unterstütze Projekte der Spieleschmiede wieder stornieren

  • ... vielleicht ist das auch der 'Fehler', dass man verzweifelt versucht, Crowdfunding in irgendein bereits geregeltes Vertragskorsett zu packen und die entsprechenden Normen anzuwenden. Möglicherweise handelt es sich ja auch bei dem abgeschlossenen Vertrag um einen Vertrag 'sui generis', der gerade nicht den vorgefertigten und gesetzlich normierten Vertragstypen entspricht...

    Dafür spricht zum Beispiel, dass gerade nicht der Erhalt eines Produktes 'garantiert' wird, so dass z.B. die Normen des Kauf- / Werkvertrages etc. nicht wirklich passen.

    (... eigentlich ein spannendes Thema für Dissertationen oder Hausarbeiten im juristischen Bereich :) )

    Muss ich leider verneinen. Siehe

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Solmecke hat das schon vor 10 Jahren besprochen. Es ist ein Kaufvertrag. Das wir immer wieder noch diskutieren ist einfach :crazy:

    Schön, dass er das besprochen hat. Es gibt aber dennoch keine wirkliche Rechtsgrundlage dazu, sprich er kann das besprechen was er will, solang da nix fixiert ist. Zumal er auch von den Bedingungen der einzelnen Webseiten spricht und dadurch hierbei dann ja selbst differenziert. Und er schließt ja selbst damit, dass es noch keine Gesetzt hierzu gäbe. Sprich das ganze ist nicht mehr oder weniger wert als alles andere was dazu hier schon aufgeführt wurde und bringt und keinen Schritt weiter

  • Muss ich leider verneinen. Siehe

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Solmecke hat das schon vor 10 Jahren besprochen. Es ist ein Kaufvertrag. Das wir immer wieder noch diskutieren ist einfach :crazy:

    Schön, dass er das besprochen hat. Es gibt aber dennoch keine wirkliche Rechtsgrundlage dazu, sprich er kann das besprechen was er will, solang da nix fixiert ist. Zumal er auch von den Bedingungen der einzelnen Webseiten spricht und dadurch hierbei dann ja selbst differenziert. Und er schließt ja selbst damit, dass es noch keine Gesetzt hierzu gäbe. Sprich das ganze ist nicht mehr oder weniger wert als alles andere was dazu hier schon aufgeführt wurde und bringt und keinen Schritt weiter

    Der Kaufvertrag ist die Rechtsgrundlage, wenn du es etwas bemängelst werden diese Gesetze als Basis genommen. Ging mir auch nicht darum das wir hier 100% rechtsicher sind aber ein "sui generis" haben wir hier nicht.

    Und nur weil etwas nicht klar ist heißt es nicht das der Richter bei Bedarf nicht den BGB mit dem Kaufvertrag zückt und anhand dem entscheiden wird.

    Es gibt nicht für alles 100% passgenaue Gesetze. Internetshops waren am Anfang auch Grauzonen. Beispiel: Shops, die mit kleingeschreiben Fallen dich in ein Abo gebracht haben. Da musste jemand klagen bevor dies verboten wurde. 100% Rechtsgrundlagen gibt es immer nur im Klagefall sonst greift das allgemeine bürgerliche Recht aka BGB und in diesem Fall ist es der Kaufvertrag.

    HotSauce, du kannst das natürlich verneinen und sagen das ist Schwachsinn aber damit beschneidest du dich selber und deine eigenen Rechte.

    Aber wie immer im Leben. Nur weil du Recht hast, heißt es noch lange nicht, das du Recht erhälst. D.h. Wenn du eine nicht deutsche Firma verklagen willst dann kann es problematischer werden und vermutlich auch aussichtslos.

    Crowdfunding

    Aktuell: AT:O (2. Wave), Return to PA, USS Freedom, CoD: Apocalypse, Ancient Blood, Nanolith, Tidal Blades 2

    Zum Abschreiben: HEL, Darkest Dungeon (DE), Green Hell, Legend Academy

    2 Mal editiert, zuletzt von Scaar (31. Mai 2024 um 14:41)

  • Vielleicht hab ich einfach nur nicht aufmerksam genug mitgelesen, aber was hat das eine

    Gesund und schnell abnehmen ohne Jojo-Effekt, das wollen viele, doch meistens dauert das lange und scheint nicht einfach. Christian Solmecke hat eine spezielle Diät gemacht. Deutschlands bekanntester Anwalt, der mit seinem YouTube Channel @Kanzlei WBS mittlerweile viele Millionen erreicht erzählt, wie er in nur wenigen Monaten 30 kg verloren hat. Buchtipp: Solmecke, Christian „Der Taschenanwalt Die spannendsten Rechtsfragen einfach geklärt (SPIEGEL-BESTSELLER) “ *

    mit dem anderen


    Sorry, ich bin kein Zivilrechtler, möchte mir also auch nicht anmaßen die inhaltliche Qualität der YouTube Videos von Herrn Solmecke zu beurteilen. (Zum Vergleich kann ich nur die YouTube Channel von einigen StrafverteidigerInnen nennen, die inhaltlich doch des Öfteren sagen wir mal 'fragwürdig' sind). Ich kenne keine obergerichtliche Entscheidung, die Crowdfunding definitiv als Kaufvertrag einordnet. Bei den Entscheidungen, die ich gesehen habe ging es eher um Fragen im Rahmen einer 'Finanzierung'.

    zu tun?

    Außer, dass es ja bewusst am Thema vorbei geht:

    Aber sei's drum da es ja offensichtlich einfach :crazy: das noch zu diskutieren bin ich hier wieder mal raus eh' das Ganze hier wieder in eine falsche Richtung abdriftet.

    Top 10 games
    1: Kingdom Death: Monster - 2: Conan - 3: Twilight Imperium 4. Ed. - 4: Arkham Horror LCG - 5: Warhammer Underworlds - 6: Dune - 7: Baseball Highlights: 2045 - 8: Blitz Bowl - 9: Blood Rage - 10: Blood Bowl: Team Manager - Das Kartenspiel
    Top 10 wargames

    1: Conflict of Heroes - 2: Battletech - 3: Enemy Action: Ardennes - 4: No Retreat! - 5: Men of Iron Series - 6: Wing Leader - 7: Starship Troopers - 8: Fields of Despair - 9: 1985 Under an Iron Sky - 10: Fortress Europa

    geekeriki.tv

    YouTube.com/geekeriki

  • Solmecke hat das schon vor 10 Jahren besprochen. Es ist ein Kaufvertrag. Das wir immer wieder und immer noch diskutieren ist einfach :crazy:

    ... wenn Solmecke das sagt, dann ist ja alles klar ... :whistling::

    Gesund und schnell abnehmen ohne Jojo-Effekt, das wollen viele, doch meistens dauert das lange und scheint nicht einfach. Christian Solmecke hat eine spezielle Diät gemacht. Deutschlands bekanntester Anwalt, der mit seinem YouTube Channel  @Kanzlei WBS  mittlerweile viele Millionen erreicht erzählt, wie er in nur wenigen Monaten 30 kg verloren hat. Buchtipp: Solmecke, Christian „Der Taschenanwalt Die spannendsten Rechtsfragen einfach geklärt (SPIEGEL-BESTSELLER) “ *

    Sorry, ich bin kein Zivilrechtler, möchte mir also auch nicht anmaßen die inhaltliche Qualität der YouTube Videos von Herrn Solmecke zu beurteilen. (Zum Vergleich kann ich nur die YouTube Channel von einigen StrafverteidigerInnen nennen, die inhaltlich doch des Öfteren sagen wir mal 'fragwürdig' sind). Ich kenne keine obergerichtliche Entscheidung, die Crowdfunding definitiv als Kaufvertrag einordnet. Bei den Entscheidungen, die ich gesehen habe ging es eher um Fragen im Rahmen einer 'Finanzierung'. Aber sei's drum da es ja offensichtlich einfach :crazy: das noch zu diskutieren bin ich hier wieder mal raus eh' das Ganze hier wieder in eine falsche Richtung abdriftet.

    Ähm was bitte nur weil er ein Buch zu einer Diät raus gebracht hat, ist er nicht mehr vertrausäenswürdig? Also ich finde ein Rechtsanwalt ist vertrauenswürdiger als jeder von uns hier, mich eingeschlossen, was Rechtsfragen angeht.

    Aber du hast Recht solange kein Gericht etwas entschieden hat kann es defacto kein Kaufvertrag sein. Weil ohne Gerichtsurteil gibt es kein Gesetz das greift. Ach ne warte doch im Kaufvertrag gibt es Klauseln, die zu einem Growdfunding mit Produkt als Belohnung passen. Ach was eine coole Sache so ein Gesetzbuch. Ich hoffe die Richter nutzen das auch und erzeugen nicht aus der Luft neue Gesetze. Ich denke das ist sogar die Definition eines Rechtsstaat. 8o

    Crowdfunding

    Aktuell: AT:O (2. Wave), Return to PA, USS Freedom, CoD: Apocalypse, Ancient Blood, Nanolith, Tidal Blades 2

    Zum Abschreiben: HEL, Darkest Dungeon (DE), Green Hell, Legend Academy

  • Es gibt aber dennoch keine wirkliche Rechtsgrundlage dazu, sprich er kann das besprechen was er will, solang da nix fixiert ist.

    Solange es keine speziellen Gesetze zu Crowdfunding gibt, gelten zwei Dinge:

    • Gerichte werden im Zweifelsfalle die vorhandenen Gesetze auslegen und schauen, was anwendbar ist. Sprich: das Ergebnis ist solange unsicher, bis durch ausreichend viele Urteile eine relative Klarheit geschaffen ist. (Nur "relative Klarheit", weil deutsches Recht weniger als das angelsächsische Rechtssystem auf Präzedenzfälle abzielt, was relativ neue ungeklärte Gebiete uneindeutiger macht, mit guten Chancen, dass es am Anfang widersprüchliche Urteile gibt, bis sich eine Rechtsauffassung durchgesetzt hat.)
    • Bei der Abschätzung, was vor Gericht herauskommen könnte, ist für mich die Meinung eines Rechtsanwaltes interessanter als die eines Kommentators ohne juristischen Hintergrund. Für bare Münze würde ich trotzdem beides nicht nehmen.

    Ich behaupte weder, dass man besondere Rückgabe- oder Stornierungsrechte hätte, noch behaupte ich das Gegenteil. Das Ganze ist eine Grauzone und ich denke, dass das Plattformen wie der Spieleschmiede auch sehr wohl bewusst ist. Solange es aber eine Grauzone ist, gibt es gute Gründe, irgendwelche einseitig durch Plattformen postulierten Sonderrechte tendenziell eher kritisch zu sehen. Die müssen sich auch an geltende Regeln halten. Ich würde jedenfalls nicht darauf wetten wollen, dass die logische Trennung einer Spieleschmiede-Unterstützung in eine Geldzahlung ohne jede Gegenleistung und spätere geschenkte Lieferung eines "wertlosen" Gegenstandes vor Gericht Bestand hat. Es gibt gute Argumente dafür, das als einen einzigen Vorgang zu betrachten.

  • Ich hoffe dieser Link wurde nicht bereits genannt. Hier wird es m. E. ganz gut beschrieben:
    https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Redaktion/…owdfunding.html

    Das Problem ist, dass sich hier direkt ein Fehler eingeschlichen hat:

    "Da die Kaufverträge online abgeschlossen werden, haben die Käuferinnen und Käufer wie bei allen anderen im Internet erworbenen Produkten ein Rücktrittsrecht."

    Es besteht kein generelles Rücktrittsrecht bei im Internet erworbenen Produkten. Es besteht ein Widerrufsrecht (ab Vertragsschluss bis 14 Tage nach Erhalt der Ware).

    Davon abgesehen schreiben sie ja oben: "Im Folgenden bieten wir Ihnen einige Hinweise zu zentralen rechtlichen Fragestellungen. Sie ersetzen keine Rechtsberatung."

    Sieht zwar durch das Logo oben offiziell aus, aber allein der falsche Hinweis mit dem Rücktrittsrecht genügt mir, das nur als eine weitere Meinung zu betrachten.

    Einmal editiert, zuletzt von ReservoirHog (31. Mai 2024 um 16:33)

  • Ist korrekt. Der Widerruf führt allerdings dazu, dass die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückgewährt werden müssen. Dies kann im Versuch es allgemein verständlich zu erklären schon als Rücktritt beschrieben werden.

    Aber natürlich handelt es sich hier nur um eine weitere Meinung. Es ist ja kein Gesetzestext.

  • Ist korrekt. Der Widerruf führt allerdings dazu, dass die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückgewährt werden müssen. Dies kann im Versuch es allgemein verständlich zu erklären schon als Rücktritt beschrieben werden.

    Aber natürlich handelt es sich hier nur um eine weitere Meinung. Es ist ja kein Gesetzestext.

    Da direkt darüber erklärt wird, dass ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehe, und sie damit beide Begrifflichkeiten kennen und unterscheiden möchten, besteht meiner Erachtens nach ein Missverständnis bei den Autoren des Textes. Von dem her fällt es mir schwer, den Text ernst zu nehmen - auch wenn er grundsätzlich meiner Meinung entspricht.

    Meinungen hatten wir hier glaub mittlerweile genug :P

    Einmal editiert, zuletzt von ReservoirHog (31. Mai 2024 um 16:54)

  • Was soll das gejammere hier die ganze Zeit? Bei der Wundertüte wird über AGB‘s genörgelt, beim Adventskalender und bei der Schmiede. Ständig diese leidigen sich wiederholenden Diskussionen. Wenn es einem nicht passt, dann nehmt nicht daran teil. Es wird doch hier niemand genötigt dieses freiwillige Angebot in Anspruch zu nehmen. Wenn ich daran teilnehme wird es einen Grund haben und wenn mir das drum herum zu wider ist, dann lass ich es. Dann muss ich darüber aber auch nicht ständig jedes Jahr wiederholend die selben sinnlosen Diskussionen anfangen. Ich bestelle auch seit Jahren nichts mehr bei Schwerkraft, weil ich meine Konsequenzen gezogen habe… ;)

  • Was soll das gejammere hier die ganze Zeit? Bei der Wundertüte wird über AGB‘s genörgelt, beim Adventskalender und bei der Schmiede. Ständig diese leidigen sich wiederholenden Diskussionen. Wenn es einem nicht passt, dann nehmt nicht daran teil. Es wird doch hier niemand genötigt dieses freiwillige Angebot in Anspruch zu nehmen. Wenn ich daran teilnehme wird es einen Grund haben und wenn mir das drum herum zu wider ist, dann lass ich es. Dann muss ich darüber aber auch nicht ständig jedes Jahr wiederholend die selben sinnlosen Diskussionen anfangen. Ich bestelle auch seit Jahren nichts mehr bei Schwerkraft, weil ich meine Konsequenzen gezogen habe… ;)

    Musst du ja nicht. Der Button "Thema ignorieren" ist dein Freund :)

  • Passend zum Thema kam eben der aktuelle Newsflash von der Schmiede. Meine zwei noch dort laufenden Projekte verzögern sich weiter.

    Kingdom Rush Elemente wurde immer noch nicht abgeholt, eventuell in einer Woche... was solls. Nach 2 Jahren Verzögerung ist es nun wirklich völlig egal, wann das kommt.

    Bei Imperium Horizonte hat schon die Abgabe der Daten nicht pünktlich geklappt... fängt also schon vor der Produktion richtig gut an.

    Love it.

    --- Jeder siebte Post von mir enthält etwas Sinnvolles ---