Beiträge von MarS im Thema „PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…“

    MarS Dein Beispiel passt nicht, weil es in die falsche Richtung läuft. Es ging darum, weshalb ein Ebay-Verkäufer einem Käufer in dessen Paket zusätzlich zum gekaufen Artikel noch Geld legen sollte, was dann die korrekte Analogie zu einem Spieletausch mit der Beilage von Geld wäre.

    Stimmt. Aber was für Fälle konstruierst du denn dann bitte hier hin? Ich musste jetzt erst mal zurück schauen, um den Sachverhalt wieder voll zu machen. Solchen Gedankengängen muss man erst mal folgen können.


    Im Kern ging es um ein einfaches Tauschgeschäft (was steuerlich klar geregelt ist). Du selber hast eingeworfen, dass um einen Wert auszugleichen, Geld dazu gelegt wird. Das du im Nachhinein noch einen finanziellen Ausgleich durch einen Verkäufer hinzu fügst, um den Sachverhalt ablauftechnisch zu verkomplizieren, ist ziemlich irritierend.

    Natürlich ist ebay für den von dir geschilderten Fall keine wirklich geeignete Plattform. Schließlich ist es gar nicht der Ansatz von ebay. Das müsste entweder außerhalb von ebay stattfinden oder es müsste hin und her verrechnet werden, was aufgrund unnötig entstehender Kosten nicht sinnvoll wäre. Theoretisch ist es aber natürlich möglich, dass jemand mal so einen Weg geht, auch wenn die Wahrscheinlichkeit äußerst gering ist.


    Es mag ja sein, dass es dir Freude bereitet Sachverhalte dermaßen zu verkomplizieren. Du bist hier aber nicht bei der Erstellung einer Anleitung, wo du vielleicht abstruse, aber mögliche, Situationen ausschließen willst. Du führst hier Fälle auf, die außerhalb jeglicher Relevanz sind. Das ist für die Findung einer Lösung absolut nicht förderlich.

    Das könnten die Parteien ja auch bei Ebay machen, ohne dass es jemand weiß.

    Aus welchem Grund sollte ein Verkäufer einem Käufer bei Ebay noch Geld hinzulegen? Da fehlt mir gerade jegliche Vorstellungskraft ...

    Genau so einen Fall hatte ich letzte Woche...


    Ich habe einen modifizierten Gamecube gekauft um eine bessere Auflösung zu erreichen. Nun startete der Gamecube aber nicht zuverlässig in dem gepatchten Betriebssystem. Da ich den Gamecube zum Mindestpreis gekauft habe, was recht günstig war, habe ich dem Verkäufer angeboten noch mal Geld drauf zu packen, wenn er den Mod funktionieren hinkriegt (Versandkosten entstanden ja auch noch mal). Daraufhin hat dieser mir angeboten für das Geld meinen alten Gamecube auch mit zu modifizieren, was ich angenommen habe. Am Ende hat alles super geklappt und ich habe dem Verkäufer noch mal deutlich mehr Geld gegeben als vorher ausgemacht war.


    Warum?


    1. Weil ich andere nicht ausnehme und die Arbeit zu schätzen wusste. Der gezahlte Preis war in Summe vollkommen angemessen.

    2. Ich froh war, dass mich jemand so umfangreich unterstützt hatte und zudem super zuverlässig war. Ohne die Hilfe hätte ich die Sache so nie hinbekommen. Da sind eine Menge Nachrichten hin und her gegangen bis wir das Problem wirklich lösen konnten (mein HDMI Adapter hat nämlich den Boot des gepatchten Betriebssystem gestört).

    Hier geistert immer mehr Halbwissen herum und man sieht, wie Sachen durcheinander geworfen werden. Alleine die letzten 3 Posts haben richtige Ansätze, verwenden dann aber wieder falsche Begriffe, so dass es dann doch wieder nicht passt (was keinem der Beteiligten vorzuwerfen ist).


    Ich würde hier mal einen Anwalt anrufen, dem ich vertrauen kann und der mir nicht gleich die fette Beraterstunde in Rechnung stellt. Und selbst wenn er voll abrechnet, hat man dann wenigsten eine Einschätzung mit der man etwas anfangen kann. Hier gibt es einige vernünftige Denkansätze, die man in so ein Gespräch mit einbringen kann.


    Soll die Sache absolut wasserdicht sein, so bleibt wahrscheinlich vorerst nur die Möglichkeit den Marktplatz zu schließen. Zumindest solange, bis es eine verbindliche Aussage zu Marktplätzen wie diesen gibt.

    Kleine Ergänzung noch zur Spekulationssteuer: Werden Gegenstände des täglichen Verbrauchs, so gilt das nicht als privates Veräußerungsgeschäft. Hier ist also noch nicht mal die einjährige Frist zu beachten. Bleiben also wirklich nur die Fälle, bei denen es gewerblich wird (worauf die Grenzen abzielen), aber da ist es eben genau die Frage, wie viel man mit dem Aufwand heraus holt.

    Das ist alles wieder typisch deutscher Bürokratenunsinn, der sowieso nicht so ausgelebt werden kann. Dafür gibt es viel zu viele Rückfallebenen, die dafür sorgen, dass wenig bis nichts heraus geholt wird. Einzig Auffälligkeiten werden dabei aufgedeckt. Das der Aufwand den Nutzen dabei übersteigt, halte ich für wahrscheinlich.


    Was gibt es unter anderem zu beachten:

    - Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuer)

    - Differenzbesteuerung (Umsatzsteuer)

    - Liebhaberei (Einkommensteuer)

    - Verlust (Einkommensteuer)

    - Spekulationssteuer - alles was man länger als 1 Jahr im Bestand hat (abgesehen von Grundstücken) kann man steuerfrei, also auch mit Gewinn, verkaufen (Einkommensteuer)


    Zudem gibt es keine Verpflichtung Belege aufzubewahren und die Verkaufsprozesse auf privater Ebene sind kaum kontrollierbar. Marktplätze wie hier dienen doch lediglich dazu die Reichweite zu erhöhen. Jede Whatsapp-Gruppe, jeder e-mail-Verteiler verkommt dann irgendwo zur Verkaufsplattform.