Die gesetzlich vorgeschriebenen Widerspruchsfrist (14 Tage) beginnt bei Vertragsschluss zu laufen. Das schützt den Verbraucher, der also 14 Tage Zeit hat, sich das noch einmal genau zu überlegen.
Der Förder-Vertrag ist am ehesten ein Kaufvertrag mit vereinbarter Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt oder ein gemischter Vertrag (Schenkung + Kauf) mit überwiegendem Anteil Kauf (Geld gegen Kaufsache). Das ist auch der Grund, warum der überwiegende Teil des Widerrufsrecht im allgemeinen Teil des Schuldrechts geregelt ist.