Beiträge von Klaetsch im Thema „Früher nach Hause wegen Krankheit“

    Danke für die vielen Antworten, die mich nochmal bestärkt heben.

    Also ich habe den Betriebsrat informiert. Bin mal gespannt wie es weiter geht.

    Ich war am Freitag nicht beim Arzt, da ich das einmal gemacht habe und mir der Arzt dann gesagt hat, dass er mich an dem Tag nicht krankschreiben darf, wenn ich schon arbeiten war. Ich sollte dann am nächsten Tag nochmal kommen um mich krankschreiben zu lassen. Da kann ich mir den Umweg sparen 😅

    Mein AG verlangt auch nicht direkt an ersten Tag eine AU.

    Das ist ja Wahnsinn, was dieses Thema hier aufmacht. Und so viele Vermutungen sind im Raum. Ich mache das Thema beruflich und kann vielleicht ein paar (hoffentlich richtige) Hinweise geben.

    - Grundsätzlich macht es Sinn sich die Regeln der Betriebsvereinbarung (BV) zum Thema Krankmeldung anzusehen.

    - Auch § 5 EntgFG sollte geläufig sein. Danach muss man als Arbeitnehmer (AN) ab dem 4. Kalendertag (deswegen auch inkl. Wochenende) eine Krankmeldung vorlegen. Der Arbeitgeber (AG) kann davon abweichen und ab dem 1.Tag eine Krankmeldung verlangen. Das wird meistens per BV geregelt, kann aber auch individuell verabredet werden, z.B. bei Mitarbeitenden die auffällig oft krank sind.

    - Wenn dein AG sonst nicht verlangt, dass du ab Tag 1 eine Krankmeldung brauchst, kann er das jetzt auch nicht im Nachhinein verlangen. Es sei denn, man hätte dich beim Gehen dazu aufgefordert.

    - In den meisten Unternehmen wird die Arbeitszeit, die du an dem Tag an dem du teilweise krank warst mit der noch fehlenden Sollarbeitszeit für den Tag aufgefüllt

    - Meine persönliche Empfehlung wäre nochmal mit der Personalerin zu sprechen. Viele Personaler, die ich kenne, mögen es nicht wenn man direkt den Betriebsrat einschaltet. Und für viele Themen ist es durchaus angenehmer, wenn die Personaler einem wohlgesonnen sind. Grundsätzlich solltest du den BR aber einschalten, wenn sie deiner Argumentation dann doch nicht folgt.
    - Die nachträgliche Einholung einer Krankmeldung würde ich ablehnen, falls gefordert. Sie macht aus Sicht des AG keinen Sinn, weil sie den falschen Anreiz für die AN setzt. Es ist dann nämlich leichter, sich morgens kurz krank zu melden ohne Arbeitsunfähigkeitsmeldung (AU) anstatt doch probieren zu arbeiten und zwischendurch zu merken, dass man doch nicht fit ist. Immerhin hast du an diesem Tag eine Arbeitsleistung erbracht und bist zum Glück nicht den ganzen Tag ausgefallen.
    - Mich wundert grds., dass dies für die Personalerin ein Sonderfall ist. In größeren Unternehmen kommt dieser Fall regelmäßig vor und moderne Zeiterfassungssoftware verfügt auch über entsprechende Buchungscodes, damit Mitarbeitende für einen Tag teilweise krank gebucht werden können und das Zeitkonto zum Vorteil des Mitarbeitenden aufgefüllt wird.