Beiträge von Alfgard im Thema „unterstütze Projekte der Spieleschmiede wieder stornieren“

    Öhm, die Spiele sind aber ja nicht nach "individueller Auswahl" des verbrauchers oder auf die "persönlichen Bedürfnisse" zugeschnitten...jeder bekommt ja das selbse...und das Widerrufsrecht gilt nur grds. bei Vertragsabschluss...aber nicht bei Warenlieferung..da erst mit Erhalt (und da gibt es dann auch wieder Ausnahmen.

    Das eine ist ja das moralische, subjektivte empfinden "was sich gehört und was nicht" und das andere die rechtliche Situation.


    Wie oft wird bei Amazon bestellt und dann einfach weil es eine nicht gefällt oder man es sich anders überlegt storniert oder zurückgeschickt. Rechtlich kein Problem. Aber gehört sich das? Hat bestimmt auch jeder eine eigene Meinung.


    Geht m.e. auch gar nicht darum, was man von der Spiele-Schmiede hält. Finde auch nicht, dass hier rauf rumgehackt wird.


    Die ganze Thematik, dass es ja ein CF ist und finanziert werden muss und das natürlich mit den Pledges dann auch gerechnet wird ist klar.


    Könnte aber doch auch Amazon meinen: ab Bestellung wird mit der Zahlung gerechnet, da ja dort auch geplant werden muss. Nur dort werden wohl rückgaben etc. einkalkuliert.


    Wenn es so einfach wäre könnte jeder online-Händler in die AGBs schreiben: ihre Bestellung ist eine Förderung mit einer möglichen Belohnung mit Gegenwert 0.


    Daher sind das ja einfach nur fragen, wie: woraus ergibt sich, dass bei der Förderung die Belohnung rechtlich einen Gegenwert von 0 hat.


    Das muss ja irgendwo eine rechtliche Grundlage haben (wird ja so ausgeführt). Und wenn es ist, weil das eben vertraglich festgelegten wird.


    Und bisher schent das zumindest niemand zu wissen sondern auf " das Gehört sich so " abzustellen.


    Dann müsste es bei der Spiele Schmiede ja eigentlich heißen: "aus moralischer sich hat ihre förderung einen gegenwert von 0. Fragen wg. Rücktritt/Stornierung gehören sic nicht, da wir mit der Förderung planen".


    Wie gesagt, ist alles ok und nachvollziehbar und kein Vorwurf oder als verwerflich anzusehen.


    Mich würden einfach nur die Grundlagen interessieren. Bei KS "kommt" man da ja nicht hinter, da nicht in deutsch ansässig.

    Finde die Angabe ganz interessant:


    Wenn du aufgrund einer Förderung ein Spiel erhalten willst, dann ist das eine Belohnung, die rein rechtlich den Wert 0 hat. Wenn dir das Spiel dann also nicht gefällt, gibt es keine Möglichkeit, dass dein Förderbetrag zurückzuerstattet wird.


    Woraus ergibt es sich "rechtlich" denn, dass die Belohnung einen Wert von 0 hat?


    Finde, dass beißt sich dann aber mit den anderen Angaben, wonach die Belohnung (mit Wert 0) aber einer ganz normalen Garantie unterliegt oder man bei Nichterfüllung sein Geld zurück erhält.