"Crowdfunding ist keine Vorbestellung!" Quelle?

  • Bin mir nicht sicher ob das ins off topic gehört, ggfalls bitte verschieben.


    Immer wieder wird gesagt, dass crowdfunding keine Vorbestellung bedeutet.

    Was ist es dann? Von meinen paar Interaktionen mit dem Zoll weiß ich, dass sie, und auch das Finanzamt (zumindest in at), recht humorlos sind, was die Interaktion zwischen Unternehmen und Privatpersonen betrifft. Sobald ich etwas tue (Geld übermittel oder ein bspw auch ein Review schreibe) und dafür ein "Geschenk" bekomme, ist es kein Geschenk mehr, sondern ich habe, im weitesten Sinne, für ein Produkt bezahlt. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es, zumindest in at, nicht einmal die möglich etwas, das von einer Firma an eine Privatperson verschickt wird, als Geschenk zu deklarieren.

    Das ganze zeigt sich auch bei VAT. VAT bemisst sich an dem Betrag den ich gebackt habe, und nicht an dem Wert des "Geschenkes" , das ich bekomme (für die Firma, die es mir schenkt wäre es rund ein 5tel davon).


    Um zurück zur Ursprungsfrage zu kommen: ist diese nur gelebte Realität oder gibt es dafür handfeste Gesetze (kickstarter AGB interessieren mich nicht...).

  • Wenn man es logisch betrachtet ganz easy:


    "Vorbestellung" bedeutet, dass du etwas erhältst, was du bestellt hast.


    Das muss bei "Crowdfunding" nicht unbedingt der Fall sein, dass du irgendwas erhältst.

    Einmal editiert, zuletzt von Huutini ()

  • Auch wenn es offensichtlich eine Never Ending Story zu sein scheint..🙄


    Darüberhinaus gibt es (Google hilft da oft weiter😬😉) genügend Quellen, die CF beschreiben.


    CROWDFUNDING ist dem Wort nach schon keine Vorbestellung, sondern eine Finanzierung (ein Investment) in ein Projekt, eine Firma oder in eine Privatperson, die sich ein Butterbrot kaufen möchte. (Kein Witz. Hat so stattgefunden und wurde finanziert. Übrigens gab es keine Belohnung für die teilnehmenden Backer😉)


    Allerdings:


    Es wird zu einem Rechtsgeschäft, sobald Du über einen Pledgemanager Deinen Pledge erweiterst (beispielsweise über Erweiterungen) und die Lieferkosten zahlst)


    Rechtlich verbindlich steht Dir dann folgendes zu:


    Eventuell Rückerstattung der Lieferkosten

    Erweiterungen


    Fertig.


    Für den Zoll ist es übrigens vollkommen irrelevant ob es ein Geschenk ist oder ein Kauf.


    Führst Du etwas in dein Land ein und dein Land ist dabei die Umsatzsteuer durch die Lappen gegangen, dann zahlst Du darauf Steuern.


    Ist mir mit einer im Ausland durch einen Freund geschenkte Uhr passiert übrigens. Grund war, dass ich nicht nachweisen konnte, dass die Uhr nicht neu ist. Immerhin hatte ich das Case, also die „Verpackung“ dabei.


    Du kannst beim Zoll alles deklarieren. Du kannst es als „Milde Spende an den göttlichen Zampano“ deklarieren. Die VAT wird trotzdem fällig. Es ist eine Einfuhr.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Hier


    Crowdfunding ist ein in Deutschland gesetzlich nicht definierter Begriff... Ergo sind nur die Kickstarter AGB als Quelle nutzbar denn mit denen erklärst du dich einverstanden wenn du was unterstützt.

    Man wird also diese Aussage nur an Hand der AGB begründen können...

  • Hier


    Crowdfunding ist ein in Deutschland gesetzlich nicht definierter Begriff... Ergo sind nur die Kickstarter AGB als Quelle nutzbar denn mit denen erklärst du dich einverstanden wenn du was unterstützt.

    Man wird also diese Aussage nur an Hand der AGB begründen können...

    Aber er hat doch gesagt, die AGB interessieren ihn nicht ... 🤷🏻‍♂️

    Wie kannst du jetzt sagen, es gäbe nix anderes??

  • Wenn man es logisch betrachtet ganz easy:


    "Vorbestellung" bedeutet, dass du etwas erhältst, was du bestellt hast.


    Das muss bei "Crowdfunding" nicht unbedingt der Fall sein, dass du irgendwas erhältst.

    Es ist, im praktischen Sinne, eine Vorbestellung. Im Sinne von kickstarter nicht.

    Es geht mir hier um eine rechtliche Betrachtung.

    Wenn etwas geht wie eine Ente und quackt wie eine Ente ist es, juristisch gesehen, vermutlich eine Ente auch wenn kickstarter sagt es ist eindeutig eine Kuh.


    Zu crowdfunsig gibt es tatsächlich eine Vielzahl an Quellen, die beschäftigen sich aber größtenteils mit der Situation von start ups wo den backer kein Geschenk versprochen wird.


    As Zoll: ich habe den Zoll ins Spiel gebracht weil meinem Verständnis nach crowdfunding für ihn ein Verkauf sein muss, also insofern eine Vorbestellung. VAT habe ich aufgebracht um darzulegen, dass die sich am "Verkaufspreis" bemisst und nicht N einem anderen Wert.

  • Interessieren dich die AGBs von einer US Firma oder die Interpretation der judikative des Landes in dem du lebst?

    AGBs sind oftmals sehr wenig Wert,da sie den Kunden nicht schlechter stellen können als gesetzlich vorgesehen (AFAIK)

    Meiner rechrsverständnis nach, tun die kickstarter AGBs aber genau das.

    Deswegen dieser thread.

  • Also nach deutschem/europäischem Recht ist "Reward-based Crowdfunding" also die Version, die bei Brettspielen Anwendung findet, ein Kaufvertrag. Probleme sind aber:

    • Produkt ist nicht klar definiert und somit schwer zu erklagen. Beim Kaufvertrag musst definiert sein, was du kaufen willst. Eine Idee eines Spieles kannst man nicht erklagen. Das macht die Sache rechtlich sehr sehr schwer. Wenn die Ware produziert ist, kann man klagen, da das Spiel existiert. Auch ist eine zeitliche Eingrenzung schwer zu verklagen. z.B. wenn der Hersteller nach 3 Jahren die Ware immer noch nicht geliefert hat, da beim Kaufvertrag die Zeit nicht angegeben ist. Also wenn der Hersteller dran arbeitet und sei es nur alle paar Wochen, dann hat man es schwer als Rechtsanwalt, da ein Angriffspunkt zu finden.
    • Es findet ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Hersteller statt. Wenn er in USA lebt müsstest du ihn dort verklagen. Da kommt die Frage des Kosten/Nutzens auf. z.b. für 100 € wirst du vermutlich nicht in USA jemanden verklagen wollen. Nebenbei, das es in dem Land vermutlich andere Gesetze gibt, die dazu führen, das Crowdfunding nicht mal als Kaufvertrag angesehen wird.

    Habe mit einem befreundet Rechtsanwalt dazu mal geredet und er sagt, das dieser Markt rechtlich noch eine gewisse Grauzone ist und man akutell, wenn man Crowdfunding machen will, sehr gut aufpassen sollte, den rechtlich sind meist die Streitwerte zu niedrig und/oder der rechtliche Rahmen nicht klar definiert.


    Daher sehe ich Crowdfunding als Finanzierung/Kauf in ein Projekt mit der Möglichkeit(!) das ich ein Spiel erhalte.

    Wobei man sagen muss die Bundesregierung hat das Problem teilweise erkannt. Nur gilt dies für deutsche Unternehmen nicht für europäische geschweige den ausländische Unternehmen.

    Crowdfunding (22): AT:O (2. Wave), HEL, Return to PA, USS Freedom, Darkest Dungeon, Primal, Green Hell, CoD: Apocalypse, Legend Academy, Ancient Blood, Agemonia, Bad Karmas, Nanolith, Tidal Blades 2

    3 Mal editiert, zuletzt von Scaar ()

  • Nun, ich bin kein Jurist, also wird das hier keine rechtliche Betrachtung. Wenn ich mit meinem Geld den Spieleverlag eines Freundes finanziere, ist es eine Finanzierung und keine Vorbestellung. Ich kann da vertraglich mit ihm Dividenden vereinbaren - in Geldform, Spieleschachteln, etc.., doch sind diese alle unsicher, da vom Unternehmenserfolg abhängig. Wenn das dann von außerhalb Deutschland kommt werden in aller Regel Steuern anfallen - mit unterschiedlicher Behandlung je nach Form der Dividende. Ich kann aber auch alles verlieren, wenn der Spieleverlag meines Freundes nicht überlebt.


    So ist Crowdfunding meines Erachtens zu sehen - ich leiste eine Finanzierung, um jemand anderem etwas zu ermöglichen. Das ist mitnichten eine Vorbestellung. Vielleicht mutet es im Crowdfunding von Spielen so an, da eine mögliche Leistung im Erfolgsfall die Lieferung eines Spiels umfasst. Bei kulturellen Projekten kommt evtl. nur ein Dankschreiben und keine weitere Leistung. Oder halt Projekte, die trotz der Finanzierung nicht zur Reife kommen und wo ich meinen Finanzierungsbeitrag verliere.

    Letting your mind play is the best way to solve problems. (Bill Watterson)

    Bin auch immer mal in der FAIRPLAY zu lesen.

  • Nein, es ist keine Vorbestellung. Du investiert in eine Produktion und trägst mit deiner Summe auch deren Risiken mit(!). Bei einer normalen Dienstleistung bist du deutlich abgesicherter, ich finde das nur sehr schwer vergleichbar.

    Der Punkt ist, dass für den Zoll ein importierter Wert ein importierter Wert ist und dem relativ egal, was die Hintergründe dafür sein mögen. Lass dir mal von einem im Ausland lebenden Verwandten 10 iPhones "schenken", das wird dann auch für den Zoll nicht plötzlich zu einer "Vorbestellung". ;)

  • Wieviele crowdfunding Projekte liefern nicht? Bei Brettspielen zumindest dürfte die quote sehr gering sein, insofern ist es, praktisch gesehen, eine Vorbestellung.

    Wenn cmon die 50te Kampagne hat, müssen sich daraus doch rechtliche Konsequenzen ergeben.

    Wenn ich wöchentlich über ebay verkaufe, habe ich ein Gewerbe, auch wenn ich in meine "AGBs" schreibe, dass ich privat verkaufe. Bei kickstarter wäre es für mich die gleiche Argumentation.

  • Ich denke, Crowdfunding ist am ehesten noch grauer, also nicht regulierter Kapitalmarkt. Ich meine, du stellst als Backer dem Empfänger ja quasi ein (nicht verzinstes) (Nachrang-)Darlehen zur Verfügung, die Rückerstattung deiner Ansprüche als Gläubiger erfolgt dann vertragsgemäß in Form einer Sache. So würde ich das interpretieren.

    Soziale Medien fügen Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.

  • Also nach deutschem/europäischem Recht ist "Reward-based Crowdfunding" also die Version, die bei Brettspielen Anwendung findet, ein Kaufvertrag. Probleme sind aber:

    • Produkt ist nicht klar definiert und somit schwer zu erklagen. Beim Kaufvertrag musst definiert sein, was du kaufen willst. Eine Idee eines Spieles kannst man nicht erklagen. Das macht die Sache rechtlich sehr sehr schwer. Wenn die Ware produziert ist, kann man klagen, da das Spiel existiert. Auch ist eine zeitliche Eingrenzung schwer zu verklagen. z.B. wenn der Hersteller nach 3 Jahren die Ware immer noch nicht geliefert hat, da beim Kaufvertrag die Zeit nicht angegeben ist. Also wenn der Hersteller dran arbeitet und sei es nur alle paar Wochen, dann hat man es schwer als Rechtsanwalt, da ein Angriffspunkt zu finden.
    • Es findet ein Kaufvertrag zwischen dir und dem Hersteller statt. Wenn er in USA lebt müsstest du ihn dort verklagen. Da kommt die Frage des Kosten/Nutzens auf. z.b. für 100 € wirst du vermutlich nicht in USA jemanden verklagen wollen. Nebenbei, das es in dem Land vermutlich andere Gesetze gibt, die dazu führen, das Crowdfunding nicht mal als Kaufvertrag angesehen wird.

    Habe mit einem befreundet Rechtsanwalt dazu mal geredet und er sagt, das dieser Markt rechtlich noch eine gewisse Grauzone ist und man akutell, wenn man Crowdfunding machen will, sehr gut aufpassen sollte, den rechtlich sind meist die Streitwerte zu niedrig und/oder der rechtliche Rahmen nicht klar definiert.


    Daher sehe ich Crowdfunding als Finanzierung/Kauf in ein Projekt mit der Möglichkeit(!) das ich ein Spiel erhalte.

    Wobei man sagen muss die Bundesregierung hat das Problem teilweise erkannt. Nur gilt dies für deutsche Unternehmen nicht für europäische geschweige den ausländische Unternehmen.

    Danke, zu genau dem Punkt reward based habe ich rechtliche Aussagen gesucht, aber die meisten Dinge die ich gefunden habe habe, beziehen sich auf andere modelle

  • Du machst ja mit dem Wissen mit, dass aus dem Projekt vllt nichts werden könnte. Ganz einfach.
    Bei einer Vorbestellung die Platz bekommst du dein Geld zurück und gut. Bei Crowdfunding eben nicht. Das ist deren ganzes Geschäftsmodell (und natürlich möchte niemand gerne dass eine Kampagne scheitert).

    Egal wie oft du das Gegenteil behauptest: Ein Crowdfunding ist keine Vorbestellung 8-)) :thumbsup:

  • Übrigens ergibt sich der Zoll bzw. die VAT sehr wohl aus dem Wert (den der Verkaufspreis juristisch darstellen soll)

    Gibt es keine Rechnung oder Angaben, wird knallhart geschätzt.

    Anhand eines gezahlten Preises kann man das nicht festmachen.


    Wir drehen uns ein bisschen im Kreis. Denn Dir erscheinen die AGBs wie eine Benachteiligung des „Kunden“ da Du es immer noch als Vorbestellung siehst und Dich als Kunden🤷🏻‍♂️ Es IST und bleibt aber keine Vorbestellung 🙄


    Inwiefern sind AGBs wenig wert? Sie sind für beide Seiten vorteilhaft.

    Salvadorianische Klauseln gibt es nicht umsonst. Da AGBs, wie Du korrekt sagst, den Kunden nicht benachteiligen sollen In Gegenüberstellung zum geltenden Gesetz. Sie sind Grundlage zusammen mit geltendem Recht für jedes Rechtsgeschäft.

    Auch Firmen haben ein Recht darauf Geschäfte nach IHREN Regeln durchzuführen. Im Einklang mit dem Gesetz natürlich! Aber es ist nicht so, dass der heilige Kunde das Recht alleine gepachtet hat.


    Wenn Du in den USA bestellst, tust Du das zu deren geltenden Gesetzen. Und deren AGBs. Es gibt durchaus Gesetze in anderen Ländern, die den Firmen mehr Rechte zusprechen, als Dir als Käufer. Da schlackern Dir die Ohren😆


    Übrigens auch im Insolvenzrecht. Wir sollten alle beten und hoffen, dass Petersen Games nicht bankrott geht. Denn in US ist die Erhaltung des Unternehmens im Vordergrund. Nicht die Zahlungen an die Gläubiger.

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  • Zitat

    Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding: Die Geldgeber erhalten eine symbolische, nicht-monetäre Gegenleistung, wie beispielsweise die Nennung ihres Namens im Abspann eines mitfinanzierten Films oder persönliche Gegenstände des Künstlers, dessen Werk mitfinanziert wurde.

    Dann ist das hier die Grundlage... Da das Brettspiel dann eine "nicht-monetäre Gegenleistung" ist kannst du es wahrscheinlich nicht als Vorbestellung im rechtlichen Sinne ansehen. Dem Zoll ist es dann vermutlich egal, denn das Spiel hat einen einfuhrumsatzsteuerpflichtigen Materialwert und du musst die Versandkosten tragen.

    Alles weitere wird in diesem extrem komplizierten Konstrukt wahrscheinlich all unser gemeinsammes juristisches Wissen weit übersteigen. Wende dich doch am besten mal an einen Fachanwalt... Den ganzen Rest werden wir uns wahrscheinlich nur ergooglen.


    Welche Intention hast du denn mit diesem Thread? Die Floskel als falach dar zustellen oder das Sammeln von Quellen die deine Meinung zu dem Thema mehr Aussagekraft verleihen?

  • Wenn Produkte nur mittels kickstarter zu bekommen sind, habe sie keinen warenwert. Dass der Zoll aber warenwert mit der gebackten Summe gleichsetzt ist für mich ein Indiz, dass es sich rechtlich gesehen um eine Kauf handelt und nicht einfach nur um karitatives backen.

  • Wieviele crowdfunding Projekte liefern nicht? Bei Brettspielen zumindest dürfte die quote sehr gering sein, insofern ist es, praktisch gesehen, eine Vorbestellung.

    Wenn cmon die 50te Kampagne hat, müssen sich daraus doch rechtliche Konsequenzen ergeben.

    Wenn ich wöchentlich über ebay verkaufe, habe ich ein Gewerbe, auch wenn ich in meine "AGBs" schreibe, dass ich privat verkaufe. Bei kickstarter wäre es für mich die gleiche Argumentation.

    Oh, da gibts einige, von Alien Frontiers über Solarius Mission reprint bis Ghosts love Candy. Gab mal ne schöne GeekList auf BGG, such mal dort.


    Edit: Wiedergefunden! Controversial or Fraudulent Kickstarters. | BoardGameGeek

  • Ich denke, Crowdfunding ist am ehesten noch grauer, also nicht regulierter Kapitalmarkt. Ich meine, du stellst als Backer dem Empfänger ja quasi ein (nicht verzinstes) (Nachrang-)Darlehen zur Verfügung, die Rückerstattung deiner Ansprüche als Gläubiger erfolgt dann vertragsgemäß in Form einer Sache. So würde ich das interpretieren.

    Nicht korrekt leider. Du gewährst kein Darlehen. Du tätigst ein Investment. Die können verlorengehen und was Du als „Ansprüche“ bekommst, regelt der Investmentvertrag mit dem Funder. Es gibt weder ein Recht auf Eückerstattung, noch ein Recht auf „Dividende“, Zinsen oder ähnlichem.

    Wieviele crowdfunding Projekte liefern nicht? Bei Brettspielen zumindest dürfte die quote sehr gering sein, insofern ist es, praktisch gesehen, eine Vorbestellung.

    Wenn cmon die 50te Kampagne hat, müssen sich daraus doch rechtliche Konsequenzen ergeben.

    Wenn ich wöchentlich über ebay verkaufe, habe ich ein Gewerbe, auch wenn ich in meine "AGBs" schreibe, dass ich privat verkaufe. Bei kickstarter wäre es für mich die gleiche Argumentation.

    Warum MÜSSTEN sich aus der 50. CMON Kampagne Konsequenzen ergeben?😆

    Die einzige Konsequenz wäre, sich verarscht zu fühlen und dort nicht mehr zu investieren.


    Die können auch 100 Projekte fahren.

    Oder sich ein neues Firmengebäude funden. Vollkommen irrelevant.

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  • Welche Intention hast du denn mit diesem Thread? Die Floskel als falach dar zustellen oder das Sammeln von Quellen die deine Meinung zu dem Thema mehr Aussagekraft verleihen?

    Rein akademisches Interesse.

    Die gelebte Praxis ist anders als die rechtliche Interpretation eines Froßteils der community. Da ich selbst keine Quellen in eine der beiden Richtungen gefunden habe, wollte ich mal nachfragen.

    Ich vermute, dass die Floskel falsch ist, zumindest zu einem Teil. Lasse mich gerne eines besseren überzeugen, aber rein auf die kickstarter AGBs zu verweisen ist für mich zu wenig.

  • Also nach deutschem/europäischem Recht ist "Reward-based Crowdfunding" also die Version, die bei Brettspielen Anwendung findet, ein Kaufvertrag. Probleme sind aber:

    • Produkt ist nicht klar definiert und somit schwer zu erklagen. Beim Kaufvertrag musst definiert sein, was du kaufen willst. Eine Idee eines Spieles kannst man nicht erklagen. Das macht die Sache rechtlich sehr sehr schwer.

    Es gibt nicht wenige Kampagnen in denen das Spiel bis ins kleinste Detail (selbst wieviele Marker wovon), komplette Regeln, spielbare Onlineversionen definiert ist.

  • Der Punkt ist, dass für den Zoll ein importierter Wert ein importierter Wert ist und dem relativ egal, was die Hintergründe dafür sein mögen. Lass dir mal von einem im Ausland lebenden Verwandten 10 iPhones "schenken", das wird dann auch für den Zoll nicht plötzlich zu einer "Vorbestellung". ;)

    Wenn Produkte nur mittels kickstarter zu bekommen sind, habe sie keinen warenwert. Dass der Zoll aber warenwert mit der gebackten Summe gleichsetzt ist für mich ein Indiz, dass es sich rechtlich gesehen um eine Kauf handelt und nicht einfach nur um karitatives backen.

    --> Schätzung. Wie FalcoBaa oben meinte.

  • Der Punkt ist, dass für den Zoll ein importierter Wert ein importierter Wert ist und dem relativ egal, was die Hintergründe dafür sein mögen. Lass dir mal von einem im Ausland lebenden Verwandten 10 iPhones "schenken", das wird dann auch für den Zoll nicht plötzlich zu einer "Vorbestellung". ;)

    Wenn Produkte nur mittels kickstarter zu bekommen sind, habe sie keinen warenwert. Dass der Zoll aber warenwert mit der gebackten Summe gleichsetzt ist für mich ein Indiz, dass es sich rechtlich gesehen um eine Kauf handelt und nicht einfach nur um karitatives backen.

    Mit allem gehörigen Respekt.. Aber die Aussage ist vollkommener Quark.


    Wenn mein (fiktiver) Bruder in den USA Hartkäse aus Mäusemilch herstellt und ich den in einer gewissen Menge einführe, dann ist die VATrelevant.


    Alles hat einen Warenwert. Auch Dein gefaltetes Papierboot, das im Rinnstein in den Gully tuckert.

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    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Mein BGB Professor hat damals gesagt, wer in seiner Klausur "AGBs" schreibt, fällt durch, daß sei auch die Anweisung an seine Mitarbeiter.


    Es heißt einfach nur AGB und damit ist der Plural gemeint.


    Ka ob er es so durchgezogen hat, aber hier hätte er sicher Schnappatmung bekommen.

    Musste ich nur gerade dran denken und ich gksu8, es sagen tatsächlich mehr Leute AGBs als AGB.

    Mit freundlichen kollegialen Grüßen


    Syrophir


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    "Die Menschen hungern nach der Wahrheit, doch wissen sie selten ihren Geschmack zu schätzen."

    Einmal editiert, zuletzt von Syrophir ()

  • Wieviele crowdfunding Projekte liefern nicht? Bei Brettspielen zumindest dürfte die quote sehr gering sein, insofern ist es, praktisch gesehen, eine Vorbestellung.

    Wenn cmon die 50te Kampagne hat, müssen sich daraus doch rechtliche Konsequenzen ergeben.

    Wenn ich wöchentlich über ebay verkaufe, habe ich ein Gewerbe, auch wenn ich in meine "AGBs" schreibe, dass ich privat verkaufe. Bei kickstarter wäre es für mich die gleiche Argumentation.

    Warum MÜSSTEN sich aus der 50. CMON Kampagne Konsequenzen ergeben?😆

    Weil es nicht darauf ankommt, wie ich etwas deklariere, sonder wie es der Staat interpretiert, siehe mein Bsp oben zu regelmäßigen Privatverkäufen.

    Gibt ja auch so lustige Dinge wie Gewohnheitsrecht.

  • Wieviele crowdfunding Projekte liefern nicht? Bei Brettspielen zumindest dürfte die quote sehr gering sein, insofern ist es, praktisch gesehen, eine Vorbestellung.

    Wenn cmon die 50te Kampagne hat, müssen sich daraus doch rechtliche Konsequenzen ergeben.

    Wenn ich wöchentlich über ebay verkaufe, habe ich ein Gewerbe, auch wenn ich in meine "AGBs" schreibe, dass ich privat verkaufe. Bei kickstarter wäre es für mich die gleiche Argumentation.

    Das wird schon desöfteren vorkommen, KS umfasst "ein wenig mehr" als CMON.
    Von meinen 11 unterstützten Brettspielprojekten wurde eines gecancelt, eines nie ausgeliefert, von einem nur ein Teil der Erweiterungen ausgeliefert und bei einem die Versandkosten auf ca. auf 50% des Pledgebetrags angehoben.

    Wären das normale Vorbestellungen/Dienstleistungen wäre ich EINDEUTIG anders damit umgegangen. ^^

    Schau dich doch einfach mal in anderen Bereichen von KS um. Oder google mal OUYA in dem Zusammenhang. ;)

  • Crowdfunding ist ein in Deutschland gesetzlich nicht definierter Begriff... Ergo sind nur die Kickstarter AGB als Quelle nutzbar denn mit denen erklärst du dich einverstanden wenn du was unterstützt.

    Man wird also diese Aussage nur an Hand der AGB begründen können...

    Juristischer Exkurs unabhängig von der Ausgangsfrage:

    Das BGB kennt eine Reihe von konkreten Vertragstypen und hat dazu (in der Regel dispositive) Normen parat (z.B. Kauf, Miete, Werkvertrag, …). Das deutsche Zivilrecht kann über allgemeines Schuldrecht oder Analogien im besonderen Schuldrecht gleichwohl dem BGB unbekannte Vertragstypen (zB Leasing, Factoring, Franchising, usw.) lösen. Das passiert quasi ständig, dass man Verträge aus dem wahren Leben versucht, den Normen zuzuordnen - man ist keineswegs dann nur auf AGB angewiesen… :)

    (Wie gesagt, gilt weit über Crowdfunding hinaus)

  • Und wonach schätzt der Zoll den Wert des Bootes?

    Wenn ich es auf Kickstarter für 100 Dollar backe, auf 100 Dollar.

    Wenn du es faltest 10 Cent.

    Was folgerst du daraus?

  • Der Wert eines Kickstarter-Brettspiels wird vom Zoll nicht geschätzt sondern vom Versender deklariert. Zumindest war das bei mir bisher immer so. CMON hat dabei meistens nur die Produktions- und Logistik-Kosten deklariert (z. B. bei Bloodborne standen auf den beiliegenden Papieren Angaben mit Größenordnung <10$ pro Erweiterung). Bei anderen Kickstartern war oft der Preis aus dem Pledge-Manager angegeben.

    Einmal editiert, zuletzt von danom ()

  • Warum MÜSSTEN sich aus der 50. CMON Kampagne Konsequenzen ergeben?😆

    Weil es nicht darauf ankommt, wie ich etwas deklariere, sonder wie es der Staat interpretiert, siehe mein Bsp oben zu regelmäßigen Privatverkäufen.

    Gibt ja auch so lustige Dinge wie Gewohnheitsrecht.

    Grundgütiger Gott…

    Jetzt wirfst Du wohl alle Begriffe in den Ring, die Dir plausibel erscheinen..


    Aber mit dem Thema zu tun, hat es leider absolut gar nichts 😆 und langsam wird das hier müßig, da Du (anscheinend) nur versuchst Deine These durchzudrücken. Leider ist die nicht korrekt.


    Eben sagst Du dass gewisse Waren keinen Warenwert hätten und somit für den Zoll egal. Früher sagtest Du sogar, dass einige Deklarationen nicht zulässig wären.


    Jetzt, da es Dir so passt (sorry falsch ich falsch interpretieren sollte), wären Deklarationen eh egal da der Staat interpretiert?


    Die Diskussion hier ist obsolet.. sie führt zu nichts, da Du offensichtlich gar nicht daran interessiert bist dass folgende Tatsache nun mal (auch juristisch) korrekt ist.


    Achtung:


    CROWDFUNDING IST KEINE VORBESTELLUNG


    Danke

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    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Der Wert eines Kickstarter-Brettspiels wird vom Zoll nicht geschätzt sondern vom Versender deklariert. Zumindest war das bei mir bisher immer so. CMON hat dabei meistens nur die Produktions- und Logistik-Kosten deklariert (z. B. bei Bloodborne standen auf den beiliegenden Papieren Angaben mit Größenordnung <10$ pro Erweiterung). Bei anderen Kickstartern war oft der Preis aus dem Pledge-Manager angegeben.

    Wenn das 25kg wiegt und 10€ drauf steht, wirds der Zoll nicht glauben.

  • Der Wert eines Kickstarter-Brettspiels wird vom Zoll nicht geschätzt sondern vom Versender deklariert. Zumindest war das bei mir bisher immer so. CMON hat dabei meistens nur die Produktions- und Logistik-Kosten deklariert (z. B. bei Bloodborne standen auf den beiliegenden Papieren Angaben mit Größenordnung <10$ pro Erweiterung). Bei anderen Kickstartern war oft der Preis aus dem Pledge-Manager angegeben.

    Wenn das 25kg wiegt und 10€ drauf steht, wirds der Zoll nicht glauben.

    Hat er aber. Sonst hätte ich's ja nicht bekommen...

  • Nur der Vollständigkeit halber..


    Warenwert ist häufig Materialwert.

    Da Du ja von den 100 Dollar sprichst, und das dann wahrscheinlich auch Dein Beleg wäre:


    Überraschung:


    100 Dollar

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    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Der Wert eines Kickstarter-Brettspiels wird vom Zoll nicht geschätzt sondern vom Versender deklariert. Zumindest war das bei mir bisher immer so. CMON hat dabei meistens nur die Produktions- und Logistik-Kosten deklariert (z. B. bei Bloodborne standen auf den beiliegenden Papieren Angaben mit Größenordnung <10$ pro Erweiterung). Bei anderen Kickstartern war oft der Preis aus dem Pledge-Manager angegeben.

    Wenn das 25kg wiegt und 10€ drauf steht, wirds der Zoll nicht glauben.

    Schwachsinn..

    Wenn Du Holzkohle gesendet bekämst, ist der Warenwert bezogen auf das Gewicht vollkommen Wurst.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Puh.... :sleeping:

    Du kannst nicht erwarten für dein Geld etwas zu bekommen. Steht in jedem Kickstarter.

    Kannst jetzt natürlich sagen "mir scheissegal, ich verklagen die wenn ich nicht bekomme was ich "vorbestellt" habe..."

    Viel Erfolg damit.

    Incoming (18 Spiele):
    Street Masters, Stormsunder, USS Freedom, Chronicles of Drunagor, Green Hell, Tidal Blades 2, Assault on Doomrock SE, Batman Gotham City Chronicles, Robomon, Nanolyth, Nova Aetas: Renaissance, Fate Forge, Teburu, Elder Scrolls, 20 Strong, Stonesaga, The Last Spell, Dragon Eclipse

  • Falsch. Crowdfunding ist nach deutschen Recht ein Kaufvertrag. Vorbestellungen sind auch Kaufverträge mit einer späteren Erfüllung.

    Korrekt ist aber das die Welt nciht nach dem deutschen Recht funktioniert...


    Du kannst die Hersteller verklagen, wenn sie nciht liefern. Aber viel Spass bei der Suche nach einem Rechtsanwalt der bei 100€ bzw 500€ All-ins Streitwert jemanden irgendwo auf der Welt verklagen will.


    Nur weil es ein Gesetz gibt ist noch nicht gesichert das du Recht bekommst.

    Crowdfunding (22): AT:O (2. Wave), HEL, Return to PA, USS Freedom, Darkest Dungeon, Primal, Green Hell, CoD: Apocalypse, Legend Academy, Ancient Blood, Agemonia, Bad Karmas, Nanolith, Tidal Blades 2

    Einmal editiert, zuletzt von Scaar ()