Das klingt nach Urheberrechtsverstößen ohne Ende ...
Für sich betrachtet mögen es Urheberrechtsverstöße sein, wenn auch nicht „ohne Ende“ Allerdings wäre die Frage zu stellen, ob das daraus geschaffene Werk als Freie Benutzung einzustufen ist, weil jeder Avatar ziemlich genau 1/818 des Gesamtwerkes ausmacht und daher „die entlehnten eigenpersönlichen Züge des geschützten Werkes verblassen“, oder eben nicht. (BGH, Urteil v. 11.03.1993, Aktz.: I ZR 263/91 – Alcolix, via Die freie (Bild)Benutzung und die Grenze zur Bearbeitung - Update)
Ich bin kein Jurist, ich mag das nicht bewerten. Wenn’s doch nur ein Remixrecht gäbe … Wenn wir schon bei Jura sind: Ubi non accusator ibi non iudex
Es werden Fotos als Avatare verwendet. Hat der Ersteller des Bildes die Zustimmung das Foto des einzelnen für sowas zu benutzen? Nein! Datenschutzverstoß. Also Finger weg von solchen Aktionen. Das kann nur nach hingen losgehen.