Früher nach Hause wegen Krankheit

  • Hallo Zusammen

    Seid ihr schonmal früher nach Hause gegangen, weil ihr krank geworden seid? Ich bin letzten Freitag nach Hause gegangen wegen Krankheit.

    Mein Arbeitgeber bzw die Ansprechpartnerin in der Personalabteilung ist der Meinung, dass die Stundendifferenz nun einfach von meinem Stundenkonto abgezogen wird. Ich bin eigentlich der Meinung, dass ich den Tag voll bezahlt bekomme.

    Das Überfliegen von Ergebnissen im Internet scheint mir Recht zu geben.

    Was wäre der nächste Schritt? Erstmal Betriebsrat oder mir direkt einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen? Der Betriebsrat bei uns hat eher den Ruf pro Arbeitgeber eingestimmt zu sein?

  • Du hast Anspruch auf vollständige Bezahlung des Tages, da dürfen keine Stunden abgezogen werden. Wende Dich zunächst an den Betriebsrat. Wenn die nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, sollten die Dich unterstützen können. Alternativ kannst Du Deiner Personalsachbearbeiterin ein paar Links zu einschlägigen Internet-Seiten schicken, die den Sachverhalt eindeutig darstellen.

  • Warum bist Du nicht zum Arzt und krankschreiben lassen? So wäre klar gewesen, dass du krank warst. Mindestens Personalabteilung informieren, weil dann hättest du direkt nachfragen können, wie mit den Krank-Stunden umgegangen wird nach Deinem Arbeitsvertrag und ob mit Tag 1 eine Krankschreibung nötig ist. Beratung beim Betriebsrat ist jetzt noch die beste Aktion.

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  • Angerechnet wird ein Durchschnittstag, nicht die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. (Beispiel: 6,7 statt 8 Stunden).


    Für den Krankheitstag bekommst du ganz normal deinen Lohn. Entgeltfortzahlung erst ab dem Tag danach.


    Betriebsrat anrufen kostet nix. In dem Fall gibt es ohnehin kein "pro Arbeitgeber", das ist geregelt.

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  • Angerechnet wird ein Durchschnittstag, nicht die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. (Beispiel: 6,7 statt 8 Stunden).

    Normalerweise muss die geplante Arbeitszeit vollständig angerechnet werden. Hier kommt es jetzt aber darauf an, ob es feste Arbeitszeiten gibt, Schichtdienst oder ob eine freie Zeiteinteilung möglich ist.

  • Generell eine Frage wegen Freitag. Da habe ich vom AG die Info, wenn man Freitags krank wird, dass es dann zu spät ist, wenn man Montags erst zum Arzt geht.

  • Generell eine Frage wegen Freitag. Da habe ich vom AG die Info, wenn man Freitags krank wird, dass es dann zu spät ist, wenn man Montags erst zum Arzt geht.

    Wenn Du länger als drei Tage krank bist, benötigst Du ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bedeutet also: krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst. Daher, ja, wenn man Freitag krank ist und davon ausgehen muss, dass es länger dauert, auf jeden Fall Freitag noch zum Arzt gehen.

  • Rückwirkend krank schreiben lassen, wenn es Gründe gab, warum Du erst Montag einen Arzt aufsuchen konntest. Geht in begründeten Ausnahmefällen.

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  • Wenn Du länger als drei Tage krank bist, benötigst Du ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bedeutet also: krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst. Daher, ja, wenn man Freitag krank ist und davon ausgehen muss, dass es länger dauert, auf jeden Fall Freitag noch zum Arzt gehen.

    Es gibt leider auch in Deutschland Arbeitgeber, die bereits am ersten Tag eine AU verlangen. Da kannste dann schonmal ins Krankenhaus gehen um die Krankheit dokumentieren zu lassen und dir die AU dann beim Hausarzt abholen wenn der wieder aufhat.

  • Warum bist Du nicht zum Arzt und krankschreiben lassen?

    Ich kenne keinen Arzt, dessen Praxis am Freitag Nachmittag geöffnet ist. Man müsste dann wohl den Bereitschaftsdienst ermitteln!?

    Es gibt leider auch in Deutschland Arbeitgeber, die bereits am ersten Tag eine AU verlangen.

    Verlangen kann man viel. Die Frage ist aber, ob sie das auch dürfen!?

  • Wenn Du länger als drei Tage krank bist, benötigst Du ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bedeutet also: krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst. Daher, ja, wenn man Freitag krank ist und davon ausgehen muss, dass es länger dauert, auf jeden Fall Freitag noch zum Arzt gehen.

    Es gibt leider auch in Deutschland Arbeitgeber, die bereits am ersten Tag eine AU verlangen. Da kannste dann schonmal ins Krankenhaus gehen um die Krankheit dokumentieren zu lassen und dir die AU dann beim Hausarzt abholen wenn der wieder aufhat.

    Das ist richtig, scheint aber beim AG von Rei nicht so der Fall zu sein.

  • Generell eine Frage wegen Freitag. Da habe ich vom AG die Info, wenn man Freitags krank wird, dass es dann zu spät ist, wenn man Montags erst zum Arzt geht.

    Unser Arbeitgeber möchte für bis zu drei Tage keine Krankmeldung, ab dem vierten Tag wird ein Attest benötigt. Allerdings zählen Wochenenden mit, d.H. wenn ich mich Freitagmorgen krank melde, muss ich am Montag einen Attest bringen, sollte ich weiter krank sein. Wer früher geht bekommt trotzdem die volle Zeit bezahlt, das betrifft auch Schichten, Wochenend- und Bereitschaftsdienste. Ist in §3 Entgeltforzahlungsgesetz geregelt.

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Verlangen kann man viel. Die Frage ist aber, ob sie das auch dürfen!?

    Ja.

    §5 Entgeltfortzahlungsgesetz

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

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  • Warum bist Du nicht zum Arzt und krankschreiben lassen?

    Ich kenne keinen Arzt, dessen Praxis am Freitag Nachmittag geöffnet ist. Man müsste dann wohl den Bereitschaftsdienst ermitteln!?

    Es gibt leider auch in Deutschland Arbeitgeber, die bereits am ersten Tag eine AU verlangen.

    Verlangen kann man viel. Die Frage ist aber, ob sie das auch dürfen!?

    Doch doch, das ist arschig aber zulässig, so das Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11.


    Verlangt übrigens das Jobcenter auch.


    Und wie gesagt: wenn der Arzt zu hat musst du zur Notfallpraxis oder zum ärztlichen Notdienst. Die stellen aber meistens auch keine AU aus, sondern dokumentieren nur dass du krank bist. Und dann darfst du danach zum Hausarzt und dir darüber die Bescheinigung ausstellen lassen.

  • Verlangen kann man viel. Die Frage ist aber, ob sie das auch dürfen!?

    Das ist rechtens. War bei uns auch so in der Betriebsvereinbarung geregelt (Bis Corona). Der Arbeitgeber darf auch ohne Begründung von Einzelnen ab dem ersten Fehltag diese einfordern. Das wird dann aber normalerweise nur gemacht, wenn jemand auffällig oft fehlt.

  • Ich finde es ja immer spannend, wie man krank dann alles erledigen soll mit der AU. Da arbeitet man doch lieber krank weiter - ist stressfreier.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


    Meine Spiele: Klick mich

  • krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst

    Warum geht das nicht? Montag beim Arzt ein Attest ausstellen lassen, Foto erstellen und per Mail an die Personalabteilung. So wurde das bei uns bislang gehandhabt. Oder möchten Unternehmen unter Umständen das Original haben? Dann ginge das natürlich nicht.


    Seit dem 1. Januar 2023 sind die gelben Scheine aber doch auch Vergangenheit. Das Attest wird dann vom Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abgerufen. Daher sollte es nun eigentlich auch möglich sein erst am Montag den Arzt aufzusuchen. Das Attest liegt dann abrufbereit für den Arbeitgeber online vor.

  • Eine AU ab Tag 1 verlangen, bedeutet aber nicht das du es ihm an Tag 1 geben musst. Du musst halt nur so zum Arzt gehen, das der dich Rückwirkend für alle Tage in denen du krank warst auch krank schreiben kann.

    Daher ja: Freitag krank nach Hause ist bitter, da man dann sich am besten direkt wo hin schleppt, wo man das bescheinigt bekommt, da es Montag zu spät für eine Rückwirkende ist (habe im Kopf man kann bis zu 2 Tage rückwirkend sich krank schreiben lassen).

    So oder so, sollten die Kollegen, der Chef, die HR darüber informiert werden, dass du in dem Moment keinen Sinn siehst weiter zu arbeiten, da krank. Ist ja auch nur im Sinne des AG, denn wer krank schafft, macht mehr Fehler, steckt andere an und de facto ist die Quittung für solch ein Verhalten stets größer für die Firma als wenn der AN fehlt. Leider gibt es viel zu wenig Führungspersonal, das augenscheinlich kranke Mitarbeiter direkt nach Hause schickt.

    Grundsatz ist ja eh, dass du deinen AG darüber informieren musst das du krank bist und entsprechend nicht erscheinst, daher auch wenn du schon Arbeitsleistung erbracht hast, stets ihn informieren.

    Du bekommst ja auch nicht mehr bezahlt ob du nun gar nicht an dem Tag da warst oder nen halben Tag erstmal gearbeitet hast.

  • Ich finde es ja immer spannend, wie man krank dann alles erledigen soll mit der AU. Da arbeitet man doch lieber krank weiter - ist stressfreier.

    Du sagst es. Wer sich in unserer Zeit heute unangemeldet in KH-Notaufnahmen oder Arztpraxen setzen musste, kann ein Lied davon singen. Und wer noch nicht richtig krank war, wird es spätestens dann, wenn er dort stundenlang (natürlich weiterhin mit Maskenpflicht, was je nach Leiden auch ein zusätzliches Problem sein kann) auf irgendwelchen ungemütlichen Stühlen ausharren muss, bevor er mal dran kommt - egal wie schlecht es ihm gerade gehen mag.

    Was bin ich froh, dass ich immer einen Arbeitgeber hatte, wo das aufgrund vertrauensvoller Beziehungen nie nötig war. Da hat noch immer genügt, dass man kurz dem Chef und der Teamleitung bescheid sagt, damit war das für den Tag erledigt - ohne Zeitkontenabzüge, versteht sich. Einen sanften Rüffel hätte es höchstens gegeben, hätte ich krank weiter gearbeitet.

  • krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst

    Warum geht das nicht? Montag beim Arzt ein Attest ausstellen lassen, Foto erstellen und per Mail an die Personalabteilung. So wurde das bei uns bislang gehandhabt. Oder möchten Unternehmen unter Umständen das Original haben? Dann ginge das natürlich nicht.


    Seit dem 1. Januar 2023 sind die gelben Scheine aber doch auch Vergangenheit. Das Attest wird dann vom Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abgerufen. Daher sollte es nun eigentlich auch möglich sein erst am Montag den Arzt aufzusuchen. Das Attest liegt dann abrufbereit für den Arbeitgeber online vor.

    Bei einem verständigen Arbeitgeber sollte das auch kein Problem sein. Und wenn der Arzt mitmacht - auch das ist nicht selbstverständlich - schreibt er Dir rückwirkend eine Krankmeldung aus.

    Aber, wenn Du am Montag Morgen nicht auf der Arbeit erscheinst, weil Du immer noch (seit Freitag) krank bist, fehlt Dir erstmal der entsprechende Nachweis. Und ein missgünstiger AG kann das ausnutzen.

    Im Normalfall sollte man das aber vorher mit seiner Führungskraft bzw. seiner Personalabteilung vernünftig geklärt haben.

  • Generell eine Frage wegen Freitag. Da habe ich vom AG die Info, wenn man Freitags krank wird, dass es dann zu spät ist, wenn man Montags erst zum Arzt geht.

    Sowas regelt alles der jeweilige Arbeits- bzw. Tarifvertrag und ist nicht allgemein gültig.

  • ...ich Stelle mit gerade eine Richterin vor. In voller Robe und mit würdevoller Stimmelage verkündet sie: "Das Handeln des Arbeitgebers in so einem Fall ist arschig aber zulässig."

    Du wirst lachen, aber in prüfungsfragen habe ich mehr als ein Urteil gelesen wo das in etwa so stand. Meistens etwas verklausuliert als "moralisch fragwürdig, aber rechtlich leider nicht zu verhindern". Was am Ende das Gleiche bedeutet.

  • Danke für die vielen Antworten, die mich nochmal bestärkt heben.

    Also ich habe den Betriebsrat informiert. Bin mal gespannt wie es weiter geht.

    Ich war am Freitag nicht beim Arzt, da ich das einmal gemacht habe und mir der Arzt dann gesagt hat, dass er mich an dem Tag nicht krankschreiben darf, wenn ich schon arbeiten war. Ich sollte dann am nächsten Tag nochmal kommen um mich krankschreiben zu lassen. Da kann ich mir den Umweg sparen 😅

    Mein AG verlangt auch nicht direkt an ersten Tag eine AU.

  • Also die Antwort deines Arztes höre ich zum ersten Mal. Was interessiert es ihn ob ich arbeiten war oder nicht? Das einzig relevante ist ob es bei der Arbeit passiert ist zwecks Durchgangsarzt und Arbeitsunfall etc. Aber das ist ja egal wenn es um nen Infekt geht

  • Also die Antwort deines Arztes höre ich zum ersten Mal. Was interessiert es ihn ob ich arbeiten war oder nicht? Das einzig relevante ist ob es bei der Arbeit passiert ist zwecks Durchgangsarzt und Arbeitsunfall etc. Aber das ist ja egal wenn es um nen Infekt geht

    Der ist mittlerweile auch im Ruhestand. Werde meinen neuen Arzt mal fragen, wie das da gehandhabt wird.

    Von der Logik ergibt es ja Sinn. Du warst 5 Stunden arbeiten, hast aber für den selben Tag eine Bescheinigung, dass du arbeitsunfähig gewesen bist. Vielleicht müsste man dann deine Arbeit löschen, weil sie ja von einem unfähigen gemacht wurde 😅

  • Du sagst es. Wer sich in unserer Zeit heute unangemeldet in KH-Notaufnahmen oder Arztpraxen setzen musste, kann ein Lied davon singen. Und wer noch nicht richtig krank war, wird es spätestens dann, wenn er dort stundenlang (natürlich weiterhin mit Maskenpflicht, was je nach Leiden auch ein zusätzliches Problem sein kann) auf irgendwelchen ungemütlichen Stühlen ausharren muss, bevor er mal dran kommt - egal wie schlecht es ihm gerade gehen mag.

    Empfehlung von mir dazu. Warten im KH mit Nasenbruch und Maske. Top.

    Aber der Boden bleibt schön sauber. X/

  • Du warst 5 Stunden arbeiten, hast aber für den selben Tag eine Bescheinigung, dass du arbeitsunfähig gewesen bist.

    Das wären dann eigentlich fünf Überstunden.

    "We are the unknowns. Lower your shields and surrender your ships. We will add your biological and technological distinctiveness to our own. Your culture will adapt to service us. Resistance is futile."


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  • Das wären dann eigentlich fünf Überstunden.

    Nein, leider nicht: Eine AU vom Arzt ist kein Arbeitsverbot, und es gibt auch Beschäftigungsverbot.

    Liebe Grüße

    Cal


    „Das einzige was es zu bekämpfen gibt, ist der nach Kampf strebende Geist in uns.“

    Ō Sensei Ueshiba Morihei

  • Wenn Du länger als drei Tage krank bist, benötigst Du ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bedeutet also: krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst.

    Wenn die Krankmeldung online erfolgen kann reicht auch der Montag. Allerdings nehmen daran noch nicht alle AG teil.

    Gruß aus dem Münsterland
    Herbert

    ______________________________

    I'm old enough to know what's wise
    and young enough not to choose it

  • Danke für die vielen Antworten, die mich nochmal bestärkt heben.

    Also ich habe den Betriebsrat informiert. Bin mal gespannt wie es weiter geht.

    Ich war am Freitag nicht beim Arzt, da ich das einmal gemacht habe und mir der Arzt dann gesagt hat, dass er mich an dem Tag nicht krankschreiben darf, wenn ich schon arbeiten war. Ich sollte dann am nächsten Tag nochmal kommen um mich krankschreiben zu lassen. Da kann ich mir den Umweg sparen 😅

    Mein AG verlangt auch nicht direkt an ersten Tag eine AU.

    Ich glaube, das ist eine rein versicherungstechnische Sache. Falls im Nachhinein auf der Arbeit ein durch dich verursachter Schaden festgestellt wird, könnte die Versicherung fragen, wieso du denn überhaupt am Arbeiten warst, obwohl du doch für den Tag krankgeschrieben warst.

  • Danke für die vielen Antworten, die mich nochmal bestärkt heben.

    Also ich habe den Betriebsrat informiert. Bin mal gespannt wie es weiter geht.

    Ich war am Freitag nicht beim Arzt, da ich das einmal gemacht habe und mir der Arzt dann gesagt hat, dass er mich an dem Tag nicht krankschreiben darf, wenn ich schon arbeiten war. Ich sollte dann am nächsten Tag nochmal kommen um mich krankschreiben zu lassen. Da kann ich mir den Umweg sparen 😅

    Mein AG verlangt auch nicht direkt an ersten Tag eine AU.

    Das ist ja Wahnsinn, was dieses Thema hier aufmacht. Und so viele Vermutungen sind im Raum. Ich mache das Thema beruflich und kann vielleicht ein paar (hoffentlich richtige) Hinweise geben.

    - Grundsätzlich macht es Sinn sich die Regeln der Betriebsvereinbarung (BV) zum Thema Krankmeldung anzusehen.

    - Auch § 5 EntgFG sollte geläufig sein. Danach muss man als Arbeitnehmer (AN) ab dem 4. Kalendertag (deswegen auch inkl. Wochenende) eine Krankmeldung vorlegen. Der Arbeitgeber (AG) kann davon abweichen und ab dem 1.Tag eine Krankmeldung verlangen. Das wird meistens per BV geregelt, kann aber auch individuell verabredet werden, z.B. bei Mitarbeitenden die auffällig oft krank sind.

    - Wenn dein AG sonst nicht verlangt, dass du ab Tag 1 eine Krankmeldung brauchst, kann er das jetzt auch nicht im Nachhinein verlangen. Es sei denn, man hätte dich beim Gehen dazu aufgefordert.

    - In den meisten Unternehmen wird die Arbeitszeit, die du an dem Tag an dem du teilweise krank warst mit der noch fehlenden Sollarbeitszeit für den Tag aufgefüllt

    - Meine persönliche Empfehlung wäre nochmal mit der Personalerin zu sprechen. Viele Personaler, die ich kenne, mögen es nicht wenn man direkt den Betriebsrat einschaltet. Und für viele Themen ist es durchaus angenehmer, wenn die Personaler einem wohlgesonnen sind. Grundsätzlich solltest du den BR aber einschalten, wenn sie deiner Argumentation dann doch nicht folgt.
    - Die nachträgliche Einholung einer Krankmeldung würde ich ablehnen, falls gefordert. Sie macht aus Sicht des AG keinen Sinn, weil sie den falschen Anreiz für die AN setzt. Es ist dann nämlich leichter, sich morgens kurz krank zu melden ohne Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU) anstatt doch probieren zu arbeiten und zwischendurch zu merken, dass man doch nicht fit ist. Immerhin hast du an diesem Tag eine Arbeitsleistung erbracht und bist zum Glück nicht den ganzen Tag ausgefallen.
    - Mich wundert grds., dass dies für die Personalerin ein Sonderfall ist. In größeren Unternehmen kommt dieser Fall regelmäßig vor und moderne Zeiterfassungssoftware verfügt auch über entsprechende Buchungscodes, damit Mitarbeitende für einen Tag teilweise krank gebucht werden können und das Zeitkonto zum Vorteil des Mitarbeitenden aufgefüllt wird.

  • Also die Antwort deines Arztes höre ich zum ersten Mal. Was interessiert es ihn ob ich arbeiten war oder nicht? Das einzig relevante ist ob es bei der Arbeit passiert ist zwecks Durchgangsarzt und Arbeitsunfall etc. Aber das ist ja egal wenn es um nen Infekt geht

    Der ist mittlerweile auch im Ruhestand. Werde meinen neuen Arzt mal fragen, wie das da gehandhabt wird.

    Von der Logik ergibt es ja Sinn. Du warst 5 Stunden arbeiten, hast aber für den selben Tag eine Bescheinigung, dass du arbeitsunfähig gewesen bist. Vielleicht müsste man dann deine Arbeit löschen, weil sie ja von einem unfähigen gemacht wurde 😅

    Wenn du eine AU vorlegst für einen Tag, an dem du gearbeitet hast, wird die Arbeitszeit, die du an diesem Tag geleistet hast, gelöscht zugunsten der AU.

    Dann hast du vielleicht 4 Stunden gearbeitet bevor du gegangen bist. Diese werden dann gelöscht und ein ganzer Tag 'Krankheit' im System eingetragen. So sollte das zumindest korrekt ablaufen. Kann dir im Endeffekt egal sein, Hauptsache dein Zeitkonto stimmt am Ende des Tages.

  • Hallo Zusammen

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    Mein Arbeitgeber bzw die Ansprechpartnerin in der Personalabteilung ist der Meinung, dass die Stundendifferenz nun einfach von meinem Stundenkonto abgezogen wird. Ich bin eigentlich der Meinung, dass ich den Tag voll bezahlt bekomme.

    Das Überfliegen von Ergebnissen im Internet scheint mir Recht zu geben.

    Krankmeldung im Laufe eines Arbeitstages

    Zitat

    Halber Arbeitstag – trotzdem volle Vergütung?

    Auch im Fall der vorzeitigen Beendigung des Arbeitstags hat Ihr Arbeitnehmer Anspruch auf das komplette Arbeitsentgelt. Dazu gab es bereits 2003 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts. In diesen Fällen ist nach § 611 BGB der volle Lohn zu zahlen. Auch 2018 wurde diese Ansicht erneut durch das LAG Köln bestätigt (4 Sa 290/17 vom 12.01.2018).

    Ich war am Freitag nicht beim Arzt, da ich das einmal gemacht habe und mir der Arzt dann gesagt hat, dass er mich an dem Tag nicht krankschreiben darf, wenn ich schon arbeiten war. Ich sollte dann am nächsten Tag nochmal kommen um mich krankschreiben zu lassen. Da kann ich mir den Umweg sparen 😅

    Hintergrund der Meinung des Arztes ist eher, dass Arbeitgeber ja die Kosten für die Lohnfortzahlung mit 40%-80% von der Krankenkasse erstattet bekommen. Lohnfortzahlung gibt es aber nur, wenn der gesamte Arbeitstag aufgrund von Krankheit ausgefallen ist. Würde der Arzt jetzt die Arbeitsunfähigkeit schon ab dem Tag bescheinigen, wo du noch gearbeitet hast (da spricht grundsätzlich überhaupt nichts dagegen), könnte sich der Arbeitgeber auch schon für diesen Tag die Lohnkosten erstatten lassen. Ist natürlich nicht erlaubt, nicht ganz leicht zu überprüfen und könnte auch aus Versehen bei der Erstellung der Lohnabrechnung passieren, wenn nicht entsprechende Infos an die Abrechnungsstelle übermittelt werden.

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  • Ich glaube nachträglich/rückwirkend Krankschreibung vom Arzt geht nicht mehr seit diesem Jahr...


    Weil durch Wegfall der gelben Scheine nur noch die Direktmeldung erfolgen kann, also am gleichen Tag mit voraussichtlichen Dauer in der Zukunft.

  • Ich glaube nachträglich/rückwirkend Krankschreibung vom Arzt geht nicht mehr seit diesem Jahr...


    Weil durch Wegfall der gelben Scheine nur noch die Direktmeldung erfolgen kann, also am gleichen Tag mit voraussichtlichen Dauer in der Zukunft.

    In die Direktmeldung werden ja trotzdem noch die Daten (Ende und Beginn der AU) eingetragen. Warum sollte das also nicht mehr gehen?

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.