Das ist m. E. aber nicht rechtskonform.
Nicht dass wir uns missverstehen..
Es geht a) um freiwillig genommene halbe Urlaubstage (wenn beispielsweise die gesetzlich zugestandenen Krankheitstage auf Kinder aufgebraucht sind)
Und b) um die Abrechenbarkeit. Nicht um Zwang.
Okay, aber freiwillige Geschichten bei nicht selbst krank und aufgebrauchten Kind-krank-Tagen ist ja nochmal ein ganz anderes Thema und andere Rechtslage. Da ist es ja dann zum Wohle des AN, wenn der AG flexibel ist mit halben Urlaubstagen.
[Edit:] Wobei es natürlich auch hier anderslautende Rechtsprechung zugunsten des AN für den angebrochenen Tag geben könnte (zählt der denn schon als voller Tag Kind krank?). Da ich keine Kinder habe, müsste ich dazu auch erst recherchieren. Das geht dann aber auch stark von der Topic des Threads weg.