Hallo zusammen ich habe hier ein "mögliches" Problem bei unserer Wohnungsübergabe und schiebe gerade bissl Panik was ich nun tun soll.
Folgendes:
Wir sind vor kurzem aus einer Mietwohnung ausgezogen.
Wir haben dann mit 15.9. eine Übergabe mit Vermieter und den Nachmietern gemacht. Dabei wurde der Zustand der Wohnung aufgenommen (steht auch so im Protokoll, das es nur der der Zustand ist) wie er an diesem Tag war.
Der Vermieter und Nachmieter haben jedes kleine bisschen aufgeschrieben und am Ende haben wir und die Nachmieter dieses unterschrieben.
Auffällig waren hier Kratzer oder abgeplatzte Farbe an Türen sowie auch risse im Türblatt zum Schließmechanismus (wenn man das Türblatt seitlich betrachtet, abgeriebene Farbe und Kratzer an den Fenster rahmen, Rost an einer Heizung und rissige Silikonfugen den den Bodenplatten zu den Wänden in Küche und Bad.
Gestern am 29.9. kam dann das nochmal aufgehübschte Protokoll (also statt Handschrift nun mit PC ausgefüllt) worin die Punkte aufgeführt wurden was Vermieter und was ehemalige Mieter kosten technisch tragen müssten (aber noch keine Rechnung oder so!).
+ unser Einzugs-Übergabeprotokoll was bis auf einen Rostschaden an einer Heizung nichts auf auffällig, weil damals der Sohn des Vermieters das gemacht hatte und dieser nicht daran interessiert war irgendwas aufzuschreiben. Daher sieht das Protokoll von damals auch fast perfekt aus was den Zustand der Wohnung angeht.
Wir sollen nun dieses Protokoll unterschreiben und dem Vermieter zurück schicken.
Ich habe vor Kurzem auch eine Rechtsschutzversicherung für Privat und Wohnen abgeschlossen diese startet allerdings erst am 01.11. .
Nun meine Fragen:
1. Kann ich irgendwie schon meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen (ich werde da am Montag mal nachfragen) oder müsste ich die Unterschrift und Übergabe des Protokolls bis November verzögern?
2. Schäden die wir als Mieter tragen sollen:
- Bei den Silikonfugen bin ich mir relativ sicher dass das Vermieter-Sache ist. Die sahen schon damals so aus (rissig und trocken) aber es hatte uns nicht gestört. Wie soll man denn sowas generell pflegen wäre mir auch ein Rätsel.
- Bei den Beschädigungen an den Türen fallen mir 2 Kratzer ein wo ich zustimme aber bei dem Rest fehlen mir Bilder die das genau dokumentieren was genau. Kann ich das noch einfordern?
- Ebenso die Risse im Holz beim Schloss, gehört das zur Schönheitsreparaturklausel weil es am Schließmechanismus ist? Weil ich nicht sehe wie das ohne Mutwillige Beschädigung der Tür auf uns zurück fallen sollte.
Meine Angst ist das die Vermieterin das Protokoll nimmt damit zu ihrer Agentur für Immobilien und diese dann entscheiden wir müssten zb. wegen der Risse oder so die Komplette Tür bezahlen.
Kann man das irgendwie entkräftigen und absichern das der Vermieter nicht auf solche Ideen kommt?
VG
Tom