unterstütze Projekte der Spieleschmiede wieder stornieren

  • Gerade bei Projekten aus der Schmiede bekommt man die doch meist 1zu1 nach Auslieferung auf dem Sekundärmarkt zum Pledge Preis verkauft?

    Ich sehe da keinen wirklichen Unterschied zu Kickstarter, GameFound oder anderen Plattformen: eine kleine Untermenge der Projekte geht durch die Decke, die kriegt man gut weiterverkauft, aber die große Masse wird man nur noch mit mehr oder weniger großen Abschlag wieder los, erst recht, wenn etwas nicht mehr brandneu ist.

  • Kann gut sein ja. Ich denke der Ansatz hier von Verbraucherrechten zu sprechen, ist halt schon falsch, weil kein Kauf stattfindet.

    Auch darüber könnte man im Zweifelsfalle vor Gericht streiten. Sagen wir's mal so: Die Spieleschmiede könnte es auch offensichtlicher machen, dass es kein normaler Kauf ist und stärker zwischen Spieleschmiede und dem Rest der Spiele-Offensive trennen.

    Wenn sich z.B. auf der Homepage der Spiele-Offensive parallel nebeneinander Werbung für normale Webshop-Käufe und Spieleschmiede-"Förderungen" findet, dann ließe sich das als Argument dafür verwenden, dass es in Wirklichkeit ganz normale Vorbestellungen sind. Auch die Behauptung, dass zwischen Projektförderung (in unterschiedlicher Höhe) und Belohnung (in unterschiedlicher Form bei gleichbleibendem Wert null) kein direkter Zusammenhang bestünde, ist sicher angreifbar.

    Ja, das ginge schon besser, aber sie machen schon deutlich klar, dass es kein Kauf ist. Dort ist überall von Projekten die Rede, nicht von käufen. Und FAQ gibts auch. Ich finde, da kann man schon von Menschen erwarten, dass sie den unterschied erkennen und bei Unklarheiten nachlesen.

  • Passend dazu habe ich eben ein Video entdeckt... ab Minute 10 wirds interessant, da geht man kurz auf das Modell Spiele-Schmiede ein, also die "Spende" die man tätigt mit anschließender Belohnung, die man bekommen kann.

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    --- Jeder siebte Post von mir enthält etwas Sinnvolles ---

    3 Mal editiert, zuletzt von Prodigy1971 (21. April 2024 um 17:59)

  • Also um das nochmal deutlich zu machen, es gibt keinen Crowdfunding Vertrag im BGB, das ist n.m.A. ein Kaufvertrag oder ein Werklieferungsvertrag (wird wie ein Kaufvertrag behandelt). Bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gibt es grundsätzlich Widerrufsrechte. Das Werk wird nicht nach Wünschen des Käufers idividualisiert, sondern für alle Unterstützer gleich produziert. Die Widerrufsrechte sind nicht disbonibel ich kann als Verbraucher nicht einfach auf alles verzichten, sonst würden übrigens alle Onlinehändler vor der Bestellung einen Verzicht verlangen. Die AGB der SO können nicht von zwingendem Recht abweichen.

    Das ist nicht nur meine Meinung sondern wird auch von Anwaltskanzleien so gesehen. Wenn euch die Fundstellen nicht reichen kann ich auch in Kommentaren weitere raussuchen.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/cr…en%20l%C3%A4sst.

    Crowdfunding (Crowdfinanzierung)

    Wenn ihr anderer Meinung seid, nennt doch bitte Fundstellen hierzu.

  • Also um das nochmal deutlich zu machen, es gibt keinen Crowdfunding Vertrag im BGB, das ist n.m.A. ein Kaufvertrag oder ein Werklieferungsvertrag (wird wie ein Kaufvertrag behandelt). Bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher gibt es grundsätzlich Widerrufsrechte. Das Werk wird nicht nach Wünschen des Käufers idividualisiert, sondern für alle Unterstützer gleich produziert. Die Widerrufsrechte sind nicht disbonibel ich kann als Verbraucher nicht einfach auf alles verzichten, sonst würden übrigens alle Onlinehändler vor der Bestellung einen Verzicht verlangen. Die AGB der SO können nicht von zwingendem Recht abweichen.

    Das ist nicht nur meine Meinung sondern wird auch von Anwaltskanzleien so gesehen. Wenn euch die Fundstellen nicht reichen kann ich auch in Kommentaren weitere raussuchen.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/cr…en%20l%C3%A4sst.

    https://www.kultur-kreativ-wirtschaft.de/KUK/Redaktion/…owdfunding.html

    Wenn ihr anderer Meinung seid, nennt doch bitte Fundstellen hierzu.

    Für Meinungen braucht man keine Quellen, die braucht man für Belege seiner Argumente aber nicht für Meinungen Ansich ;)

    Ich sehe im Crowdfunding keinen Kaufvertrag, die eine Quelle von dir schon. Aber selbst da wird dann gesagt, dass ein Rücktreten nach der Kampange (also ab dem Moment wo die Kampagne beendet ist, also die Wartezeit auf das Produkt nicht inkludiert) nur dann noch möglich ist, wenn die Ware nicht wie versprochen geliefert wird. Von einem generellen Rücktritt "aus welchen Gründen auch immer" ist explizit nicht die Regel :)

  • Doch, lesen hilft.

    Zitat

    Verbraucher besitzen bei vielen Verträgen ein Widerrufsrecht, insbesondere beim Abschluss im Internet. Das birgt ein besonderes Risiko beim klassischen Crowdfunding: Die 14-tägige Widerrufsfrist läuft erst mit Erhalt des Produktes. Wird das Produkt erst entwickelt, kann der Widerruf sehr spät erfolgen.

    Unterstützer können somit über einen langen Zeitraum ohne Angabe von Gründen ihr Geld zurückverlangen. Gerichtsentscheidungen und spezielle Regelungen zum Widerrufsrecht beim Produkt-Crowdfunding fehlen bislang.

    Was ich interessant finde:

    Zitat

    Anders sieht das beim Crowdinvesting aus: Hier haben Anleger laut Vermögensanlagengesetz ein 14-tätiges Widerrufsrecht nach dem Vertragsschluss und sind darüber deutlich zu belehren.

    Das sieht mir eher nach dem aus, was die SO von sich selbst versteht. Wird das "Schmieden" oder "Fördern" von der SO explizit als Crowdfunding benannt? Falls nicht, sehe ich da bzgl. Quelle 1 zumindest ein Schlupfloch (bin kein Anwalt, habe 0 Ahnung von Recht).

    Hierfür werde ich zu 100% gebannt.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. K (21. April 2024 um 18:44)

  • In dem unteren Text steht es genau anders drin:

    "Rücktrittsrecht

    Beim Reward-Based Crowdfunding schließen Geldnehmende und Geldgebende über die Plattformen Kaufverträge ab. Gekauft bzw. verkauft wird die Gegenleistung der Geldnehmenden. Da die Kaufverträge online abgeschlossen werden, haben die Käuferinnen und Käufer wie bei allen anderen im Internet erworbenen Produkten ein Rücktrittsrecht. Das heißt: Die Geldgebenden können kann während der Kampagne ohne Angabe von Gründen von ihrem Kauf zurücktreten. Sie können auch nach der Kampagne ihr Geld zurückfordern, wenn die Gegenleistung"

    Das wiederufsrecht greift da wohl direkt nach Abschluss der Kampagne


    Aber letztlich einfach wohl ein nicht gut definierter Raum. Solang da nix in irgendwelchen Gesetzestexten steht ist es eh offen

  • Wird das "Schmieden" oder "Fördern" von der SO explizit als Crowdfunding benannt?

    Spiele-Offensive.de - Spieleschmiede

    Zitat

    Die Spieleschmiede ist eine Crowdfunding-Plattform für kreative Spieleideen aller Art. Mehr erfahren.

    Meintest du einen Satz so etwa in dieser Art?

    Oder dann auf der nächsten Seite

    Zitat

    Über die Spieleschmiede

    Gemeinsam Spieleprojekte realisieren

    Die Spieleschmiede ist ein Bereich der Spiele-Offensive.de. Sie wurde geschaffen von Spielefans für Spielefans. Gemeinsam finanzieren wir hier die Spieleprojekte und Spiele, die uns gefallen, für die Verlage aber kein ausreichend wirtschaftliches Potential sehen, um sie regulär in großen Auflagen zu produzieren. Dank unserer Hilfe können sie Wirklichkeit werden.

    Das Prinzip, nach dem die Spieleschmiede funktioniert, nennt man Crowdfunding, auf Deutsch Schwarmfinanzierung. Jeder, der Gefallen an einem Projekt findet, kann Spieleschmied werden und diesem Projekt einen Förderbetrag beisteuern. Die Beiträge aller Spieleschmiede werden zusammen dazu verwendet, das Projekt zu realisieren.

    Als Spieleschmied erhältst du in den allermeisten Fällen auch eine Belohnung für ihre Förderung. Oft sind das Exemplare des fertigen Spiels und exklusives Zusatzmaterial.

    P.S. Fettung von mir.

  • Eine Spende kann es nicht sein, denn die Schmiede nimmt Umsatzsteuer auf die Förderung. Umsatzsteuer entsteht nur bei einem Leistungsaustausch zwischen zwei Parteien (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Somit liegt eindeutig ein Leistungsaustausch vor.

    Eine Spende dagegen ist genau deswegen ohne Umsatzsteuer, weil keine Gegenleistung vorliegt.

    Und nein, der Gedanke "ich 'spende' Aldi 10 Euro und die 'schenken' mir dafür eine Packung Kaffee und so umgehen wir gemeinsam die Umsatzsteuer" ist naheliegend, wird aber jeden Prüfer des Finanzamtes bestenfalls zum Schmunzeln bringen. ;) Das weiß die Schmiede und nimmt daher Umsatzsteuer.

  • Wo genau nennt die Schmiede das denn Spende?

    Ein "Spende" ist es natürlich nicht, siehe Erklärung von Brutus44 . Sie machen zwei getrennte Vorgänge daraus: eine Förderung ohne Gegenleistung und eine Bestellung einer Ware mit offiziellem Wert von null Euros.

    Und weil sie vermutlich selbst wissen, dass die ganze Konstruktion wackelig ist, zumindest solange wie es keine Gerichtsurteile dazu gibt, haben sie selbst überhaupt kein Interesse daran, alles klipp und klar auszuformulieren, weil das im Zweifelsfalle alles gegen sie verwendet werden könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von MetalPirate (21. April 2024 um 21:05)

  • Und weil sie vermutlich selbst wissen, dass die ganze Konstruktion wackelig ist, zumindest solange wie es keine Gerichtsurteile dazu gibt, haben sie selbst überhaupt kein Interesse daran, alles klipp und klar auszuformulieren, weil das im Zweifelsfalle alles gegen sie verwendet werden könnte.

    Ich vermute auch darauf läuft es ein bisschen hinaus. Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Dazu kommt halt noch das bei solchen Kampagnen meist nur Enthusiasten dabei sind, denen es nicht darum geht juristische Streitigkeiten anzustrengen. Aber so eine Diskussion darüber ist ja schon mal spannend.

    The Holy Grail 'neath ancient Roslin waits.

    The blade and chalice guarding o'er Her Gates.

    Adorned in masters' loving art, She lies.

    She rests at last beneath the starry skies.

    Einmal editiert, zuletzt von selune (21. April 2024 um 21:33)

  • Dann könnten wir gleich zu einem "Print on Demand" System übergehen. Gar kein Risiko mehr eingehen. Wird kein Lager mehr benötigt, kann direkt vom Hersteller an den Endkunden gehen. Auch das ist nicht unmoralisch, sondern eher super nachhaltig.

    bei Print on Demand fallen die Skalierungseffekte weg, das heißt Stückpreis vervielfacht sich

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Habe mich inzwischen selbst schlau gemacht - beim Vorbestellmodell von GMT bezahlt man erst kurz bevor die Spiele versendet werden, und kann davor noch problemlos stornieren.

    Ob diese kulante Haltung etwas mit US Gesetzen (die es na durchaus gibt;) zu tun hat oder nur kundenfreundlich sind, kann ich allerdings nicht beurteilen.

    Weder noch, das ist gelebte Praxis bei GMT seitdem die Firma um die Jahrtausendwende vor der Pleite stand und eine neue Möglichkeit "erfand" die Vorfinanzierung zu bewerkstelligen. Weiterhin ist das inzwischen ein ausgezeichnetes Marktforschungsvehikel um festzustellen worauf die begrenzten personellen Ressourcen zuerst fokussiert werden müssen.

    Ich gebe hier, auch wenn ich es im Text nicht explizit erwähne, immer meine persönliche Meinung wieder.

  • Und schon startet das nächste "unnötige" Projekt (in meinen Augen) in der Schmiede. Zum x-ten Mal wird Trickerion dort durch das Crowdfunding gejagt. Kein Reprint, keine Vorbestellung.

    EDIT: ...wie erwartet wurde das Projekt nach etwa 3 Stunden komplett finanziert und liegt schon jetzt bei 200%, läuft noch 22 Tage.

    --- Jeder siebte Post von mir enthält etwas Sinnvolles ---

    Einmal editiert, zuletzt von Prodigy1971 (24. April 2024 um 21:37)

  • Ja, die Antwort ist auch vollkommen okay.

    Aus Sicht der Schmiede schon, aber das ist nur eine Sichtweise. Hatte leider schon zwei Streitigkeiten mit Spieleshops wegen deren AGB (beide gingen gut für mich aus, da die betreffende Klausel in den jeweiligen AGB unwirksam war). Behaupten können die erstmal viel. Nach wie vor gibt es leider kein deutsches Urteil dazu, auf das man sich beziehen kann. Daher muss irgendjemand die Frage mal eskalieren, damit man eine gewisse Sicherheit hat.

    Würde mich an einem Crowdfunding beteiligen, das für die Kosten eines solchen Rechtsstreits sammelt ;)

  • Ja, die Antwort ist auch vollkommen okay.

    Aus Sicht der Schmiede schon, aber das ist nur eine Sichtweise. Hatte leider schon zwei Streitigkeiten mit Spieleshops wegen deren AGB (beide gingen gut für mich aus, da die betreffende Klausel in den jeweiligen AGB unwirksam war). Behaupten können die erstmal viel. Nach wie vor gibt es leider kein deutsches Urteil dazu, auf das man sich beziehen kann. Daher muss irgendjemand die Frage mal eskalieren, damit man eine gewisse Sicherheit hat.

    Würde mich an einem Crowdfunding beteiligen, das für die Kosten eines solchen Rechtsstreits sammelt ;)

    Entspricht halt Null meinem Charakter. Erst helfen wollen und dann auf mies tun und klagen. Egal, wie es rechtlich aussieht. Sowas finde ich mega affig und daneben. Aber, das ist auch nur meine Meinung.

  • Die Antwort ist aber auch sehr drum herum.

    "Wenn du auf die Belohnung verzichten möchtest, kriegst du halt keine Belohnung."

    Es ist mMn immer noch so, daß du eine Ware bestellst, egal, wie man es ausdrückt. Und das wird auch klar, weil einzelne Belohnungen einzelne Preise haben. Das ist eine klare Produktwahl. Aber hatten wir ja schon.

    Irgendwann wird halt ein entsprechendes Gesetz nötig. Oder der Verlust durch Abspringer in das Produkt eingerechnet werden. Warum sollen die Vorteile gegenüber einer normalen Produktion sich nicht in finanziellen Risiken ausgleichen?

  • Die Antwort ist aber auch sehr drum herum.

    "Wenn du auf die Belohnung verzichten möchtest, kriegst du halt keine Belohnung."

    Es ist mMn immer noch so, daß du eine Ware bestellst, egal, wie man es ausdrückt. Und das wird auch klar, weil einzelne Belohnungen einzelne Preise haben. Das ist eine klare Produktwahl. Aber hatten wir ja schon.

    Irgendwann wird halt ein entsprechendes Gesetz nötig. Oder der Verlust durch Abspringer in das Produkt eingerechnet werden. Warum sollen die Vorteile gegenüber einer normalen Produktion sich nicht in finanziellen Risiken ausgleichen?

    Wenn du als Investor in jemandem investierst, ist das ja genauso Summen/Zweckgebunden für Projekt XY. Da hast du dann zB. Die Möglichkeit für 1mio die Produktion von braunen Turnschuhe zu fördern, oder für 20mio welche mit Diamanten. Da weisst du auch vorher genau was das "ziel" deines Geldes ist. Wenn der, den du unterstützt dann nicht wie gewollt abliefert oder halt später, kannst du auch nicht sagen "will geld zurück". Warum sollte das hier anders sein? Es ist und bleibt halt keine Bestellung

  • Warum sollte das hier anders sein?

    Weil du als Investor nicht in ein Produkt, sondern in Anteile an einem Unternehmen investiert. Das äußert sich dann in einer Rendite von X%, was hier nicht gegeben ist. Im Gegenteil, hier bekommst du ein Produkt, das du fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachher günstiger bekommst, d.h. es ist eigentlich in mehrfacher Hinsicht ein Minusgeschäft.

    Hierfür werde ich zu 100% gebannt.

  • Warum sollte das hier anders sein?

    Weil du als Investor nicht in ein Produkt, sondern in Anteile an einem Unternehmen investiert. Das äußert sich dann in einer Rendite von X%, was hier nicht gegeben ist. Im Gegenteil, hier bekommst du ein Produkt, das du fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachher günstiger bekommst, d.h. es ist eigentlich in mehrfacher Hinsicht ein Minusgeschäft.

    Soweit ich weiß, werden die wenigsten dazu gezwungen, ein derartiges Produkt zu unterstützen. Am Ende sind wir aber denjenigen dankbar, die es machen, denn dadurch kommen teils Spiele überhaupt erst bei uns auf den Markt. Ach ja, Bubu Deluxe, Seize the Bean bekomme ich heute nirgends günstiger als in der Kampagne ... Von daher ein Gewinngeschäft. Merke: traue niemals Sätzen, die ein 'eigentlich' enthalten ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von SirAnn (30. Mai 2024 um 16:50)

  • Warum sollte das hier anders sein?

    Weil du als Investor nicht in ein Produkt, sondern in Anteile an einem Unternehmen investiert. Das äußert sich dann in einer Rendite von X%, was hier nicht gegeben ist. Im Gegenteil, hier bekommst du ein Produkt, das du fast mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachher günstiger bekommst, d.h. es ist eigentlich in mehrfacher Hinsicht ein Minusgeschäft.

    Nicht unbedingt, es gibt auch ganz klare "Projekt-Investitionen". Es zwingt einen ja niemand bei der Spieleschmiede zu investieren, aber das es eine Bestellung ist, stimmt halt einfach nicht

  • Hm, bin jetzt nicht so ein Crowdfunder.

    Ich kann die Schmiede verstehen, dass sie Planungssicherheit bei dem Projekt haben muss.

    Ob das dann eine Bestellung ist oder nicht möchte ich nicht beurteilen müssen.

    Fragwürdig finde ich aber manchmal, wie finanzierte Projekte nach relativ kurzer Zeit dann plötzlich verramscht werden. Passiert bei Vikings AD 807.

    Da habe ich mich auch gefragt, warum ich da überhaupt eingestiegen bin.

    Ich bin da aber auch nicht der Fachmann.

    Wenn immer der Klügere nachgibt, wird nur dummes getan!

  • vll mal ein "weltlicheres" Beispiel. Im Freundeskreis wollen alle zu Konzert von Musiker XY. Da sich aber nur einer im Fanclub des Musikers ist, kann nur er Tickets besorgen. Er fragt rum, wer alles mit will, besorgt für alle Interessenten Tickets und kassiert das Geld ein. Am Tag des Konzertes sagen dann spontan Personen ab. Können die dann das Geld vom dem Beschaffer zurückfordern, so dass er auf den Tickets sitzen bleibt?

    Einmal editiert, zuletzt von HotSauce (30. Mai 2024 um 17:07)

  • vll mal ein "weltlicheres" Beispiel. Im Freundeskreis wollen alle zu Konzert von Musiker XY. Da sich aber nur einer im Fanclub des Musikers ist, kann nur er Tickets besorgen. Er fragt rum, wer alles mit will, besorgt für alle Interessenten Tickets und kassiert das Geld ein. Am Tag des Konzertes sagen dann spontan Personen ab. Können die dann das Geld vom dem Beschaffer zurückfordern, so dass er auf den Tickets sitzen bleibt?

    Ich finde das Beispiel passt allerdings nur, wenn der eine Freund, der die Tickets besorgt, das gewerblich macht und ausreichend an der Aktion verdient. Ein Freundschaftsdienst ist das von der Spieleschmiede bzw. Happyshops ja auch nicht.

  • vll mal ein "weltlicheres" Beispiel. Im Freundeskreis wollen alle zu Konzert von Musiker XY. Da sich aber nur einer im Fanclub des Musikers ist, kann nur er Tickets besorgen. Er fragt rum, wer alles mit will, besorgt für alle Interessenten Tickets und kassiert das Geld ein. Am Tag des Konzertes sagen dann spontan Personen ab. Können die dann das Geld vom dem Beschaffer zurückfordern, so dass er auf den Tickets sitzen bleibt?

    Ich finde das Beispiel passt allerdings nur, wenn der eine Freund, der die Tickets besorgt, das gewerblich macht und ausreichend an der Aktion verdient. Ein Freundschaftsdienst ist das von der Spieleschmiede bzw. Happyshops ja auch nicht.

    Vom Prinzip her ist es aber dasselbe. Nimm analog Sammelbestellungen hier im Forum. Egal ob gewerblich oder nicht, bleibt der, der sich drum kümmert am Ende drauf hängen. Und wird es in Zukunft dann vll nicht mehr machen, worunter alle anderen leiden

  • Ich bin bisher auch noch nicht auf die Idee gekommen, meine Förderung zu stornieren, hätte aber bisher schon gedacht, dass es funktioniert. Nun hab ich mir auch mal die AGBs bzw. die Infos auf der Schmiede Website angesehen und finde die auch mehr als schlecht. Insbesondere dieser Passus kann schon so ausgelegt werden, als wäre eine spätere Reduzierung bzw. ein Aussteigen noch möglich. Dort hätte man schon klar formulieren können, dass nur der Zeitraum der laufenden Förderung gemeint ist. Und anschließend keine Änderung oder Reduzierung mehr möglich ist.

  • Das ist aber ein sehr konstruierte Fall.

    Natürlich ist das was anderes wenn eine Privatperson ohne Gewinnerzielungsabsicht für ein paar Kumpels Tickets mit besorgt als wenn ein kommerziell agierendes Unternehmen Vorbestellungen einsammelt um mir dann das Spiel dabei mit Gewinn zu verkaufen. Und das Spiel verliert ja auch nicht 100% an Wert wie ein Ticket einen Tag mach den Konzert.

    Und da hängt ja ein Rattenschwanz dran. Was wenn die Person das Geld für sie Tickets einsammelt, dann am Abend sagt, dass er die Tickets nicht geschafft hat zu besorgen, das Geld aber auch weg ist? Sorry, Leute, das war gar kein Kauf von Tickets sondern nur eine Förderung für einen Ticketkauf. Ach so, dann ist ja alles gut, behalt mal die Kohle.

  • Ich finde das Beispiel passt allerdings nur, wenn der eine Freund, der die Tickets besorgt, das gewerblich macht und ausreichend an der Aktion verdient. Ein Freundschaftsdienst ist das von der Spieleschmiede bzw. Happyshops ja auch nicht.

    Vom Prinzip her ist es aber dasselbe. Nimm analog Sammelbestellungen hier im Forum. Egal ob gewerblich oder nicht, bleibt der, der sich drum kümmert am Ende drauf hängen. Und wird es in Zukunft dann vll nicht mehr machen, worunter alle anderen leiden

    Ich finde schon, dass es einen Unterschied gibt, zwischen einer Sammelbestellung oder auch Jemandem, der sein Spielprojekt verwirklichen will und einem Unternehmen, welches im Grunde risikoarm Gewinn erzielen möchte.

  • Das ist aber ein sehr konstruierte Fall.

    Natürlich ist das was anderes wenn eine Privatperson ohne Gewinnerzielungsabsicht für ein paar Kumpels Tickets mit besorgt als wenn ein kommerziell agierendes Unternehmen Vorbestellungen einsammelt um mir dann das Spiel dabei mit Gewinn zu verkaufen. Und das Spiel verliert ja auch nicht 100% an Wert wie ein Ticket einen Tag mach den Konzert.

    Und da hängt ja ein Rattenschwanz dran. Was wenn die Person das Geld für sie Tickets einsammelt, dann am Abend sagt, dass er die Tickets nicht geschafft hat zu besorgen, das Geld aber auch weg ist? Sorry, Leute, das war gar kein Kauf von Tickets sondern nur eine Förderung für einen Ticketkauf. Ach so, dann ist ja alles gut, behalt mal die Kohle.

    Wie gesagt, nimm halt dann stattdessen einen Sammelbestellung hier im Forum, da haste dann das mit den Wertverfall nicht. Und klar ist das vereinfacht dargestellt

  • Vom Prinzip her ist es aber dasselbe. Nimm analog Sammelbestellungen hier im Forum. Egal ob gewerblich oder nicht, bleibt der, der sich drum kümmert am Ende drauf hängen. Und wird es in Zukunft dann vll nicht mehr machen, worunter alle anderen leiden

    Ich finde schon, dass es einen Unterschied gibt, zwischen einer Sammelbestellung oder auch Jemandem, der sein Spielprojekt verwirklichen will und einem Unternehmen, welches im Grunde risikoarm Gewinn erzielen möchte.

    Klar gibt's da Unterschiede, rechtlich sollte es aber dasselbe sein. Aber wir drehen uns im Kreis. Für mich ist das keine klassische Bestellung und daher logisch, dass man sein Geld nicht zurückbekommt

  • ... mir kommt das Ganze ein wenig so vor, als würde man in eine viel angepriesenes Hochrisiko-Investition einsteigen, bei der auch vielleicht noch (so wie auf KS auch) in großen Lettern vorher steht: ACHTUNG!! - Du kannst auch Dein ganzes Geld verlieren. Trotzdem gibt es viele Leute die gleichwohl einsteigen und dann hinterher jammern, wenn das Geld weg ist und verzweifelt versuchen jemanden zu finden, den man für seine eigene "Dummheit" verantwortlich machen kann.

    Im Gegensatz zu irgendwelchen versteckten Klausel wird das Risiko hier offen kommuniziert. Wenn ich es trotzdem riskiere ist hinterher kein anderer Schuld.

    (Nur meine ganz persönliche Meinung als Jurist der auch schon 2-3 mal bei KS fehlinverstiert hat :)).

  • In der Spiele-Schmiede hast du die Möglichkeit zu einem Widerruf. Wie bei jeden Online-Kauf hast du 14 Tage Zeit.

    Die Sache ist aber das die 14 Tage eigentlich da sind um sich das Produkt nach Lieferung ansehen zu können, weil Produktbilder nicht aussagekräftig genug sind.

    Bei einem Kauf und das ist es im Grund bei der Schmiede (bekommst ja eine Rechnung) ist die Lieferung aber weit in der Zukunft, daher ist das eine Grauzone, die leider nur ein Gericht klären kann.

    Und wir können gerne alle diskutieren, wie wir wollen, aber das Thema Crowdfunding mit Rewards aka das was wir im Brettspielsektor haben, ist eine Mega-Grauzone.

    Noch gab es keine Klage, die vor einem Gericht mal zu einer Klärung geführt hat welche Rechte gelten und welche nicht.

    Mehr dazu siehe Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/crowdfunding

    P.s. was viele Firmen in ihren AGB so reinschreiben ist meist rechtlich nicht haltbar und müsste viel öfter abgemahnt werden, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

    Crowdfunding

    Aktuell: AT:O (2. Wave), Return to PA, USS Freedom, CoD: Apocalypse, Ancient Blood, Nanolith, Tidal Blades 2

    Zum Abschreiben: HEL, Darkest Dungeon (DE), Green Hell, Legend Academy