Da schwang eine gehörige Portion Ironie mit und hatte nichts - außer als Aufhänger - mit deinem Beitrag zu tun!
Beiträge von Torlok im Thema „PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…“
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Sorry, aber ich kann in keiner Weise nachvollziehen inwieweit die Frage, ob mit dem unknowns-Forum insbesondere dem Marktplatz eine 'meldepflichtige Plattform vorliegt' mit der Öffentlichkeit / Nicht-Öffentlichkeit / Zugänglichkeit etc. zusammenhängt.
Auch meine Sichtweise, aber: Das spielt keine Rolle, jemand anders hat das schon aus seiner Sicht widerlegt!
Der musste jetzt einfach raus…
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Anscheinend drücke ich mich nicht klar aus (...)
Anscheinend ignorierst du sämtliche Erklärungen, weshalb deine Interpretation nicht zutreffen kann ...
Oder ich bin zu doof für sowas…
Du musst entschuldigen, das ich manchmal auch einfach mal was anzweifle und demzufolge einen anderen Blickwinkel einnehme.
So, ich zieh mich hier erstmal wieder zurück und warte auf eine endgültige Fassung. Alles gut soweit, ist eh´ nicht meine Baustelle…
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Ich lese das anders
Dann lies es halt noch mal. Und noch mal. Es wird eindeutig unterschieden zwischen den Begriffen "Anbieter" und "Plattformbetreiber". Daraus kann man schließen, dass mit "Anbieter" wohl nicht der Plattformbetreiber gemeint sein kann. Also handelt es sich um die Person, die etwas anbietet, meist zum Verkauf, manchmal auch zum Ankauf. Was sonst sollte man einem Anbieter bezahlen wenn nicht den Kaufpreis (inkl. möglicher Versandkosten)?
Anscheinend drücke ich mich nicht klar aus - mein Verständnis geht in Richtung eines zahlungspflichtigen Service vom Betreiber, worauf dann Abgaben vom Staat erhoben werden sollen. Wenn keine Kosten vom Betreiber erhoben werden, sind auch keine Einkünfte zur Besteuerung angefallen.
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Es muss um den Kaufpreis gehen. Von was sonst sollten Plattformgebühren etc. alternativ abgezogen werden können?
Na die erhobene Entgelte vom Plattformbetreiber vom Kaufpreis, oder eine Pauschale wie etwa 1€. pro Angebot o.ä.
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Ich lese das anders, für mein Empfinden kommen zum Verkauf eben noch Zahlungen an den Plattformbetreiber hinzu. Und darum geht es nach meinem Verständnis…
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Bitte lies §5 des Gesetzes über das wir hier diskutieren.
Hier noch mal der Link: https://dserver.bundestag.de/btd/20/034/2003436.pdf
Sieh es mir nach, das ich keine über 100 Seiten Behördendeutsch inhaliere, aber:
Im Paragraph 5 ist von „Relevante Tätigkeit und Vergütung“ die Rede. Unter der Erläuterung 2 steht dann:
Vergütung ist jegliche Form von Entgelt, die einem Anbieter im Zusammenhang mit einer relevanten Tätigkeit gezahlt oder gutgeschrieben wird, abzüglich aller vom Plattformbetreiber einbehaltenen oder erhobenen Gebühren, Provisionen oder Steuern.
Und das machst du eben nicht - jemanden was für diese Tätigkeit in Rechnung stellen, worauf dann wiederum Abgaben zu zahlen wären.
So jedenfalls mein Verständnis, mehr werde ich nicht lesen, zumal das ja auch erstmal ein Entwurf darstellt.
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Vergütung ist der Umsatz des „Verkäufers“ - also wäre es relevant.
Nach offizieller Lesart ist „Vergütung“ wie folgt erklärt:
„Vergütung bezeichnet allgemein alle Geldbeträge, die Arbeitnehmende von ihrem Arbeitgeber erhalten – unabhängig von der Art oder Höhe. Bezahlung, Verdienst oder Entgelt sind synonyme Begriffe. Lohn ist die Bezeichnung für ein Entgelt, das auf Basis der Arbeitsleistung bezahlt wird: meist pro Stunde oder pro Stück.“
Ein erzielter Umsatz von gebrauchten Artikeln ist demnach keine Vergütung.
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9.jegliche Gebühren, Provisionen oder Steuern, die in jedem Quartal des Meldezeitraums von dem Plattformbetreiber einbehalten oder berechnet wurden;
10.die in jedem Quartal des Meldezeitraums insgesamt gezahlte oder gutgeschriebene Vergütung;
11.die Zahl der relevanten Tätigkeiten, für die in jedem Quartal des Meldezeitraums eine Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.All diese Punkte sind doch hier völlig irrelevant, oder?
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Ich wollte nur auf den schon bestehenden Thread zum Thema Rezi-Exemplare hinweisen…
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