Deutscher Spielepreis 2018: Abstimmung vorzeitig beendet

  • 108b StGB sagt, dass allein das Versprechen bestraft wird. Es wird quasi der Versuch als eigene Straftat verfolgt.

    Wenn man das Mal richtig zuende denkt muss das ja auch so sein. Ich verspreche ich zahle was für seine Stimme. Dann sagen wir er stimmt nachweisbar für mich ab und ich sage: ätsch! Gibt nix..dann habe ich trotzdem ihn und die Wahl beeinflusst. Somit ist schon allein die Ankündigung eine wahlmanpulation, vollkommen richtig.

  • Da die Sache öffentlich war, und auch dein Name kein Geheimnis ist, war da auch keine Zustimmung nötig. Habe den Artikel nicht gelesen, aber welche Quellenangaben findest Du normal in der Zeitung oder einem Magazin? Die werden dort auch nicht ins Detail genannt.

    Mir fehlt bei Dir deutlich die Einsicht, dass Du da übers Ziel hinausgeschossen bist, sowohl mit deiner Aktion, als auch mit deinem späteren Verhalten, immerhin setzt Du das jetzt konsequent fort.

    Jaja, die frische YouTube Szene, die es ohne die Vorarbeit der Pioniere der schreibenden Zunft, überhaupt nicht geben würde. Vielleicht einfach mal einen Schritt zurücktreten, und die eigene "Leistung" bewerten.

    Leistung ist bewertet da. Mehr als 2800 Idioten (wie Frau Metzler meine Zuschauer in einem Facebookpost mal benannte) mit Abo im ersten Jahr, nochmal soviele regelmäßige Zuschauer ohne Abo. Über 2,5 Millionen Minuten Playtime im ersten Jahr... und du so? Mir fehlt es da eindeutig an der Einsicht des Nicht-Vorhanden-Seins der eigenen Leistung.


    So wird es auf jeden Fall nichts mit der Weltherrschaft, Digger. :) Wie schön hier auch jeder den Hobbyjuristen spielt ohne überhaupt mal in die Nähe dessen zu kommen, was die juristischen Prüfungen überhaupt ergeben haben. Die nächste Kennedy-Akte.... die Digger-Akte. :)


    Schöne Woche noch.

  • Leistung ist bewertet da. Mehr als 2800 Idioten (wie Frau Metzler meine Zuschauer in einem Facebookpost mal benannte) mit Abo im ersten Jahr, nochmal soviele regelmäßige Zuschauer ohne Abo. Über 2,5 Millionen Minuten Playtime im ersten Jahr... und du so?

    Wow! Gut zu wissen, dass du was Dickes in der Hose hast, danke für die Zahlen!

    Mir fehlt es da eindeutig an der Einsicht des Nicht-Vorhanden-Seins der eigenen Leistung.

    Man muss nicht selbst ein erfolgreicher Blogger sein, um einen anderen Blogger kritisieren zu dürfen.

  • Naja, wenn das Hausverbot auf der Messe nicht aufgehoben war, dann hast Du dich auch darüber hinweggesetzt. Das kann man qualitativ sicher auch einordnen.


    Das Frau Metzler auch PR Beratung brauchen könnte, ist eine andere Sache. Inhaltlich lag sie richtig.


    Soso, was haben denn die juristischen Prüfungen ergeben? Du argumentierst hier zum Einem mit deiner Reichweite als Qualitätskriterium, und zum anderen willst Du in einem Artikel nicht genannt werden,obwohl dein Name bekannt ist?


    Du solltest deine Qualität lieber mit dem vergleichen, was Zuspieler üblicherweise macht, dort kann ich davon ausgehen, das journalistische Standards nicht missachtet werden.