Um mal kurz aus meinem Mietvertrag zu Zitieren:
"§9 Zustand und Übergabe der Mietsache"
"9.3. Die Übergabe der Mieträume zu Beginn des Mietverhältnisses erfolgt in
vollständig renoviertem Zustand"
Bis auf die Silikonfugen und das bissl am Boden war das auch so.
"
9.4. Bei Übergabe der Mietsache an den Mieter erstellen beide Parteien gemeinsam ein Übergabeprotokoll. Eventuell
vorhandene Mängel der Mietsache sind dort aufzunehmen und von jeder Partei zu unterzeichnen. Soweit
keine Mängel festgestellt werden, bestätigt der Mieter, dass er die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand
übernommen hat."
"§13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung
13.2. Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache zeigt oder
eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache bzw. des Anwesens gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich
wird. Dabei muss dem Vermieter grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, innerhalb einer
angemessenen Frist Abhilfe zu schaffen. Ein Anspruch des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen entfällt,
wenn dieser dem Vermieter zuvor keine Gelegenheit gegeben hat, den Mangel zu beseitigen – es sei denn,
„Gefahr im Verzug“ machte ein rasches Handeln des Mieters unter allem Umständen erforderlich.
13.3. Der Mieter haftet für Beschädigungen der Mietsache sowie der darin vorhandenen Einrichtungen, die durch Verletzungen
der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere dann, wenn er technische
Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt oder die Wohnung nur unzureichend belüftet oder
beheizt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden von Personen, die zu seinem Hausstand gehören oder die
sich mit dem Einverständnis des Mieters auf dem Anwesen bzw. im Haus aufhalten.
Den Mieter trifft die Beweislast für den Umstand, dass er einen Schaden nicht zu vertreten hat, wenn die
Schadensursache in einem Bereich der Mietsache liegt, der nur ihm als Mietpartei zugänglich ist.
Hat der Mieter einen Schaden zu vertreten, ist er verpflichtet, diesen sofort zu beseitigen."
jetzt kommt das interessante:
"§14 Bagatellschäden
Kosten für kleinere Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an Teilen, die einem ständigen Gebrauch des Mieters
unterliegen (z. B. Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fensterund
Türverschlüsse, Verschlussvorrichtungen von Fensterläden), hat der Mieter zu tragen, soweit die Kosten
für eine einzelne Instandhaltungs- oder Reparaturmaßnahme eine Höhe von EUR
nicht überschreiten und diese nicht vom Vermieter zu vertreten sind."
§15 Schönheitsreparaturen
Für die Dauer des Mietverhältnisses verpflichtet sich der Mieter, anfallende Schönheitsreparaturen innerhalb der
Wohnung auf eigene Kosten durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen
der Wände und der Decken, das Pflegen und Reinigen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der
Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb
der Wohnung.
[x] Üblicherweise werden Schönheitsreparaturen in den Mieträumen in folgenden Zeiträumen erforderlich sein: in
Küchen, Bädern und Dusche alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf
Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Demgemäß sind die Mieträume zum Ende des Mietverhältnisses
in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die ihm hiernach obliegenden
Schönheitsreparaturen durchgeführt hätte. Lackierte Holzteile sind in dem Farbton zurückzugeben, wie er
bei Vertragsbeginn vorgegeben war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Farbtönen
gestrichen zurückgegeben werden."
§19 Rückgabe der Mietsache
Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln – auch den vom Mieter zusätzlich beschafften
Schlüsseln – vollständig geräumt und besenrein [x] / renoviert zurückzugeben [x] .
Ich weis ja nicht ob §19 gültig ist aber ich finde in §15 alle 5 jahre die Türen und das Holz an den Fenster zu streichen schon etwas viel (aber hey ich hab ja keine Ahnung).
Hätte ich dann selber mit Farbe schön alles in der Wohnung an den Türen geweißt .... Also habe das nie gesehen das man das wirklich selber machen sollte. Ich nehme hier gar nicht die Beschädigungen raus die wir an den Türen verursacht haben bzw. nicht protokolliert hatten die schon da waren. Aber darf der Vermieter das wirklich so verlangen?