PStTG/ DAC7 könnte ggf. zur Schließung des Marktplatzes führen…

  • Ich frage mich auch, was am Ende die Besteuerungsgrundlage ist. Es kann ja nicht der erzielte Umsatz sein.


    Als privater Verkäufer sollte man also zukünftig alle Einkaufsbelege aufheben und bei privat gekauften Spielen, die man später weiterverkauft Screenshots vom Kauf machen.

    Differenzbesteuerung Par. 25a UStG. Also aus der Marge wird die USt. herausgerechnet.

    Falls man soweit kommt, dass jemand als Wiederverkäufer gilt.


    Stilp. Bemessungsgrundlage.

    habe die Ehre *hutzieh*

  • Doch genau das: Anzahl der Transaktionen + Umsatz

    Ja, als Meldegrenzen. Aber nicht als Besteuerungsgrundlage. Das ist in dem Gesetz nicht geregelt - weil es da auch nichts zu suchen hat. Das Finanzamt bekommt die Meldungen, schaut in die Steuererklärung dieser Person und fragt mal nach, wenn die Umsätze nicht angegeben wurden. Und dann wird irgendwie die Steuerbemessung gefunden.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • Wenn ich Alfgard richtig deute, dann würde es vermutlich reichen, wenn die erfolgreichen Angebote/Gesuche zukünftig nicht mehr als "erledigt" gekennzeichnet würden (wobei... werden sie das denn? Ich bin mir unsicher) - dann könnte die Plattform nämlich sagen "ich hab keine Kenntnis, ob da ein Geschäft zustande gekommen ist". Sprich: Wir müssten an die Verkäufer /Sucher appellieren, ihre Gesuche/Angebote nach "Abschluss" selbst zu löschen.

    Oder einfach automatisches Verschwinden der Angebote/Gesuche nach 4 Wochen, sofern nicht vorher schon vom Ersteller zurückgezogen. Die Zettel an der Pinwand im örtlichen Edeka- oder Hit-Markt hängen schließlich auch nicht ewig.

    Solche einfachen Inserate ohne dahinter hängendes teilautomatisiertes Verkaufssystem sollten doch eigentlich noch möglich sein. Denn wenn sowas schon problematisch wäre, zieht das weitere Kreise. Dann diskutieren wir demnächst, ob man man einen Spielbericht mit der Grundaussage "war nicht mein Fall, landet auf dem Verkaufsstapel" den Mods melden muss, weil das sonst Nachrichten der Sorte "ich würd's dir abkaufen" triggern könnte.

  • extra drauf hingewiesen hat und wenn Nutzer es böswillig doch machen, wäre man ggf. draußen.

    Das wäre mir als Begründung aus Sicht des Plattformbetreibers zu wacklig. Mit dem Gesetz möchte man ja gerade den Plattformbetreiber in die Pflicht nehmen und zum Außenprüfer des Finanzamts machen.

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  • Als privater Verkäufer sollte man also zukünftig alle Einkaufsbelege aufheben und bei privat gekauften Spielen, die man später weiterverkauft Screenshots vom Kauf machen.

    Falls irgendwann wirklich das Finanzamt nachfragen sollte, was ich mir ohne begründeten Anfangsverdacht nicht vorstellen kann, dann Eigenbelege erstellen und gut. Als Privatperson mit negativen Einnahmen beim Brettspielkonsum mache ich mir persönlich wenig Gedanken und auch erst, wenn es konkret werden sollte.


    Als Plattformbetreiber mit Reichweite und Relevanz ist das eine ganz andere Nummer.

    Content-Nachschlag gefällig? Brettspieltag.de – Das etwas andere Boulevard-Magazin der versammelten Brettspiel-Szene

  • Ja, als Meldegrenzen. Aber nicht als Besteuerungsgrundlage. Das ist in dem Gesetz nicht geregelt - weil es da auch nichts zu suchen hat. Das Finanzamt bekommt die Meldungen, schaut in die Steuererklärung dieser Person und fragt mal nach, wenn die Umsätze nicht angegeben wurden. Und dann wird irgendwie die Steuerbemessung gefunden.

    Ja, da dient ja primär dazu, dass die Steuerpflichten alls sind der Erklärung angeben weil sie eben befürchten müsse, dass die Umsätze anderweitig gemeldet werden...und ggf.hat man dann gleichen Steuerstraf-/owiverfahren an der Backe...neben der Nachbarsteuerung..ggf. kommt dann noch Gewerbeamt etc. Die sind inzwischen gut vernetzt.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Auch wenn es schade wäre, kann ich gut verstehen wenn Sankt Peter sich diesen Schuh nicht anziehen will bevor da nicht mehr bekannt ist. Ich fand den Marktplatz sehr angenehm und habe hier nur gute Erfahrungen gemacht.


    Im Notfall gibt es ja noch BGG. Da könnte man hier ja einen Thread eröffnen, in dem die bei Unknowns registrierten Nutzer ihre zukünftigen BGG Kleinanzeigen vorab anzeigen können. Der Hinweis auf Kleinanzeigen auf anderen Plattformen wird ja wohl weiterhin legal bleiben. So hätten die User von unknowns die Infos schon etwas vorab und die Abwicklung liefe eben über BGG.


    Ich habe bisher meine Spiele auch vorab hier eingestellt und dann einen oder zwei Tage später in BGG.


    Ist halt wieder einmal ein Gesetz, das zurecht die großen treffen soll, aber unter den Kleinen, wo wirklich ohne Gewinnerziehlungsabsicht inseriert wird Panik verbreitet.

    You know I'm born to lose, and gambling's for fools

  • Hier sind ja Privatverkäufer...daher hat von den nutzen hier wohl keiner was zu befürchten.


    Geht doch um die eigentlich Gewerbetreibenden, die unterm Deckmantel privat auf Etsy, eBay, etc. Ihr Zeug verkaufen.

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  • Also als Info Sankt Peter die Facebook Gruppen schauen dem ganzen recht entspannt entgegen.

    Markus Groninger hat dazu einen kurzen Post verfasst und sieht hier den Marketplace als Ziel.

    Ich denke es geht hier wieder mal schön schwammig ausgedrückt um ebay und Co und nicht um „schwarze Bretter“.

    Trotzdem regt mich es immer mehr auf mit dieser Ausrede der „steuerlichen Schlupflöcher“ die dann eh nicht die betrifft die diese Löcher nutzen.

    Meine Sammlung


    Meine 10er : High Frontier 4all - Hoplomachus - Labyrinth-War on Terror - Obsession - Space Empires 4x - Uprising

    Meine 9+er: Abomination - BIOS-Megafauna - BIOS-Origins - Burncycle - Captain’s Log - Cloudspire - Dark Domains - Dinosaur World - Empires of the Void II - Kingdom Rush - Nemos War - Pax Pamir - SpaceCorp - On Mars - Space Infantry:Resurgence - Star Trek-Ascendancy - Stellar Horizons - Teotihuacan - Volters Lead the Way! - Yedo - Zero Leader

  • Da hier kaum jemand fachkundiger Jurist ist, sind die meisten Beiträge hier - wie auch meine - nur Hörensagen-Spekulationen. Wer daraus für sich eine Handlungsanweisung ableitet, könnte übel auf die Schnauze fliegen. Ich würde das Fachleuten überlassen und mir nur dort Rat einholen. Alles andere sind für mich nette Plaudereien.

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  • Hab nochmal bei ebay-kleinanzeigen in die App geguckt.


    Da ist auch die "Verkauft" Option weg..es gibt nur noch Löschen...wird genau den Grund haben.


    Würde da wie oben beschrieben vorgehen (schwarzes Brett, keine direkte Kommunikationsmöglichkeit übers Forum etc..) und gut ist.


    Der Staat dreht halt die Daumenschrauben (und wohl zu recht).

    Steuerdelikte sind in dt. auch im Rahmen der Geldwäsche ein riesen Problem.


    Inzwischen ist die Selbstgeldwäsche strafbar und auch jede Steuerhinterziehung ist eine Vortat für Geldwäsche (war bis vor kurzem nur bei gewerbsmäßig oder bandenmäßig). Insofern ist man als "Gewerbetreibender" der privat was verkauft überspitzt ganz schnell sowohl bei Steuerhinterziehung und bei Geldwäsche...und gerade bei letzterem sollen die StAs/Gerichte wesentlich stärker und härter sanktionieren (Geldwäsche ist gerade in Deutschland ein massives Problem/Thema und wir EU-/Weltweit beobachtet - deswegen wird auch die Bargeldobergrenze kommen).


    Da werden sich schon einige abschrecken lassen bzw. überdenken, ob sie das so weitermachen...oder sie wechseln zu ebay-kleinanzeigen" (zu den nur "kleinanzeigen) oder "schwarzen Brettern" ;)

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  • Da das Gesetz ja nur für digitale Plattformen gilt können wir ja zurück in die 90er und ein analoges Anzeigenblatt ins Leben rufen. Falls sich hier noch jemand an den Oldie Markt für Plattensammler, mit den unsäglichen auf Schreibmaschine oder sogar handschriftlich erstellten Listen, erinnert 😉

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  • Reviermarkt am Samstag an der Tanke kaufen und seinen Kram bei arg merkwürdigen Leuten zu Hause aufkaufen - sofern die zum telefonisch vereinbarten Termin dann zu Hause waren ... waren echt abenteuerliche Zeiten ohne Navi und Handy damals. :*

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  • Welch bittere Ironie, dass jahrelang Werbung für Nachhaltigkeit im Verkauf gemacht wurde. CO2 Abdruck etc. und jetzt diese Möglichkeiten indirekt gesetzlich kleingehalten wird indem man ihnen das Leben schwer macht und kleine Anbieter vergrault bzw. sie zur Aufgabe zwingt.


    Aus Gesetzgebersicht und in Bezug auf Geldwäsche (welche natürlich auch in meiner Branche oft genug vorkommt) ist es verständlich. Aber dennoch wieder mal sehr kurzsichtig umgesetzt.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Reviermarkt am Samstag an der Tanke kaufen und seinen Kram bei arg merkwürdigen Leuten zu Hause aufkaufen - sofern die zum telefonisch vereinbarten Termin dann zu Hause waren ... waren echt abenteuerliche Zeiten ohne Navi und Handy damals.

    Der Logik nach müssten die Blätter ja auch speichern wer genau dort inseriert. Ist ja auch eine Plattform 🤪🤓

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


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  • Ich frage mich auch, was am Ende die Besteuerungsgrundlage ist. Es kann ja nicht der erzielte Umsatz sein.


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    Es geht ja aktuell um eine Meldepflicht der Betreiber ans Finanzamt. Und da gilt erst einmal der Umsatz. Die müssen mit den Daten dann umgehen und ich denke allein vom Personal wird die Grenze der Beschäftigung mit den gemeldeten Fällen nicht bei 2000€ liegen sondern viel höher.

    Wobei ich neben den ganzen Problemen für Betreiber wie dich auch die Datenschutzfrage echt spannend finde. Vorratsdatenspeicherung wurde bei der Polizei verboten, auch wenn es um Mord und Terrorismus geht, aber für Steuervergehen ggfs. im Centbereich ist es okay 🤦.

    Ach ja? Definier mir "normal"!

  • Genau darum geht es im Prinzip aber....den Markt für Kriminelle erschweren, ausdünnen.

    Und dafür müssen, wie meist, auch die redlichen Bürger in die (Mit-)Plficht genommen werden.


    Wenn man bedenkt, dass jetzt endlich mal das Bargeldbezahlverbot bei Immobilien gekommen ist (Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin

    oder Edelsteinen....Silber und Muscheln gehen weiterhin ;) ).


    Ist doch toll....über ebay, amazon-marketplace, etsy, als eigentlich Gewerbetreibender sein Zeug zu verhöckern und die Plattform übermimmt die ganze Zahlungsabwicklung, Bereitstellung Versandettiketen etc....im Vergleich zu den Steuern und den Aufwand, den ein Gewerbetreibender sonst hat sind deren Provisionen ja verschmerzbar.


    Wenn dann jetzt wieder mehr "Arbeit" investiert werden muss...nicht schön. Auch sind bspw. Zahlungseingänge auf dem Privat-Konto über Paypal nicht so "aufmerksamkeitserregend" wie viele Zahlungseingänge fremder Dritter. Gehen auf einem Privatkonto im Monat dutzende Kleinbeträge von ständig wechselnden Dritten ein....da geht aufgrund des GwG-IT-Risikomanagements fast schon automatisch eine sog. Geldwächeverdachtsmeldung raus.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Ich denke in erster Linie geht es eh darum gewerbliche Anbieter zu registrieren. Auf eBay ist in den letzten Jahren das gewerbliche Angebot extrem gestiegen. Keine Ahnung ob es da besondere Regeln gibt für die Registrierung gegenüber dem Finanzamt. Ob man allerdings die Foren unbedingt mit dazu zählen muss ist natürlich fragwürdig. Habe hier noch nie einen gewerblichen Anbieter gesehen. Alles abdecken lautet wohl die Devise.

    Leider wird meiner Meinung nach mit solchen Aktionen wieder mehr zerstört, als das es Nutzen hat.


    Ich selbst stöbere gerne durch den Marktplatz und fände es schade wenn er nicht mehr da ist. Allerdings kann ich es natürlich verstehen, die Forenbetreiber sollten kein Risiko eingehen und den Markt auch sicherheitshalber erstmal abschalten. Man muss das Ganze vermutlich erstmal etwas beobachten.



    Amüsant fand ich folgendes aus dem Gesetzesentwurf:


    "...,da die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Ermittlung der steuerlichen Grundlagen an ihre Grenzen stoßen."


    Vermutlich weil man so viel Kontrolle haben will :/

    Jetzt mal ernsthaft, hat Greedo wirklich zuerst geschossen?

  • Aber zum eigentlichen:


    Ggf. nicht fachkundig, aber immerhin Jurist. Und wenn man die Gesetzebegründung ließt, sich ebay-kleinanzeigen anschaut (die "nur" die "Verkauft" Option entfertn haben), sollte es so gehen wie oben beschrieben.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Das wird ja dann noch spannend für Influencer und Co, für die das eine Form der Bezahlung ist.

    In der Regel werden Influencer wohl über Verkaufsprovisionen bezahlt. Hatte kürzlich meine erste Anfrage (die ich abgelehnt habe, weil Energy Drinks nicht so recht zu mir passen :D ) - aber man bekommt halt den Referral-Link und Zugang zu einem Portal, wo man einsehen kann, wie viele Leute über den Link gekauft haben - dort bekam man dann 10% der Umsätze. Dass das aber normal zu versteuerndes Einkommen ist, sollte jedem/jeder klar sein.


    Was den Verkauf von Rezensionsexemplaren angeht, magst Du recht haben, wenn das eine bestimmte Menge im Jahr überschreitet - das gilt aber auch durchaus für "normale" Vielkäufer, die ihre neuen Einkäufe ja teilweise mit Verkäufen alter Spiele finanzieren.


    Da sowas ja bei ausreichender Verkaufsmenge (z.B. Wohnungsauslösung von Omas Wohnung) jede*n betreffen könnte, würde ich mir bei solchen Gesetzesänderungen Infopost oder umfangreiche Berichterstattung über die ÖR wünschen.

  • Wie offiziell ist denn das Marktplatz Plugin und haben die Macher vielleicht schon eine Art Stellungnahme oder konforme Anpassungen oder ähnliches gemacht/angekündigt? :/

    Offiziell. Es wird Stand jetzt nichts von ihm angepasst. Er macht es an der fehlenden Bezahlfunktion fest - ist aber auch kein Anwalt.

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  • Dann geht das Gesetz aber ein bisschen überdie Zielsetzung hinaus, da ich das so nicht explizit aus dem Gesetz herauslesen kann.

    Gesetze funktionieren leider nicht so wie Spielanleitungen. Bei Gesetzestexten gilt nicht, was darin steht, sondern es gilt, was eigentlich damit gemeint ist. Und darüber entscheiden dann im Zweifelsfall später Richter.

    Steuer auf Verkäufe >30 Stück, ich frage mich, ob man damit Flohmärkte (also die echten, draußen, an der frischen Luft) auch bedacht hat (vermutlich nicht), wobei die 2000 eur UmsatzGrenze erstmal viel Puffer lässt.

    Man zahlt nicht automatisch Steuer bei >30 Verkäufen, sondern man wird "nur" gemeldet. Das heißt noch lange nicht, dass man auf die Verkäufe Steuern zahlen muss.

    Wenn man (weiter) angeben könnte, dass man "über ebay-kleinanzeigen" verkauft hat, dann müsste beay wohl die Daten sammeln.

    Nur zur Info: Ebay Kleinanzeigen gehören nicht zu Ebay. (Ab Sommer 2023 wird es meines Wissens deshalb auch nur noch "kleinanzeigen.de" heißen.)

  • Was den Verkauf von Rezensionsexemplaren angeht, magst Du recht haben, wenn das eine bestimmte Menge im Jahr überschreitet - das gilt aber auch durchaus für "normale" Vielkäufer, die ihre neuen Einkäufe ja teilweise mit Verkäufen alter Spiele finanzieren.

    Rezensionsexemplare dürfen doch gar nicht verkauft werden!?

  • Rezensionsexemplare dürfen doch gar nicht verkauft werden!?

    Ist das irgendwo allgemein gültig und bindend geregelt und überwacht? Oder nur ein Agreement?

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  • Ist das irgendwo allgemein gültig und bindend geregelt und überwacht? Oder nur ein Agreement?

    Das weiß ich nicht im Detail. Aber auf allen möglichen Seiten, die im Bereich "Buch" ausführliche Informationen über Rezensionen bereitstellen, findet man immer auch den Hinweis, dass Rezensionsexemplare nicht verkauft werden dürfen.

  • Aus meiner Sicht ist die Begründung im verlinkten Gesetzestext selbst (Seite 49, inhaltlich bereits hier in einem Beitrag zitiert) eindeutig, dahingehend dass das Prozedere beim Unknowns Marktplatz nicht die Definition eines durch die Software der Plattform ermöglichten Rechtsgeschäftsabschlusses erfüllt (Zahlungsabwicklung über Plattform, Bestätigungsaufforderung zu rechtsverbindlichen Kauf usw. nicht vorhanden). Es würde für mich aus logischer Sicht sonst ebenfalls keinen Sinn machen, da auch jegliche andere Form der Kommunikation, z. B. via PN oder via Beiträgen, die zur Anbahnung eines Rechtsgeschäfts potenziell genutzt werden können, andernfalls als erfassungspflichtig zu werten wären. Ich sehe nicht, was vorhandene Marktplatzfunktionen wie Bewertungssysteme für Nutzer, automatische PNs etc. dahingehend ändern sollten und würde damit für mich auch keinerlei Grund sehen, diese Funktionen abzuschalten.


    Wenn man ganz unsicher ist und auf Nummer sicher gehen will, verstehe ich es aber natürlich.


    Im Zweifel könnte man sonst auch bei der zuständigen Behörde konkret nachfragen.

    2 Mal editiert, zuletzt von danom ()

  • Aber auf allen möglichen Seiten, die im Bereich "Buch" ausführliche Informationen über Rezensionen bereitstellen, findet man immer auch den Hinweis, dass Rezensionsexemplare nicht verkauft werden dürfen.

    Liegt bei Büchern vielleicht auch noch mal im Besonderen an der Buchpreisbindung, die damit nicht umgangen werden darf?

  • Liegt bei Büchern vielleicht auch noch mal im Besonderen an der Buchpreisbindung, die damit nicht umgangen werden darf?

    Nein, damit kann es nichts zu tun haben. Man darf das Buch ja auch nicht zum vollen Preis weiterverkaufen.

  • Hmm - greift das um sich?
    Sind als nächstes die ganzen Bring und Buy Märkte (nicht nur für Spiele) im Visier? Die arbeiten ja auch oft mit elektronischer Datenerfassung und streichen gut Provision ein. :/

  • [mögliche Probleme für Influencer, angesprochen von PowerPlant ]

    Was den Verkauf von Rezensionsexemplaren angeht, magst Du recht haben, wenn das eine bestimmte Menge im Jahr überschreitet - das gilt aber auch durchaus für "normale" Vielkäufer, die ihre neuen Einkäufe ja teilweise mit Verkäufen alter Spiele finanzieren.

    Moment mal. Du übersiehst hier einen wichtigen Punkt. Erstmal ist das nur eine Meldung, die beim Finanzamt eine Prüfung auslösen kann. Ob und ggf. wie viel Steuern dann fällig werden, ist eine nachgelagerte, zweite Frage. Und genau bei dieser Frage macht es dann einen Unterschied, ob ich das Spiel, das ich bei Ebay für 34,17 Euro verscherbelt habe, zuvor als Neuheit für 50 Euro gekauft hatte, oder ob ich es zuvor als indirekte Bezahlung für eine wohlwollende Besprechung bei Youtube bekommen habe. Genau das ist der (fürs Finanzamt sehr entscheidende!) Unterschied zwischen Hobby und indirektem Einkommen.

  • OK, hier auch meine 'juristischen' Überlegungen (allerdings mit etwas Vorsicht zu genießen, da ich Strafrechtler bin :):


    Ich würde (derzeit) auch davon ausgehen, dass der hiesige 'Marktplatz' nicht unter Vorschrift fällt (insbesondere nach Entfernung der Bewertungsmöglichkeit etc.), da das "Rechtsgeschäft" nicht unter Verwendung der eigentlichen Marktplatzsoftware geschlossen werden kann.


    Zwar könnte man argumentieren, dass die Kommunikation mit PN auch Teil das Systems ist, das ginge m.E. jedoch zu weit, da es lediglich ein allgemein nutzbares Mittel der Kommunikation ist (innerhalb des gesamten Forums und nicht 'nur' Marktplatz exklusiv). M.E. also genau das Modell, welches der Gesetzgeber ausschließt: Kein Vertragsschluss mittels der Marktplatzsoftware, Vertragsschluss über 'Email' o.ä. außerhalb. Auch hier ist es ja so, dass der "Betreiber" durch die Software keinerlei Erkenntnisse darüber erhält, ob und wie viele Verträge abschlossen wurden.


    Ganz "sicher" wäre es natürlich, wenn bei den Einträgen keine PN möglich wäre, sondern nur ein Verweis auf die Email erfolgt. (... wobei dies m.E. keinen Unterschied macht (s.o.), da man sich ausserhalb des Marktplatzes einig wird). Es dürfte sinnvoll sein, die Entwicklung in den Facebook Verkaufsgruppen zu beobachten, da das System dort m.E. sehr vergleichbar ist (.. in der Regel Kontaktaufnahme über FB-Messenger).


    Hier noch die maßgeblichen Passagen aus der Gesetzesbegründung:


    >>Das Rechtsgeschäft muss nach Satz 1 unter Verwendung der Software geschlossen werden können. Typischer-weise leitet die Plattform Nutzer strukturiert durch den Prozess des Rechtsgeschäftsabschlusses und sorgt für eine Bestätigung des Abschlusses unter Ausweisung seines Inhalts. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass der Platt-formbetreiber zuverlässig Kenntnis von solchen Aktivitäten von Anbietern erlangt, die sich zu einem bestimmten Geschäftsvorfall mit einer vereinbarten Vergütung konkretisiert haben. <<


    >>Aus diesem Grund handelt es sich nicht um eine Plattform im Sinne des PStTG, wenn eine Software es den Nutzern lediglich ermöglicht, außerhalb der angebotenen Softwarelösung vertragseinig zu werden (beispielsweise elektronisch per E-Mail; unter Verwendung eines Online-Shops, der von dem Anbieter abseits einer Plattform im Internet betrieben wird; im... <<

    Mario


    PS: Starke Nerven für den Betreiber und ich hoffe auch, dass der Marktplatz 'irgendwie' erhalten bleibt.