Beiträge von Orangezebra im Thema „unterstütze Projekte der Spieleschmiede wieder stornieren“

    Also um das nochmal deutlich zu machen, es gibt keinen Crowdfunding Vertrag im BGB, das ist n.m.A. ein Kaufvertrag oder ein Werklieferungsvertrag (wird wie ein Kaufvertrag behandelt). Bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gibt es grundsätzlich Widerrufsrechte. Das Werk wird nicht nach Wünschen des Käufers idividualisiert, sondern für alle Unterstützer gleich produziert. Die Widerrufsrechte sind nicht disbonibel ich kann als Verbraucher nicht einfach auf alles verzichten, sonst würden übrigens alle Onlinehändler vor der Bestellung einen Verzicht verlangen. Die AGB der SO können nicht von zwingendem Recht abweichen.

    Das ist nicht nur meine Meinung sondern wird auch von Anwaltskanzleien so gesehen. Wenn euch die Fundstellen nicht reichen kann ich auch in Kommentaren weitere raussuchen.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/cr…en%20l%C3%A4sst.

    Crowdfunding (Crowdfinanzierung)

    Wenn ihr anderer Meinung seid, nennt doch bitte Fundstellen hierzu.

    Bezüglich der Überraschungspakete sind die AGB der SO auch rechtswidrig, hier jeglichen Widerruf auszuschließen ist ebenfalls nicht zulässig, das halte ich für rechtlich noch klarer als der vorliegende Fall.

    Wieder bitte die Trennung zwischen Recht und Moral, ob jemand der bewusst eine Überraschung kauft diese bei nicht Gefallen zurücksenden sollte, muss jeder selbst entscheiden.

    Ich wollte damit nur sagen, dass es sich schon lohnt rechtswidrige Dinge on die AGBs zu schreiben weil das Leute von der Geltendmachung eigentlich zustehenden Ansprüche abhält. Wenn 2/10 Leuten sich abschrecken lassen lohnt sich das ja schon. Übrigens auch ein Trick vieler Vermieter z.b. für Schönheitsreparaturklauseln. Ich habe schon erlebt, dass große Immobilienkonzerne hier rechtlich völlig unhaltbares Zeug aufnehmen einfach um einige abzuschrecken. Das ist auch der Hauptpunkt der bei sowas stört, einige lesen sich ein und machen ihre Rechte geltend, andere akzeptieren einfach das Argument der AGB und das Unternehmen gewinnt gegen die Verbraucher... aber vielleicht gleite ich etwas OT ab :) sorry dafür

    Das war mit 2 Klicks zu finden:

    https://www.spiele-offensive.de/Spieleschmiede

    Auszug daraus:

    "Die Spiele-Offensive.de AGB gelten auch bei der Spieleschmiede. So gilt auch das Widerrufsrecht. Du solltest aber wissen, wie es bei der Spieleschmiede richtig angewendet wird: Mit Zusage und Zahlung deines Förderbeitrags erhälst du von uns eine Rechnung. Mit dem Erhalt dieser Rechnung beginnt die Widerrufsfrist und du hast 14 Tage Zeit, um von deiner Zusage zurückzutreten und die Förderung zurück zu erhalten. Wenn du aufgrund einer Förderung ein Spiel erhalten willst, dann ist das eine Belohnung, die rein rechtlich den Wert 0 hat. Wenn dir das Spiel dann also nicht gefällt, gibt es keine Möglichkeit, dass dein Förderbetrag zurückzuerstattet wird."

    Da nach dem Erreichen der Fördersumme ein Anspruch auf Übersendung und Übereignung des Spiels besteht würde ich die Beurteilung, dass die Belohnung rechtlich 0 Euro Wert wäre bestreiten.

    Wir müssen hier finde ich zwischen Moral und Recht unterscheiden. Wenn hier teilweise moralische Bedenken hochgehalten werden, warum man keine Rückforderung geltend machen sollte kann man darüber ja durchaus diskutieren.

    Die rechtliche Lage ist davon jedoch unabhängig. Wir haben starke Verbraucherrechte in Deutschland und diese können auch durch AGB und eine Vorankündigung oder die Verwendung anderer Begrifflichkeiten nicht ausgehebelt werden. Ich störe mich immer etwas daran wenn es seitens der Unternehmen trotz besserem Wissen versucht wird. Dass eine Firma für die AGB Erstellung Rechtsrat einholt kann angenommen werden, daher würde ich hier eine Kenntnis unterstellen.

    Was man dann mit seinem Recht macht steht auf einem anderen Blatt.

    Ich finde diesen Artikel hierzu gut:

    Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht beim Crowdfunding
    Rechtsanwalt Ferner zum Crowdfunding: Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht beim Crowdfunding - gibt es Geld zurück? Alsdorf Aachen Rechtsanwalt
    www.ferner-alsdorf.de

    Aus meiner Sicht ist es absolut möglich, nach Erhalt der Ware seinen Widerruf zu erklären, weil ansonsten keine Prüfungsmöglichkeit der Ware besteht. Das wäre so wie wenn bei einem Kleidungskauf der Verkäufer die Ware einfach später als 14 Tage nach Vertragsschluss versendet. In dem Fall ist das Widerrufsrecht auch nicht ausgeschlossen. Crowdfunding ist im Kern ein Kaufvertrag mit späterem Lieferdatum soweit die Finanzierung klappt.

    Was die SO so in ihre AGB's schreibt ist egal, wenn es sich um nicht disponierbares Recht handelt.

    Soweit meine Meinung dazu, dies ist aber kein Rechtsrat.