalten willst, dann ist das eine Belohnung, die rein rechtlich den Wert 0 hat. Wenn dir das Spiel dann also nicht gefällt, gibt es keine Möglichkeit, dass dein Förderbetrag zurückzuerstattet wird.

    Woraus ergibt es sich "rechtlich" denn, dass die Belohnung einen Wert von 0 hat?


    Finde, dass beißt sich dann aber mit den anderen Angaben, wonach die Belohnung (mit Wert 0) aber einer ganz normalen Garantie unterliegt oder man bei Nichterfüllung sein Geld zurück erhält.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Also, rechtssichere Texte hin oder her. Ich finde, man weiß doch beim Crowdfunding, auf was man sich einlässt. Allein der Förderprozess macht doch deutlich, dass es sich eben nicht um eine normale Bestellung handelt. Es gibt ja auch durchaus Projekte, die nicht zustande kommen, weil die Fördersumme nicht erreicht wurde. Dann bekommt man sein Geld direkt zurück. Und man kann doch nicht ausblenden, dass die lustigen roten oder grünen Balken nicht einfach nur eine hippe Warenkorb-Darstellung sind.

    Versteht mich nicht falsch, aber wenn ihr Sorgen um das investierte Geld habt, dann wartet halt, bis das Spiel im Shop verfügbar ist. Und selbst mit 10 fetten roten Warnhinweisen zum Thema Rücktrittsrecht wird es immer Menschen geben, die ihr Geld zurückhaben wollen. Kickstarter ist da ja noch deutlich expliziter und trotzdem gibt es immer einige Refunding-Wünsche in den Kommentaren.

    Ist ja nicht so, dass hier ein Anbieter bösartig reihenweise Verbraucher abzocken würde. Keiner wird gezwungen, sich auf das Modell einzulassen. Und abgekühltes FOMO ist für mich kein gutes Argument für einen einseitigen Rücktritt.

  • Mal abgesehen davon, dass man - wie Brett Pit schon schreibt - eigentlich schon über eine Förderung nachdenken sollte bevor man sich beteiligt, kann es neben dem Abkühlen des FOMO-Gedankens auch veränderte Lebensumstände geben, die einen Rücktritt später schon sinnvoll und wichtig erscheinen lassen (was hier ja wohl nicht der Fall ist, aber mir geht es um´s grundsätzliche).

    Ob man im Falle von Schmiedekampagnen grundsätzlich leer ausgeht, ist ja eine Frage, die sich bei Rechtsgeschäften wenn nicht durch "Kulanz" auch mal per Beratung der Verbraucherzentrale oder rechtlich prüfen und klären lässt, sollte man anderer Meinung sein - wir leben (zum Glück) in einem Rechtsstaat.

    Ein "gehört sich nicht" finde ich da etwas unpassend, da es sich um ein Rechtsgeschäft zwischen einer Privatperson und einem gewinnorientiertem Unternehmen handelt - die Schmiede macht das ja nicht rein aus Spaß und rein privat. Zum Glück gibt es ja Rechte, die ein Verbraucher bei solchen Geschäften hat (oder vielleicht eben auch nicht, wenn er auf bestimmte Rechte verzichtet).

    Also recht nüchtern betrachtet kann man die Meinung der Spieleschmiede als Verbraucher akzeptieren oder sich dies durch Rechtsberatung bestätigen oder prüfen lassen sollte man anderer Meinung sein.

    Ob man diesen Weg gehen will, wenn man "nur das Interesse" verloren hat oder ob man seine Lehren daraus zieht und später halt nicht direkt auf "Unterstützen" klickt muss ja jeder selbst entscheiden.

  • Ehrlich gesagt würde es mich wundern, dass man so ohne weiteres aussteigen könnte. Prinzipiell haben wir einen ganz normalen Vertrag mit verspätete Auslieferung abgeschlossen. Wobei Letzteres dich einmal garantiert ist. rein rechtlich können sich ja damit andere beschäftigen. Aber rein von der Moral her, hat man jemanden unterstützt und zieht auf einmal seine Hilfe zurück. Das wirkt einfach falsch. Klar, bei den großen Projekten auf Game Found ist sowas prinzipiell möglich. Mit 2 % Abschlag. und bei Projekten wie beispielsweise Robinson Crusoe ist es aus Sicht. Der unterstützte auch vollkommen legitim, wenn sich ein Projekt um mehrere Jahre verzögert. Aber solange ein Projekt nach Plan verläuft oder zumindest nur ein paar Monate überfällig ist, finde ich es rein moralisch gesehen einfach nicht okay.

  • Posthuman Saga hatte nicht mal 100 Backer und befindet sich doch bereits in/kurz vor der Auslieferung, da kann ich komplett verstehen, dass kein Refund mehr möglich ist. Bei KS/Gamefound gibt es ja auch eine Bearbeitungsgebühr nach Abschluss der Kampagne und soweit ich weiß, sind nach Produktionsstart üblicherweise auch keine Stornos mehr möglich.

    Ich finde es auch nicht gut, wenn man eine Förderungszusage nach der Kampagne zurückziehen möchte. Die Verlage planen mit dieser Menge. Die Kritik an der Schmiede verstehe ich in dem Zusammenhang auch nicht wirklich. Es gibt wirklich sehr viele kleine Projekte, die trotz nur 100-200 Backern realisiert werden. Wenn da dann mehrere später zurückziehen wollen, wird aus einem Projekt, dass sich gerade mal so rechnet, schnell ein Verlustgeschäft. Eine Grauzone entsteht für mich nur, wenn es sich deutlich verspätet, also 1+ Jahr. Das wäre hier zwar der Fall, aber da es bereits produziert wurde und schon auf dem Schiff, finde ich es dafür auch zu spät.

  • Ich finde, man weiß doch beim Crowdfunding, auf was man sich einlässt.

    Hier in unserer Blase ist das eher wahrscheinlich, für den normalen Verbraucher kann man das dagegen sicherlich verneinen.

    Und selbst hier in unserer Blase ist den wenigsten wohl die spezifischen Regeln bei der Spieleschmiede bekannt und der Text dazu ist gut versteckt und nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

    Und warum sollte man es gut finden, wenn die Spiele-Offensive zum wiederholten Male Verbraucherrechte einschränken möchte?

  • Ich mag einfach dieses „die bösen Anbieter“ und die „unschuldigen, armen Verbraucher“ nicht. So schwarz und weiß ist die Welt einfach nicht und auch hinter einem Unternehmen stehen Menschen, die selten auf Säcken von Geld sitzen. Mir geht es ehrlich gesagt im Kern um gesunden Menschenverstand auf allen Seiten. Und durch die Absicherungs- und Regelwut werden einfach unsagbar viele Ideen eben unmöglich oder zumindest extrem anstrengend und kompliziert.

    Aber das kann jetzt schnell in RSP abdriften, darum lassen wir das an dieser Stelle.

    Ich bin nur der Meinung, dass man eben auch als Käufer eine gewisse Mitwirkungspflicht hat, wenn man sich auf einen Deal einlässt. Da bin ich schon auch bei SirAnn. Besondere Umstände kann es immer geben, aber in diesem Fall ging es ja um nachlassendes Interesse.

  • FischerZ

    Ich möchte, dass auch gewinnorientierte Unternehmen mir gegenüber fair sind und dann bin ich es umgekehrt auch. Da passt also „gehört sich nicht“ aus meiner Sicht sehr wohl. Egal, ob das rechtlich anders möglich wäre. Umgekehrt wird es hier ja gelegentlich auch als „gehört sich nicht“ wahrgenommen, wenn die Unternehmen knallhart auf ihre Rechte pochen, anstelle Kulanz zu zeigen.

  • Ich nutz(t)e Amazon seit 1998. Die Seite sah damals besser aus als die SO heute. Das war meine Referenz. Ich selbst habe dir spielr-Offensive lange Jahre wegen dieses Looks gemieden, weil die Seite so unseriös aussah. Erst mit Sankt Petersburg in der Schmiede hab ich da erstmals bestellt.

  • Ich möchte, dass auch gewinnorientierte Unternehmen mir gegenüber fair sind und dann bin ich es umgekehrt auch. Da passt also „gehört sich nicht“ aus meiner Sicht sehr wohl.

    Natürlich, dass möchte jeder und zwar vermutlich auf beiden Seiten. Fair ist immer ein guter Ansatz.

    Und ebenfalls natürlich kannst Du für Dich entscheiden, dies auf moralischer Ebene zu sehen.

    Aber der moralische Ansatz passt meiner Meinung nach (!) trotzdem nicht, denn es muss ja rein nüchtern betrachtet werden und ohne Emotion.
    Es gibt ja genau deshalb Gesetze, damit man im Zweifelsfall klären kann, wie man sowas handhabt.

    Ich könnte jetzt in Bezug auf die Mail der Schmiede mit dem Absatz, dass man auf sein Geld und seine Ware verzichten soll (sinngemäß und so habe ich das oben vom Threadersteller gelesen) auch antworten "sowas gehört sich nicht", denn es hätte gereicht auf die AGB (oder Schmiedebedingungen oder wie man immer das nennen möchte) hinzuweisen - ich denke auch die Schmiede weiß, dass man ja nicht unbedingt auf sein Geld (und die Ware!) verzichten möchte (sollte dieser Satz so da drin stehen - wie gesagt kenne ich die Original-Mail nicht und habe diese auch so noch nicht gesehen).

    Und wenn ich ein "sowas gehört sich nicht" im täglichen Leben bei allen Rechtsgeschäften (und nicht nur der Schmiede - aus Sympathie oder anderen Beweggründen) anwende, lande ich ganz schnell in einer Problemzone, denn das Rücktrittsrecht bei Rechtsgeschäften habe ich immer und Du bestimmt auch schon einmal angewendet, oder?! :saint:

    Aber ob das im Falle der Schmiede mit Ihren Bedingungen der Unterstützung ebenfalls so zutrifft, kann ich nicht sagen und dies müssten rechtlich versierte Leute beurteilen und bewerten.

    Einmal editiert, zuletzt von FischerZ (18. April 2024 um 09:39)

  • Das eine ist ja das moralische, subjektivte empfinden "was sich gehört und was nicht" und das andere die rechtliche Situation.

    Wie oft wird bei Amazon bestellt und dann einfach weil es eine nicht gefällt oder man es sich anders überlegt storniert oder zurückgeschickt. Rechtlich kein Problem. Aber gehört sich das? Hat bestimmt auch jeder eine eigene Meinung.

    Geht m.e. auch gar nicht darum, was man von der Spiele-Schmiede hält. Finde auch nicht, dass hier rauf rumgehackt wird.

    Die ganze Thematik, dass es ja ein CF ist und finanziert werden muss und das natürlich mit den Pledges dann auch gerechnet wird ist klar.

    Könnte aber doch auch Amazon meinen: ab Bestellung wird mit der Zahlung gerechnet, da ja dort auch geplant werden muss. Nur dort werden wohl rückgaben etc. einkalkuliert.

    Wenn es so einfach wäre könnte jeder online-Händler in die AGBs schreiben: ihre Bestellung ist eine Förderung mit einer möglichen Belohnung mit Gegenwert 0.

    Daher sind das ja einfach nur fragen, wie: woraus ergibt sich, dass bei der Förderung die Belohnung rechtlich einen Gegenwert von 0 hat.

    Das muss ja irgendwo eine rechtliche Grundlage haben (wird ja so ausgeführt). Und wenn es ist, weil das eben vertraglich festgelegten wird.

    Und bisher schent das zumindest niemand zu wissen sondern auf " das Gehört sich so " abzustellen.

    Dann müsste es bei der Spiele Schmiede ja eigentlich heißen: "aus moralischer sich hat ihre förderung einen gegenwert von 0. Fragen wg. Rücktritt/Stornierung gehören sic nicht, da wir mit der Förderung planen".

    Wie gesagt, ist alles ok und nachvollziehbar und kein Vorwurf oder als verwerflich anzusehen.

    Mich würden einfach nur die Grundlagen interessieren. Bei KS "kommt" man da ja nicht hinter, da nicht in deutsch ansässig.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

    4 Mal editiert, zuletzt von Alfgard (18. April 2024 um 09:35)

  • Wenn es so einfach wäre könnte jeder online-Händler in die AGBs schreiben: ihre Bestellung ist eine Förderung mit einer möglichen Belohnung mit Gegenwert 0.

    Daher sind das ja einfach nur fragen, wie: woraus ergibt sich, dass bei der Förderung die Belohnung rechtlich einen Gegenwert von 0 hat.

    Das muss ja irgendwo eine rechtliche Grundlage haben (wird ja so ausgeführt). Und wenn es ist, weil das eben vertraglich festgelegten wird.

    Und bisher schent das zumindest niemand zu wissen sondern auf " das Gehört sich so " abzustellen.

    Sorry, bin kein Jurist, deshalb kann ich da auch nicht mit Paragraphen dienen. Wenn amazon das so machen würde, gäbe es aber meistens immer noch genug andere Anbieter, die das gleiche Produkt als normale Bestellung anbieten würden und niemand würde es noch bei amazon kaufen. Die Schmiede ist in dem Fall ja so eine Art Monopolist.

    Wenn diese Form des Crowdfundings rechtlich (in Deutschland) bedenklich wäre, wäre es vermutlich auch schon rechtlich angefochten worden. Ich denke, Crowdfunding könnte mit einer Storno-/Retourquote von normalen Bestellungen nicht länger existieren. Es ist doch gerade die ursprüngliche Idee, dass sich erst durch den Zusammenschluss und das frühzeitige Commitment der Backer das Produkt überhaupt realisieren lässt. Natürlich gibt es in letzter Zeit gerade bei Kickstarter auch einige Projekte, die mit dieser ursprünglichen Idee nichts mehr zu tun haben und eigentlich nur eine Vorbestellung sind inkl. Vorabfinanzierung.

    Einmal editiert, zuletzt von anke79 (18. April 2024 um 09:43)

  • Meiner Meinung nach handelt es dabei eher um eine Art Kränkung, die man bei den ewigen Verzögerungen erfährt und diese Reaktion "...jetzt will ich das Spiel gar nicht mehr haben und storniere einfach" ist der bockige Weg, der SO eins mitzugeben.

    Ich habe auch schon ein paar mal erzählt, dass mir die 2+ Jahre Verzögerung bei "Kingdom Rush" die komplette Vorfreude kosten und ich gar keinen Bock mehr auf das Spiel habe. Das ist natürlich Quatsch. So äußert man Unmut. Irgendwie fast verständlich.

    Am Ende geht der Puls trotzdem hoch, wenn die Versandinfo kommt.

    Dass man nach Finanzierung des Projekts nicht mehr stornieren kann, finde ich absolut richtig. Sonst würden diese Projekte nicht mehr funktionieren.

    --- Jeder siebte Post von mir enthält etwas Sinnvolles ---

  • Hier nochmal der Teilausschnitt aus der Mail bzgl. der Stornierung der Belohnung:

    Die Widerrufsfrist richtet sich nach Eingang der Förderung. Wenn du die Belohnung stornierst, erfolgt lediglich die Stornierung der Sendung, nicht aber der Unterstützung. Bei Schmiede Bestellungen ist das anders zu sehen als bei normalen Bestellungen, da wir mit deiner Förderung ja die Umsetzung des Projektes beauftragen. Die Belohnung resultiert aus der Förderung. In unseren AGB´s ist das nochmal genau erklärt.

    Für mich ist das jetzt auch fein. Ich glaube der Schmiede zu 100% das die Spiele eingedeutscht werden weil es die Förderung gibt. Quasi jede Woche kommt ein Spiel ins Funding und ich glaube nicht, dass es umgekehrt jede Woche ein neues SPiel ohne diese Vorfinanzierung gäbe. Jetzt wollte ich ein Spiel mal nicht mehr haben, auf der anderen Seite habe ich mich in der Vergangenheit bestimmt über 50 Spiele gefreut, die das Funding ermöglicht hat.

    Etwas unübersichtlich ist die Seite der SO da aber schon. Auf den ersten Blick konnte ich die Bedingungen nicht finden. Es wurde mir von der Dame der SO erklärt und das passt dann für mich. Wenn die AGB speziell der Schmiede aber etwas offensichtlicher zu finden wären, hätte ich mir die MAil vielleicht auch sparen können.

  • Hier nochmal der Teilausschnitt aus der Mail bzgl. der Stornierung der Belohnung:

    Die Widerrufsfrist richtet sich nach Eingang der Förderung. Wenn du die Belohnung stornierst, erfolgt lediglich die Stornierung der Sendung, nicht aber der Unterstützung. Bei Schmiede Bestellungen ist das anders zu sehen als bei normalen Bestellungen, da wir mit deiner Förderung ja die Umsetzung des Projektes beauftragen. Die Belohnung resultiert aus der Förderung. In unseren AGB´s ist das nochmal genau erklärt.

    Für mich ist das jetzt auch fein. Ich glaube der Schmiede zu 100% das die Spiele eingedeutscht werden weil es die Förderung gibt. Quasi jede Woche kommt ein Spiel ins Funding und ich glaube nicht, dass es umgekehrt jede Woche ein neues SPiel ohne diese Vorfinanzierung gäbe. Jetzt wollte ich ein Spiel mal nicht mehr haben, auf der anderen Seite habe ich mich in der Vergangenheit bestimmt über 50 Spiele gefreut, die das Funding ermöglicht hat.

    Etwas unübersichtlich ist die Seite der SO da aber schon. Auf den ersten Blick konnte ich die Bedingungen nicht finden. Es wurde mir von der Dame der SO erklärt und das passt dann für mich. Wenn die AGB speziell der Schmiede aber etwas offensichtlicher zu finden wären, hätte ich mir die MAil vielleicht auch sparen können.

    Frank Noack sagt seit Jahren in Interviews, dass eine neue Webpräsenz in der Mache sei, aber aufgrund der aktuellen Datenstruktur alles nicht so einfach sei. Vermutlich hat die neue Webseite, wenn sie denn mal das Licht der Welt erblickt, den Look von 2005. In meinen Augen schon fast der gleiche Running Geck wie mit Duke Nukem Forever. Aber immerhin hast du die AGB noch gefunden. Man sollte immer das Positive nennen.

    2 Mal editiert, zuletzt von SirAnn (18. April 2024 um 10:06) aus folgendem Grund: Ich hasse Siri

  • Also bei den AGB steht nichts zur Spieleschmiede.

    Spiele-Offensive.de - AGB

    Spoiler anzeigen

    A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

    Verleihbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf

    Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

    Inhaltsverzeichnis

    Geltungsbereich

    Vertragsschluss

    Widerrufsrecht

    Preise und Zahlungsbedingungen

    Liefer- und Versandbedingungen

    Einräumung von Nutzungsrechten für digitale Inhalte

    Eigentumsvorbehalt

    Mängelhaftung (Gewährleistung)

    Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

    Einlösung von Aktionsgutscheinen

    Einlösung von Geschenkgutscheinen

    Anwendbares Recht

    Gerichtsstand

    Alternative Streitbeilegung


    1) Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Happyshops GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge zur Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

    1.2 Für Verträge zur Lieferung von Gutscheinen gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist.

    1.3 Für Verträge zur Bereitstellung von digitalen Inhalten gelten diese AGB entsprechend, sofern insoweit nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden.

    1.4 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    1.5 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

    2) Vertragsschluss

    2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

    2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch per E-Mail, per Fax, postalisch oder telefonisch gegenüber dem Verkäufer abgeben.

    2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

    indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

    indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder

    indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.


    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

    2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg (im Folgenden: „PayPal“), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

    2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht. Sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Nutzerkonto im Online-Shop des Verkäufers eingerichtet hat, werden die Bestelldaten auf der Website des Verkäufers archiviert und können vom Kunden über dessen passwortgeschütztes Nutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden.

    2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

    2.7 Für den Vertragsschluss steht die deutsche Sprache zur Verfügung.

    2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

    3) Widerrufsrecht

    3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

    3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

    4) Preise und Zahlungsbedingungen

    4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

    4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.

    4.3 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

    4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.

    4.5 Bei Auswahl der Zahlungsart „SOFORT“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München (im Folgenden „SOFORT“). Um den Rechnungsbetrag über „SOFORT“ bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an „SOFORT“ frei geschaltetes Online-Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung gegenüber „SOFORT“ bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von „SOFORT“ durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart „SOFORT“ kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen.

    4.6 Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Kaufpreis fällig, nachdem die Ware geliefert und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Kaufpreis innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden in seinen Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

    4.7 Bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt, wenn die bestellte Ware das Lager des Verkäufers verlässt, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Vorabinformation ("Pre-Notification") ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Verkäufers an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

    4.8 Bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Novalnet AG, Feringastraße 4, 85774 Unterföhring (nachfolgend „Novalnet“). Die Zahlung erfolgt in diesem Fall per Einzug vom Bankkonto des Kunden, sofern dieser dem Verkäufer zuvor ein SEPA-Mandat erteilt hat. Die Abbuchung des Kaufpreises vom Bankkonto des Kunden erfolgt einen Bankarbeitstag nach Abschluss der Bestellung durch Novalnet unter der Gläubiger-ID: DE53ZZZ00000004253. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag verkürzt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

    5) Liefer- und Versandbedingungen

    5.1 Bietet der Verkäufer den Versand der Ware an, so erfolgt die Lieferung innerhalb des vom Verkäufer angegebenen Liefergebietes an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden zum Zeitpunkt der Bezahlung bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

    5.2 Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung.

    5.3 Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Handelt der Kunde als Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person über. Abweichend hiervon geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch bei Verbrauchern bereits auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat, wenn der Kunde den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt mit der Ausführung beauftragt und der Verkäufer dem Kunden diese Person oder Anstalt zuvor nicht benannt hat.

    5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.

    5.5 Bietet der Verkäufer die Ware zur Abholung an, so kann der Kunde die bestellte Ware innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Geschäftszeiten unter der vom Verkäufer angegebenen Adresse abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.

    5.6 Gutscheine werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt:

    per E-Mail

    postalisch


    5.7 Digitale Inhalte werden dem Kunden wie folgt bereitgestellt:

    per Direktzugriff über die Website des Unternehmers

    per E-Mail


    6) Einräumung von Nutzungsrechten für digitale Inhalte

    6.1 Sofern sich aus der Inhaltsbeschreibung im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt, räumt der Verkäufer dem Kunden an den bereitgestellten Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.

    6.2 Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieser AGB ist nicht gestattet, soweit nicht der Verkäufer einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Lizenz an den Dritten zugestimmt hat.

    6.3 Soweit sich der Vertrag auf die einmalige Bereitstellung eines digitalen Inhalts bezieht, wird die Rechtseinräumung erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Verkäufer kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.

    7) Eigentumsvorbehalt

    Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

    8) Mängelhaftung (Gewährleistung)

    Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

    8.1 Handelt der Kunde als Unternehmer,

    hat der Verkäufer die Wahl der Art der Nacherfüllung;

    beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Ablieferung der Ware;

    sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen;

    beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.


    8.2 Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

    für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,

    für den Fall, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat,

    für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,

    für eine ggf. bestehende Verpflichtung des Verkäufers zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.


    8.3 Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

    8.4 Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

    8.5 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

    9) Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden

    9.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung der Ware nach bestimmten Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderlichen Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformaten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte.

    9.2 Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

    9.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und/oder Gewalt verherrlichender Inhalte.

    10) Einlösung von Aktionsgutscheinen

    10.1 Gutscheine, die vom Verkäufer im Rahmen von Werbeaktionen mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer unentgeltlich ausgegeben werden und die vom Kunden nicht käuflich erworben werden können (nachfolgend "Aktionsgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers und nur im angegebenen Zeitraum eingelöst werden.

    10.2 Einzelne Produkte können von der Gutscheinaktion ausgeschlossen sein, sofern sich eine entsprechende Einschränkung aus dem Inhalt des Aktionsgutscheins ergibt.

    10.3 Aktionsgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

    10.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

    10.5 Der Warenwert muss mindestens dem Betrag des Aktionsgutscheins entsprechen. Etwaiges Restguthaben wird vom Verkäufer nicht erstattet.

    10.6 Reicht der Wert des Aktionsgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

    10.7 Das Guthaben eines Aktionsgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

    10.8 Der Aktionsgutschein wird nicht erstattet, wenn der Kunde die mit dem Aktionsgutschein ganz oder teilweise bezahlte Ware im Rahmen seines gesetzlichen Widerrufsrechts zurückgibt.

    10.9 Der Aktionsgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Aktionsgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

    11) Einlösung von Geschenkgutscheinen

    11.1 Gutscheine, die über den Online-Shop des Verkäufers käuflich erworben werden können (nachfolgend "Geschenkgutscheine"), können nur im Online-Shop des Verkäufers eingelöst werden, sofern sich aus dem Gutschein nichts anderes ergibt.

    11.2 Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar. Restguthaben werden dem Kunden bis zum Ablaufdatum gutgeschrieben.

    11.3 Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

    11.4 Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.

    11.5 Geschenkgutscheine können nur für den Kauf von Waren und nicht für den Kauf von weiteren Geschenkgutscheinen verwendet werden.

    11.6 Reicht der Wert des Geschenkgutscheins zur Deckung der Bestellung nicht aus, kann zur Begleichung des Differenzbetrages eine der übrigen vom Verkäufer angebotenen Zahlungsarten gewählt werden.

    11.7 Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bargeld ausgezahlt noch verzinst.

    11.8 Der Geschenkgutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber, der den Geschenkgutschein im Online-Shop des Verkäufers einlöst, leisten. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.

    12) Anwendbares Recht

    Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    13) Gerichtsstand

    Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

    14) Alternative Streitbeilegung

    14.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

    Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

    14.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.


    Verleihbedingungen

    A. Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Geltungsbereich

    1.1. Diese Geschäftsbedingungen der Happyshops GmbH (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der vom Vermieter auf seiner Webseite unter http://www.Spiele-Offensive.de dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

    1.2. Ein Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ein Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

    2. Vertragsschluss

    2.1. Die auf der Webseite des Vermieters beschriebenen Mietangebote dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

    2.2. Der Mieter kann das Angebot schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das auf der Webseite des Vermieters vorhandene Online-Bestellformular abgeben. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Mieter nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltene Mietsache ab.

    2.3. Der Vermieter kann das Angebot des Mieters durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Überlassung der Mietsache innerhalb von sieben Tagen annehmen. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters nicht binnen vorgenannter Frist an, so ist der Mieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Der Vermieter ist berechtigt, das Angebot des Mieters abzulehnen.

    2.4. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Mieter bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

    3. Liefer- und Versandbedingungen

    3.1. Die Lieferung der Mietsache erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die vom Mieter in der Bestellabwicklung des Vermieters angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.

    3.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

    3.3. Selbstabholung ist nach Terminsabsprache mit dem Vermieter möglich.

    4. Miete und Zahlungsbedingungen

    4.1. Die angegebenen Mietpreise des Vermieters sind Endpreise und enthalten die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Webseite des Vermieters gesondert angegeben.

    4.2. Die angegebenen Mietpreise umfassen die Vergütung für die Überlassung der jeweiligen Mietsache für einen Zeitraum von 14 Tagen – beginnend mit dem Lieferdatum der Rechnung. Die Mietfrist verlängert sich automatisch um weitere 14 Tage, sollte die Mietsache nicht spätestens drei Tage nach Ablauf der ersten Mietfrist zurückgeschickt worden sein. In dem Fall wird eine nochmalige Zahlung des Mietpreises fällig.

    5. Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte

    Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

    6. Obhuts- und Duldungspflichten des Mieters

    Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

    7. Änderungen an der Mietsache

    7.1. Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.

    7.2. Änderungen an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.

    8. Erhaltungspflicht des Vermieters; Rechte des Mieters bei Mängeln

    8.1. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

    8.2. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.

    8.3. Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.

    8.4. Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.

    8.5. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die Änderungen keine für den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.

    9. Haftung

    9.1. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Fehlern, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

    9.2. Im Übrigen haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    10. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses / Kauf der Mietsache

    10.1. Das Mietverhältnis beginnt nach Maßgabe der Ziffer 2.3.

    10.2. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

    10.3. Weitere Informationen zum Vorgehen bei der Rücksendung s. hier (https://www.Spiele-Offensive.de/index.php?cmd=hilfe&zielkat=49&kate=19&zielebene=2)

    10.4. Unter bestimmten Voraussetzungen räumt der Vermieter dem Mieter das Recht ein, die Mietsache zu kaufen. Informationen hierzu sind hier (https://www.Spiele-Offensive.de/index.php?cmd=hilfe&zielkat=51&kate=19&zielebene=2) abgelegt.

    11. Rückgabe

    11.1. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

    11.2. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen. Näheres Informationen hierzu s. hier (https://www.Spiele-Offensive.de/index.php?cmd=hilfe&zielkat=52&kate=19&zielebene=2)

    12. Anwendbares Recht

    12.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

    12.2. Handelt der Mieter als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Vermieters. Dasselbe gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

    12.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.


    B. Kundeninformationen

    1) Informationen zur Identität des Verkäufers

    Happyshops GmbH

    Schokholtzstraße 6

    06217 Merseburg

    Deutschland

    Tel.: 0 180 50 55 77 5 (14 Cent*/Min. aus dem deutschen Festnetz. Aus den Mobilfunknetzen höchstens 42 Cent*/Min.)

    Bitte beachten Sie hierzu unsere Verbraucherinformationen zu entgeltlichen Mehrwertdiensten.

    *inkl. MwSt.

    E-Mail: service@happyshops.com

    Tel: 03461 82 48 99 (nur für Widerruf)

    Fax: 03461 82 48 97

    Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Robert Letsch & Frank Noack

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE220661189

    2) Informationen zu den wesentlichen Merkmalen der Ware oder Dienstleistung

    Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung ergeben sich aus der jeweiligen vom Verkäufer eingestellten Produktbeschreibung.

    3) Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

    Das Zustandekommen des Vertrages erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben).

    4) Informationen zu Zahlung und Lieferung

    Die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben) in Verbindung mit den Angaben zu den Zahlungsmöglichkeiten im Online-Shop des Verkäufers. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben).

    5) Informationen über die technischen Schritte, die zum Vertragsschluss führen

    5.1 Für die Abgabe seines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers muss der Kunde folgende technische Schritte durchlaufen:

    5.1.1 Einlegen des gewünschten Artikels in den virtuellen Warenkorb

    5.1.2 Anmeldung im Online-Shop durch Eingabe von Benutzerkennung und Passwort oder - falls ein Kundenkonto noch nicht besteht - Neuregistrierung mit oder ohne Eröffnung eines Kundenkontos

    5.1.3 Eingabe von Rechnungs- und Lieferadresse

    5.1.4 Auswahl der gewünschten Zahlungsart

    5.1.5 Zusammenfassung der Bestelldaten

    5.1.6 Absendung der Bestellung

    5.2 Die Annahme durch den Verkäufer erfolgt nach Maßgabe der Ziffer 2.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers (siehe oben).

    6) Informationen zur Speicherung des Vertragstextes

    Der Vertragstext wird vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Zusätzlich wird der Vertragstext auf der Internetseite des Verkäufers archiviert und kann vom Kunden über sein passwortgeschütztes Kundenkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden, sofern der Kunde vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Online-Shop des Verkäufers angelegt hat.

    7) Informationen über die technischen Mittel um Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen

    Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

    8) Informationen über die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen

    Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

    Auf Spiele-Offensive.de - Spieleschmiede finde ich keinen anderen Link der AGB heißt.

    Beim Link "Mehr Erfahren" auf der Spieleschmiedehauptseite steht FAQ und nicht AGB in der url

    Die Spieleschmiede (spiele-offensive.de)

    Auch hier finde ich keine AGB

    Auf einer Spieleschmiede Projektseite selbst wird ebenfalls auf keine AGB verwiesen bis auf die allgemeinen AGB.

    Bei Klick auf Fördern komme ich zu einem in meinen Augen normalen Bestellvorgang ohne weitere Hinweise zur Widerrufsbelehrung oder zu AGB die die Spieleschmiede betreffen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Rei (18. April 2024 um 10:41)