Ich habe mal in meine SO-Historie geschaut. Schon bei meinem ältesten dort noch aufgeführten Spieleschmiede-Projekt 2015 gab es zwei zugehörige Einträge in der Liste der Bestellungen: einen in Höhe des echten Betrages für die reine Projektförderung (genau zwei Wochen lang stornierbar, dann unwiderruflich geleistet, d.h. Geld weg) und eine Bestellung mit Wertangabe null für die Ware selbst (normalerweise nur stornierbar in Form der ersatzlosen Streichung). Alles, was darüber hinaus geht, ist erstmal reine Kulanzleistung der Spieleschmiede.
Wenn man so will, funktioniert das Ganze so, dass man erstmal ihnen Geld gibt, weil man das Projekt an sich fördern möchte, und sie schenken den Schmieden mit ausreichend höher Fördersumme später ein offiziell "wertloses" Spiel, was halt "rein zufällig" in ihrem Lager gelandet ist.
Wer möchte, darf die angenommene Unabhängigkeit der beiden Vorgänge gerne rechtlich prüfen lassen. Selbstverständlich werden da fähige Rechtsanwälte gute Argumente finden können, warum es nicht doch auch als verschleierte Vorbestellung angesehen werden kann, und demzufolge spätere Stornierungsmöglichkeiten oder sogar ein Widerrufsrecht nach Lieferung postulieren. Manches spricht dafür, manches spricht dagegen, insbesondere alle Argumentation in Richtung von Sonderfertigung auf Kundenwunsch, denn das hebelt auch in anderen Bereichen Kündigungsrechte wirksam aus. Im Zweifelsfalle müsste das ein Gericht klären.
Aber: ich würde erstmal davon ausgehen, dass eine Firma, die sowas anbietet, sich höchstwahrscheinlich vorher mal ein paar Gedanken dazu gemacht hat, wie sie sich da rechtlich absichern können. Diese Regelung fällt nicht einfach so vom Himmel. Und ebenso klar ist: Falls (!) jemand die Schmiede erfolgreich verklagt und das bekannt wird, hat er mit hoher Wahrscheinlichkeit direkt das gesamte Geschäftsmodell beerdigt. Von daher ist auch klar, dass die Spieleschmiede auch kein gesteigertes Interesse hat, irgendwelche Musterprozesse auszufechten und ein gewisses Maß an Kulanz da nicht überraschend kommt. (Was sicherlich auch abhängig davon ist, ob das Projekt von einem Happyshops-Eigenverlag durchgeführt wird oder ob sich die Schmiede nur an ein Fremdprojekt drangehängt hat.)
Man muss dann im Zweifelsfalle geschickt vorgehen und die Spitzfindigkeiten kennen. Wenn man seine Wert-0-Bestellung und nicht die Wert-X-Förderung stornieren möchte, weiß die Gegenseite halt direkt, dass man keine Ahnung hat... "Bitte sehr, wir haben deine Bestellung wunschgemäß storniert, du kriegst den auf der Rechnung genannten Wert 0 Euro zurück..."