Betrug bei Amazon aufgelaufen - Hilfe benötigt

  • AndreasB78

    Idealerweise ja. Das Inkassounternehmen hat für seine Dienstleistung aber auch 40 Euro zusätzlich veranschlagt. Vermutlich wird das Inkassounternehmen darauf nicht verzichten wollen und ob der Händler das übernimmt halte ich aktuell für sehr fragwürdig.

  • Was hast du denn mit dem Inkassounternehmen bisher gesprochen? Hast du schriftlich die Forderung bestritten und den Sachverhalt dargelegt?

  • AndreasB78

    Idealerweise ja. Das Inkassounternehmen hat für seine Dienstleistung aber auch 40 Euro zusätzlich veranschlagt. Vermutlich wird das Inkassounternehmen darauf nicht verzichten wollen und ob der Händler das übernimmt halte ich aktuell für sehr fragwürdig.

    Zwischen Dir und dem Versender des Spiels ist kein Vertrag zustande gekommen, der zur Forderung berechtigt. Eine berechtigte Forderung ist aber Grundlage für die Beauftragung eines Inkassos. Somit fällt das Risiko dem Versender zu. Dass der sich anscheinend stur stellt, hilft der Lösungsfindung natürlich nicht. Allerdings ist das ja auch gar nicht Dein Problem.


    An sich müsste der Fall auch dem Inkasso jetzt klar sein, dass sie hier nichts weiter verfolgen können. Irgendwie scheint es verfahren. Wenn Du, wie viele bereits schrieben, Anzeige erstattet, Forderung bestritten etc. hast und man Dir weiterhin auf den Kranz geht, wirkt ein Schreiben eines Rechtsanwaltes Wunder.


    Solltest Du keine Rechtschutz haben, kann man sich auch an die Verbraucherzentrale wenden.


    Viel Erfolg

    Mit Gewaltlosigkeit hat noch nie jemand etwas erreicht. (Montgomery Burns)

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem. Präsident der EZB. (Das Känguru)


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  • Henry Es wurde ja vorher bereits schon mal gefragt, aber bisher glaube nicht beantwortet. Da du ja mittlerweile weißt, dass dir das Spiel auf Grundlage eines Betruges zugesandt wurde, warum schickst du es nicht einfach zurück? Liegt das tatsächlich nur an der Versandkostenübernahme? Hast du denn das Spiel überhaupt noch?

  • Boga Ich hatte versucht folgende Punkte zu kommunizieren:

    1) Bei mir besteht der Eindruck, dass der Händler für den Betrug verantwortlich sein könnte.

    2) Ich finde das Verhalten des Händlers alles andere als unterstützenswert. Die Vertrauensbasis ist verloren gegangen. Ich erwarte vom Händler mehr Initiative bei der Kommunikation und Nachweise über seine rechtmäßige Eigentümerschaft.

    3) Aktuell fühle ich mich zu Unrecht durch das Inkasso bedrängt/bedroht und sehe mich veranlasst meine Zeit zunächst dafür aufzuwenden, dieses Problem zu klären. Für dieses Problem ist die Rückgabe des Spiel mEn nicht hilfreich bzw. vielleicht sogar kontraproduktiv.

    Außerdem:

    4) Es geht mir auch etwas ums Prinzip. Mondpreise verlangen und keine Lösungsansätze anbieten will ich einfach nicht unterstützen.

    5) Es kostet mich meine Lebenszeit, die ich einfach sehr viel sinnvoller investieren kann.


    Ich danke für eurer Interesse und für die zahlreichen Lösungsansätze. Ich bitte auch um Verständnis, wenn ich nicht alles Details hier offenlegen möchte ( LeoNiceland). Das Forum ist immerhin ein öffentlicher Raum und eine Unachtsamkeit könnte mich später vielleicht teuer zu stehen bekommen (glaube ich zwar nicht aber wer weiß das schon). In jedem Fall finde ich Spekulationen über meine Absichten oder mein Umgang mit dem Spiel fehlplatziert. Ich verstehe, dass es eine edle Tat wäre das Spiel dem Händler trotz 1)-5) auszuhändigen und werde es nochmals in Erwägung ziehen, wenn meine Wut/Frustration etwas nachgelassen hat.

    Einmal editiert, zuletzt von Henry ()

  • Nochmal: Der Händler hat null Berechtigung, dir ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals zu hetzen, wenn zwischen dir und dem Händler kein Kaufvertrag existiert. Von daher hast du durch das Inkasso-Unternehmen auch nichts zu befürchten. Voraussetzung ist allerdings, dass du allen unberechtigten Forderungen in gewissen Fristen widersprichst, weil du sie sonst indirekt anerkennst.

    Der Rest ist dann das Problem des Händlers.

    Ob dieser selbst durch Dreiecksbetrug geschädigt wurde (Antwort: vermutlich ja), kann dir letztendlich egal sein. Nicht dein Problem. Und, mal nebenbei gesagt: Ein Händler, der unbekannte Neukunden ohne irgendwelche weiteren Plausibilitätsprüfungen direkt per Rechnung beliefert, verhält sich in der heutigen Zeit schon arg naiv. Das soll solche Betrugsmaschen nicht schön reden oder gar dem Händler die Schuld zuschieben. Aber derartig einladen zum Dreiecksbetrug muss man die Identitätsdiebstahl-Betrüger jetzt auch nicht gerade.

  • 1) Bei mir besteht der Eindruck, dass der Händler für den Betrug verantwortlich sein könnte.

    Das halte ich für nicht sehr wahrscheinlich. Dann müsste das ein kleiner Händler sein. Hast du da mal einen Google-Search gemacht? Selbst da würde ich eine Anzeige gegen unbekannt stellen. Ich nehme an, dass du das Paket nicht mehr hast, denn da ist auch eine Sendungsnr. bei. Das wäre der schnellste Weg, um die Herkunft des Pakets zu verifizieren.


    Es entsteht bei mir nur der Eindruck, dass du dich in Nebenschauplätzen verlierst. Z.B. welche Geldsummen der Händler bzw. das Inkasso verlangt. Das wäre für mich irrelevant, weil ich die Forderung in jedem Fall zurückweisen würde. Die Anzeige ist auch ein Nachweis für dich, dass du nichts mit der Sache zu tun hast.

  • Nochmal: Der Händler hat null Berechtigung, dir ein Inkasso-Unternehmen auf den Hals zu hetzen, wenn zwischen dir und dem Händler kein Kaufvertrag existiert.

    So wie sich die Sache bisher darstellt, gibt es ja einen Kaufvertrag zwischen Henry und Händler B. Allerdings abgeschlossen durch Händler A in Rahmen eines Identitätsdiebstahls. Also ist das Wichtigste jetzt erstmal den Identitätsdienstahl anzuzeigen. Ob die Forderung von Händler B unberechtigt ist, ist ja erstmal nicht offensichtlich, also nachzuweisen, was schwer werden wird.

    Voraussetzung ist allerdings, dass du allen unberechtigten Forderungen in gewissen Fristen widersprichst, weil du sie sonst indirekt anerkennst.

    Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn so sein? Wie lang sind denn diese Fristen und wie funktioniert denn der Widerspruch, insbesondere aus dem Blickwinkel der Nachweismöglichkeit?


    Wie ich schon geschrieben hab, kann eine Forderung erst vollstreckt werden, nachdem ein Vollstreckungstitel existiert und nicht nur weil irgendjemand irgendetwas sagt bzw. bestreitet. Im Rahmen des dann erforderlichen gerichtlichen Verfahrens (wahrscheinlich ein gerichtliches Mahnverfahren) besteht die Möglichkeit die Forderung zu bestreiten. Ob man es nun aber darauf ankommen lassen will, oder nicht eher aktiv versucht, sich vorher zu einigen, muss jeder selber wissen. Weiter würde ich mir hier auch mal Gedanken darüber machen, ob Händler B nicht einen Herausgabeanspruch nach 812 BGB wegen ungerechtfertigter Bereichung hat, welcher dann Grundlagen für die Beauftragung des Inkassounternehmens sein könnte.

  • Ich bitte auch um Verständnis, wenn ich nicht alles Details hier offenlegen möchte.

    Das kannst du natürlich so machen, erschwert aber schon deine in deinem Anfangsbeitrag enthaltene Bitte, um (juristischen) Beistand.

    Ohne die wesentlichen Infos wirst du natürlich auch keine verlässlichen Antworten bekommen können.

  • Ich bitte auch um Verständnis, wenn ich nicht alles Details hier offenlegen möchte.

    Das kannst du natürlich so machen, erschwert aber schon deine in deinem Anfangsbeitrag enthaltene Bitte, um (juristischen) Beistand.

    Ohne die wesentlichen Infos wirst du natürlich auch keine verlässlichen Antworten bekommen können.

    Die ich rief, die Geister - werd ich nicht mehr los!


    Es entsteht bei mir nur der Eindruck, dass du dich in Nebenschauplätzen verlierst. Z.B. welche Geldsummen der Händler bzw. das Inkasso verlangt. Das wäre für mich irrelevant, weil ich die Forderung in jedem Fall zurückweisen würde. Die Anzeige ist auch ein Nachweis für dich, dass du nichts mit der Sache zu tun hast.

    :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:


    Ein Inkassounternehmen wird nur Aufträge annehmen, in dem eine berechtigte Forderung (z.B. aus einem Kaufvertrag - der hier nicht zwischen den beteiligten Personen existiert) eingetrieben werden soll. Dieses wird nicht immer im Erstkontakt nachgewiesen (das wäre zu aufwändig), sondern steht in den AGB und wird sicherlich in den meisten Fällen (kann man ja auch online machen) per Ankreuzfeld seitens des Händlers erklärt.


    Selbst ein Mahnbescheid hätte keine Auswirkungen, sofern man diesem innerhalb der 14 Tagesfrist widerspricht.

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  • Das wird hier alles mittlerweile viel zu kompliziert ;)


    Wir sollten den Fall nicht rechtlich totwürdigen.


    Da Henry bei Händler B nichts bestellt hat, besteht auch keinerlei Rechtsanspruch des Händlers B ggü. Henry und das Inkasso kann fordern was es will.


    Henry darf nur die Ware nicht behalten!


    Das ist leider alles Händler B sein Problem, da er der Geschädigte in diesem Fall ist.


    Henry braucht lediglich eine Anzeige bzgl. seiner bei Händler A getätigten Bestellung und nicht gelieferten Ware (Warenbetrug) und "Diebstahl" seiner Daten (Identitätdiebstahl ist ein rein umgangssprachlicher Begriff und keine eigene Straftatbestand im StGB) zu tätigen und die Anzeigenbescheinigung dem Inkasso schicken. Problem gelöst.

  • Ja genau. Mach einfach wie du willst und denkst. Alles total einfach. So läuft das vor Gericht, bei unterschiedlichen Aussagen braucht keiner Nachweise oder so. Du musst nur glaubhafter gucken, wenn du deine Version erzählst. Die Rechtslage ist da absolut egal 😂🤣 (Ironie aus)


    Bevor du diesen ganzen Kram hier glaubst, solltest du dir evtl. doch mal überlegen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Zumindest bevor das ganze in einem Verfahren endet.

    3 Mal editiert, zuletzt von Boga ()

  • Wo kommt denn jetzt dieser ironisch scharfe Ton her ?


    Es ist aber genau so einfach wie ich es geschrieben habe. Habe regelmäßig mit solchen Fällen zu tun. Man muss da einfach die Ruhe bewahren und nicht weil da "Inkasso" steht Panik bekommen.


    Gibt übrigens auch eine Betrugsmasche mit Inkassounternehmen Fake Anschreiben


    Warum sollte das vor Gericht gehen?


    Anzeigenbescheinigung besorgen und fertig.

  • Ein Inkassounternehmen wird nur Aufträge annehmen, in dem eine berechtigte Forderung (z.B. aus einem Kaufvertrag - der hier nicht zwischen den beteiligten Personen existiert) eingetrieben werden soll.

    Das Inkassounternehmen kann das nicht bewerten und ist auf die Aussage des Händlers angewiesen.

  • Ein Inkassounternehmen wird nur Aufträge annehmen, in dem eine berechtigte Forderung (z.B. aus einem Kaufvertrag - der hier nicht zwischen den beteiligten Personen existiert) eingetrieben werden soll.

    Das Inkassounternehmen kann das nicht bewerten und ist auf die Aussage des Händlers angewiesen.

    Ja, das schrieb ich schon mehrfach.

    Mit Gewaltlosigkeit hat noch nie jemand etwas erreicht. (Montgomery Burns)

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  • Es gibt einen Kaufvertrag. Ein Nachweis wer diesen abgeschlossen hat, kann nicht geführt werden. Das sind ja bisher nur Behauptungen. Händler B kann nicht erkennen, wer diesen Vertrag abgeschlossen hat.

    Sollte es Streitigkeiten über die Wirksamkeit des Vertrages geben und diese nicht durch eine außergerichtliche Einigung gelöst werden können, wird es ein gerichtliches Verfahren geben.

    Spätestens wenn ein Mahnverfahren beantragt würde, was jetzt auch nicht so unwahrscheinlich ist, wenn schon ein Inkassounternehmen eingeschaltet ist, und dem Mahnverfahren widersprochen wird, kommt es zwingend zu einem gerichtlichen Verfahren.

  • Was ist denn hier der Streitwert? 50€ oder sogar weniger?

    Das ist doch die ganze Aufregung nicht wert und sicher keine gerichtliche Auseinandersetzung.

  • Was ist denn hier der Streitwert? 50€ oder sogar weniger?

    Das ist doch die ganze Aufregung nicht wert und sicher keine gerichtliche Auseinandersetzung.

    Keine Ahnung. Henry spricht von irgendwelchen Mondpreisen, die angeblich gefordert werden. Er hat sich zu dem verlangten Preis für das Spiel ja nicht konkret geäußert. Ich nehme aber auch an, dass das Spiel vermutlich bei 40 Euro oder so liegt. Dazu kämen dann die aufgelaufenen Vollstreckungskosten nach § 788 ZPO. Zudem kämen evtl. Gerichtskosten für das Mahnverfahren hinzu sowie das Kostentragungsrisiko für ein evtl. Zivilverfahren und - im schlimmsten Fall - die Anwaltskosten beider Seiten, sollte man in dem Verfahren unterliegen.


    Aus meiner Sicht wäre das sinnigste gewesen, sich wegen der Versandkosten zu einigen und das ungerechtfertigt erhaltene Spiel zurückzusenden. Setzt aber voraus, dass das Spiel überhaupt noch existiert. Auch dazu hat Henry bisher keine Äußerungen gemacht.

  • Ich finde dieses ganze Prozedere traurig. Das wirft kein gutes Licht auf alle Beteiligten.

    Aber wenn wir schon dabei sind, den Fall in alle Richtungen zu sezieren... An die Rechtsphilosophen hier: Kann Henry dem Händler eine Frist setzen bis zu der er die Abnahme des Spiel realisiert haben muss? Könnte er es gegebenenfalls einlagern und die dadurch entstehenden Kosten dem Händler in Rechnung stellen? Es geht ja immerhin ums Prinzip! :cursing:

  • Solche Vorgänge passieren leider tausendfach und kann jedem mal passieren.


    Es erschließt sich mir daher nicht ganz, warum hier tendenziell eher an Henry bzw dem Händler B Kritik geäußert wird....Beide sind Opfer und Geschädigte einer Straftat geworden.


    Über den Täter wird jedoch eher kein Wort verloren. Dabei ist dieser ist doch der Ursprung allen Übels.

    Einmal editiert, zuletzt von Eisen ()

  • Was willst du über den eigentlichen Betrüger noch groß schreiben? Der hat längst ausgecasht, schon die nächsten Opfer an der Leine und hat deswegen mit Sicherheit keine schlaflosen Nächte. Ob wir sein Verhalten hier verurteilen, missbilligen oder was auch immer, ist dem auch völlig egal.

    Einmal editiert, zuletzt von Enteiser ()

  • Es erschließt sich mir daher nicht ganz, warum hier tendenziell eher an Henry bzw dem Händler B Kritik geäußert wird...

    Dass Henry kritisiert wird, ist klar. Das ist das übliche Verhalten dritter, es wird versucht, dem Opfer eine Mitschuld zu geben. Einfach gesagt, fuehlt es sich gut an, sich selbst für klueger, schneller, besser oder so zu halten.

    Dass Kritik am betrogenen Händler geäussert wird, sollte auch klar sein. Er versucht seinen Schaden auf das andere Opfer abzuwaelzen. Dabei hat er in der Tat eine Teilschuld daran, dass er betrogen wurde.

  • Die Kritik an Henry ist dadurch begründet, dass er im Posteingang um einen (juristischen) Beistand bittet, aber selbst nicht auf die vielen Fragen antwortet bzw. auf die Tipps hier im Forum nicht wirklich reagiert.

  • Don‘t blame the victim.

    pst Du sprichst von Teilschuld für den Händler. Meinst du das im juristischen Sinne? Oder was meinst du?

    Was juristisch relevant ist und was nicht, entscheiden Richter und ich bin keiner.

    Der Haendler liefert an einen Neukunden auf Rechnung. Dabei findet keinerlei Idenditaetspruefung statt. Das ist so, als wuerdest du dein Auto mit laufendem Motor stehen lassen, und dich nachher wundern, wenn es geklaut wird. Und auf den konkreten Fall bezogen: Du verlangst dann noch von dem Besitzer der Mauer, in die es gefahren wurde, dass der deinen Schaden bezahlt.

  • Don‘t blame the victim.

    pst Du sprichst von Teilschuld für den Händler. Meinst du das im juristischen Sinne? Oder was meinst du?

    Was juristisch relevant ist und was nicht, entscheiden Richter und ich bin keiner.

    Der Haendler liefert an einen Neukunden auf Rechnung. Dabei findet keinerlei Idenditaetspruefung statt. Das ist so, als wuerdest du dein Auto mit laufendem Motor stehen lassen, und dich nachher wundern, wenn es geklaut wird. Und auf den konkreten Fall bezogen: Du verlangst dann noch von dem Besitzer der Mauer, in die es gefahren wurde, dass der deinen Schaden bezahlt.

    Naja, so richtig passt der Vergleich hier ja nicht. In dem Fall hier hat Henry ja keinen Schaden (kaputte Mauer) sondern einen Vorteil (neues Spiel) auf Kosten des Händlers B. Und Henry soll ja nur den erhaltenen Vorteil wieder ausgleichen, entweder durch Rückgabe oder durch Kostenübernahme. Er möchte dies aber nicht. So wie es sich bisher anhört, käme für ihn lediglich eine Kostenübernahme in Betracht (evtl. ist das Spiel nicht mehr OVP oder auch nicht mehr vorhanden) und der geforderte Preis ist ihm zu hoch (angeblicher Mondpreis). Sind aber alles nur Vermutungen, weil diese Infos möchte Henry ja nicht mitteilen. Ist ja auch ok, aber deswegen hat diese ganze Gerate hier ja wenig Sinn. Auf jeden Fall ist im Moment nur Händler B geschädigt.

    Und diese Mitschuld Geschichte finde ich ziemlich daneben. Erinnert mich etwas an solche Behauptungen, wie Frauen seien an sexuellen Übergriffen selber Schuld, wenn sie sich zu freizügig anziehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Boga ()

  • Richtig, bin nicht geschädigt: Identitätsdiebstahl, die ein oder andere Sorge oder auch schlaflose Nacht, meine vergebene Lebenszeit, der Frust mit dem Händler.

    Aber hey, die Standardversion eines Spiels bekommen, dass ich eigentlich in der Deluxe-Version bestellt habe. Absolut jeder hier bei Unknowns wird verstehen wie sehr ich genau das Spiel haben wollte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Henry ()

  • Richtig, bin nicht geschädigt: Identitätsdiebstahl, die ein oder andere Sorge oder auch schlaflose Nacht, meine vergebene Lebenszeit, der Frust mit dem Händler.

    Aber hey, die Standardversion eines Spiels bekommen, dass ich eigentlich in der Deluxe-Version bestellt habe. Absolut jeder hier bei Unknowns wird verstehen wie sehr ich genau das Spiel haben wollte.

    Es ging mir natürlich um den materiellen Schaden. Die Sorgen und schlaflosen Nächte müsstest du dann bitte dem ebenfalls geschädigten Händler B auch aufrechnen. Wie schon geschrieben, ist es ja durchaus möglich, dass bei diesem Händler von dem Betrüger mehrmals per Identitätsdiebstahl bestellt wurde. Dort könnte der Schaden also entsprechend höher sein.
    Die Rückgabe bzw. Bezahlung einer erhaltenen Sache sind m.E. selbstverständlich. Hättest du das Spiel einfach an den wahren Eigentümer zurückgesandt, hättest du dir deine schlaflosen Nächte ja evtl. sparen können.

    Und die geplatzte Hoffnung auf ein Schnäppchen als Schaden zu bezeichnen, finde ich schon recht spannend. Die Deluxe-Version kannst du dir ja noch immer bestellen, nur halt zu einem angemessenen Preis.

  • Bevor das ganze hier jetzt zu unschönen Vorhaltungen entartet, würde ich empfehlen, das Thema zu schließen. Wie oben gesagt hat der OP um Hilfe gebeten, aber irgendwie aus Gründen bestimmte Details nicht vermittelt. Das sollte man akzeptieren. Auch sind einige Handlungen seinerseits für viele hier nicht ganz nachvollziehbar, auch darauf sollte man nicht herumreiten. Daher lässt sich wohl auch nicht eruieren, wer nun in welchem Umfang tatsächlich geschädigt wurde. Was die Forumsteilnehmer von der Sache halten und diese bewerten, ist ja nun in über 100 Beiträgen zu lesen und Henry kann damit vielleicht auch ein paar Hinweise herausziehen, was zu tun ist.

    Ich wünsche dabei viel Erfolg und wohl auch etwas Glück....

    Einmal editiert, zuletzt von hellvet ()

  • Und diese Mitschuld Geschichte finde ich ziemlich daneben. Erinnert mich etwas an solche Behauptungen, wie Frauen seien an sexuellen Übergriffen selber Schuld, wenn sie sich zu freizügig anziehen.

    War ja klar, dass so ein dummer Vergleich kommen musste. Und das von Jemandem, der seinerseits dem Kaeufer mit Unterstellungen die Schuld unterschieben will. Du schaemst dich wohl gar nichts. :(

  • Die Rückgabe bzw. Bezahlung einer erhaltenen Sache sind m.E. selbstverständlich. Hättest du das Spiel einfach an den wahren Eigentümer zurückgesandt, hättest du dir deine schlaflosen Nächte ja evtl. sparen können.

    Haettest du den zweimal geposteten Link zum Verbraucherschutz gelesen, wuesstest du es besser. Aber mit Fakten bloeckt es sich ja nicht so schoen.

  • Die Rückgabe bzw. Bezahlung einer erhaltenen Sache sind m.E. selbstverständlich. Hättest du das Spiel einfach an den wahren Eigentümer zurückgesandt, hättest du dir deine schlaflosen Nächte ja evtl. sparen können.

    Haettest du den zweimal geposteten Link zum Verbraucherschutz gelesen, wuesstest du es besser. Aber mit Fakten bloeckt es sich ja nicht so schoen.


    Keine Ahnung was da jetzt so eine nette Überreaktion ausgelöst hat. Mir ist nicht bewusst, dass ich "bloecke". Was das auch immer bedeuten soll. :/ Im Grunde versuche ich nur Henry - wie gefordert - eine juristische Einschätzung der Sachlage zu geben. Aber wie ja nun bereits oft genug festgestellt wurde, ist das hier nicht so richtig möglich. Deswegen ist eine weitere Beschäftigung mit dem Thema weder erforderlich noch sinnvoll.

    Ich hab nun auch oft genug versucht, darauf hinzuweisen, dass ein "Aussitzen" evtl. rechtliche Konsequenzen haben könnte. Henry wird ja evtl. berichten, wie die Sache dann ausgegangen ist.


    Den Artikel habe ich übrigens gelesen, sogar bis zum Ende ;). Und dort steht übrigens ebenfalls, dass Henry verpflichtet ist, den Artikel zurückzusenden, sollte der Verkäufer irrtümlich von einer Bestellung ausgegangen sein. Das scheint ja hier durchaus der Fall zu sein.

  • Und diese Mitschuld Geschichte finde ich ziemlich daneben. Erinnert mich etwas an solche Behauptungen, wie Frauen seien an sexuellen Übergriffen selber Schuld, wenn sie sich zu freizügig anziehen.

    War ja klar, dass so ein dummer Vergleich kommen musste. Und das von Jemandem, der seinerseits dem Kaeufer mit Unterstellungen die Schuld unterschieben will. Du schaemst dich wohl gar nichts. :(

    Wo soll ich denn bitte Henry die Schuld unterstellt haben? Sein Umgang mit der Situation ist nicht so ganz korrekt, aber Schuld an der Situation hat er natürlich nicht. Ich glaube Unterstellungen sind evtl. eher dein Ding.

  • Morgens halb 10 bei unknowns

    geekeriki.tv

    YouTube.com/geekeriki

  • Sankt Peter

    Hat das Thema geschlossen.