Hilfe gesucht Mietrecht - Wohnungsübergabe

  • Hallo zusammen ich habe hier ein "mögliches" Problem bei unserer Wohnungsübergabe und schiebe gerade bissl Panik was ich nun tun soll.


    Folgendes:

    Wir sind vor kurzem aus einer Mietwohnung ausgezogen.

    Wir haben dann mit 15.9. eine Übergabe mit Vermieter und den Nachmietern gemacht. Dabei wurde der Zustand der Wohnung aufgenommen (steht auch so im Protokoll, das es nur der der Zustand ist) wie er an diesem Tag war.

    Der Vermieter und Nachmieter haben jedes kleine bisschen aufgeschrieben und am Ende haben wir und die Nachmieter dieses unterschrieben.


    Auffällig waren hier Kratzer oder abgeplatzte Farbe an Türen sowie auch risse im Türblatt zum Schließmechanismus (wenn man das Türblatt seitlich betrachtet, abgeriebene Farbe und Kratzer an den Fenster rahmen, Rost an einer Heizung und rissige Silikonfugen den den Bodenplatten zu den Wänden in Küche und Bad.



    Gestern am 29.9. kam dann das nochmal aufgehübschte Protokoll (also statt Handschrift nun mit PC ausgefüllt) worin die Punkte aufgeführt wurden was Vermieter und was ehemalige Mieter kosten technisch tragen müssten (aber noch keine Rechnung oder so!).


    + unser Einzugs-Übergabeprotokoll was bis auf einen Rostschaden an einer Heizung nichts auf auffällig, weil damals der Sohn des Vermieters das gemacht hatte und dieser nicht daran interessiert war irgendwas aufzuschreiben. Daher sieht das Protokoll von damals auch fast perfekt aus was den Zustand der Wohnung angeht.


    Wir sollen nun dieses Protokoll unterschreiben und dem Vermieter zurück schicken.


    Ich habe vor Kurzem auch eine Rechtsschutzversicherung für Privat und Wohnen abgeschlossen diese startet allerdings erst am 01.11. .


    Nun meine Fragen:

    1. Kann ich irgendwie schon meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen (ich werde da am Montag mal nachfragen) oder müsste ich die Unterschrift und Übergabe des Protokolls bis November verzögern?


    2. Schäden die wir als Mieter tragen sollen:

    - Bei den Silikonfugen bin ich mir relativ sicher dass das Vermieter-Sache ist. Die sahen schon damals so aus (rissig und trocken) aber es hatte uns nicht gestört. Wie soll man denn sowas generell pflegen wäre mir auch ein Rätsel.

    - Bei den Beschädigungen an den Türen fallen mir 2 Kratzer ein wo ich zustimme aber bei dem Rest fehlen mir Bilder die das genau dokumentieren was genau. Kann ich das noch einfordern?

    - Ebenso die Risse im Holz beim Schloss, gehört das zur Schönheitsreparaturklausel weil es am Schließmechanismus ist? Weil ich nicht sehe wie das ohne Mutwillige Beschädigung der Tür auf uns zurück fallen sollte.



    Meine Angst ist das die Vermieterin das Protokoll nimmt damit zu ihrer Agentur für Immobilien und diese dann entscheiden wir müssten zb. wegen der Risse oder so die Komplette Tür bezahlen.


    Kann man das irgendwie entkräftigen und absichern das der Vermieter nicht auf solche Ideen kommt?



    VG

    Tom

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

  • Wegen der Rechtsschutz: da dürfte im Normalfall beides nicht helfen, da „die strittige Situation“ jeweils schon vor Beginn/Abschluss entstanden ist. Die Unterschrift dürfte daran nichts ändern. Zu den anderen Punkten kann ich leider nichts sagen.

  • Versuch es beim Mieterschutzbund

    Danke aber dafür habe ich ja die Rechtsschutz schon. Wenn ich was einzelnes bearbeiten lassen will meinten die ich soll zur Verbraucherzentral gehen was ich wohl auch tun werde nach Info meiner Versicherung.

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

  • Ressless Wichtige Frage: Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt, also wann war euer Einzug? Je länger ihr in der Wohnung gewohnt habt, um so mehr Abnutzungserscheinungen sind normal und müssen vom Vermieter geduldet werden.

  • Ressless Wichtige Frage: Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt, also wann war euer Einzug? Je länger ihr in der Wohnung gewohnt habt, um so mehr Abnutzungserscheinungen sind normal und müssen vom Vermieter geduldet werden.

    Wir haben von Oktober 2016 bis jetzt September 2023 drin gewohnt also fast 7 Jahre

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

  • Nein, absichern kannst Du Dich nicht, dass der Vermieter auf solche Ideen kommt.

    Was hilft ist Dokumentation: Genaues Übergabeprotokoll beim Einzug idealerweise mit Photos, Dokumentation wann der Mieter den Vermieter auf welche Schäden hingewiesen hat die in Zuständigkeit des Vermieters sind ( z.B. Fenster und mangelnde Isolierung). Aber sicher ist man dann auch nicht, sondern hat nur Argumente in Rechtsstreit.

    Eine vermietete Wohnung unterliegt einer natürlichen Abnutzung, dass muss der Vermieter hinnehmen. Für verursachte Schäden ist der Mieter zuständig. Leider sehen auf beiden Seiten das immer weniger Menschen ein, so dass die Gerichte voll von Verfahren sind. Da wird dann schnell der Vergleich gesucht, weil es bei mangelnde Protokollen keine Belege gibt.

    In Deinem Fall wäre noch ein Argument, ob der Vermieter nachweisen kann, wann die letzten Renovierungen stattfanden und eben keine normal übliche Abnutzung vorliegt.

    Und steht der Sohn noch als Zeuge zur Verfügung? Wäre ja gut, wenn sich das ohne Rechtsstreit klären lässt.


    Ob die Versicherung greift, sollte im Vertrag stehen.


    Ich habe gerade auch so was an der Hacke.

  • Dass in 7 Jahren mal ein Kratzer entsteht, halte ich für normal.

    Die Existenz dieser "Mängel" als solche kannst du IMHO unterschreiben, weil sie ja nun mal nachweislich vorhanden sind. Aber wenn in dem Protokoll auch schon drin steht, welche Kosten ihr dafür übernehmen sollt, dann darfst du das auf gar keinen Fall so unterschreiben. So etwas gehört nicht ins Protokoll.

    Dann noch zum Thema Rechtsschutz: Bei einer Rechtsschutzversicherung hat man üblicherweise einen Eigenanteil (meist 100-200 Euro). Habt ihr den auch? Falls ja, solltet ihr für euer aktuelles Problem lieber dem Mieterverein oder Mieterschutzbund beitreten. Da kostet euch die Jahresgebühr weniger als der Eigenanteil beim Rechtsschutz und ihr könnt sofort Hilfe in Anspruch nehmen.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    2 Mal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Sir Pech


    Also Nachweis-Technisch sieht es für uns als ehemalige Mieter leider sehr schlecht aus. Damals hatten wir bestimmt mal Fotos gemacht wo die aber sind in welche Ordner und so keine Ahnung und ob wir da sowas gefunden hatten glaube ich nicht.


    Ich glaube kaum das der Sohn (der damals schon wenig Lust darauf hatte, der ist Anwalt, als gefallen für seine Eltern sowas zu tun) nun als Zeuge gegen seine Mutter aussagen würde. Da gab es schon mal knatsch wo der Sohn uns rechtliche Schritte androhen wollte wegen einem verstopften Abfluss weil er was falsch verstanden hatte, der Vermieter und ich uns aber verständigen und die Sache so klären konnten.


    Daher generell will ich dem Vermieter gar nix böses aber ich will auch nicht alles Zahlen was nicht auf unsere Kappe geht.


    Und wir hatten die Wohnung in einem Frischrenovierten Zustand bekommen was Wände anging und so. (bis auf die Silikonfugen und der Roststelle) zumindest was uns aufgefallen ist.


    Ich werde berichten was am Montag raus kommt und ob ich spontan zur Verbraucher zentrale gefahren bin oder mein Rechtsschutz schon mir weiterhelfen konnte.


    Ist halt gerade blöd das ich eine Woche weg bin danach.

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

    Einmal editiert, zuletzt von Ressless ()

  • Thygra Ja das überlege ich auch.

    Es steht im aufgehübschten Protokoll keine Kosten drin, sondern nur was Vermieter und was Mieter übernehmen sollen. Danach wird dann eine Schätzung gemacht was das alles kosten soll.


    Dort steht halt Spalte zum Ankreuzen

    "Behebung"

    "durch Mieter []" "durch Vermieter []"

    und dort ist angekreuzt durch den Vermieter.


    EDIT: Unsere SB ist 400€ also danke für den Tipp!

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

    Einmal editiert, zuletzt von Ressless ()

  • Wie gesagt, ich würde noch einmal prüfen, ob die Rechtsschutz überhaupt greift. Die Schäden/Mängel sind schließlich vor Abschluss/Start entstanden. Dass es ggf. erst nach Abschluss des Vertrages zu einem Streit darüber kommt, ist mE irrelevant. Aber ggf. kann dir die Rechtsschutz ebenfalls Beratung vermitteln.

  • Es steht im aufgehübschten Protokoll keine Kosten drin, sondern nur was Vermieter und was Mieter übernehmen sollen. Danach wird dann eine Schätzung gemacht was das alles kosten soll.

    Auf gar keinen Fall unterschreiben, wenn du damit nicht einverstanden bist!

  • Meine Erfahrung beim Berliner Mieterverein:


    1. Du kannst direkt in der Beratung Mitglied werden und den Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Ist billiger, da doppelt zu zahlen, als auf deine Versicherung zu warten.


    2. Auf keinen Fall etwas unterschreiben, was besagt, dass du Kosten übernimmst, bevor du in der Beratung warst.


    3. Wie Thygra sagt: Das sind normale Abnutzungserscheinungen. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ihr da überhaupt etwas übernehmen müsst. Hab ich die letzten Male nach einem freundlichen, selbstverfassten Schreiben mit Verweis auf den Mieterverein auch nicht gemacht. Vermieter versuchen das meistens. Und knicken dann ein...

    "There are only three forms of high art: the symphony, the illustrated children's book, and the board game."

    D. Oswald Heist

  • Ganz spontan würde ich sagen:

    • Übergabeprotokoll mit dok. Mängeln ok - aber warum sollte da dort schon drinnen stehen, wer was zu reparieren bzw. welche Kosten zu tragen hat? Soll doch nur den Zustand dokumentieren...wenn da unterschrieben wird, wer was zahlt/macht, ist das m.E. schon "mehr".
    • Das ist m.E. ein großer Irrglaube von vielen Vermietern, dass sie die Wohnung in einem 1A Zustand wiederkriegen. Verschleiß/Geb-/Verbrauchserscheinungen gehören halt zum Wohnen dazu. Bspw. es wird eine Küche mitvermietet und der Herd geht nach 10 Jahren futsch...weiß nicht, ob das dann wer Mieter zahlen sollte. Bei Kratzern, Flecken etc. dürfte es da dann drauf ankommen, ob diese "gewöhnliche Abnutzung" sind oder "mehr". Geht eine Tür halt nach 10 Jahren durch ständiges auf und zu kaputt, dürfte dass das Problem des Vermieters sein.

    Die glücklichen Zeiten der Menschheit sind die leeren Blätter im Buch der Geschichte.

  • War zumindest in der Vergangenhait so, dass bspw. normaler Laminat nach 7 Jahren durch war und ein Mangel nicht in Rechnung gestellt werden durfte… da gibt es spezielle Tabellen für verschiedene Schäden, musst du mal suchen.

  • Ressless, die Sache ist zu komplex und ohne Bilder oder weitere Infos kaum sinnvoll zu beantworten. Silikonfugen und solche beschriebenen Schäden an Türen sind meines Wissens aber eher Sache des Vermieters. Ihr seid zudem grundsätzlich - je nach Wortlaf im Vertrag - NUR zu Schönheistreparaturen innerhalb der normalen Fristen während der Mietdauer verpflichtet, aber eben NICHT beim Auszug. Kommt ihr dem Aufhübschen jedoch nicht regelmäßig nach, müsst ihr das beim Auszug nachholen. Ist im Vertrag eine Klausel, dass ihr beim Auszug renovieren müsst, müsst ihr sogar gar nichts machen. Das mein Wissen, ohne dass ich Jurist wäre und hier beraten will. Daher wäre ich auch hier geneigt zu empfehlen, beim Mieterschutzbund oder der Verbraucherzentrale eine Beratung zu suchen. Alternativ läuft es auf einen Sachverständigen hinaus.

  • Ein guter Kompromiss um es gar nicht zu Streit kommen zu lassen kann auch sein:


    Du MÜSSTEST in den x Jahren ja theoretisch mal renoviert haben. Das macht man aber in der Praxis bei 7 Jahren nicht.


    Wenn da ein Thema absehbar auf euch zukommt:


    Du schlägst vor, dass ihr den Anteil an neuer Wandfarbe (weiß, Standard, muss kein Alpina sein) für die Wohnung zahlst. Wenn der neue Mieter bunte Farbe oder Tapete haben will, kann er ja entsprechend drauf zahlen.

    Das kannst du anhand der Wandfläche grob berechnen, wieviel weiße Farbe du benötigen würdest.


    Das haben wir so gemacht und mussten dafür auch kein einziges unserer gebohrten Löcher wieder kaschieren und nichtmal die Holzdecke (hatten wir teils gestrichen) wieder komplett einheitlich streichen. Hat alles der Nachmieter gemacht und wir haben uns pauschal beteiligt und waren dafür ohne Arbeit aus der Wohnung raus.

  • Danke aber darum geht es ja gar nicht. Es geht darum das es erst gar nicht zur Feststellung mit Bezug zu uns als ehemalige Mieter kommt wenn eine Firma beauftragt wird.


    Das Streichen ist hier komplett außenvorweg da wir das mit den Nachmietern schon abgeklärt hatten.

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

  • Grundsätzlich müssen (eventuell habe ich das hier überlesen falls es der Fall ist) Wohnungen beim Auszug nur renoviert werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wird. Ansonsten besenrein.

    Also so, dass der neue Mieter ohne Putzen einziehen könnte.


    Ausbesserungsarbeiten umfassen grundsätzlich alle Arbeiten, die mit Tapete oder Farbe erledigt werden können.


    Silikondichtungen oder Fugen (beispielsweise im Bad) gehören nicht dazu. Auch die Fenster und die Wohnungstür(!) sind Vermietersache.


    Die Türen IN der Wohnung zählen allerdings in die Schönheitsreparaturen mit rein.


    (Ganz dumm, wenn man beispielsweise (meiner Ex und mir passiert) eine Tür ausgebaut hat und die aus dem Keller entwendet wird😩 Wir mussten Ersatz besorgen).


    Aber wie erwähnt.. Es muss im Mietvertrag klar ersichtlich sein was geleistet werden muss.

    Hier ist auch wichtig, dass keine Wandfarbe vorgeschrieben sein darf. Er darf nicht auf weiße Farbe bestehen. (was natürlich nicht ginge dass ihr die Wohnung schwarz oder beispielsweise dunkelblau gestrichen hattet. Dann muss was Dezenteres her)


    Long Story short:


    Steht im Vertrag etwas von Ausbesserungen, dann lässt sich das nicht revidieren. Wenn nicht, müsst ihr höchstens den Feudel schwingen.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Silikonfugen wäre ich mir nicht so sicher, ob die Aussage so stimmt.


    Nach Herstellervirgaben kann es zb sein, dass man die Silikonfugen um die Dusche herum jedes Jahr erneuern muss.

    (Macht doch jeder, oder? :rolleyes: )


    Das wäre dann wohl Maßnahmen, die der WohnungsNUTZER machen muss. Kleine regelmäßige Aufgaben.

  • Aus persönlicher Erfahrung bis rauf vors Gericht:


    Silikonfugen sind Arbeitsfugen und fallen unter die in jedem Mietvertrag vorhandenen Klausel, dass "kleinere Reparaturen" vom Mieter selbst zu tragen sind. Gerade in diesem Fall ist das kritisch, weil Silikonfugen eine Funktion haben, die durch das Alter ("rissig und trocken") nicht mehr gegeben ist. In sofern können Wasserschäden an Wand und Boden entstehen, bis hin zu Schimmelbildung. Dann kann es RICHTIG teuer werden. Da zahlt auch keine Wohngebäudeversicherung oder sonstiges.


    Ein Gericht (und auch ein Fachmann, Gutachter sowie Versicherungen) gehen davon aus, dass man Silikonfugen spätestens alle 2 Jahre erneuert, um die Funktion zu erhalten.

  • die in jedem Mietvertrag vorhandenen Klausel, dass "kleinere Reparaturen" vom Mieter selbst zu tragen sind.

    Wobei man hier auch mal erwähnen muss, dass sehr viele Klauseln dieser Art unwirksam sind. Z.B. das man gewisse Schönheitsreparaturen in einem gewissen Zeitraum durchführen muss oder das man bei Auszug zur Renovierung verpflichtet ist. Wenn eine ungültige Klausel im Vertrag steht, dann ist man zu gar keinen Schönheitsreparaturen verpflichtet.

  • Aus persönlicher Erfahrung bis rauf vors Gericht:


    Silikonfugen sind Arbeitsfugen und fallen unter die in jedem Mietvertrag vorhandenen Klausel, dass "kleinere Reparaturen" vom Mieter selbst zu tragen sind. Gerade in diesem Fall ist das kritisch, weil Silikonfugen eine Funktion haben, die durch das Alter ("rissig und trocken") nicht mehr gegeben ist. In sofern können Wasserschäden an Wand und Boden entstehen, bis hin zu Schimmelbildung. Dann kann es RICHTIG teuer werden. Da zahlt auch keine Wohngebäudeversicherung oder sonstiges.


    Ein Gericht (und auch ein Fachmann, Gutachter sowie Versicherungen) gehen davon aus, dass man Silikonfugen spätestens alle 2 Jahre erneuert, um die Funktion zu erhalten.

    Ich bezog mich tatsächlich nicht auf das, was als „regelmäßige Reparatur“ gilt. Das ist natürlich meist Mietersache.


    Hier sollte beim Auszug klar erkennbar sein, dass im Laufe der Mietdauer auch (regelmäßig) etwas getan wurde.


    Natürlich kann ich als Mieter nicht alles verlottert hinterlassen und mich dann auf der eventuell fehlenden Klausel bei Auszug ausruhen 🤪


    Und ich habe als Makler damals eine Menge „Dinge“ gesehen🤪🤪


    Ich redete unter anderem von Fliesenfugen und den Fensterdichtungen.


    Ein Vermieter kann hier nicht auf fachgerechte Arbeit eines möglichen Laien (des Mieters) hoffen.

    Eventuell wäre dann beispielsweise Schimmel Tür und.. Fenster geöffnet.


    Auch „Innenarbeiten“ auf dem Balkon (alles nicht zur Fassade gehörende) ist Mieterangelegenheit bei eventuellen Ausbesserungen.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Ohne genaue Kenntnis des Mietvertrags ist es von außen schwer einzuschätzen, zu welchen Schönheitsreparaturen und Ausbesserungen du verpflichtet bist. Wie schon andere vorher gesagt haben, hilft da am besten eine Beratung beim Mieterverein oder Mieterschutzbund.

    Das Wohnungsprotokoll hat allein die Aufgabe, den Ist-Zustand der Wohnung bei der Übergabe festzuhalten. Es trifft keine Aussage darüber, ob der Schaden von euch erzeugt worden ist oder altersbedingt entstanden ist. Eine Unterschrift eurerseits ist keine Einwilligung zur Leistung bestimmter Reparaturen. Wenn nachträglich dort irgendwelche zu leistenden Reparaturen aufgeführt werden, haben die dort nichts zu suchen. Diese würde ich auch nicht unterschreiben. Und selbst wenn der beschriebene Zustand der Wohnung laut Protokoll bei eurem Einzug fast perfekt war, ist dies noch kein Problem, solange ihr vor Gericht glaubhaft versichern könnt, dass ihr den jeweiligen Schaden nicht verursacht habt.

    Risse in den Fugen hätten zum Beispiel schon während des Mietverhältnisses von euch reklamiert werden können. Sie stellen ein Grund zur Mietminderung dar. Für Türen und Fenster gilt grundsätzlich die Regelung, dass für den Außenbereich der Vermieter zuständig ist.

    Allgemein lässt sich sagen, dass die Mieterrechte in den letzten Jahren in Punkto Schönheitsreparaturen deutlich gestärkt wurden. Deshalb lass bitte den Mietvertrag von einem erfahrenen Anwalt oder vom Mieterverein/Mieterschutzbund prüfen. Wünsche dir viel Glück in der Angelegenheit!

  • Grundsätzlich müssen (eventuell habe ich das hier überlesen falls es der Fall ist) Wohnungen beim Auszug nur renoviert werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wird.

    Meines Wissens ist genau das Gegenteil der Fall. Wenn ein Mietvertrag eine Renovierung beim Auszug vorschreibt, ist diese Klausel unwirksam und man muss deshalb genau gar nichts machen.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Deine Rechtsschutzversicherung wird dir unabhängig von der Frage der Deckung wahrscheinlich eine telefonische anwaltliche Erstberatung anbieten können. Deinen Mietvertrag solltest du dabei zur Hand haben, damit du die relevanten Passagen bzgl. der Schönheitsreparaturen vorlesen kannst.


    Der Mieterverein wird dir, so viel ich weiss, bei Mitgliedschaft auch nur eine kostenlose Erstberatung ermöglichen, bietet also kein plus zur Rechtsschutz. Inwiefern darüber hinausgehende aussergerichtliche/gerichtliche anwaltliche Tätigkeit vom Mieterverein kostentechnisch übernommen werden, solltest du im Zweifel vor Vereinsbeitritt explizit erfragen. Aus meiner Sicht ist bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung, die auch Mietrecht abdeckt, die Mitgliedschaft im Mieterverein überflüssig.


    Deckung wirst du von der Rechtsschutz nicht bekommen, da das ein vorvertragliches Rechtsfall ist.

  • Thygra


    Das ist häufig so. A) als genereller Service, b) als zusätzlicher Service in der Wartezeit bzw. in nicht gedeckten Fällen c) das kann natürlich auch günstiger sein als ein langwieriger Rechtsstreit, wenn es eh aussichtslos ist.

  • Grundsätzlich müssen (eventuell habe ich das hier überlesen falls es der Fall ist) Wohnungen beim Auszug nur renoviert werden, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag erwähnt wird.

    Meines Wissens ist genau das Gegenteil der Fall. Wenn ein Mietvertrag eine Renovierung beim Auszug vorschreibt, ist diese Klausel unwirksam und man muss deshalb genau gar nichts machen.

    Es heißt nicht Renovierungsklausel, damit diese dann grundsätzlich unwirksam ist. 😉


    Aber tatsächlich haben viele Gerichte in der jüngsten Vergangenheit viele dieser Klauseln für unwirksam befunden.


    Es kommt darauf an wie sie aussieht und was GENAU drinsteht.


    Fehlt sie ganz? Dann hat der Vermieter Pech und der Mieter Glück gehabt.


    Ich kann nur wiedergeben wie wir es mit unserer firmeneigenen Wohnungsverwaltung und den Verträgen handhaben mussten und aus meiner persönlichen Erfahrung was Mietverträge angeht.


    Schönheitsreparatur ja

    Schönheitsreparatur die eine Farbe vorschreibt <- unwirksam


    Grundsätzlich mussten unsere Wohnungen besenrein übergeben werden.

    Lag die letzte Renovierung der Wohnung Jahre zurück und hinzu kamen die üblichen (!) Abnutzungserscheinungen, dann sind diese zu beseitigen. Und zwar AUSSCHLIESSLICH Arbeiten die mit einem Pinsel und einem Spachtel zu erledigen sind. Auf diese „Mängel“ wie Bohrlöcher (wenn sie übermäßig vorhanden waren) oder abgeplatzte oder stark nachgedunkelte Farbe (meistens hinter dem Fernseher)


    Wir durften halt nichts farbliches oder bestimmte Bereiche vorschreiben.


    Eine unwirksame Renovierungsklausel wäre beispielsweise:


    „Die Wohnung hat vor der Übergabe geweißt übergeben zu werden.“


    Oder


    „Bei Auszug sind die Türrahmen und Heizkörper zu streichen/lackieren.“


    Der Hinweis auf Ausbesserungen ist nie gerichtlich bemängelt worden.


    Grundsätzlich ist es wichtig beim Anfertigen des Protokolls und der Begehung ganz einfach über sowas ZU SPRECHEN. Das hilft häufig ungemein und nachfragen zu dem Thema werden ebenso protokolliert.

    - In Progress -


    Lieblingsorte für den nächsten Urlaub:

    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Das ist häufig so. A) als genereller Service, b) als zusätzlicher Service in der Wartezeit bzw. in nicht gedeckten Fällen c) das kann natürlich auch günstiger sein als ein langwieriger Rechtsstreit, wenn es eh aussichtslos ist.

    Danke, das kannte ich bisher noch nicht. Unsere frühere Rechtsschutzversicherung fiel eher durch Nichtstun auf (und hat sofort gekündigt, als zwei Fälle innerhalb eines Jahres auftraten). Die jetzige hat immerhin mal Geld dafür gezahlt, ein Verfahren nicht weiterzuverfolgen - allerdings war in dem Fall auch keine Erstberatung vonnöten gewesen.

    André Zottmann / Thygra Spiele - u. a. viel für Pegasus Spiele tätig
    Ich gebe hier generell immer meine eigene, ganz persönliche Meinung von mir.

    Einmal editiert, zuletzt von Thygra ()

  • Um mal kurz aus meinem Mietvertrag zu Zitieren:

    "§9 Zustand und Übergabe der Mietsache"

    "9.3. Die Übergabe der Mieträume zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgt in

    vollständig renoviertem Zustand"


    Bis auf die Silikonfugen und das bissl am Boden war das auch so.


    "

    9.4. Bei Übergabe der Mietsache an den Mieter erstellen beide Parteien gemeinsam ein Übergabeprotokoll. Eventuell

    vorhandene Mängel der Mietsache sind dort aufzunehmen und von jeder Partei zu unterzeichnen. Soweit

    keine Mängel festgestellt werden, bestätigt der Mieter, dass er die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand

    übernommen hat."


    "§13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung


    13.2. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache zeigt oder

    eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache bzw. des Anwesens gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich

    wird. Dabei muss dem Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, innerhalb einer

    angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen entfällt,

    wenn dieser dem Vermieter zuvor keine Gelegenheit gegeben hat, den Mangel zu beseitigen – es sei denn,

    „Gefahr im Verzug“ machte ein rasches Handeln des Mieters unter allem Umständen erforderlich.

    13.3. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache sowie der darin vorhandenen Einrichtungen, die durch Verletzungen

    der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere dann, wenn er technische

    Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt oder die Wohnung nur unzureichend belüftet oder

    beheizt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden von Personen, die zu seinem Hausstand gehören oder die

    sich mit dem Einverständnis des Mieters auf dem Anwesen bzw. im Haus aufhalten.

    Den Mieter trifft die Beweislast für den Umstand, dass er einen Schaden nicht zu vertreten hat, wenn die

    Schadensursache in einem Bereich der Mietsache liegt, der nur ihm als Mietpartei zugänglich ist.

    Hat der Mieter einen Schaden zu vertreten, ist er verpflichtet, diesen sofort zu beseitigen."


    jetzt kommt das interessante:

    "§14 Bagatellschäden

    Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters

    unterliegen (z. B. Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fensterund

    Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten

    für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von EUR

    nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind."


    §15 Schönheitsreparaturen

    Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, anfallende Schönheitsreparaturen innerhalb der

    Wohnung auf eigene Kosten durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen

    der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der

    Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb

    der Wohnung.


    [x] Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein: in

    Küchen, Bädern und Dusche alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf

    Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses

    in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm hiernach obliegenden

    Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er

    bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen

    gestrichen zurückgegeben werden."


    §19 Rückgabe der Mietsache

    Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln – auch den vom Mieter zusätzlich beschafften

    Schlüsseln – vollständig geräumt und besenrein [x] / renoviert zurückzugeben [x] .



    Ich weis ja nicht ob §19 gültig ist aber ich finde in §15 alle 5 jahre die Türen und das Holz an den Fenster zu streichen schon etwas viel (aber hey ich hab ja keine Ahnung).

    Hätte ich dann selber mit Farbe schön alles in der Wohnung an den Türen geweißt .... Also habe das nie gesehen das man das wirklich selber machen sollte. Ich nehme hier gar nicht die Beschädigungen raus die wir an den Türen verursacht haben bzw. nicht protokolliert hatten die schon da waren. Aber darf der Vermieter das wirklich so verlangen?

    Meine BGG Sammlung

    Meine aktuelle Top 10:

    1 Starcraft: Das Brettspiel | 2 Twilight Imperium: Fourth Edition | 3 Terraforming Mars

    4 Brass: Lancashire & Birmingham | 5 51st State | 6 Mahjong |7 Gaia Project

    8 Viticulture EE All-In | 9 Rallyman Dirt | 10 Ascension: Deckbuilding Game

  • Solche Fristen sind nicht wirksam und damit ist auch die gesamte Klausel ungültig. Glückwunsch.

  • Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln – auch den vom Mieter zusätzlich beschafften

    Schlüsseln – vollständig geräumt und besenrein [x] / renoviert zurückzugeben [x] .

    Ist wirklich beides angekreuzt? Das ist doch ein Satz, in dem nur eins von beidem angekreuzt sein sollte!?