Grundsätzlich haben wir hier ja erst einmal nur eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, auf das der Nutzer dann via PN mit einem Preisangebot reagiert - wenn selbst im Handel der Preis an der Ware irrelevant ist und letztlich der Preis an der Kasse gilt, dann wird hier auch "nur" ein Geschäft angebahnt. Allerdings steht halt im Text
Zitat
Plattform; Plattformbetreiber
(1) Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über
das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen,
was sich wiederum so liest, dass hier auch die Anbahnung gemeint ist.
Das werden am Ende Juristen klären müssen, es gibt hier wie so oft so viele juristische Fallstricke und Spitzfindigkeiten.
Bis das geklärt müssten aber allein schon um die Plattformbetreiber zu schützen eventuell die Angebote wie der Marktplatz hier eingefroren oder stark eingeschränkt werden, z.B. durch Limits bei der Nutzung - also maximal 2.000 € sowie 30 Käufe/Verkäufe, denn geht wohl lt. Gesetzestext in beide Richtungen:
Zitat
(5) Ein freigestellter Anbieter ist jeder Anbieter, der
1 .ein staatlicher Rechtsträger ist,
2 .ein Rechtsträger ist, dessen Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden, oder ein verbundener Rechtsträger eines Rechtsträgers ist, dessen Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden,
3. ein Rechtsträger ist, der im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in mehr als 2 000 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Bezug auf eine inserierte Immobilieneinheit (§ 6 Absatz 7) erbracht hat oder
4. im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.
Ich fände es sehr schade wenn der Marktplatz hier nicht mehr angeboten werden kann, aber wenn sich herausstellt dass er nicht oder nur unter erheblichem Aufwand bzw. mit rechtlichen Konsequenzen für Sankt Peter weitergeführt werden kann, dann müssen wir uns damit abfinden. Ich möchte auf jeden Fall nicht dass Sankt Peter hier großen zusätzlichen Aufwand betreiben muss oder gar juristisch in die Verantwortung gezogen wird.