Was ist denn hier der Streitwert? 50€ oder sogar weniger?
Das ist doch die ganze Aufregung nicht wert und sicher keine gerichtliche Auseinandersetzung.
Was ist denn hier der Streitwert? 50€ oder sogar weniger?
Das ist doch die ganze Aufregung nicht wert und sicher keine gerichtliche Auseinandersetzung.
Alles anzeigenin meiner Firma (Versand) haben wir mit den gleichen Machenschaften zu kämpfen. Es funktioniert folgendermaßen:
Voraussetzung: (damit wir alle vom gleichen reden)
A=Kunde
B=Betrüger (Händler bei dem A bestellt)
C=Händler (bei dem Händler B bestellt und zu Kunde A liefert)
Kunde A bestellt bei Händler B (ob Amazon oder eBay ist egal - geht bei beiden :-()
Händler B bestellt bei Händler C (wir in dem Fall) möglichst den identischen Artikel als Kunde mit der Option des Rechnungsversands per Mail und gibt seine eigene Mailadresse an (bei Amazon passiert das automatisch). Händler C sendet den Artikel an Kunde A und bestätigt den Versand. In das Paket legt Händler C nur einen Lieferschein. Jetzt bekommt der Kunde seine Ware und zu 99% ist ihm egal von wem genau (man liest sich den Lieferschein ja nur durch, wenn der Artikel nicht der bestellte ist). Händler B bestätigt Amazon/eBay den Versand und bekommt sein Geld.
Nach einer Weile schickt Händler C an Kunde A eine Erinnerungsbestätigung (meist per Mail). Die Mail bekommt aber Händler B und ignoriert sie natürlich. Erst bei einer Mahnung/Inkasso kommt die Postadresse zum tragen. Bis dahin sind aber Wochen vergangen. Solange hat Händler B (vielleicht im Ausland) tausende Euros von Amazon/eBay erhalten und womöglich noch positive Bewertungen
Ich kann berichten, das solche Konten auch nach Aufforderung bei eBay/Amazon nicht geschlossen werden. Wir als Firma müssen regelmäßig Sicherheitschecks durchlaufen, bei denen es immer wieder zu unberechtigten Sperrungen kommt, das es unklar ist, wie solche Betrüger diese Checks durchlaufen können.
Interessant!
Rechnungsversand ausschließlich per E-Mail hab ich so in Online Shops noch nie gesehen in den Bestelloptionen. Zumindest kann ich mich nicht daran erinnern.
Wenn Rechnungsempfänger abweichend von Warenempfänger, dann kenn ich das nur so, dass eine vollständige Postanschrift für den Rechnungsversand hinterlegt werden muss.