Doch doch, das ist arschig aber zulässig, so das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11.
...ich Stelle mit gerade eine Richterin vor. In voller Robe und mit würdevoller Stimmelage verkündet sie: "Das Handeln des Arbeitgebers in so einem Fall ist arschig aber zulässig."