Betrug bei Amazon aufgelaufen - Hilfe benötigt

  • Wenn dir etwas unaufgefordert ohne Bestellung, ohne Kaufvertrag zuschickt, muss er dafür sorgen dass er es zurück bekommt.

  • Fall erledigt... wenn zwischen euch kein Kaufvertrag besteht, hast du dem Verkäufer gegenüber auch keine Verbindlichkeit.

    Aber hat er nicht das Eigentum des Händler B in Besitz? Daraus ergibt sich doch bestimmt eine gewisse Verbindlichkeit.

    Ja es ihm zurück zu geben. Aber nicht auf deine Kosten sondern auf Kosten des B, der hat es ihm ja auch zugeschickt. Hätte er es ihm nicht geschickt (unaufgefordert) wäre die Rücksendung ja auch nicht nötig.

    Einmal editiert, zuletzt von Gelöscht_2002204 ()

  • Ich würde hier auch kurz und knapp einen Anwalt hinzuziehen und selber gar nicht tätig werden.

    Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

    Ich vermute eher, dass ein Missverständnis vorliegt. Das A=B ist, vielleicht unterschiedliche Abteilungen, dass da irgendwas durcheinander kam.

  • Ich würde hier auch kurz und knapp einen Anwalt hinzuziehen und selber gar nicht tätig werden.

    Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

    Ich vermute eher, dass ein Missverständnis vorliegt. Das A=B ist, vielleicht unterschiedliche Abteilungen, dass da irgendwas durcheinander kam.

    Ein Dreiecksbetrug ist wahrscheinlicher.

  • tamriel Kannst du das mit dem Dreiecksbetrug erklären?


    Händler A ist ja als Amazonhändler aufgetreten und hat dadurch einen (erweiterten) Käuferschutz akzeptiert. Zudem habe ich den Kaufpreis ja über Amazon erstattet bekommen.


    @Leinad

    Händler A = B ist ziemlich klar ausgeschlossen, weil A mir versicherte ich solle das Spiel doch gern behalten.



    Ein anderer Verdacht wäre: Händler B fingiert Händler A um seine überteuerten Ladenhüter zu verteilen. Wieso hätte A sonst meine Daten an B weitergeben sollen? Das Geld hatte A doch längst.

    3 Mal editiert, zuletzt von Henry ()

  • tamriel Kannst du das mit dem Dreiecksbetrug erklären?


    Händler A ist ja als Amazonhändler aufgetreten und hat dadurch einen (erweiterten) Käuferschutz akzeptiert. Zudem habe ich den Kaufpreis ja über Amazon erstattet bekommen.

    Das schließt ja nicht aus, dass der Betrüger trotzdem schon das Geld von Amazon überwiesen bekommen hat. Selbst wenn Amazon dann recht schnell den Betrüger sperrt, macht der den nächsten Marketplace Account auf. Dass du erstmal Ware erhalten hast, kauft dem Betrüger Zeit.


    Und der Dreiecksbetrug ist ja simple: Kunde A bestellt mit seinen Daten bei Betrüger B. Betrüger bestellt bei Händler C mit den Daten von A die Ware auf Rechnung. A erhält die Ware von C, B das Geld von A. Bis das rauskommt vergehen Monate bis die erste schriftliche Mahnung ins Haus flattert.

  • Das schließt ja nicht aus, dass der Betrüger trotzdem schon das Geld von Amazon überwiesen bekommen hat.

    Dazu kommt, wenn der das Konto immer direkt leer macht, kann Amazon das Konto ins Minus buchen, was den Betrüger aber wohl nicht interessiert, außer das er das Konto dann nicht mehr nutzt.

  • Naja, dann hätte der Betrüger in meinem Fall schon die richtige Ware bestellen müssen. Weil der Betrüger B die falsche Ware bestellt hat, habe ich mich natürlich sofort bei Amazon beschwert. So richtig passt das Schema nicht auf meinem Fall (es sei denn B hat es verpatzt).

  • Das schließt ja nicht aus, dass der Betrüger trotzdem schon das Geld von Amazon überwiesen bekommen hat. Selbst wenn Amazon dann recht schnell den Betrüger sperrt, macht der den nächsten Marketplace Account auf. Dass du erstmal Ware erhalten hast, kauft dem Betrüger Zeit.


    Und der Dreiecksbetrug ist ja simple: Kunde A bestellt mit seinen Daten bei Betrüger B. Betrüger bestellt bei Händler C mit den Daten von A die Ware auf Rechnung. A erhält die Ware von C, B das Geld von A. Bis das rauskommt vergehen Monate bis die erste schriftliche Mahnung ins Haus flattert.

    Naja, dann hätte der Betrüger in meinem Fall schon die richtige Ware bestellen müssen. Weil der Betrüger B die falsche Ware bestellt hat, habe ich mich natürlich sofort bei Amazon beschwert. So richtig passt das Schema nicht auf meinem Fall (es sei denn B hat es verpatzt).

    Wer war denn Absender des Spiels? Händler A oder Händler B?

    Einmal editiert, zuletzt von Boga ()

  • Naja, dann hätte der Betrüger in meinem Fall schon die richtige Ware bestellen müssen. Weil der Betrüger B die falsche Ware bestellt hat, habe ich mich natürlich sofort bei Amazon beschwert. So richtig passt das Schema nicht auf meinem Fall (es sei denn B hat es verpatzt).

    Wer war denn Absender des Spiels? Händler A oder Händler B?

    Im Grunde behaupten sowohl A als auch B das Spiel versendet zu haben.


    Mich würde mal Interessieren, ob es den Händler bei Amazon noch gibt?

    Mir scheint, dass man aktuell nichts mehr beim Händler A bestellen kann.

    Einmal editiert, zuletzt von Henry ()

  • Im Grunde behaupten sowohl A als auch B das Spiel versendet zu haben.

    Die Frage hier ist doch eher, wer stand als Absender auf dem Paket und nicht, wer behauptet was getan zu haben?
    Und das wirst du wahrscheinlich nicht mehr wissen / nachvollziehen können.


    Der echte Absender sollte dir aber auch evtl. einen Einlieferungsbeleg vorlegen können, um zu beweisen, dass er dir überhaupt was gesendet hat.
    Auch das wäre interessant für die Gespräche mit dem Inkassounternehmen.

  • Das schließt ja nicht aus, dass der Betrüger trotzdem schon das Geld von Amazon überwiesen bekommen hat. Selbst wenn Amazon dann recht schnell den Betrüger sperrt, macht der den nächsten Marketplace Account auf. Dass du erstmal Ware erhalten hast, kauft dem Betrüger Zeit.


    Und der Dreiecksbetrug ist ja simple: Kunde A bestellt mit seinen Daten bei Betrüger B. Betrüger bestellt bei Händler C mit den Daten von A die Ware auf Rechnung. A erhält die Ware von C, B das Geld von A. Bis das rauskommt vergehen Monate bis die erste schriftliche Mahnung ins Haus flattert.

    Naja, dann hätte der Betrüger in meinem Fall schon die richtige Ware bestellen müssen. Weil der Betrüger B die falsche Ware bestellt hat, habe ich mich natürlich sofort bei Amazon beschwert. So richtig passt das Schema nicht auf meinem Fall (es sei denn B hat es verpatzt).

    Der Betrüger, der vermutlich im Ausland sitzt und kein Deutsch spricht, kennt vielleicht nicht die genauen Unterschiede zwischen den Zug um Zug Versionen ^^

  • Naja, dann hätte der Betrüger in meinem Fall schon die richtige Ware bestellen müssen. Weil der Betrüger B die falsche Ware bestellt hat, habe ich mich natürlich sofort bei Amazon beschwert. So richtig passt das Schema nicht auf meinem Fall (es sei denn B hat es verpatzt).

    Is in dem Fall egal. Allein dadurch, dass er geantwortet und "das Versehen entschuldigt" hat gibt genug Zeit um das Geld zu verfügen... Wenn das überhaupt nötig gewesen wäre.



    Im Grunde behaupten sowohl A als auch B das Spiel versendet zu haben.

    Spielt auch keine Rolle. A ist nicht mehr existent. Die fiktive Person die als Händler A aufgetreten ist kannste noch anzeigen, wird aber nichts bringen.

    Jetzt gilt es nur noch die Sache mit dem ebenfalls betrogengen Händler B zu klären. Mit denen reden, das Spiel zurück und hoffen, dass sich die Sache einfach lösen lässt.

    Das Problem an der Sache ist halt, dass es anscheinend schon länger dauert und deswegen ein Inkassobüro eingeschaltet wurde. Das ist leider nicht hilfreich.

    Deswegen würde ich zur Polizei gehen, eine Anzeige erstatten und das Aktenzeichen dem Händler B mitteilen (bzw. dem Inkassobüro, wenn der nur noch an die verweist).

    Dein Geld für den Kauf solltest du von Amazon zurückbekommen. Aber jetzt geht es für dich hauptsächlich darum die Forderung von B zu stornieren.
    (Aber im Normalfall kennen größere Händler diese Vorgehensweise und reagieren verständnisvoll...)

    geekeriki.tv

    YouTube.com/geekeriki

  • in meiner Firma (Versand) haben wir mit den gleichen Machenschaften zu kämpfen. Es funktioniert folgendermaßen:

    Voraussetzung: (damit wir alle vom gleichen reden)

    A=Kunde

    B=Betrüger (Händler bei dem A bestellt)

    C=Händler (bei dem Händler B bestellt und zu Kunde A liefert)


    Kunde A bestellt bei Händler B (ob Amazon oder eBay ist egal - geht bei beiden :-()

    Händler B bestellt bei Händler C (wir in dem Fall) möglichst den identischen Artikel als Kunde mit der Option des Rechnungsversands per Mail und gibt seine eigene Mailadresse an (bei Amazon passiert das automatisch). Händler C sendet den Artikel an Kunde A und bestätigt den Versand. In das Paket legt Händler C nur einen Lieferschein. Jetzt bekommt der Kunde seine Ware und zu 99% ist ihm egal von wem genau (man liest sich den Lieferschein ja nur durch, wenn der Artikel nicht der bestellte ist). Händler B bestätigt Amazon/eBay den Versand und bekommt sein Geld.

    Nach einer Weile schickt Händler C an Kunde A eine Erinnerungsbestätigung (meist per Mail). Die Mail bekommt aber Händler B und ignoriert sie natürlich. Erst bei einer Mahnung/Inkasso kommt die Postadresse zum tragen. Bis dahin sind aber Wochen vergangen. Solange hat Händler B (vielleicht im Ausland) tausende Euros von Amazon/eBay erhalten und womöglich noch positive Bewertungen :lachwein:

    Ich kann berichten, das solche Konten auch nach Aufforderung bei eBay/Amazon nicht geschlossen werden. Wir als Firma müssen regelmäßig Sicherheitschecks durchlaufen, bei denen es immer wieder zu unberechtigten Sperrungen kommt, das es unklar ist, wie solche Betrüger diese Checks durchlaufen können.

  • Die einfachste Lösung für die Händler wäre ja den Kauf auf Rechnung für neu erstellten Kundenkonten/Gastbestellungen zu unterbinden. Viele Händler lassen ja bei Neukunden die Daten gegen irgendwelche Bonitätsauskunften laufen, aber da die Empfänger der Ware nachher nicht die Betrüger sind, sollten die keine Hürde bei dieser Art des Betrugs darstellen.

  • In das Paket legt Händler C nur einen Lieferschein.

    Warum verschickt C den Artikel nicht?

    C verschickt den Artikel mit "nur einem Lieferschein".

    C schickt keine Rechnung mit, weil die ja per Mail rausgegangen ist.

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  • Interessant!


    Rechnungsversand ausschließlich per E-Mail hab ich so in Online Shops noch nie gesehen in den Bestelloptionen. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.

    Wenn Rechnungsempfänger abweichend von Warenempfänger, dann kenn ich das nur so, dass eine vollständige Postanschrift für den Rechnungsversand hinterlegt werden muss.

  • Es werden Shops sein, die die Rechnung grundsätzlich per Email versenden. Da kann dann der Rechnungsempfänger = Warenempfänger sein, ist ja am Ende egal. Einige Läden legen ja noch nicht mal einen Lieferschein ins Paket, da dürfte diese Betrugsform noch besser funktionieren.

  • Es werden Shops sein, die die Rechnung grundsätzlich per Email versenden. Da kann dann der Rechnungsempfänger = Warenempfänger sein, ist ja am Ende egal. Einige Läden legen ja noch nicht mal einen Lieferschein ins Paket, da dürfte diese Betrugsform noch besser funktionieren.

    Muss nicht... Bei uns war auch eine papierhafte Rechnung beigelegen.

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  • Ich frage mich, ob das Verhalten von Haendler B nicht auch eine Anzeige wert ist. Fehlt noch, dass mit einem Schufa-Eintrag gedroht (erpresst?) wird. Was auch immer du tust - Aussitzen ist keine Loesung.

  • Naja, ist ja noch spekulativ, weil Henry nicht klar sagt, wer das Spiel gesendet hat.


    Ich vermute, dass da hier nicht richtig kommuniziert wurde.


    1. Ich hätte Händler B angerufen um den Sachverhalt zu klären.

    2. E-Mail an den Händler B, was genau besprochen wurde und ankündigen, dass du eine Anzeige gegen unbekannt machst.

    3. Anzeige bei der Polizei. ===> Das geht auch online.

    4. Weitere E-Mail mit Aktenzeichen an Händler B schicken (ggf. klären wie er sein Eigentum zurückbekommt, sofern man das telefonisch schon gemacht hat)


    Das hier Inkasse geschaltet worden ist, ist wahrscheinlich das Produkt einer mangelhaften Kommunikation.

  • Ich frage mich, ob das Verhalten von Haendler B nicht auch eine Anzeige wert ist. Fehlt noch, dass mit einem Schufa-Eintrag gedroht (erpresst?) wird. Was auch immer du tust - Aussitzen ist keine Loesung.

    Händler B ist selber Geschädigter eines Betruges, genauso wie auch Henry. Jeder kann für seinen Fall eine Anzeige machen.


    Die Ware muss Händler B auf jeden Fall zurückgegeben werden, da sehr wahrscheinlich kein gutgläubiger Erwerb vorliegt.


    Ich war selber dieses Jahr 2x betroffen.

    Einmal editiert, zuletzt von Eisen ()

  • Vermute ich auch. Zudem müsste das Eigentum von Händler B auch noch da sein und zwar am besten OVP. Es wäre ja auch durchaus möglich, dass das Spiel bereits geöffnet oder auch weiterverkauft wurde, also ein Rücksendung nicht mehr möglich ist. Es ist ja vermutlich eine ganze Zeit verstrichen, bevor der Betrug aufgefallen ist.

  • Voraussetzung: (damit wir alle vom gleichen reden)

    A=Kunde

    B=Betrüger (Händler bei dem A bestellt)

    C=Händler (bei dem Händler B bestellt und zu Kunde A liefert)

    nur um das nochmal eindeutig zu formulieren:

    Händler B ging es von vornherein um Betrug! Händler B hat keinen Shop/Waren. Er hatte nie die Absicht selber Waren zu versenden. Es juckt Händler B auch nicht, wenn Ihr ihm eine Mail mit Sachverhalten sendet. Er hat auch kein Telefon. Vermutlich ist sogar die Postadresse falsch. Ihr könnt auch Anzeigen machen, so viel wie Ihr wollt. Händler B existiert quasie nur auf dem Papier. Händler B hat sein Geld von Amazon/eBay bekommen und ist über alle Berge.

    Händler C sendet die Mahnungen und gibt die Forderung an Kunde A dem Inkassounternehmen. Der Kunde A muss sich also mit der Forderung von Händler C rumplagen.

    Richtig wäre jetzt:

    Kunde A gibt Händler C die Ware zurück oder bezahlt sie

    Amazon/eBay erstattet dem Kunden A das Geld und muss selber versuchen von Händler B das Geld zurückzubekommen und/oder dafür Sorge tragen, das solch eine Anmeldung von Händler B gar nicht erst passieren kann.

    letzter Satz ist zugegebenermaßen Wunschdenken :lachwein:

    Einmal editiert, zuletzt von Kermit ()

  • Du hast nur leider A und B neu definiert gegenüber dem Eingangspost...

  • Naja, ich bin von den Codierungen aus dem Posteingang ausgegangen. Rein rechtlich muss der Kunde nix, außer das Eigentum zur Abholung vorzuhalten.

    Er ist auch nicht dazu verpflichtet das Paket irgendwo hinzuschicken.


    Aber um eben möglichen Ärger vorzubeugen kann man das auch mit dem betrogenen Händler das Problem einfach kommunikativ lösen. Da hapert es m.E. .

  • Aber um eben möglichen Ärger vorzubeugen kann man das auch mit dem betrogenen Händler das Problem einfach kommunikativ lösen. Da hapert es m.E. .

    Die Kommunikation stand ja schon im Eingangspost. Da liegt das Problem doch erst Mal klar beim Haendler, nicht bei ihm als Empfaenger der Ware, der nicht bei diesem Haendler bestellt hat. Und wenn mir dann dieser Haendler, obwohl er genau weiss, dass ich gar nicht bei ihm bestellt habe, ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt um eine Forderung einzutreiben, die gar nicht rechtens ist - da wuerde ich schon meine Moeglichkeiten pruefen.

  • Aber um eben möglichen Ärger vorzubeugen kann man das auch mit dem betrogenen Händler das Problem einfach kommunikativ lösen. Da hapert es m.E. .

    Die Kommunikation stand ja schon im Eingangspost. Da liegt das Problem doch erst Mal klar beim Haendler, nicht bei ihm als Empfaenger der Ware, der nicht bei diesem Haendler bestellt hat. Und wenn mir dann dieser Haendler, obwohl er genau weiss, dass ich gar nicht bei ihm bestellt habe, ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt um eine Forderung einzutreiben, die gar nicht rechtens ist - da wuerde ich schon meine Moeglichkeiten pruefen.

    Das ist nicht ganz richtig ;)


    Der Händler kann dies eben nicht wissen, da der Täter die Bestellung beim Händler mit den Personalien von Henry (über Amazon Scheinware erlangt) tätige.


    Es liegt 2x ein Betrug mit jeweils unterschiedlichem Geschädigten, Henry sowie der Händler, vor.

  • Das ist nicht ganz richtig ;)

    Der Händler kann dies eben nicht wissen, da der Täter die Bestellung beim Händler mit den Personalien von Henry (über Amazon Scheinware erlangt) tätige.

    Es liegt 2x ein Betrug mit jeweils unterschiedlichem Geschädigten, Henry sowie der Händler, vor.

    Die Diskussion waere produktiver, wenn auch gelesen und nicht nur geschrieben wuerde:

    "In einer Antwort hat mir Händler B dann tatsächlich eingeräumt, dass zwischen uns kein Kaufvertrag bestünde aber ich Opfer eines Betruges geworden bin und jetzt ihm entweder Zug um Zug in der Standardedition (auf meine Kosten) zurücksenden muss oder einen einem arg überteuerten Preis für die Standardedition bezahlen sollte."

    Leider scheinen viele Leute Geschaefte zu betreiben, obwohl sie nicht die einfachsten Grundlagen drauf haben. Einfach mal nachlesen, das Verhalten des Haendlers ist dreist, er versucht sein Problem auf einen Dritten abzuwaelzen: https://www.verbraucherzentral…e-geliefert-was-tun-25001

  • Eigentlich standen ja zunächst nur die Portokosten im Raum. Henry hatte sein Geld ja via Käuferschutz erstattet bekommen und ihm sowie dem Händler B war ja anscheinend klar, das hier ein Betrug im Raum steht. Was hattest du dem Händler B geschrieben, als er den Rückversand auf deine Kosten oder den Kauf des Artikels vorgeschlagen hat? Hast du die Bereitschaft signalisiert, dass er auf eigene Kosten das Spiel zurück bekommen kann?

  • Die Kommunikation stand ja schon im Eingangspost. Da liegt das Problem doch erst Mal klar beim Haendler, nicht bei ihm als Empfaenger der Ware, der nicht bei diesem Haendler bestellt hat. Und wenn mir dann dieser Haendler, obwohl er genau weiss, dass ich gar nicht bei ihm bestellt habe, ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt um eine Forderung einzutreiben, die gar nicht rechtens ist - da wuerde ich schon meine Moeglichkeiten pruefen.

    So wie ich Henry verstanden habe, war ihm der Betrugsablauf nicht ganz klar. Ich kann als Außenstehender nicht beurteilen, warum die Kommunikation nicht zu funktionieren scheint. Wenn das ein großer Händler sind, ist die Gefahr automatische Prozesse in Gang zu setzen schon ziemlich hoch. Das kann man nun nicht einfach aussitzen und muss dann schon aus dem Schneckenhaus kommen, obwohl man nichts dafür kann. Eine der Maßnahmen war eben die Anzeige bei der Polizei und dies auch dem betrogenen Händler mitzuteilen. Das ist meist ein probates Mittel, um genau die Prozesse zu stoppen bzw. erst nicht entstehen zu lassen.

  • Danke nochmals für eure Anteilnahme und die Vielzahl an Rückmeldungen!


    Richtig - die Kommunikation mit dem Händler läuft nicht so rund. Es gabt ein paar Umstände (hier aber ohne Details), die dazu geführt haben, dass ich kein Vertrauensverhältnis zum Händler aufbauen konnte. Jetzt sitzt mir zusätzlich das Inkasso im Nacken. Ich bin gern bereit auf Lösungsvorschläge vom Händler einzugehen. Aktuell muss ich aber zum Selbstschutz primär meinen Konflikt mit dem Inkasso lösen, weil ich eine Rücksendung des Spiels nicht automatisch ein Verzicht des Inkassos auf ihre Kosten garantiert.