Don‘t blame the victim.
pst Du sprichst von Teilschuld für den Händler. Meinst du das im juristischen Sinne? Oder was meinst du?
Don‘t blame the victim.
pst Du sprichst von Teilschuld für den Händler. Meinst du das im juristischen Sinne? Oder was meinst du?
Ich finde dieses ganze Prozedere traurig. Das wirft kein gutes Licht auf alle Beteiligten.
Aber wenn wir schon dabei sind, den Fall in alle Richtungen zu sezieren... An die Rechtsphilosophen hier: Kann Henry dem Händler eine Frist setzen bis zu der er die Abnahme des Spiel realisiert haben muss? Könnte er es gegebenenfalls einlagern und die dadurch entstehenden Kosten dem Händler in Rechnung stellen? Es geht ja immerhin ums Prinzip!
Mich wundert das Ganze trotzdem. Da wird wegen 5 bis 7 Euro Porto ein inkassounternehmen eingeschaltet und die Gegenseite soll jetzt (laut Tipps aus dem Forum) auch noch einen Anwalt und die Rechtschutzversicherung einbeziehen.
Aber gut. Es gibt ja auch eine Kränkung durch den Betrug. Dann ist es vielleicht gar nicht ungewöhnlich, dass man sich da unter den Opfern nicht verständigen kann. Dann geht es auch nicht darum den monetären Schaden zu begrenzen sondern den fürs Selbstwertgefühl.
Fall erledigt... wenn zwischen euch kein Kaufvertrag besteht, hast du dem Verkäufer gegenüber auch keine Verbindlichkeit.
Aber hat er nicht das Eigentum des Händler B in Besitz? Daraus ergibt sich doch bestimmt eine gewisse Verbindlichkeit.
Mich wundert, dass der Händler B sich die Mühe macht ein Inkassounternehmen zu beauftragen und zu bezahlen, dir aber nicht die Erstattung der Rückversandgebühren angeboten hat.
So hätte sich doch Ärger ersparen lassen.
Aber warum forderst du einen Kaufvertrag, wenn du weißt, dass es keinen gibt?