Nach meinem Kenntnisstand fällt zumindest ebk auch unter die neue Regelung.
Jein. Auch dort kann es ja sein, dass ein Verkauf des angebotenen Artikels eben NICHT über die Plattform entsteht - sprich: ich "inseriere" das Spiel bei ebk und hier - und kennzeichne nach dem Verkauf beide Inserate als "Verkauft" - das kann ja dann nicht zweimal (oder öfter,wenn auch noch bei facebook marketplace angeboten) gewertet werden.
Das erklärt evtl auch warum bei Ebk seit kurzem der Begriff „verkauft„ nicht mehr existiert sondern nur „gelöscht“…