Beiträge von kingkurt im Thema „PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…“

    Übrigens ist eine Gewerblichkeit nach einigen Urteilen sehr schnell erreicht:

    Zitat

    Zunächst sind Anzahl und Regelmäßig der abgeschlossenen Verkäufe entscheidend. Beispielsweise hat das Landgericht Berlin 2006 geurteilt, dass eine Mutter, die innerhalb eines Monats 80 Kleidungsstücke ihrer vier Kinder auf eay verkaufte, als Unternehmerin einzustufen ist (Urteil vom 5.9.2006, Az. 103 O 75/06). Ähnlich strenge Auffassung vertritt das Landgericht Hanau, das schon bei 25 Verkäufen im Zeitraum von 2 Monaten Gewerblichkeit annahm (Urteil vom 28.9.2006 – 5 O 51/06).

    Das z.B. und ich habe hier im Forum auch schon häufiger gelesen, dass jemand bei Kickstarter drei Spiele geordert hat, mit der Absicht zwei zu verkaufen, um sich das dritte zu finanzieren. Das fällt definitiv auch unter Gewerblichkeit.