Beiträge von Ressless im Thema „Hilfe gesucht Mietrecht - Wohnungsübergabe“

    Wenn du schon eine Rechtsschutz hast die Deckung zusagt: Suche einen Rechtsanwalt auf. Meine Schwerpunkte liegen im Familien- und Erbrecht. Aber wenn ich mich richtig erinnere, ist die Aussage der Rechtsschutz, dass die Reservierungsfristen maßgebend sind so nicht richtig.

    Solange es noch nix vorzulegen gibt ist der Fall offen aber ich kann noch keinen Rechtsanwalt einschalten. Mal abwarten. Ja fand die Antwort auch komisch. Mal sehen.

    So kurzer Stand: Wir hatten Anfang des Monats dem Vermieter geschrieben bitte die Details bei bestimmten Schäden anzugeben mit Foto am besten und Markierung. Dazu noch am Ende das Angebot ob es auch geht wenn die Kaution einbehalten wird da wir auf irgendeinen Kleinkrieg oder so keine Lust haben. Mal sehen was daraus wird.

    Ok also Derzeitiger Stand:


    Haftpflicht hat gesagt, "Ja" macht sie aber braucht Bilder und Beweise. Was natürlich bei den Kratzern an den Türen etwas schwer ist. Ich frage mal nett die Vermieterin ob ich die Fotos haben könnte bzw. die Kratzer markiert werden entsprechend der Position.



    Beim Rechtsschutz habe ich angerufen dort war aus der Erstberatung (vom Rechtsschutz übernommen) folgendes:


    - Nicht unterschreiben

    - Die Renovierungsjahresfristen sind der Maßstab bei Auszug, dehnen müsse ich nachkommen.

    - Erstmal mit Vermieterin (also der anderen Partei) reden. Sollte man sich dort nicht einig werden solle ich dann einen Anwalt einschalten.



    Nun könnte ich noch zum Mieterbund gehen.


    Frage ist ich will das Zeug, die Papiere ja gegenprüfen lassen bevor ich jetzt mit der Vermieterin diskutiere... .

    Ok sorry ich muss revidieren das war der alte Vertrag der neue hat die Punkte alle deutlich ausgeweitet umschrieben. Ich muss entweder höllisch viel Tippen oder eben nur das passende raussuchen.


    Folgendes bei Kleinreparturen steht drin.:

    "4. Jeden in den Mieträumen entstehenden Schaden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu dessen Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig."


    "12. Schönheitsreparaturen

    "1. ... während der Mietzeit auszuführen."

    "Zu den Schönheitsreparaturen gehört das Tapezieren, Anstreichen der Wände, und Decken, das Streichen der Fußböden, die Grundreinigung der Teppichböden (sofern vom Vermieter verlegt), das Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie der übrigen Holzteile innerhalb der Wohnung."


    "3. Im Allgemeinen werden die Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein:"

    und dann kommt eine liste von a - d) mit "alle 5 - 10 Jahre" je nach Typ des Raumes.


    Ist das das gleiche in anderer Form?


    Sogenannte "Regelrenovierungsfristen".


    "5. Der Mieter hat spätestens bei Beendigung des Mietverhältnisses dann fällige und von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen durchzuführen."


    "7. Lackierte Holzteile..." genauso wie vorher beschrieben.

    Um mal kurz aus meinem Mietvertrag zu Zitieren:

    "§9 Zustand und Übergabe der Mietsache"

    "9.3. Die Übergabe der Mieträume zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgt in

    vollständig renoviertem Zustand"


    Bis auf die Silikonfugen und das bissl am Boden war das auch so.


    "

    9.4. Bei Übergabe der Mietsache an den Mieter erstellen beide Parteien gemeinsam ein Übergabeprotokoll. Eventuell

    vorhandene Mängel der Mietsache sind dort aufzunehmen und von jeder Partei zu unterzeichnen. Soweit

    keine Mängel festgestellt werden, bestätigt der Mieter, dass er die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand

    übernommen hat."


    "§13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung


    13.2. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache zeigt oder

    eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache bzw. des Anwesens gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich

    wird. Dabei muss dem Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, innerhalb einer

    angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen entfällt,

    wenn dieser dem Vermieter zuvor keine Gelegenheit gegeben hat, den Mangel zu beseitigen – es sei denn,

    „Gefahr im Verzug“ machte ein rasches Handeln des Mieters unter allem Umständen erforderlich.

    13.3. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache sowie der darin vorhandenen Einrichtungen, die durch Verletzungen

    der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere dann, wenn er technische

    Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt oder die Wohnung nur unzureichend belüftet oder

    beheizt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden von Personen, die zu seinem Hausstand gehören oder die

    sich mit dem Einverständnis des Mieters auf dem Anwesen bzw. im Haus aufhalten.

    Den Mieter trifft die Beweislast für den Umstand, dass er einen Schaden nicht zu vertreten hat, wenn die

    Schadensursache in einem Bereich der Mietsache liegt, der nur ihm als Mietpartei zugänglich ist.

    Hat der Mieter einen Schaden zu vertreten, ist er verpflichtet, diesen sofort zu beseitigen."


    jetzt kommt das interessante:

    "§14 Bagatellschäden

    Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters

    unterliegen (z. B. Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fensterund

    Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten

    für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von EUR

    nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind."


    §15 Schönheitsreparaturen

    Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, anfallende Schönheitsreparaturen innerhalb der

    Wohnung auf eigene Kosten durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen

    der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der

    Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb

    der Wohnung.


    [x] Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein: in

    Küchen, Bädern und Dusche alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf

    Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses

    in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm hiernach obliegenden

    Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er

    bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen

    gestrichen zurückgegeben werden."


    §19 Rückgabe der Mietsache

    Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln – auch den vom Mieter zusätzlich beschafften

    Schlüsseln – vollständig geräumt und besenrein [x] / renoviert zurückzugeben [x] .



    Ich weis ja nicht ob §19 gültig ist aber ich finde in §15 alle 5 jahre die Türen und das Holz an den Fenster zu streichen schon etwas viel (aber hey ich hab ja keine Ahnung).

    Hätte ich dann selber mit Farbe schön alles in der Wohnung an den Türen geweißt .... Also habe das nie gesehen das man das wirklich selber machen sollte. Ich nehme hier gar nicht die Beschädigungen raus die wir an den Türen verursacht haben bzw. nicht protokolliert hatten die schon da waren. Aber darf der Vermieter das wirklich so verlangen?

    Danke aber darum geht es ja gar nicht. Es geht darum das es erst gar nicht zur Feststellung mit Bezug zu uns als ehemalige Mieter kommt wenn eine Firma beauftragt wird.


    Das Streichen ist hier komplett außenvorweg da wir das mit den Nachmietern schon abgeklärt hatten.

    Thygra Ja das überlege ich auch.

    Es steht im aufgehübschten Protokoll keine Kosten drin, sondern nur was Vermieter und was Mieter übernehmen sollen. Danach wird dann eine Schätzung gemacht was das alles kosten soll.


    Dort steht halt Spalte zum Ankreuzen

    "Behebung"

    "durch Mieter []" "durch Vermieter []"

    und dort ist angekreuzt durch den Vermieter.


    EDIT: Unsere SB ist 400€ also danke für den Tipp!

    Sir Pech


    Also Nachweis-Technisch sieht es für uns als ehemalige Mieter leider sehr schlecht aus. Damals hatten wir bestimmt mal Fotos gemacht wo die aber sind in welche Ordner und so keine Ahnung und ob wir da sowas gefunden hatten glaube ich nicht.


    Ich glaube kaum das der Sohn (der damals schon wenig Lust darauf hatte, der ist Anwalt, als gefallen für seine Eltern sowas zu tun) nun als Zeuge gegen seine Mutter aussagen würde. Da gab es schon mal knatsch wo der Sohn uns rechtliche Schritte androhen wollte wegen einem verstopften Abfluss weil er was falsch verstanden hatte, der Vermieter und ich uns aber verständigen und die Sache so klären konnten.


    Daher generell will ich dem Vermieter gar nix böses aber ich will auch nicht alles Zahlen was nicht auf unsere Kappe geht.


    Und wir hatten die Wohnung in einem Frischrenovierten Zustand bekommen was Wände anging und so. (bis auf die Silikonfugen und der Roststelle) zumindest was uns aufgefallen ist.


    Ich werde berichten was am Montag raus kommt und ob ich spontan zur Verbraucher zentrale gefahren bin oder mein Rechtsschutz schon mir weiterhelfen konnte.


    Ist halt gerade blöd das ich eine Woche weg bin danach.

    Hallo zusammen ich habe hier ein "mögliches" Problem bei unserer Wohnungsübergabe und schiebe gerade bissl Panik was ich nun tun soll.


    Folgendes:

    Wir sind vor kurzem aus einer Mietwohnung ausgezogen.

    Wir haben dann mit 15.9. eine Übergabe mit Vermieter und den Nachmietern gemacht. Dabei wurde der Zustand der Wohnung aufgenommen (steht auch so im Protokoll, das es nur der der Zustand ist) wie er an diesem Tag war.

    Der Vermieter und Nachmieter haben jedes kleine bisschen aufgeschrieben und am Ende haben wir und die Nachmieter dieses unterschrieben.


    Auffällig waren hier Kratzer oder abgeplatzte Farbe an Türen sowie auch risse im Türblatt zum Schließmechanismus (wenn man das Türblatt seitlich betrachtet, abgeriebene Farbe und Kratzer an den Fenster rahmen, Rost an einer Heizung und rissige Silikonfugen den den Bodenplatten zu den Wänden in Küche und Bad.



    Gestern am 29.9. kam dann das nochmal aufgehübschte Protokoll (also statt Handschrift nun mit PC ausgefüllt) worin die Punkte aufgeführt wurden was Vermieter und was ehemalige Mieter kosten technisch tragen müssten (aber noch keine Rechnung oder so!).


    + unser Einzugs-Übergabeprotokoll was bis auf einen Rostschaden an einer Heizung nichts auf auffällig, weil damals der Sohn des Vermieters das gemacht hatte und dieser nicht daran interessiert war irgendwas aufzuschreiben. Daher sieht das Protokoll von damals auch fast perfekt aus was den Zustand der Wohnung angeht.


    Wir sollen nun dieses Protokoll unterschreiben und dem Vermieter zurück schicken.


    Ich habe vor Kurzem auch eine Rechtsschutzversicherung für Privat und Wohnen abgeschlossen diese startet allerdings erst am 01.11. .


    Nun meine Fragen:

    1. Kann ich irgendwie schon meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen (ich werde da am Montag mal nachfragen) oder müsste ich die Unterschrift und Übergabe des Protokolls bis November verzögern?


    2. Schäden die wir als Mieter tragen sollen:

    - Bei den Silikonfugen bin ich mir relativ sicher dass das Vermieter-Sache ist. Die sahen schon damals so aus (rissig und trocken) aber es hatte uns nicht gestört. Wie soll man denn sowas generell pflegen wäre mir auch ein Rätsel.

    - Bei den Beschädigungen an den Türen fallen mir 2 Kratzer ein wo ich zustimme aber bei dem Rest fehlen mir Bilder die das genau dokumentieren was genau. Kann ich das noch einfordern?

    - Ebenso die Risse im Holz beim Schloss, gehört das zur Schönheitsreparaturklausel weil es am Schließmechanismus ist? Weil ich nicht sehe wie das ohne Mutwillige Beschädigung der Tür auf uns zurück fallen sollte.



    Meine Angst ist das die Vermieterin das Protokoll nimmt damit zu ihrer Agentur für Immobilien und diese dann entscheiden wir müssten zb. wegen der Risse oder so die Komplette Tür bezahlen.


    Kann man das irgendwie entkräftigen und absichern das der Vermieter nicht auf solche Ideen kommt?



    VG

    Tom