Beiträge von pst im Thema „Betrug bei Amazon aufgelaufen - Hilfe benötigt“

    Die Rückgabe bzw. Bezahlung einer erhaltenen Sache sind m.E. selbstverständlich. Hättest du das Spiel einfach an den wahren Eigentümer zurückgesandt, hättest du dir deine schlaflosen Nächte ja evtl. sparen können.

    Haettest du den zweimal geposteten Link zum Verbraucherschutz gelesen, wuesstest du es besser. Aber mit Fakten bloeckt es sich ja nicht so schoen.

    Und diese Mitschuld Geschichte finde ich ziemlich daneben. Erinnert mich etwas an solche Behauptungen, wie Frauen seien an sexuellen Übergriffen selber Schuld, wenn sie sich zu freizügig anziehen.

    War ja klar, dass so ein dummer Vergleich kommen musste. Und das von Jemandem, der seinerseits dem Kaeufer mit Unterstellungen die Schuld unterschieben will. Du schaemst dich wohl gar nichts. :(

    Don‘t blame the victim.

    pst Du sprichst von Teilschuld für den Händler. Meinst du das im juristischen Sinne? Oder was meinst du?

    Was juristisch relevant ist und was nicht, entscheiden Richter und ich bin keiner.

    Der Haendler liefert an einen Neukunden auf Rechnung. Dabei findet keinerlei Idenditaetspruefung statt. Das ist so, als wuerdest du dein Auto mit laufendem Motor stehen lassen, und dich nachher wundern, wenn es geklaut wird. Und auf den konkreten Fall bezogen: Du verlangst dann noch von dem Besitzer der Mauer, in die es gefahren wurde, dass der deinen Schaden bezahlt.

    Es erschließt sich mir daher nicht ganz, warum hier tendenziell eher an Henry bzw dem Händler B Kritik geäußert wird...

    Dass Henry kritisiert wird, ist klar. Das ist das übliche Verhalten dritter, es wird versucht, dem Opfer eine Mitschuld zu geben. Einfach gesagt, fuehlt es sich gut an, sich selbst für klueger, schneller, besser oder so zu halten.

    Dass Kritik am betrogenen Händler geäussert wird, sollte auch klar sein. Er versucht seinen Schaden auf das andere Opfer abzuwaelzen. Dabei hat er in der Tat eine Teilschuld daran, dass er betrogen wurde.

    Das ist nicht ganz richtig ;)

    Der Händler kann dies eben nicht wissen, da der Täter die Bestellung beim Händler mit den Personalien von Henry (über Amazon Scheinware erlangt) tätige.

    Es liegt 2x ein Betrug mit jeweils unterschiedlichem Geschädigten, Henry sowie der Händler, vor.

    Die Diskussion waere produktiver, wenn auch gelesen und nicht nur geschrieben wuerde:

    "In einer Antwort hat mir Händler B dann tatsächlich eingeräumt, dass zwischen uns kein Kaufvertrag bestünde aber ich Opfer eines Betruges geworden bin und jetzt ihm entweder Zug um Zug in der Standardedition (auf meine Kosten) zurücksenden muss oder einen einem arg überteuerten Preis für die Standardedition bezahlen sollte."

    Leider scheinen viele Leute Geschaefte zu betreiben, obwohl sie nicht die einfachsten Grundlagen drauf haben. Einfach mal nachlesen, das Verhalten des Haendlers ist dreist, er versucht sein Problem auf einen Dritten abzuwaelzen: https://www.verbraucherzentral…e-geliefert-was-tun-25001

    Aber um eben möglichen Ärger vorzubeugen kann man das auch mit dem betrogenen Händler das Problem einfach kommunikativ lösen. Da hapert es m.E. .

    Die Kommunikation stand ja schon im Eingangspost. Da liegt das Problem doch erst Mal klar beim Haendler, nicht bei ihm als Empfaenger der Ware, der nicht bei diesem Haendler bestellt hat. Und wenn mir dann dieser Haendler, obwohl er genau weiss, dass ich gar nicht bei ihm bestellt habe, ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzt um eine Forderung einzutreiben, die gar nicht rechtens ist - da wuerde ich schon meine Moeglichkeiten pruefen.