Das ist häufig so. A) als genereller Service, b) als zusätzlicher Service in der Wartezeit bzw. in nicht gedeckten Fällen c) das kann natürlich auch günstiger sein als ein langwieriger Rechtsstreit, wenn es eh aussichtslos ist.
Beiträge von Alex85 im Thema „Hilfe gesucht Mietrecht - Wohnungsübergabe“
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Wie gesagt, ich würde noch einmal prüfen, ob die Rechtsschutz überhaupt greift. Die Schäden/Mängel sind schließlich vor Abschluss/Start entstanden. Dass es ggf. erst nach Abschluss des Vertrages zu einem Streit darüber kommt, ist mE irrelevant. Aber ggf. kann dir die Rechtsschutz ebenfalls Beratung vermitteln.
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Wegen der Rechtsschutz: da dürfte im Normalfall beides nicht helfen, da „die strittige Situation“ jeweils schon vor Beginn/Abschluss entstanden ist. Die Unterschrift dürfte daran nichts ändern. Zu den anderen Punkten kann ich leider nichts sagen.