Ein Artikel im Spiegel zum Thema:
Die Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften liegt seit 01.01.2024 bei 1000 Euro statt 600 Euro.(hab ich auch der Redaktion als Hinweis geschickt)
Ein Artikel im Spiegel zum Thema:
Die Freigrenze für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften liegt seit 01.01.2024 bei 1000 Euro statt 600 Euro.(hab ich auch der Redaktion als Hinweis geschickt)
hmmm in dem Video hier wurde gesagt, dass wenn es keine Bezahlmöglichkeit gibt, dann wird der Betrag in der Anzeige als angenommener Betrag genommen und muss gemeldet werden ... kann sein, dass die Dame unrecht hat, aber ich schätze, sie wird schon wissen wovon sie redet.
Von daher sind alle "Vermittlungsplattformen" sobald ein Preis genannt wird, auch betroffen.
Ne, die Dame erzählt zwar so, als ob sie ganz genau Bescheid wüsste ist aber nicht so (vgl auch Kommentare zum Video). Da werden Sachen vermischt, die richtig sind mit Sachverhalten, die entweder klar falsch oder noch unklar sind...
Das ist zu verkürzt dargestellt.
Es geht also eben nicht um Rechtsgeschäfte, bei denen sich die Parteien über eine Kontaktmöglichkeit der Plattform handelseinig werden (wie bei ebay-ka teilweise und bei unknowns fast ausnahmslos), sondern bloß um die Anbahnung dieser zum Abschluss definitiv außerhalb der Plattform.
[Laie mit 2 SWS Jura für Informatiker inkl. umfangreichem BGB-Teil]
Mhm, ist der vorletzte Satz irgendwie unvollständig...? naja, seis drum...
Das Problem ließe sich ja durch einen entsprechenden Passus in den Nutzungsbedingungen recht einfach lösen mE.
Dass die Diskussion ohne weitere Auslegungshinweise relativ müßig ist, da gebe ich dir Recht...
Außerdem wird in dem Video die Einschätzung abgegeben, dass eBay Kleinanzeigen nicht unter die Regelung fällt, das dürfte insofern interessant sein als dass die Funktionalitäten denen im Markt hier ziemlich ähnlich sind.
Also Zwischenfazit: Der Markt hier ist mit den vorgenommenen Änderungen ein digitales schwarzes Brett und fällt damit nicht in den Anwendungsbereich des DAC7.
Prima, deckt sich mit meiner Einschätzung (und ich hab immerhin Jura im Nebenfach studiert... )...
Brettspiel Dude So etwas ist bei Ebay doch gar nicht möglich!? Es war von Ebay die Rede, nicht von (Ebay-)Kleinanzeigen ...
Möglich ist auch bei ebay vieles, fragt sich nur wie lange ebay da mitmacht bis das Konto gesperrt wird...
Wäre es nicht möglich, einfach die Anzahl der möglichen Angebote pro User zu beschränken? Wenn sichergestellt ist, dass niemand die Grenzen überschreitet, dürfte doch alles okay sein.
da frage ich mich ohnehin wie da die Trigger gelagert sind.
Wenn Plattformen ab 30 verkaufte Stück triggern und melden, dann verkaufe ich 29 bei Ebay, 29 bei Kleinanzeigen, 29 im forum, 29 bei BGG....
Auf Kleinanzeigen, im Forum und bei BGG kannst du auch mehr verkaufen, Stichwort 'Digitales schwarzes Brett', deshalb wurden ja bei BGG die Bewertungen und die Verkaufsbestätigung entfernt usw (gut, amerikanisches Recht, aber ähnliches Problem...)