Alles anzeigenSorry aber meine Personalabteilung sieht das genau andersherum.
Ein früheres Gehen würde darüberhinaus Minusstunden laut Vertrag nach sich ziehen (natürlich trotz Festgehaltes. Meine Bank zahlt nicht pro Stunde🤪) und soweit ich dann zum Arzt gehe, gibt es dann eh keinerlei Diskussion mehr als was dieser Tag zählt.
Falls Du Dich darauf beziehen solltest, dass man den Tag dann NICHT krankschreiben ließe, dann gibt es im jeweiligen Payroll-Programm (jedenfalls bei SAP, Paisy oder Datev beispielsweise) die Möglichkeit halbe Urlaubstage zu erfassen. Bei meinem TVÖD-S nicht unkompliziert, aber für HR-Manager die deutlich attraktivere Lösung statt dem Mitarbeiter Minusstunden aufzuoktroyieren.
Das ist m. E. aber nicht rechtskonform.
Mir geht es nicht gut – darf ich meinen Arbeitsplatz vorzeitig verlassen?
Die Stunden, die bis zum regulären Arbeitsende fehlen, müssen nicht nachgearbeitet werden. Der Tag zählt als gearbeitet. Der erste Krankheitstag ist der Tag danach – ab hier sollte dann die Krankmeldung gelten. Bei Schichtarbeit mit geplanten Zusatzschichten oder längeren Schichten müssen diese ebenfalls dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Betriebliche Regelungen, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung abgegolten werden, verstoßen gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.
Habe ich einen Anspruch auf die volle Vergütung für den angebrochenen Tag?
Ja! So entschied zum Beispiel das BAG in einem Urteil von 2003, dass ein Arbeitnehmer der während eines Arbeitstages erkrankt, Vergütung für den gesamten Arbeitstag gemäß § 611 BGB erhält. Auch ein aktuelles Urteil des LAG Köln (4 Sa 290/17 vom 12.01.2018) bestätigt diese Rechtsauffassung.
Nicht dass wir uns missverstehen..
Es geht a) um freiwillig genommene halbe Urlaubstage (wenn beispielsweise die gesetzlich zugestandenen Krankheitstage auf Kinder aufgebraucht sind)
Und b) um die Abrechenbarkeit. Nicht um Zwang.