Beiträge von MANBEARPIG im Thema „PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…“

    Ich glaube nicht, dass da irgendwas passiert. Sonst wäre das nur Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Finanzämter.

    Wie geht der Spruch? Im Leben sind nur zwei Dinge sicher? Tod und Steuern... Nur weil die Finanzämter aktuell nicht in der Lage sind diese Masse an kleinen Fällen zu bearbeiten, muss das in 5 Jahren nicht zwangsweise auch noch gelten. Wer weiß, was bis dahin in Sachen KI, Rechenleistung, etc. noch alles passiert. Da versuche ich lieber auf der sichereren Seite zu bleiben. Auch wenn mir natürlich klar ist, dass man nicht automatisch fein raus ist, wenn man unter der in DAC 7 gesetzten Meldeschwellen bleibt. Das FA kann ja weiterhin von sich aus die Daten bei den entsprechenden Portalen einfordern (so wie es das in der Vergangenheit auch getan hat).

    So, da sich das Jahr dem Ende nähert, ich bei ebay noch knapp unterhalb der beiden Grenzen zur Meldepflicht liege und es wirklich gerne vermeiden würde, dass ich dem Finanzamt gemeldet werde (dass so eine Meldung nicht zwangsweise eine Aktion des FAs nach sich zieht ist mir schon bewusst), ist mir eine Sache weiterhin nicht ganz klar:

    DAC 7 hat als Meldegrenze ja "30 relevante Tätigkeiten", worunter u.a. auch "der Verkauf von Waren" fällt. Wie definiert sich denn hier die Zählweise? Angenommen ich bekomme bei Cardmarket von einem Käufer eine Bestellung über 4x Karte A und 2x Karte B. Wie viele relevante Tätigkeiten sind das nun? Eine (Bestellung), zwei (verschiedene Artikel) oder 6 (Anzahl der verkauften Einheiten)? Weiß da jemand Bescheid? Evtl. vielleicht Mario Pawlowski ? :)