Beiträge von Kinglouie im Thema „Hilfe gesucht Mietrecht - Wohnungsübergabe“

    Dazu noch am Ende das Angebot ob es auch geht wenn die Kaution einbehalten wird da wir auf irgendeinen Kleinkrieg oder so keine Lust haben.

    Gemäß den beschriebenen Mängeln ist das aus meiner Sicht schon ein sehr großes entgegenkommen von euch. Das ein Vermieter verlangt, dass jemand solche Sachen in den Neuzustand beim Auszug versetzen soll höre ich zum ersten Mal.

    die in jedem Mietvertrag vorhandenen Klausel, dass "kleinere Reparaturen" vom Mieter selbst zu tragen sind.

    Wobei man hier auch mal erwähnen muss, dass sehr viele Klauseln dieser Art unwirksam sind. Z.B. das man gewisse Schönheitsreparaturen in einem gewissen Zeitraum durchführen muss oder das man bei Auszug zur Renovierung verpflichtet ist. Wenn eine ungültige Klausel im Vertrag steht, dann ist man zu gar keinen Schönheitsreparaturen verpflichtet.