Beiträge von Archibald Tuttle im Thema „Früher nach Hause wegen Krankheit“

    ...ich Stelle mit gerade eine Richterin vor. In voller Robe und mit würdevoller Stimmelage verkündet sie: "Das Handeln des Arbeitgebers in so einem Fall ist arschig aber zulässig."

    Du wirst lachen, aber in prüfungsfragen habe ich mehr als ein Urteil gelesen wo das in etwa so stand. Meistens etwas verklausuliert als "moralisch fragwürdig, aber rechtlich leider nicht zu verhindern". Was am Ende das Gleiche bedeutet.

    Warum bist Du nicht zum Arzt und krankschreiben lassen?

    Ich kenne keinen Arzt, dessen Praxis am Freitag Nachmittag geöffnet ist. Man müsste dann wohl den Bereitschaftsdienst ermitteln!?

    Es gibt leider auch in Deutschland Arbeitgeber, die bereits am ersten Tag eine AU verlangen.

    Verlangen kann man viel. Die Frage ist aber, ob sie das auch dürfen!?

    Doch doch, das ist arschig aber zulässig, so das Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11.


    Verlangt übrigens das Jobcenter auch.


    Und wie gesagt: wenn der Arzt zu hat musst du zur Notfallpraxis oder zum ärztlichen Notdienst. Die stellen aber meistens auch keine AU aus, sondern dokumentieren nur dass du krank bist. Und dann darfst du danach zum Hausarzt und dir darüber die Bescheinigung ausstellen lassen.

    Wenn Du länger als drei Tage krank bist, benötigst Du ab dem 4. Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Bedeutet also: krank am Freitag, Samstag und Sonntag sind schon mal 3 Tage, Montag früh müsste der AG Deine AU vorliegen haben. Geht nicht, wenn Du Montag erst zum Arzt gehst. Daher, ja, wenn man Freitag krank ist und davon ausgehen muss, dass es länger dauert, auf jeden Fall Freitag noch zum Arzt gehen.

    Es gibt leider auch in Deutschland Arbeitgeber, die bereits am ersten Tag eine AU verlangen. Da kannste dann schonmal ins Krankenhaus gehen um die Krankheit dokumentieren zu lassen und dir die AU dann beim Hausarzt abholen wenn der wieder aufhat.