Beiträge von airbag42 im Thema „Deutscher Spielepreis 2018: Abstimmung vorzeitig beendet“

    Was ich an dieser ganze Sache nicht verstehe ...

    Da kommt ein "kleiner, unbedeutender" Youtuber daher und behauptet öffentlich einen Deal mit dem Schwerkraft Verlag.

    Der Schwerkraft Verlag selber hat sich bis dato zu keiner Zeit dazu geäussert.

    Muss man das also direkt für bare Münze nehmen?

    Als Veranstalter des Spielepreises hätte man das auch privater lösen können.

    - eine persönliche Kontaktaufnahme zum Youtuber

    - sofortige Beendigung der Aufrufe fordern

    - löschen des Videos mit dem Aufruf einfordern

    - einfordern einer öffentlichen Klarstellung

    - androhen einer Schadensersatzklage

    Stattdessen wird ganz öffentlich(keitswirksam) beim Youtuber die Disqualifikation des Spiels vom Wettbewerb angedroht.

    Dabei kann weder das Spiel, noch der Autor noch der Verleger etwas dafür.

    Was macht man dann mit den vermeintlich "gekauften" Stimmen?

    In Verbindung mit dem Verlags-Gewinnspiel sollten ja eigentlich alle Stimmabgaben personalisiert registriert sein.

    Man hätte den betreffenden Teilnehmern nach einer Klarstellung die Möglichkeit geben können,

    bis zum Ablauf der Frist die Abstimmung einmalig zu korrigieren.

    Die Kosten für den zusätzlichen Aufwand stellt man dem Youtuber bei Bedarf in Rechnung.