PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…

  • Rezensionsexemplare dürfen doch gar nicht verkauft werden!?

    Ist das nicht Wunschdenken der Verlage, um den Handel gewogen zu machen oder vielleicht sogar zu "schützen"?
    Ich habe keine Verträge mit den Verlagen, was ich mit den Mustern machen. Es ist alles auf freiwilliger Basis. Dient einem Win-Win Verhältnis. Solange der Verlag sich vom Bemustern Vorteile verspricht, werden sie mir die Muster schicken. So einfach ist das.
    Die Fläche für eine Spieleempfehlung in einer Zeitung tät einen Verlag als Anzeige mehrere Hundert Euro kosten. Ich tät meinen, der Verlag spart ungemein bei den Marketingausgaben. Der Mehrwert einer Fremdempfehlung gegenüber der gewerblichen Anzeige ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.

    Es gibt ja noch die Möglichkeit, die Muster zu entwerten. Stempeln / festhaftende Aufkleber mit Bezeichnung Muster. Aber alle Ansätze der Verlage in diese Richtung wurden bald wieder eingestellt. ;)

    Liebe Grüße
    Nils (versteht nicht, was dich immer die Vorteilnahme durch Muster stört. Ich bin kein Schnorrer. 8o Ich habe mit dem Veröffentlichen viel mehr Aufwand als Nutzen. Warum zählt das für dich nicht? :/ )

  • Na per se sind erst mal keine Steuern fällig. Laut einigen Medienberichten auch nicht wenn Du Deinen Dachboden ausmistest und den Bums für zusammen 2000 oder 4000 Euro verkloppst.


    Wenn Du aber in einem Jahr plötzlich den zweiten, dritten oder vierten Dachbodeninhalt verscherbelst, wird man mal resolut anfragen was Deine Steuererklärung soll.


    Das was von den Plattformen ans FA gemeldet wird, sollte dann nun mal zur Steuererklärung passen.

    - In Progress -


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  • Ich habe einmal ganz kurz die mir zur Verfügung stehenden juristischen Datenbanken konsultiert, um den Ansatz mit dem 'Schwarzen Brett' ggf. weiter zu verfolgen.
    Ich habe drei Aufsätze zu dem Gesetzesentwurf gefunden, Zitate erspare ich mir aus arbeitsrechtlichen Gründen, es wird aber sowieso nicht mehr gesagt, als in der Gesetzesbegründung bzw. hier bereits genannt wurde.

    Ich sehe tatsächlich nur drei gangbare Wege:

    1. kompletten Marktplatz abschalten
    2. lediglich eine Umleitung auf eine andere Website ermöglichen, z.B. BGG ermöglichen (die einzelnen Modalitäten müssten natürlich noch geklärt werden (via Button, Verlinkung, ...)
    3. Marktplatz als 'schwarzes Brett' laufen lassen. Dann aber sämtliche Funktionen, die den Nutzern den Abschluss des Rechtsgeschäft erleichtern (Button für Angebot, direktes Öffnen eines Chats, Bewertung, ...) rausnehmen (und als vorbeugende Maßnahme vor allem den Namen ändern).

    Die Möglichkeiten sind, meiner Meinung nach, nach aufsteigendem Risiko sortiert. Weiterführende Literatur oder gar Rechtsprechung existiert aufgrund der Aktualität noch nicht. Ich gehe aber ganz stark davon aus, dass wir davon im Laufe des Jahres einiges bekommen werden und dann etwas mehr Rechtssicherheit haben. Ich persönlich würde, wäre ich Plattformbetreiber, wohl Weg 2 als tragbares Risiko betrachten, aber die Entscheidung liegt natürlich bei Sankt Peter. Möchte man jegliches Restrisiko ausmerzen, sollte es Weg 1 sein (oder noch besser: keine Plattform mehr betreiben (scnr, das ******* Gesetz macht es einem wirklich nicht leicht...)).
    Keine Rechtsberatung, ich gebe lediglich meine eigene Meinung wieder!

    Die große Stärke der Narren ist es, dass sie keine Angst haben, Dummheiten zu sagen.

  • Rezensionsexemplare dürfen doch gar nicht verkauft werden!?

    Ist das nicht Wunschdenken der Verlage, um den Handel gewogen zu machen oder vielleicht sogar zu "schützen"?
    Ich habe keine Verträge mit den Verlagen, was ich mit den Mustern machen. Es ist alles auf freiwilliger Basis. Dient einem Win-Win Verhältnis. Solange der Verlag sich vom Bemustern Vorteile verspricht, werden sie mir die Muster schicken. So einfach ist das.
    Die Fläche für eine Spieleempfehlung in einer Zeitung tät einen Verlag als Anzeige mehrere Hundert Euro kosten. Ich tät meinen, der Verlag spart ungemein bei den Marketingausgaben. Der Mehrwert einer Fremdempfehlung gegenüber der gewerblichen Anzeige ist hierbei noch nicht einmal berücksichtigt.

    Liebe Grüße
    Nils (versteht nicht, was dich immer die Vorteilnahme durch Muster stört. Ich bin kein Schnorrer. 8o Ich habe mit Veröffentlichen viel mehr Aufwand als Nutzen. Warum zählt das für dich nicht? :/ )

    Also in MEINEN erhaltenen Rezensionsexemplaren ist vorne auf der ersten Seite ein dicker Stempel der jeweiligen Verlage.


    „REZENSIONSEXEMPLAR - Weiterverkauf verboten“


    Wie das durchgesetzt wird ist ein anderes Blatt Papier.


    Verkaufe ich ein solches Exemplar dem Falschen und der meldet das an den Verlag, kann das unangenehm werden.

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    Einmal editiert, zuletzt von FalcoBaa ()

  • Ganz "sicher" wäre es natürlich, wenn bei den Einträgen keine PN möglich wäre, sondern nur ein Verweis auf die Email erfolgt. (... wobei dies m.E. keinen Unterschied macht (s.o.), da man sich ausserhalb des Marktplatzes einig wird). Es dürfte sinnvoll sein, die Entwicklung in den Facebook Verkaufsgruppen zu beobachten, da das System dort m.E. sehr vergleichbar ist (.. in der Regel Kontaktaufnahme über FB-Messenger).

    Ja, sehe ich auch so. Je weniger die Plattform die Nutzer anleitet und führt, desto unwahrscheinlicher muss sie sich einem Vorwurf ausgesetzt sehen. Eine Grenze zu ziehen empfinde ich auch als sehr problematisch. Ich gehe aber mal davon aus, dass PN unproblematisch ist, solange die Konversation nicht direkt bei Senden/Annahme eines Angebots geöffnet wird. Ich würde daher sämtliche Komfortfunktionen, also alle Buttons, Bewertungssysteme usw. entfernen. Wenn dann noch eine separate PN problematisch ist, wäre quasi jede private Kommunikation auf Webseiten problematisch...
    Tja, jetzt heißt es wohl warten, bis die ersten Urteile reinflattern...

    Edit:

    allerdings mit etwas Vorsicht zu genießen, da ich Strafrechtler bin :)

    Ich denken übrigens, da würde sich momentan quasi kein Jurist endgültig festlegen wollen :D

    Die große Stärke der Narren ist es, dass sie keine Angst haben, Dummheiten zu sagen.

    Einmal editiert, zuletzt von Hobgoblin ()

  • Wie sieht das eigentlich mit den Banken aus?

    Meine hat letztes Jahr bereits angefragt, was das für unregelmäßige Geldeingänge sind.

    Da sollte ich mich bereits bei denen erklären.

    Melden die auch ans Finanzamt? Da würde dann ja eh alles von allen Plattformen zusammen laufen.


    Am Ende läuft es für mich darauf hinaus, direkt zu tauschen und da das meist nicht funktioniert, viel weniger zu kaufen.

    Vielleicht eine gute Einschränkung und Zwang zur noch besseren Selektion für mich.

  • auf der ersten Seite ein dicker Stempel der jeweiligen Verlage.

    „REZENSIONSEXEMPLAR - Weiterverkauf verboten“

    Bücher?
    Ich würde meinen, dass sich diese Vorgehensweise in der Spielebranche nicht durchgesetzt hat. Ja, es gab diese Ansätze ?von Pegasus?.
    Vielleicht werde ich aber auch nur besonders betreut. 8-))

  • Nils (versteht nicht, was dich immer die Vorteilnahme durch Muster stört. Ich bin kein Schnorrer. 8o Ich habe mit dem Veröffentlichen viel mehr Aufwand als Nutzen. Warum zählt das für dich nicht? :/ )

    Meinst du hier mich? Falls ja: Du irrst dich. Mich stört das nicht. Habe ich auch nie behauptet.

  • Das kommt darauf an.

    Aussage eines Bänkers. Mir🤪


    Du hast damals bei Eröffnung des Kontos mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Deine SteuerID angeben müssen.


    Also ja. Es findet im Zweifel (bei eventuellen Anfragen wahrscheinlich) ein Austausch statt.


    Inwieweit das einen Verdachtsmoment seitens der Steuerbehörde voraussetzt, kann Dir höchstens die Geldwäscheabteilung Deiner Hausbank erläutern.


    Dass Du bei unregelmäßigen Eingängen allerdings schon gefragt wirst, ist ungewöhnlich.


    Normalerweise passiert das erst bei „ungewöhnlich“ hohen Eingängen die nicht zu Deinen normalen Geldeingängen passen.

    Beispielsweise Einnahmen aus Haus- oder Autoverkauf.

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    Einmal editiert, zuletzt von FalcoBaa ()

  • Nach meinem Kenntnisstand fällt zumindest ebk auch unter die neue Regelung.

    Jein. Auch dort kann es ja sein, dass ein Verkauf des angebotenen Artikels eben NICHT über die Plattform entsteht - sprich: ich "inseriere" das Spiel bei ebk und hier - und kennzeichne nach dem Verkauf beide Inserate als "Verkauft" - das kann ja dann nicht zweimal (oder öfter,wenn auch noch bei facebook marketplace angeboten) gewertet werden.

    Das erklärt evtl auch warum bei Ebk seit kurzem der Begriff „verkauft„ nicht mehr existiert sondern nur „gelöscht“…

    Ausstehende KS: CoH, Batman GCC S3, Malhya, EuS: Flashpoint, Bad Karmas, RC, Primal, Purple Haze, RtPA, SM Aftershock SG, Tainted Grail2, DM Reborn, Cyclades, DMD S3, Wonderlands War, Zerywia, SoB, Retaliation, StlT2

  • Wenn du keinen Vertrag mit Strafen unterschrieben hast, hast du rein rechtlich nichts zu befürchten. Ob der Verlag aber dann noch mit dir etwas zu tun haben will, ist natürlich eine andere Sache.


    Wenn man "geschenkte" Rezi-Exemplare verkauft, MUSS man diese versteuern ansonsten macht man sich steuerrechtlich strafbar. Ich würde hier auf jeden Fall eine Beratung beim Steuerberater in Betracht ziehen. Als Privatperson wird man das vielleicht noch weg argumentieren können, wer aber häufiger ein Testexemplare bekommt und evtl. eine Webseite / Blog / Youtube-Kanal betreibt, dem wird das Finanzamt sicher auch eine, zumindest teilweise, Gewinnabsicht zusprechen. Selbst bei Verlsoungen / Gewinnspielen können kostenlose oder gesponsorte Exemplare steuerrechtlich relevant sein. (Vorallem wenn der Kanal mit Werbung monetarisiert ist)


    Letztendlich kann jeder machen was er will, aber Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe und auch als kleiner Fisch wird man nicht vom Finanzamt geschont. Meist ist es eher noch schlimmer, weil man keine Armee aus Anwälten hat, selbst in dem Dschungel aus Regeln und meist keine große Freude an dem Papierkrieg mit dem Amt hat.

  • Ich habe mal einen Thread zum Thema Rezensionsexemplare erstellt und zwar dort, wo er m.E. hingehört. Ersten gehört dieses Thema nicht in den RSP-Bereich und zweitens möchte sich nicht jeder für diesen Bereich freischalten lassen.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • BSer : Natürlich sind Rezensionsexemplare nicht direkt an wohlwollende Besprechungen gebunden. Aber jeder Verlag (egal in welcher Branche) hat nur eine bestimmte Menge Rezensionsexemplare, die er verbiligt oder gar kostenlos rausgeben kann (egal ob an Youtuber, Printmedien oder sonstwas). Das muss sich für den Verlag rechnen, sonst macht er das nicht auf Dauer. Und von daher ist jedem Beteiligten in diesem Geschäft auch unausgesprochen klar: es gibt Abhängigkeiten und spätestens nach dem dritten Verriss gibt's dann eben keine kostenlosen Review-Exemplare mehr...

  • So hoch waren die Summen nicht.

    Allerdings kann ich mir das Hobby in der Form wirklich nur dadurch leisten, dass ich die meisten Sachen wieder verkaufe.

    Das Verkaufen ist so schon aufwändig. Jetzt auch noch eine möglichst genaue Buchführung zu erstellen, verschlingt mehr Zeit als ich habe.

    Da entsteh natürlich das Gefühl, vom Staat in der Lebensführung eingeschränkt zu werden...

  • Bezüglich der Rezensionsexemplare kannte ich bisher auch keine Regelung, hatte aber selbst auch nur indirekt zu tun, weil ich Rezensionen eine kurze Zeit lang probiert habe, es mich aber nervte, ständig langweilige Spiele spielen zu müssen und ich außerdem aus dem Neuwarenerwerb von Spielen, wo ich das mit hinzuzähle, weitgehend aussteigen wollte.

    Ich kenne aber durchaus Brettspielrezensenten, die, zumindest auf meiner Sicht, ohne mit der Wimper zu zucken, ihre Spiele weiterverkaufen (wenngleich sie sie durchaus auch im Freundeskreis verschenken). Ich weiß aber auch nicht, ob sie von so einer Regelung Kenntnis haben.

    Darf man Rezensionsexemplare denn weiterverschenken? Was ist mit den neuen Besitzern? Dürften die die verkaufen? Ist, wenn man es ganz genau nimmt, nicht die Überlassung des Spiels (und der Gratisversand) selbst schon ein geldwerter Vorteil, auch ohne Verkauf?

    Wie viel dürfte man den einnahmentechnisch überhaupt mit sowas verdienen, bevor es steuerlich relevant wird?


    Insgesamt hoffe ich auch sehr, dass das schwarze Brett hier in irgendeiner Form aufrecht erhalten werden kann, verstehe aber natürlich, dass jedes Risiko ausgeschlossen werden muss.

    Zuletzt kann es aber IMHO nicht im Sinne des Gesetzes sein, Foren an sich zu unterbinden. Daher dürfte letztlich mindestens ein Thread mit Spielen, auf die man keine Lust mehr hat möglich sein. Rest per PN.

    Mögest Du in uninteressanten Zeiten leben...

  • Geht es jetzt aus dem Gesetzestext nicht sauber hervor, wer Zielgruppe ist? Wer sich angesprochen fühlen soll?
    Plattformbetreiber - Händler - privater Verkäufer?
    Welche Geldeinnahmen im Visier stehen? Handelsumsätze, Gewinne, Provisionen

    Und schon geht wieder das Scheunentor auf und Scharen von Abmahnspezialisten strömen heraus. Ist die Mahnsumme wegen der angedrohten Klage nur ausreichend gering, erliegt man schon der Versuchung sich der Mühen freizukaufen.

    Liebe Grüße
    Nils (musste erst vor Kurzem auf der Homepage eine MS-Schrift direkt betten, weil ein Gericht mit einem Datenschutz-Urteil eine Abmahnwelle auslöste. Ich war nicht betroffen, aber das Umfeld.)

  • Ob der Marktplatz (egal ob unter diesem oder anderen Namen) eine Plattform i.S.d. Gesetzes ist, lässt sich aus dem Text für mich nur schwer nachvollziehen.

    Nach § 3 Abs. 1 PStTG handelt es sich bei unknowns um ein "(...) auf digitalen Technologien beruhende(n) System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf

    1.die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder (...)"


    Auch die relevanten Tätigkeiten sehe ich als gegeben an, denn nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 PStTG:

    "(1) Eine relevante Tätigkeit ist jede der folgenden Tätigkeiten, wenn sie gegen eine Vergütung erbracht wird:

    (...)

    3. der Verkauf von Waren;

    (...)"


    Vergütung i.S.d. Abs. 2 halte ich ebenfalls für gegeben, da der jeweilige Anbieter (§ 4 Abs. 2), also Verkäufer, ja Entgelt für seine Waren (§ 5 Abs. 4) erhält.


    Die einzige Frage die sich mir stellt, ob der Marktplatz nicht lediglich für "(...) das Auflisten einer relevanten Tätigkeit oder die Werbung für eine relevante Tätigkeit durch Nutzer (...)" gem. § 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2. in Frage kommt und damit nach S. 2 nicht um eine Plattform im Sinne des Gesetzes handelt.


    Ich denke die sicherste und rechtlich sauberste Variante wäre, wenn der oder die Plattformbetreiber (Sankt Peter) beim Bundeszentralamt für Steuern / Finanzamt den Nachweis zur Feststellung eines freigestellten Plattformbetreibers erbringt (da hier ja gewerbliches Handeln untersagt ist und somit theoretisch nur freigestellte Anbieter i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 4 als Verkäufer inserieren können - technische Prüfung / Feststellung machbar?).

    Die Frage ist halt, wie lange gilt der Nachweis als freigestellter Plattformbetreiber und wie hoch ist der Aufwand.


    Keine Rechtsberatung, ich bin kein (Voll)-Jurist

    Einmal editiert, zuletzt von Lobsang ()

  • Ich wollte nur auf den schon bestehenden Thread zum Thema Rezi-Exemplare hinweisen…

    Dieser Thread ist aber an einer Stelle, wo er nicht hingehört. Das Thema ist sehr interessant, aber für mich nicht interessant genug, mich nochmal im RSP anzumelden. Schade, wenn jetzt schon normale Themen im geschlossenen, toxischen Bereich diskutiert werden ...

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Es gibt ja mittlerweile einen Thread im frei zugänglichen Forumsbereich zum Thema Rezensionsexemplare, s.o., ist verlinkt. Wäre toll, wenn sich die Diskussion darüber dahin verlagern könnte.

    Ich wollte nur auf den schon bestehenden Thread zum Thema Rezi-Exemplare hinweisen…

    Dieser Thread ist aber an einer Stelle, wo er nicht hingehört. Das Thema ist sehr interessant, aber für mich nicht interessant genug, mich nochmal im RSP anzumelden. Schade, wenn jetzt schon normale Themen im geschlossenen, toxischen Bereich diskutiert werden ...

  • Dein erster Satz ist so nicht korrekt.


    Bin ich durch eine Geschäftsbeziehung (der Bezug eines Reziexemplares ist ein solches. Es wäre auch ein Rechtsgeschäft wenn ich Dir ein Buch schenke (Schenkungsvertrag)), dann willige ich den AGB und sonstigen Regelungen meines Partners ein. Entsprechend kann seitens des „Geschädigten“ Verlages bei Kenntnisnahme des Verkaufs im Handel (auch Plattformen) Regress gefordert werden.


    Rechtlich fein raus zu sein, ist in dem Falle unhaltbar. Ebenso wie das von Dir zitierte „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ vollumfänglich zum Tragen kommt. Man hat ja die MÖGLICHKEIT der Kenntnisnahme der AGB.


    Es ist übrigens eine Grauzone inwiefern „beschenkte“ Privatpersonen ohne mediale Wirksamkeit darunter fallen habe ich mir sagen lassen.


    Neva Kee Das Spenden und verschenken solcher Exemplare ist MEIST seitens der Verlage gestattet.

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  • Ich wollte nur auf den schon bestehenden Thread zum Thema Rezi-Exemplare hinweisen…

    Dieser Thread ist aber an einer Stelle, wo er nicht hingehört. Das Thema ist sehr interessant, aber für mich nicht interessant genug, mich nochmal im RSP anzumelden. Schade, wenn jetzt schon normale Themen im geschlossenen, toxischen Bereich diskutiert werden ...

    offtopic: hier wurde meine persönliche Antwort auf einen (auch m.E. im RSP falsch platzierten) Beitrag von Torlok - RSP-grenzüberschreitend und ohne Angabe von Gründen - zitiert. Beiträge neu ordnen sollte man den Mods überlassen, wenn da Bedarf erkannt wird - wer das möchte, kann das ja gerne melden. Meine Antwort im RSP-Thread hat im Kontext, so denke ich, durchaus Sinn gemacht. Sie hier dann ungefragt und unkommentiert zu verlinken macht dagegen keinen Sinn.

  • BSer : Natürlich sind Rezensionsexemplare nicht direkt an wohlwollende Besprechungen gebunden. Aber jeder Verlag (egal in welcher Branche) hat nur eine bestimmte Menge Rezensionsexemplare, die er verbiligt oder gar kostenlos rausgeben kann (egal ob an Youtuber, Printmedien oder sonstwas). Das muss sich für den Verlag rechnen, sonst macht er das nicht auf Dauer. Und von daher ist jedem Beteiligten in diesem Geschäft auch unausgesprochen klar: es gibt Abhängigkeiten und spätestens nach dem dritten Verriss gibt's dann eben keine kostenlosen Review-Exemplare mehr...

    Und dem ist eben nicht so. Den Verlagen ist auch klar, dass dir als Rezenzent eben nicht alles gefallen kann. Klar, wenn du die ersten 3 Spiele einer Reihe alle als unterirdisch besprichst, wirst du bei Anfrage des vierten wahrscheinlich eine Absage bekommen, oder wenn du die ersten 3 Spiele vom Verlag alle schlecht besprichst, wird er dich wahrscheinlich fragen, warum du denkst dass dir Spiel 4 besser gefallen wird. Aber wenn du neben den 3 schlechten auch X positive Besprechung hast, dann kommt da zu 99% maximal ein "Schade das dir XY nicht gefallen hat" als Reaktion und kein Eintrag auf eine schwarze Liste.


    Daher: Die Aussage "Reziexemplar sind (indirekt) an eine wohlwollende Besprechung gebunden", ist falsch.

  • Das ist alles wieder typisch deutscher Bürokratenunsinn, der sowieso nicht so ausgelebt werden kann. Dafür gibt es viel zu viele Rückfallebenen, die dafür sorgen, dass wenig bis nichts heraus geholt wird. Einzig Auffälligkeiten werden dabei aufgedeckt. Das der Aufwand den Nutzen dabei übersteigt, halte ich für wahrscheinlich.


    Was gibt es unter anderem zu beachten:

    - Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

    - Differenzbesteuerung (Umsatzsteuer)

    - Liebhaberei (Einkommensteuer)

    - Verlust (Einkommensteuer)

    - Spekulationssteuer - alles was man länger als 1 Jahr im Bestand hat (abgesehen von Grundstücken) kann man steuerfrei, also auch mit Gewinn, verkaufen (Einkommensteuer)


    Zudem gibt es keine Verpflichtung Belege aufzubewahren und die Verkaufsprozesse auf privater Ebene sind kaum kontrollierbar. Marktplätze wie hier dienen doch lediglich dazu die Reichweite zu erhöhen. Jede Whatsapp-Gruppe, jeder e-mail-Verteiler verkommt dann irgendwo zur Verkaufsplattform.

    Einmal editiert, zuletzt von MarS ()

  • Also wenn Ebay Kleinanzeigen einfach so weitermacht, sehe ich nicht, wieso der Marktplatz hier ein Problem sein sollte. Die haben sich sicherlich ausführlich beraten lassen.


    Gegebenenfalls könnte man doch auch die Bedingungen entsprechend anpassen:


    "1. Dieser Marktplatz dient ausschließlich dazu, den Teilnehmern des Forums die Möglichkeit zu einem Geschäftsabschluss zu vermitteln. Der Forumsbetreiber bestätigt weder etwaige Geschäfte, noch hat er von deren Inhalt Kenntnis. Den Teilnehmern steht es frei, die PN-Funktion des Forums, private Email-Adressen oder Messengerdienste zu nutzen, um das Geschäft abzuschließen. Entgelte werden nicht erhoben."


    Damit ist man meines Erachtens auf der sicheren Seite.

  • Aber EBayKA bzw Kleinanzeigen.de haben auch die systemseitigen und monetären Möglichkeiten der Meldung an den Fiskus. Die machen nicht einfach so weiter, sondern setzen die gesetzlichen Maßnahmen um.


    Sankt Peter hat ja bereits zum Ausdruck gebracht, dass das hier so einfach nicht umsetzbar ist.

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  • Aber EBayKA bzw Kleinanzeigen.de haben auch die systemseitigen und monetären Möglichkeiten der Meldung an den Fiskus. Die machen nicht einfach so weiter, sondern setzen die gesetzlichen Maßnahmen um.

    Ist das so? Ich bin bei Ebay Kleinanzeigen recht aktiv. Da hat mich bisher niemand nach einer Steuernummer oder so gefragt. Ich habe eher den Eindruck, dass die (meines Erachtens zu Recht) davon ausgehen, dass sie ein "schwarzes Brett" sind, die von den Vorschriften nicht erfasst werden. Habe ich da was verpasst?

  • Ich habe jetzt auch einmal (als eigene Meinung und nicht als Rechtsberatung) ein "generaljuristisches" Auge auf die Regelungen geworfen, wobei Steuerrecht leider immer noch eine besondere Ausprägung hat. Während die bereits zitierte Gesetzesbegründung relativ eindeutig und für Forenbetreiber positiv erscheint, steht zunächst der sehr breit gefasste Wortlaut der Regelung an der ersten Stelle der Auslegung des Begriffs der betroffenen Plattform - hier muss man erst einmal darüber hinwegkommen.


    Eine Plattform wird gem. § 3 PStTG als jedes auf digitalen Technologien beruhende System definiert, welches es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, sofern sie auf die Erbringung relevanter Tätigkeiten gemäß § 5 durch Anbieter für andere Nutzer oder auf die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung gerichtet sind.

    Dies beinhaltet zunächst alle Webseiten, die den Verkäufern dabei helfen, ihre Angebote an Kunden zu platzieren und über diese Plattform zum Verkauf anzubieten. Eine mögliche Ausnahme besteht dann, wenn die Software der Plattform ausschließlich (i) dem Auflisten oder Werbung für eine relevante Tätigkeit/Verkauf ("schwarzes Brett"), oder (ii) die Weiterleitung auf eine (dann für das PStTG relevante) Drittplattform ermöglicht.


    Einige Fachartikel weisen darauf hin, dass ein Plattform-Betreiber nur dann Umsätze von registrierten Nutzern der Finanzbehörde melden kann, wenn die Kauf- und die Zahlungsabwicklung (z.B. Ebay) komplett über diesen erfolgt ist. Außerdem müsste der Plattformbetreiber die gesammelten Informationen regelmäßig auf Richtigkeit und Plausibilität überprüfen, wozu die Plattforminfrastruktur auch die entsprechende Möglichkeit (Datenerhebung und -verarbeitung, etc.) bieten muss.

    Ich halte es daher für durchaus vertretbar (und anscheinend geht der Markttrend wie bei eBay Kleinanzeigen in diese Richtung) nachfolgende Option durchaus weiterzuverfolgen:

    3. Marktplatz als 'schwarzes Brett' laufen lassen. Dann aber sämtliche Funktionen, die den Nutzern den Abschluss des Rechtsgeschäft erleichtern (Button für Angebot, direktes Öffnen eines Chats, Bewertung, ...) rausnehmen (und als vorbeugende Maßnahme vor allem den Namen ändern).


    Dies bedeutet, dass unknowns weiterhin eigene Angebote von Nutzern posten darf, aber keine Transaktionsabwicklung mehr technisch unterstützen bzw. der Verkauf und die Abwicklung direkt zwischen den Beteiligten erfolgen sollte. Die generische Ermöglichung einer direkten Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem Posting halte ich als elektronische Kommunikation für weiterhin zulässig, es sollte aber die konkrete Darstellung als Kaufangebot bzw. Abwicklung und Bewertung nicht mehr erfolgen. Wie auch bereits genannt, sollte die Funktion nicht mehr "Markt" heißen, sondern z.B. "Spieleinserate".


    Plattformbetreiber müssten sich sonst grundsätzlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registrieren lassen (§ 12 PStTG) und es gibt ein paar theoretische Ausnahmen und Absicherungsmöglichkeiten (§ 10 PStTG), die am Ende leider wenig hilfreich für dieses Forum sein dürften:

    • Sofern der Nachweis erbracht wird, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Verkäufern in Anspruch genommen wird, besteht die Möglichkeit, sich freistellen zu lassen. Dies dürfte jedoch technisch nicht ohne entsprechende Speicherung und Verarbeitung von Daten zu Transaktionszahlen und Umsätzen mit entsprechenden automatischen Kontrollen nicht umsetzbar sein.
    • Im Vorfeld kann das BZSt auf elektronisch möglichen Antrag auf Grundlage eines genau bestimmten Sachverhalts auch Auskunft über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 3 bzw. § 5 PStTG erteilen. Hierbei ist jedoch ein detaillierter Sachverhalt erforderlich und dann hat die Behörde noch bis zu 6 Monaten Zeit für eine Antwort und darf 5.000€ dafür verlangen (es gibt aber eine Unbilligkeitsregelung). Auch dies dürfte mit Blick auf Kosten, Zeit und Aufwand hier nicht realistisch umsetzbar sein.

    Auf den ersten Blick wäre mit etwas Anpassungsaufwand und leider weniger Nutzerkomfort aber ein "Kleinanzeigenbereich" mit vertretbarem Risiko für mich weiterhin darstellbar.

    “Truly I was born to be an example of misfortune, and a target at which the arrows of adversary are aimed.” ― Miguel de Cervantes Saavedra, Don Quixote

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    Brettspielen am Freitagabend nördlich von Frankfurt/Main: Spieletreff Petterweil

  • Aber EBayKA bzw Kleinanzeigen.de haben auch die systemseitigen und monetären Möglichkeiten der Meldung an den Fiskus. Die machen nicht einfach so weiter, sondern setzen die gesetzlichen Maßnahmen um.

    Ist das so? Ich bin bei Ebay Kleinanzeigen recht aktiv. Da hat mich bisher niemand nach einer Steuernummer oder so gefragt. Ich habe eher den Eindruck, dass die (meines Erachtens zu Recht) davon ausgehen, dass sie ein "schwarzes Brett" sind, die von den Vorschriften nicht erfasst werden. Habe ich da was verpasst?

    Da ist tatsächlich etwas wahres dran.

    Keine Ahnung. Ein ehemaliger Kollege von mir arbeitet in Dreilinden bei EBay und meint, dass die da dran sind.


    Allerdings schiebt man auch einiges an den neuen Besitzer weiter.


    Sir Bobo hat da meines Erachtens etwas schönes einfließen lassen.


    Auch wenn es vielleicht etwas wüster aussieht:


    Ein schwarzes Brett in Form eines Inseratsthreads ohne irgendwelche systemseitigen Spirenzchen wäre vielleicht eine ganz adequate Lösung.

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  • Da ist tatsächlich etwas wahres dran.

    Keine Ahnung. Ein ehemaliger Kollege von mir arbeitet in Dreilinden bei EBay und meint, dass die da dran sind.

    De facto ist es doch so, dass Ebay Kleinanzeigen in der jetzigen Form die verlangten Auskünfte gar nicht erteilen kann, weil sie überwiegend nicht erfasst werden. Was die Leute da privat und persönlich vereinbaren, kriegt der Betreiber gar nicht mit. Aus meiner Sicht ist das deswegen genau ein "schwarzes Brett", für das das PStTG nicht gilt. Genau wie unser Marktplatz hier. Anders sieht das bei Ebay aus - da wird die Kaufabwicklung komplett über deren System gesteuert, es ist genau bekannt, wer was kauft und es werden Gebühren erhoben. Das ist eindeutig meldepflichtig. Ich stimme daher Sir Bobo im Ergebnis zu: die Plattform kann so weiterlaufen, ggbf. mit einigen kosmetischen Änderungen.

  • Wäre es nicht möglich, einfach die Anzahl der möglichen Angebote pro User zu beschränken? Wenn sichergestellt ist, dass niemand die Grenzen überschreitet, dürfte doch alles okay sein.

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Wäre es nicht möglich, einfach die Anzahl der möglichen Angebote pro User zu beschränken? Wenn sichergestellt ist, dass niemand die Grenzen überschreitet, dürfte doch alles okay sein.

    Und wenn Du morgen drei Super-All-Ins für je 1000 Euro inseriert hast?


    Es geht auch um die Summen und nicht nur um die Anzahl.


    Darüberhinaus habe ich bei Immobilienscout damals erlebt dass Makler bestehende Anzeigen einfach editiert haben. Anzeige bleibt bestehen und Artikel bzw. Ware geändert.


    Wäre also Käse.

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  • Da entsteh natürlich das Gefühl, vom Staat in der Lebensführung eingeschränkt zu werden...

    Das geht, schätz ich, langsam Richtung RSP-Forum -- aber mir stinkt die steigende Kontroll- und Abzocksucht meines Staates inzwischen schon immer mehr.

    Die selbe Ecke geht mit unseren Steuergeldern um, als wäre es ihr Spielgeld und bei mir werdens zunehmend kleinlich?


    Hm. Kling ich nach Reichsbürger? :aufgeb:

    Mit der Nase auf meinem smarten Device getippt.

    Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass das :?: entfernt werden muss

  • Meiner Meinung nach, kann es nur so sein, dass der Marktplatz hier (wie auch ebay Kleinanzeigen) als schwarzes Brett betrachtet wird. Alles andere macht keinen Sinn. Im Kern ist es doch auch nur ein digitales schwarzes Brett.

  • Ne, die müssen bei "unregelmäßigen/unschlüssigen" Zahlungstransaktionen aber ggf. eine Geldwäscheverdachtsmeldung an die sog. FIU machen...die gerade dabei ist ca. 400.000 Meldungen aus dem letzten Jahr mit ca. 10 Mitarbeitern abzuarbeiten :)


    Muss generell jeder Aufpassen...viele kleinere unregelmäßige Zahlungseingänge am Konto kann immer bei Banken zu einem sog. "Smurfing"Verfacht führen.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

    Einmal editiert, zuletzt von Alfgard ()