Beiträge von Lhynx im Thema „PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…“

    Ich bin noch neu hier und habe den Marktplatz bisher noch nicht aktiv genutzt.


    Aber soweit ich den Text verstehe, ist es nur relevant für Betreiber, die mit ihrem Marktplatz einen Erlös erzielen, insbesondere dieser Absatz:


    „4. im Meldezeitraum unter Inanspruchnahme derselben Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2 000 Euro als Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben bekommen hat.“


    Soweit ich gesehen habe, wird grundsätzlich kein Entgelt für die Veröffentlichung oder für einen Verkauf erhoben, oder?