Beiträge von Sempre im Thema „Früher nach Hause wegen Krankheit“

    krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst

    Warum geht das nicht? Montag beim Arzt ein Attest ausstellen lassen, Foto erstellen und per Mail an die Personalabteilung. So wurde das bei uns bislang gehandhabt. Oder möchten Unternehmen unter Umständen das Original haben? Dann ginge das natürlich nicht.


    Seit dem 1. Januar 2023 sind die gelben Scheine aber doch auch Vergangenheit. Das Attest wird dann vom Arbeitgeber direkt bei der Krankenkasse abgerufen. Daher sollte es nun eigentlich auch möglich sein erst am Montag den Arzt aufzusuchen. Das Attest liegt dann abrufbereit für den Arbeitgeber online vor.

    Bei einem verständigen Arbeitgeber sollte das auch kein Problem sein. Und wenn der Arzt mitmacht - auch das ist nicht selbstverständlich - schreibt er Dir rückwirkend eine Krankmeldung aus.

    Aber, wenn Du am Montag Morgen nicht auf der Arbeit erscheinst, weil Du immer noch (seit Freitag) krank bist, fehlt Dir erstmal der entsprechende Nachweis. Und ein missgünstiger AG kann das ausnutzen.

    Im Normalfall sollte man das aber vorher mit seiner Führungskraft bzw. seiner Personalabteilung vernünftig geklärt haben.

    Wenn Du länger als drei Tage krank bist, benötigst Du ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bedeutet also: krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst. Daher, ja, wenn man Freitag krank ist und davon ausgehen muss, dass es länger dauert, auf jeden Fall Freitag noch zum Arzt gehen.

    Es gibt leider auch in Deutschland Arbeitgeber, die bereits am ersten Tag eine AU verlangen. Da kannste dann schonmal ins Krankenhaus gehen um die Krankheit dokumentieren zu lassen und dir die AU dann beim Hausarzt abholen wenn der wieder aufhat.

    Das ist richtig, scheint aber beim AG von Rei nicht so der Fall zu sein.

    Generell eine Frage wegen Freitag. Da habe ich vom AG die Info, wenn man Freitags krank wird, dass es dann zu spät ist, wenn man Montags erst zum Arzt geht.

    Wenn Du länger als drei Tage krank bist, benötigst Du ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bedeutet also: krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst. Daher, ja, wenn man Freitag krank ist und davon ausgehen muss, dass es länger dauert, auf jeden Fall Freitag noch zum Arzt gehen.

    Angerechnet wird ein Durchschnittstag, nicht die tatsächlich ausgefallene Arbeitszeit. (Beispiel: 6,7 statt 8 Stunden).

    Normalerweise muss die geplante Arbeitszeit vollständig angerechnet werden. Hier kommt es jetzt aber darauf an, ob es feste Arbeitszeiten gibt, Schichtdienst oder ob eine freie Zeiteinteilung möglich ist.

    Du hast Anspruch auf vollständige Bezahlung des Tages, da dürfen keine Stunden abgezogen werden. Wende Dich zunächst an den Betriebsrat. Wenn die nicht ganz auf den Kopf gefallen sind, sollten die Dich unterstützen können. Alternativ kannst Du Deiner Personalsachbearbeiterin ein paar Links zu einschlägigen Internet-Seiten schicken, die den Sachverhalt eindeutig darstellen.