Bezüglich der Überraschungspakete sind die AGB der SO auch rechtswidrig, hier jeglichen Widerruf auszuschließen ist ebenfalls nicht zulässig, das halte ich für rechtlich noch klarer als der vorliegende Fall.
Wieder bitte die Trennung zwischen Recht und Moral, ob jemand der bewusst eine Überraschung kauft diese bei nicht Gefallen zurücksenden sollte, muss jeder selbst entscheiden.
Ich wollte damit nur sagen, dass es sich schon lohnt rechtswidrige Dinge on die AGBs zu schreiben weil das Leute von der Geltendmachung eigentlich zustehenden Ansprüche abhält. Wenn 2/10 Leuten sich abschrecken lassen lohnt sich das ja schon. Übrigens auch ein Trick vieler Vermieter z.b. für Schönheitsreparaturklauseln. Ich habe schon erlebt, dass große Immobilienkonzerne hier rechtlich völlig unhaltbares Zeug aufnehmen einfach um einige abzuschrecken. Das ist auch der Hauptpunkt der bei sowas stört, einige lesen sich ein und machen ihre Rechte geltend, andere akzeptieren einfach das Argument der AGB und das Unternehmen gewinnt gegen die Verbraucher... aber vielleicht gleite ich etwas OT ab sorry dafür