Beiträge von danom im Thema „Früher nach Hause wegen Krankheit“

    Das ist m. E. aber nicht rechtskonform.

    Nicht dass wir uns missverstehen..

    Es geht a) um freiwillig genommene halbe Urlaubstage (wenn beispielsweise die gesetzlich zugestandenen Krankheitstage auf Kinder aufgebraucht sind)


    Und b) um die Abrechenbarkeit. Nicht um Zwang.

    Okay, aber freiwillige Geschichten bei nicht selbst krank und aufgebrauchten Kind-krank-Tagen ist ja nochmal ein ganz anderes Thema und andere Rechtslage. Da ist es ja dann zum Wohle des AN, wenn der AG flexibel ist mit halben Urlaubstagen.


    [Edit:] Wobei es natürlich auch hier anderslautende Rechtsprechung zugunsten des AN für den angebrochenen Tag geben könnte (zählt der denn schon als voller Tag Kind krank?). Da ich keine Kinder habe, müsste ich dazu auch erst recherchieren. Das geht dann aber auch stark von der Topic des Threads weg.

    Sorry aber meine Personalabteilung sieht das genau andersherum.


    Ein früheres Gehen würde darüberhinaus Minusstunden laut Vertrag nach sich ziehen (natürlich trotz Festgehaltes. Meine Bank zahlt nicht pro Stunde🤪) und soweit ich dann zum Arzt gehe, gibt es dann eh keinerlei Diskussion mehr als was dieser Tag zählt.


    Falls Du Dich darauf beziehen solltest, dass man den Tag dann NICHT krankschreiben ließe, dann gibt es im jeweiligen Payroll-Programm (jedenfalls bei SAP, Paisy oder Datev beispielsweise) die Möglichkeit halbe Urlaubstage zu erfassen. Bei meinem TVÖD-S nicht unkompliziert, aber für HR-Manager die deutlich attraktivere Lösung statt dem Mitarbeiter Minusstunden aufzuoktroyieren.

    Das ist m. E. aber nicht rechtskonform.

    Mir geht es nicht gut – darf ich meinen Arbeitsplatz vorzeitig verlassen?

    Die Stunden, die bis zum regulären Arbeitsende fehlen, müssen nicht nachgearbeitet werden. Der Tag zählt als gearbeitet. Der erste Krankheitstag ist der Tag danach – ab hier sollte dann die Krankmeldung gelten. Bei Schichtarbeit mit geplanten Zusatzschichten oder längeren Schichten müssen diese ebenfalls dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Betriebliche Regelungen, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung abgegolten werden, verstoßen gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG.


    Habe ich einen Anspruch auf die volle Vergütung für den angebrochenen Tag?

    Ja! So entschied zum Beispiel das BAG in einem Urteil von 2003, dass ein Arbeitnehmer der während eines Arbeitstages erkrankt, Vergütung für den gesamten Arbeitstag gemäß § 611 BGB erhält. Auch ein aktuelles Urteil des LAG Köln (4 Sa 290/17 vom 12.01.2018) bestätigt diese Rechtsauffassung.

    Wenn du für den Tag Krangeschrieben wirst du normal bezahlt und die Differenz musst du als überstunden bekommen. Zumindest hat das letzte mein Kollege letztens durchgesetzt bekommen, obwohl meine Firma sich gewehrt hat 🤣

    Wenn man bei euch also früh zeitig anfängt, 8h arbeitet, nachmittags krank und für den selben Tag noch krank geschrieben wird, bekommt man 8 Überstunden angerechnet? Interessante Firma :lachwein: