unterstütze Projekte der Spieleschmiede wieder stornieren

  • Also bei den AGB steht nichts zur Spieleschmiede.


    Spiele-Offensive.de - AGB

    Auf Spiele-Offensive.de - Spieleschmiede finde ich keinen anderen Link der AGB heißt.

    Beim Link "Mehr Erfahren" auf der Spieleschmiedehauptseite steht FAQ und nicht AGB in der url

    Die Spieleschmiede (spiele-offensive.de)

    Auch hier finde ich keine AGB


    Auf einer Spieleschmiede Projektseite selbst wird ebenfalls auf keine AGB verwiesen bis auf die allgemeinen AGB.


    Bei Klick auf Fördern komme ich zu einem in meinen Augen normalen Bestellvorgang ohne weitere Hinweise zur Widerrufsbelehrung oder zu AGB die die Spieleschmiede betreffen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Rei ()

  • Die gesetzlich vorgeschriebenen Widerspruchsfrist (14 Tage) beginnt bei Vertragsschluss zu laufen. Das schützt den Verbraucher, der also 14 Tage Zeit hat, sich das noch einmal genau zu überlegen.

    Der Förder-Vertrag ist am ehesten ein Kaufvertrag mit vereinbarter Lieferung zu einem späteren Zeitpunkt oder ein gemischter Vertrag (Schenkung + Kauf) mit überwiegendem Anteil Kauf (Geld gegen Kaufsache). Das ist auch der Grund, warum der überwiegende Teil des Widerrufsrecht im allgemeinen Teil des Schuldrechts geregelt ist.

  • Beitrag von Treulose Tomate ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Laut bigben666 hat die Spiele-Offensive zurück geschrieben, dass dies in ihren AGB stehen würde.


    In der Widerrufsbelehrung steht auch nichts zur Spieleschmiede.

    Spiele-Offensive.de - Widerruf

  • Beitrag von Treulose Tomate ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Ich finde diesen Artikel hierzu gut:


    Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht beim Crowdfunding
    Rechtsanwalt Ferner zum Crowdfunding: Widerrufsrecht und Rücktrittsrecht beim Crowdfunding - gibt es Geld zurück? Alsdorf Aachen Rechtsanwalt
    www.ferner-alsdorf.de


    Aus meiner Sicht ist es absolut möglich, nach Erhalt der Ware seinen Widerruf zu erklären, weil ansonsten keine Prüfungsmöglichkeit der Ware besteht. Das wäre so wie wenn bei einem Kleidungskauf der Verkäufer die Ware einfach später als 14 Tage nach Vertragsschluss versendet. In dem Fall ist das Widerrufsrecht auch nicht ausgeschlossen. Crowdfunding ist im Kern ein Kaufvertrag mit späterem Lieferdatum soweit die Finanzierung klappt.


    Was die SO so in ihre AGB's schreibt ist egal, wenn es sich um nicht disponierbares Recht handelt.


    Soweit meine Meinung dazu, dies ist aber kein Rechtsrat.

  • Die wichtigere Frage, die die Juristen in Streitfall ja klären müssen, ist doch: handelt es sich in Einzelfall um echte Schwarmfinanzierung oder um eine Vorbestellung? Wenn der Kunde hinterher feststellt, dass der Verlag neben den 250 Exemplaren aus dem Projekt noch z.B. 2000 weitere produziert hat, würde ich das Thema Schwarmfinanzierung deutlich in Frage stellen. Ebenso, wenn an verschiedenen Stellen, teils ohne Mengenziele, dasselbe Produkt feilgeboten wird. Diese parallelen Nummern, die Spielworxx zuletzt durchgezogen haben, müssen da mal als Beispiel herhalten oder aber eben auch Posthuman Saga.

    Gerade diejenigen, die hier von Anstand und Moral reden, sollten die Frage mal umkehren: ist es anständig, den Kunden als Bank zu benutzen, ihm dafür die Rechte wegzuschreiben und ihm das Ausfallrisiko aufzubürden (bei einer Pleite hast du keinerlei Ansprüche durch Schwarmfinanzierung, bei Vorbestellungen stehst du zumindest auf einer Liste), wenn ich das Produkt sowieso produzieren werde?

  • Gerade diejenigen, die hier von Anstand und Moral reden, sollten die Frage mal umkehren: ist es anständig, den Kunden als Bank zu benutzen, ihm dafür die Rechte wegzuschreiben und ihm das Ausfallrisiko aufzubürden (bei einer Pleite hast du keinerlei Ansprüche durch Schwarmfinanzierung, bei Vorbestellungen stehst du zumindest auf einer Liste), wenn ich das Produkt sowieso produzieren werde?

    Da wird ja von Seiten der SO mit offenen Karten gespielt. Nichts, was man nicht bereits vorab wüsste. Darum ein klares "JA" zu dieser Frage.


  • …. wurde das nicht alles hier schon mal diskutiert?

  • Es wird nichts individuell für den einen Kunden hergestellt.


    Prodigy1971 wo wird von der Spiele-Offensive hier mit offenen Karten gespielt? Das geänderte Widerrufsrecht für die Spieleschmiede findet man nur versteckt in einem Link, dessen Titel direkt nicht erahnen lässt, dass dort sowas zu finden ist.

  • Gerade diejenigen, die hier von Anstand und Moral reden, sollten die Frage mal umkehren: ist es anständig, den Kunden als Bank zu benutzen, ihm dafür die Rechte wegzuschreiben und ihm das Ausfallrisiko aufzubürden (bei einer Pleite hast du keinerlei Ansprüche durch Schwarmfinanzierung, bei Vorbestellungen stehst du zumindest auf einer Liste), wenn ich das Produkt sowieso produzieren werde?

    Da wird ja von Seiten der SO mit offenen Karten gespielt. Nichts, was man nicht bereits vorab wüsste. Darum ein klares "JA" zu dieser Frage.

    Es ist ok, dass du damit leben kannst. Ich persönlich finde es extrem schwierig, egal, wie offen es kommuniziert wird, wenn meine guten und sinnvollen Rechte aus rein kommerziellen Interessen ausgehebelt werden, wenn (!) die vorgeschobene Begründung dafür nicht zutreffend ist.

    Man sollte bedenken, dass neben der Rückgabe ja fast alles andere bei Schwarmfinanzierungen ausgeschlossen wird, was im Zweifel in quasi unspielbaren Sachen wie EXO enden kann. Im Grunde sind die Verlage nur bei Gefahr für Leib und Leben noch verantwortlich für ihr Produkt.

    Aber wie gesagt: ich kann gut damit leben, dass du diese Vorgehensweise in Ordnung findest. Wir müssen ja nicht einer Meinung sein. 😉

  • Öhm, die Spiele sind aber ja nicht nach "individueller Auswahl" des verbrauchers oder auf die "persönlichen Bedürfnisse" zugeschnitten...jeder bekommt ja das selbse...und das Widerrufsrecht gilt nur grds. bei Vertragsabschluss...aber nicht bei Warenlieferung..da erst mit Erhalt (und da gibt es dann auch wieder Ausnahmen.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • Gerade diejenigen, die hier von Anstand und Moral reden, sollten die Frage mal umkehren: ist es anständig, den Kunden als Bank zu benutzen, ihm dafür die Rechte wegzuschreiben und ihm das Ausfallrisiko aufzubürden (bei einer Pleite hast du keinerlei Ansprüche durch Schwarmfinanzierung, bei Vorbestellungen stehst du zumindest auf einer Liste), wenn ich das Produkt sowieso produzieren werde?

    Niemand zwingt dich bei irgendeinem Projekt mitzumachen.


    Ich habe auch mal ein Crowdfunding durchgeführt, um mein eigenes Spiel zu finanzieren. Da wurde ich schon jeden Tag nervös, an dem die Fördersumme nicht weiter gestiegen ist. Wenn Förderungen zurückgezogen werden, ist dies für die Macher wirklich die Hölle. Überlegt euch bitte vorher, ob ihr mitmachen wollt oder nicht. Danke!

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Prodigy1971 wo wird von der Spiele-Offensive hier mit offenen Karten gespielt? Das geänderte Widerrufsrecht für die Spieleschmiede findet man nur versteckt in einem Link, dessen Titel direkt nicht erahnen lässt, dass dort sowas zu finden ist.

    Ich gehe bei jeglicher Form des Crowdfundings davon aus, dass mein investiertes Geld "weg" sein kann. Darum unterstütze ich Projekte nur auf Plattformen mit Herstellern, bei denen das noch nie schief gegangen ist (bis auf endlose Verspätungen).

    Ob das rechtlich völlig wasserdicht ist, habe ich mich aus diesem Grund noch nie gefragt. und werde das auch zukünftig nicht tun.

  • Es ist ok, dass du damit leben kannst. Ich persönlich finde es extrem schwierig, egal, wie offen es kommuniziert wird, wenn meine guten und sinnvollen Rechte aus rein kommerziellen Interessen ausgehebelt werden, wenn (!) die vorgeschobene Begründung dafür nicht zutreffend ist.

    Man sollte bedenken, dass neben der Rückgabe ja fast alles andere bei Schwarmfinanzierungen ausgeschlossen wird, was im Zweifel in quasi unspielbaren Sachen wie EXO enden kann. Im Grunde sind die Verlage nur bei Gefahr für Leib und Leben noch verantwortlich für ihr Produkt.

    Aber wie gesagt: ich kann gut damit leben, dass du diese Vorgehensweise in Ordnung findest. Wir müssen ja nicht einer Meinung sein. 😉

    Posthuman Saga hat mich nie interessiert, habe ich deshalb nicht verfolgt. Wenn man die Seite aktuell aufruft, steht da "Wir sind zur Realisierung dieses Projektes auf deine Unterstützung angewiesen..." Und zumindest bei Awkward Guests hatte TLG zunächst über die eigene Webseite versucht, genug Vorbestellungen/Crowdfunder zu finden, um eine deutsche Auflage zu ermöglichen, was nicht geklappt hat, so dass man dann damit in die Schmiede gegangen ist. Inwiefern dann die Vorbesteller der eigenen Seite behandelt wurden und ob es noch über die eigene Seite möglich war, zu bestellen, weiß ich nicht. Ziemlich sicher, wird es bei allen Crowdfundingsachen eine mehr oder weniger große Überproduktion geben, allein schon, um mögliche Reklamationen/Transportschäden etc. bearbeiten zu können. Wo zieht man jetzt die Grenze, bei der doppelten Menge, mehr/weniger?


    Ich bin auch der Meinung, wenn einen die Bedingungen stören, muss man ja nicht mitmachen. Wenn eine Plattform oder ein Verlag (wie bei Deinem Exo-Beispiel) vorher Mist gebaut hat oder es ein Erstlingsprojekt ist, ist das natürlich eines der Risiken als Backer. Das ist bei anderen Modellen ja auch nicht anders. Man sollte das auch nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich eben vorher gut überlegen/anschauen, wie die vorigen Projekte gelaufen sind, ob Bedingungen der Plattform nicht passen usw. Im Zweifelsfall dann einfach nicht backen und auf den Sekundärmarkt oder Retail hoffen.

  • Verstehe die Diskussion nicht.

    Ich unterstütze eine Idee mit Geld und hoffe auf ihre Umsetzung. Kann ich mit dem Risiko, dass die Idee nicht umgesetzt wird oder es mir zu lange dauert und ich das Interesse verliere nicht leben, lasse ich es bleiben.

    Es treibt mir regelmäßig einen Schauer über den Rücken wenn ich im Zuge von Crowdfunding die Worte pre order oder Vorbestellung lesen muss.

  • Prodigy1971 wir in der Bubble wissen natürlich, was Crowdfunding bedeutet. Aber der normale Verbraucher weiß das eben nicht.


    Die Spiele-Offensive bewirbt jedes Spieleschmiedeprojekt auf ihrer Hauptseite mit einem Banner. Wenn ich über den Banner oder über einen Link direkt zu einem Spieleschmiedeprojekt gehe, dann kann ich gar nicht mitbekommen, dass hier laut Spiele-Offensive eine andere Widerrufsbestimmung gilt.

  • So ganz emotionslos kann ich das selbst auch nicht betrachten, da ich ein übel ungeduldiger Mensch bin. Ich schimpfe oft genug über die Verspätungen.

    ABER... ich würde nie auf die Idee einer Stornierung oder einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen. Dann schreibe ich das Projekt lieber ab.

  • Beitrag von Treulose Tomate ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • wir in der Bubble wissen natürlich, was Crowdfunding bedeutet. Aber der normale Verbraucher weiß das eben nicht.

    Okay. Von mir aus unterstellen wir mal, dass man noch nie etwas von Crowdfunding gehört hat. Irgendwann hat auch jeder von uns mal seinen Erstkontakt damit gehbt.

    Ist es dann wirklich zu viel verlangt, in der Projektseite zu einem irgendwann in ferner Zukunft auszuliefernden Spiel (in diesem speziellen Falle für stolze 150 Euro!) ein besonderes Angebotsformat zu erkennen, bei dem man vor der Bezahlung vielleicht mal etwas genauer hinschauen sollte, wofür und unter welchen Bedingungen man da gerade Geld raushaut?

    Es gibt hier IMHO genau zwei akzeptable Verhaltensweisen: Entweder vorher informieren und bewusst handeln. Oder ohne viel Informieren das Geld raushauen, dann aber auch bitte dazu stehen und es ggf. klaglos abschreiben. Alles andere ist ... irgendwie naiv und weltfremd.

  • Ach und wo finde ich als Verbraucher die Informationen, dass das normal bekannte Widerrufsrecht laut Spiele-Offensive hier nicht greift oder dass es sich hier überhaupt um Crowdfunding handelt.

    Es steht nicht in den AGB, es steht nicht in der Widerrufsbelehrung, es steht nicht auf der Spieleschmiedeprojektseite - hier wird auch nicht von Crowdfunding gesprochen - und es steht nicht beim Bezahlvorgang. Der Begriff "Fördern" wird ebenfalls auf keinen dieser Seiten genauer erklärt.


    Nur auf der Spieleschmiedehauptseite wird überhaupt der Begriff "Crowdfunding" einmal erwähnt.

  • Nur auf der Spieleschmiedehauptseite wird überhaupt der Begriff "Crowdfunding" einmal erwähnt.

    Ach bitte... es wird von "Projekten" und "fördern" gesprochen. Nie von "kaufen" oder "vorbestellen".

    Dass hier etwas nicht so abläuft wie ein Kauf bei Amazon ist doch schon recht eindeutig. Selbst wenn ich absolut null Ahnung von der Materie habe komme ich doch allein schon bei der Terminologie ins Grübeln und denke mir nicht "ach, egal hier habt ihr meine 150€".

  • Das war mit 2 Klicks zu finden:

    Spiele-Offensive.de - Spieleschmiede


    Auszug daraus:

    "Die Spiele-Offensive.de AGB gelten auch bei der Spieleschmiede. So gilt auch das Widerrufsrecht. Du solltest aber wissen, wie es bei der Spieleschmiede richtig angewendet wird: Mit Zusage und Zahlung deines Förderbeitrags erhälst du von uns eine Rechnung. Mit dem Erhalt dieser Rechnung beginnt die Widerrufsfrist und du hast 14 Tage Zeit, um von deiner Zusage zurückzutreten und die Förderung zurück zu erhalten. Wenn du aufgrund einer Förderung ein Spiel erhalten willst, dann ist das eine Belohnung, die rein rechtlich den Wert 0 hat. Wenn dir das Spiel dann also nicht gefällt, gibt es keine Möglichkeit, dass dein Förderbetrag zurückzuerstattet wird."

  • Liebe Leute... Spätestens bei dreistelligen Preisen und unscharfem Liefertermin irgendwann in der Zukunft sollte einem auch auffallen können, dass "zum Projekt beitragen" vielleicht doch nicht ganz das Gleiche sein könnte wie "<Produkt> in den Warenkorb legen" im normalen Online-Shop. Und wenn das nicht reicht, gibt's dann auf der nächsten Seite noch die aufklappbare FAQs.

    Könnte es deutlicher sein? Klares ja! Es ist die SO. Die reizen Grauzonen gerne aus, und das so oft, dass es schwer fällt, da nicht an Absicht zu glauben. Ein anständiger Händler würde z.B. das Senken von Förderhöhen exakt gleichberechtigt und parallel zum Erhöhen erklären oder auf Widerrufsrechte deutlicher hinweisen. Aber es kann mir doch absolut niemand mit etwas Lesekompetenz erklären, dass er eine Spieleschmiede-Projektförderung für eine stinknormale Vorbestellung im Shop der Spiele-Offensive gehalten hätte. Spätestens durch den eigenen organisatorischen "Spieleschmiede"-Rahmen, die Dichte der Hinweise und die Tatsache, dass die dort geförderten Projekte nicht im normalen SO-Warenkorb landen, kann, nein: sollte!, man doch merken, dass das etwas anderes ist.

  • Wir müssen hier finde ich zwischen Moral und Recht unterscheiden. Wenn hier teilweise moralische Bedenken hochgehalten werden, warum man keine Rückforderung geltend machen sollte kann man darüber ja durchaus diskutieren.


    Die rechtliche Lage ist davon jedoch unabhängig. Wir haben starke Verbraucherrechte in Deutschland und diese können auch durch AGB und eine Vorankündigung oder die Verwendung anderer Begrifflichkeiten nicht ausgehebelt werden. Ich störe mich immer etwas daran wenn es seitens der Unternehmen trotz besserem Wissen versucht wird. Dass eine Firma für die AGB Erstellung Rechtsrat einholt kann angenommen werden, daher würde ich hier eine Kenntnis unterstellen.


    Was man dann mit seinem Recht macht steht auf einem anderen Blatt.

  • Das war mit 2 Klicks zu finden:

    https://www.spiele-offensive.de/Spieleschmiede


    Auszug daraus:

    "Die Spiele-Offensive.de AGB gelten auch bei der Spieleschmiede. So gilt auch das Widerrufsrecht. Du solltest aber wissen, wie es bei der Spieleschmiede richtig angewendet wird: Mit Zusage und Zahlung deines Förderbeitrags erhälst du von uns eine Rechnung. Mit dem Erhalt dieser Rechnung beginnt die Widerrufsfrist und du hast 14 Tage Zeit, um von deiner Zusage zurückzutreten und die Förderung zurück zu erhalten. Wenn du aufgrund einer Förderung ein Spiel erhalten willst, dann ist das eine Belohnung, die rein rechtlich den Wert 0 hat. Wenn dir das Spiel dann also nicht gefällt, gibt es keine Möglichkeit, dass dein Förderbetrag zurückzuerstattet wird."

    Da nach dem Erreichen der Fördersumme ein Anspruch auf Übersendung und Übereignung des Spiels besteht würde ich die Beurteilung, dass die Belohnung rechtlich 0 Euro Wert wäre bestreiten.

  • Fobs Wieso das Fragezeichen? Ich sehe dort auf den ersten Blick auch nichts von Widerruf ...

    Rei beklagt sich vorher hauptsächlich darüber, dass unbedarfte Förderer nicht ausreichend über Crowdfunding informiert werden ... Warum also über das fehlende Wort "Widerruf" beklagen, wenn - wie MetalPirate gezeigt hat - man auf der Spieleschmiede-Seite vor einem Abschluss nochmal alles erläutert bekommt?

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Fobs Wieso das Fragezeichen? Ich sehe dort auf den ersten Blick auch nichts von Widerruf ...

    Rei beklagt sich vorher hauptsächlich darüber, dass unbedarfte Förderer nicht ausreichend über Crowdfunding informiert werden ... Warum also über das fehlende Wort "Widerruf" beklagen, wenn - wie MetalPirate gezeigt hat - man auf der Spieleschmiede-Seite vor einem Abschluss nochmal alles erläutert bekommt?

    Verstehe. Das sehe ich genauso. Der Unterstützende wird ausreichend informiert.

  • Mal als Beispiel: Ich könnte sogar Artikel stornieren die ich letztes Jahr gefördert habe und aktuell „bereit für den Versand“ sind. Zumindest gibt es hier die Option. Was jetzt passiert wenn man die Artikel markiert und den Button anklickt, habe ich jetzt natürlich nicht getestet :lachwein:

  • Mal als Beispiel: Ich könnte sogar Artikel stornieren die ich letztes Jahr gefördert habe und aktuell „bereit für den Versand“ sind. Zumindest gibt es hier die Option. Was jetzt passiert wenn man die Artikel markiert und den Button anklickt, habe ich jetzt natürlich nicht getestet :lachwein:

    Nicht ganz: du kannst einen Stornierungsauftrag senden. Dieser kann natürlich mit dem entsprechenden Hinweis auf die AGB abgewiesen werden. Oder aus Kulanz akzeptiert werden. Die Option wird es dort geben, weil die Webseite nicht die allerbeste ist.

  • Ich wollte auch mal etwas stornieren und da hieß es glaube ich auch das 14 Tage nach Förderende das nicht mehr geht. Nagle mich aber nicht fest, hab die Mail nicht mehr.

    Ist halt nicht so groß wie bei Kickstarter, die rechnen halt auch damit, dass die Leute die mitmachen, die Förderung dann auch annehmen.

    Bei Dark Quarter waren die 14 Tage aber auch schon lange lange drüber. Vielleicht ging es bei Posthuman Saga nicht, weil die Förderung nur ganz knapp war und auch erst nach runtersetzen der Fördersumme erreicht wurde.

    Vielleicht kann Frank Noack da näheres zu sagen ?

    Ich vermute mal, dass der entscheidende Unterschied zwischen Posthuman Saga und Dark Quarter der ist, dass Posthuman Saga ein Projekt von Taverna Ludica ist und die Finanzierung über die Schmiede lief, wohingegen Dark Quarter ein reines Spieleschmiede-Projekt ist. Da liegt also alles in einer Hand, bei Posthuman Saga haben sie nur die Plattform für TL gestellt.