Beiträge von PowerPlant im Thema „Hilfe gesucht Mietrecht - Wohnungsübergabe“

    Aus persönlicher Erfahrung bis rauf vors Gericht:


    Silikonfugen sind Arbeitsfugen und fallen unter die in jedem Mietvertrag vorhandenen Klausel, dass "kleinere Reparaturen" vom Mieter selbst zu tragen sind. Gerade in diesem Fall ist das kritisch, weil Silikonfugen eine Funktion haben, die durch das Alter ("rissig und trocken") nicht mehr gegeben ist. In sofern können Wasserschäden an Wand und Boden entstehen, bis hin zu Schimmelbildung. Dann kann es RICHTIG teuer werden. Da zahlt auch keine Wohngebäudeversicherung oder sonstiges.


    Ein Gericht (und auch ein Fachmann, Gutachter sowie Versicherungen) gehen davon aus, dass man Silikonfugen spätestens alle 2 Jahre erneuert, um die Funktion zu erhalten.