Hilfe gesucht Mietrecht - Wohnungsübergabe

  • Thygra Ich denke nur eines, habe hier nur das Formular vor der Unterschrift kurz rausgesucht aus ner E-Mail die richtige suche ich morgen raus.

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  • Ok sorry ich muss revidieren das war der alte Vertrag der neue hat die Punkte alle deutlich ausgeweitet umschrieben. Ich muss entweder höllisch viel Tippen oder eben nur das passende raussuchen.


    Folgendes bei Kleinreparturen steht drin.:

    "4. Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig."


    "12. Schönheitsreparaturen

    "1. ... während der Mietzeit auszuführen."

    "Zu den Schönheitsreparaturen gehört das Tapezieren, Anstreichen der Wände, und Decken, das Streichen der Fußböden, die Grundreinigung der Teppichböden (sofern vom Vermieter verlegt), das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile innerhalb der Wohnung."


    "3. Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:"

    und dann kommt eine liste von a - d) mit "alle 5 - 10 Jahre" je nach Typ des Raumes.


    Ist das das gleiche in anderer Form?


    Sogenannte "Regelrenovierungsfristen".


    "5. Der Mieter hat spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses dann fällige und von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen durchzuführen."


    "7. Lackierte Holzteile..." genauso wie vorher beschrieben.

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  • Das kann man so nicht pauschaliert sagen..

    Es geht hier nämlich nicht um Fristen die der Mieter einhalten muss.

    Es sind Angaben inwiefern ÜBLICHERWEISE solche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden SOLLTEN.


    Und hier liegt der Hase im Pfeffer..


    Die hier angegebenen Zeiträume sind Angaben zu den während der Mietdauer normalerweise durchgeführten Arbeiten (Wohnzimmer oder Schlafzimmer beispielsweise zwischen 5-10 Jahre)


    Legt der Vermieter hier dann aber den Zeitstrahl bei Auszug an, dann könnte das tatsächlich unwirksam sein.


    Sind die Zeitangaben allerdings nur Beispiele anhand derer man den generellen Zustand der Wohnung bei Auszug abschätzt..


    Aber es stimmt.. ist einer der Bestandteile der Klauseln ungültig, ist es auch der Rest..


    Hier wird allerdings zuallererst darauf verwiesen, dass die Arbeiten während des Mietverhältnisses ausgeführt werden müssen.


    Der Absatz darunter ist eine Empfehlung.


    DARUNTER allerdings.. das klingt wirklich haarig.


    Wir sind ja alle Experten.. 🤓 Aber auch ich würde wirklich empfehlen den Mieterschutz zu befragen.


    Oder tatsächlich eine Rechtsberatung befindet Rechtsschutz zu machen.

    Rechtsberatung ist (in der Regel) auch schon während der Wartezeit möglich.


    Es gibt tatsächlich mittlerweile auch RechSchu Versicherungen die eine stark verkürzte Wartezeit haben.

    - In Progress -


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    Arkham, Innsmouth, Newberryport und Dunwich

    Lieblingsessen: Calamares fritti (eigentlich Lasagne)


    Nichts ist tot, was ewig stinkt. Bis Seife den Geruch bezwingt.

  • Ressless, die Klauseln als solche scheinen in Ordnung zu sein, über die Fristen kann man streiten. Der Punkt 5 unten wirkt möglicherweise dem ganzen Vertrag entgegen. Musst du prüfen lassen. Kann ein komplizierter Fall sein. Wobei du nur die Ausbesserungen schuldest, die wirklich notwendig sind. EInige sind möglicherweise Streitfälle. Es ist leider eine Einelfallbetrachtung.

  • Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein: in

    Küchen, Bädern und Dusche alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf

    Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses

    in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm hiernach obliegenden

    Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte.

    Grundsätzlich sind starre Fristen zur Renovierung in Mietverträgen vom BGH mehrfach für ungültig erklärt worden. Aber hier kommt es wirklich auf die genaue Formulierung an. Deshalb bitte - wie oben beschrieben - den Mietvertrag prüfen lassen. Einen teilweisen Überblick der bisherigen Rechtssprechung zur eigenen Orientierung findest du hier.

  • Ich würde das Protokoll unterschreiben, aber einen etwaigen Passus mit Schuldeingeständnis streichen. Sollten Forderungen seitens des Vermieters kommen, würde ich alles meiner Haftpflichtversicherung (die hoffentlich auch für Mietsachschäden aufkommt!) übergeben. Ab dem Punkt bist du raus. Die Versicherung wird unberechtigte Forderungen abwehren und notfalls auch Gutachter schicken oder einen Rechtsstreit führen. Ärgerlich für den Vermieter, gut für dich.


    Wichtig: Sollten Forderungen gestellt werden, bist du bzw. deine Versicherung nur verpflichtet, den ZEITWERT des beschädigten Gegenstands zu bezahlen. Dabei ist der Vermieter (!) in der Beweispflicht, das Alter des beschädigten Gegenstands nachzuweisen, ansonsten wird von der Versicherung ein meist niedriger Pauschalbetrag angesetzt. Bei einer einfachen Zimmertür wird die Lebensdauer auf ca. 25 Jahre geschätzt, also wenn ihr schon seit 7 Jahren dort wohnt und die Türen in dem Zeitraum nicht erneuert worden sind, ist die Türe eh schon zu einem knappen Drittel abgeschrieben.

    Wobei sich die Frage stellt, ob einfache Kratzer nicht als normale Gebrauchsspuren gelten, aber das würde dann die Haftpflicht für dich klären.

    Einmal editiert, zuletzt von Firkin ()

  • Ok also Derzeitiger Stand:


    Haftpflicht hat gesagt, "Ja" macht sie aber braucht Bilder und Beweise. Was natürlich bei den Kratzern an den Türen etwas schwer ist. Ich frage mal nett die Vermieterin ob ich die Fotos haben könnte bzw. die Kratzer markiert werden entsprechend der Position.



    Beim Rechtsschutz habe ich angerufen dort war aus der Erstberatung (vom Rechtsschutz übernommen) folgendes:


    - Nicht unterschreiben

    - Die Renovierungsjahresfristen sind der Maßstab bei Auszug, dehnen müsse ich nachkommen.

    - Erstmal mit Vermieterin (also der anderen Partei) reden. Sollte man sich dort nicht einig werden solle ich dann einen Anwalt einschalten.



    Nun könnte ich noch zum Mieterbund gehen.


    Frage ist ich will das Zeug, die Papiere ja gegenprüfen lassen bevor ich jetzt mit der Vermieterin diskutiere... .

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  • So kurzer Stand: Wir hatten Anfang des Monats dem Vermieter geschrieben bitte die Details bei bestimmten Schäden anzugeben mit Foto am besten und Markierung. Dazu noch am Ende das Angebot ob es auch geht wenn die Kaution einbehalten wird da wir auf irgendeinen Kleinkrieg oder so keine Lust haben. Mal sehen was daraus wird.

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  • Dazu noch am Ende das Angebot ob es auch geht wenn die Kaution einbehalten wird da wir auf irgendeinen Kleinkrieg oder so keine Lust haben.

    Gemäß den beschriebenen Mängeln ist das aus meiner Sicht schon ein sehr großes entgegenkommen von euch. Das ein Vermieter verlangt, dass jemand solche Sachen in den Neuzustand beim Auszug versetzen soll höre ich zum ersten Mal.

  • Wenn du schon eine Rechtsschutz hast die Deckung zusagt: Suche einen Rechtsanwalt auf. Meine Schwerpunkte liegen im Familien- und Erbrecht. Aber wenn ich mich richtig erinnere, ist die Aussage der Rechtsschutz, dass die Reservierungsfristen maßgebend sind so nicht richtig.

    Solange es noch nix vorzulegen gibt ist der Fall offen aber ich kann noch keinen Rechtsanwalt einschalten. Mal abwarten. Ja fand die Antwort auch komisch. Mal sehen.

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