Hans im Glück Trademark auf Meeple Begriff. C&D Briefe an Projekte versendet.

  • Das ist nur in einer bestimmten Bubble so und mitnichten allgemein gültig.

    Aber: Wenn ich "Plätzchenausstecher in MeepleForm" oder "Meeple-Ohrringe" oder ein "T-Shirt mit einem Meeple" sage, wer denkt denn da bitte an irgendeine beliebige Holzform? Das ist doch Quatsch.

    Ein großer Teil der Menschen wird vermutlich keine Ahnung haben, an was sie denken sollen und ein Teil wird vermutlich halt einfach an eine Spielfigur denken, die im Zweifel eher ein MÄDN-Pöbel sein dürfte.


    Du kannst ja mal einen Selbstversuch starten und willkürlich einhundert Leute fragen, was ein Meeple ist. :D

  • Warum "wird"? Die Marke haben sie 2017 beantragt, seit 2019 ist es fix.

    Und bisher haben sie vieles erlaubt/geduldet.

    Nicht korrekt: die(in diesem Fall relevante) dtsch Marke „spielwaren“ betreffend besteht seit 2021.

    Youtubekanäle sind meines Wissens nach keine "Spielwaren" ;)

    Abgesehen davon: 2017 haben sie den ersten Antrag gestellt beim Europäischen Amt gestellt

    2021 dann beim deutschen Markenamt.

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  • Interessant wäre zu wissen wie der Verlag mit Youtube-Kanälen umgehen wird: "The Broken Meeple" oder "Meeple King"

    Das sind wieder die typischen Beiträge in diesem Forum, die weder das vorliegende Thema noch das dahinterstehende System verstehen (oder sich auch nur dafür interessieren ...)

    a) Der Verlag "wird" gar nicht gegen die Kanäle vorgehen, denn beide gibt es schon seit Jahren, und HiG hat schon seit Jahren die Rechte an dem Begriff.

    b) Auch wenn jetzt eine kleine empörte Blase aufschreit: Weder hat, noch wird HiG geifernd durchs Internet streunen und weltweit alles und jeden mit Justizias Hammer windelweich prügeln, der das Wort Meeple auch nur ins Internet haucht. Ich weiß überhaupt nicht, woher dieser Eindruck kommt, außer eben aus den schon erwähnten Gründen Ahnungslosigkeit, Desinteresse und Empörung.

    c) Es ist halt immer noch nicht vollends klar, warum die Anwaltskanzlei hier tätig geworden ist, wenn sie es in den meisten Fällen offenbar nicht wird. Aber Tatsache ist nunmal, dass wir hier einen Verlag hatten, der drauf und dran war, in Deutschland und Europa tatsächlich Spiele zu verkaufen, und eben dabei sowohl im Verlagsnamen als auch im Spieletitel einen dort geschützten Begriff zu verwenden. Da kann man toben und schreien und mit den Füßen stampfen und das Rechtssystem unsinnig und total doof finden und alles, aber so ist es nunmal. Der Begriff ist seit 2017 (und seit 2021 explizit für Spiele) geschützt, und jemand wollte mit diesem Begriff im Verlagsnamen und Spieletitel dort, wo er geschützt ist, Geschäfte machen. Und wie der Erfolg des Kickstarters zeigt, offenbar in nicht unerheblichem Maße. Damit ist man als Markeninhaber quasi gezwungen, von rechts wegen, seine Marke zu schützen, wenn man sie nicht verlieren will. Da sind bei HiG jetzt keine Sektkorken geknallt.

    d) Nichts von c) ist gegeben, wenn sich ein amerikanischer Kanal "Broken Meeple" oder "Meeple King" nennt.


    Übrigens ist der generische Begriff "Terraforming Mars" durch FryxGames ebenfalls in Deutschland geschützt, zumindest für digitale und analoge Spiele.
    Das heißt, falls jetzt irgendein deutscher Spieleerfinder einen Kickstarter startet, sich "Terraforming Mars Verlag" nennt, und sein Spiel "Let's go Terraforming Mars" nennt, und vielleicht noch über eine Million mit der Kampagne macht, dann kann man ziemlich sicher davon ausgehen, dass sich recht schnell eine internationale, in München ansässige Anwaltskanzlei bei ihm meldet, weil hier er mit einer eingetragenen Marke Geld verdienen möchte. Selbst wenn er nie wusste, dass der Begriff geschützt ist und es ein Spiel mit dem Namen gibt.


    Ehrlich Leute, dieses geifernde "HiG sind böse Kapitalisten, die jetzt jeden in den Knast oder ins Armenhaus bringen, der das Wort Meeple ins Netz pupst" ist totaler Unsinn.

  • Vielleicht noch einmal ein anderer Aspekt:


    Dadurch, dass Hans im Glück seit 2021 eine deutsche Wortmarke Meeple inne hat, dürfen sie Dritten somit auch verbieten, diesen Begriff für völlig anders geformt Spielsteine zu verwenden, als man sie von Carcassonne kennt. So dürfte beispielsweise niemand Spielsteine in Deutschland in Tierform anbieten und sie Tier-Meeple nennen…


    Dies zeigt meiner Einschätzung nach eigentlich deutlich, dass die Argumentation, Hans im Glück habe den Original-Meeple designt und dem Unternehmen stehe demnach moralisch auch das Recht an der Wortmarke zu, ins Leere läuft…


    Zur Verdeutlichung: Hans, im Glück hat für Spielwaren erst im Jahr 2021 eine Marke Meeple in Deutschland erhalten und beantragt, nachdem sich der Begriff wohl im Markt etabliert hat und geht jetzt daraus vor. Das finde ich schon fragwürdig (und ich bin persönlich fest davon überzeugt-insbesondere im Hinblick auf das parallele europäische Verfahren-, dass eine Firma, die es darauf anlegen würde, voraussichtlich einen Rechtsstreit gewinnen würde, wobei dies mit sehr viel Aufwand verbunden wäre).


    Zur weiteren Verdeutlichung: dies betrifft jedoch nur die Wortmarke meeple. Die Marken, die Form des Meeples betreffend, beziehungsweise ein entsprechendes Uhrheberrecht betreffen diese Überlegungen nicht. Insbesondere hatte im oben genannten Kickstarter die Firma wohl auch die Form des Meeples benutzt, und auch hierauf bezog sich die Abmahnung. Meine Ausführungen beziehen sich allerdings ausschließlich auf die Wortmarke.

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  • In Deutschland und für Spieler:innen, die länger als 10 Jahre dabei sind, ist das Wort "Meeple" eindeutig mit Carcassonne verbunden

    auch das kann ich so nicht bestätigen

    Ich hätte wie immer relativierend "die meisten" sagen sollen. Und vielleicht von 15 Jahren sprechen sollen, als Carcassonne-Turniere noch bundesweit stattfanden, das Spiel wie Catan seit 10 Jahren dröhnend über einen großen Teil der Spielerszene herrschte und ebenso oft in Privathaushalten wie auch auf öffentlichen Spielertreffs auf den Tisch kam.

  • Interessant wäre zu wissen wie der Verlag mit Youtube-Kanälen umgehen wird: "The Broken Meeple" oder "Meeple King"

    Das sind wieder die typischen Beiträge in diesem Forum, die weder das vorliegende Thema noch das dahinterstehende System verstehen (oder sich auch nur dafür interessieren ...)

    a) Der Verlag "wird" gar nicht gegen die Kanäle vorgehen, denn beide gibt es schon seit Jahren, und HiG hat schon seit Jahren die Rechte an dem Begriff.

    [...]

    d) Nichts von c) ist gegeben, wenn sich ein amerikanischer Kanal "Broken Meeple" oder "Meeple King" nennt.

    Im Großen und Ganzen stimme ich Huutini hier zu, nur eine kurze Anmerkung: Die Anmeldung, die oben als Screenshot zu sehen war, zeigt, dass HiG die Marke definitiv nicht für den Bereich Unterhaltung oder den Bereich Medien eingetragen hat - es geht um Spielwaren und potentielle Merchandise-Bereiche (und ich vermute, vor allem um den Schutz von CundCo). Sie hätten also gegen die Kanäle auch keine Handhabe, sie sind aber auch keine Herausforderung für die Marke von Hans im Glück.

    "There are only three forms of high art: the symphony, the illustrated children's book, and the board game."

    D. Oswald Heist

  • Zur Verdeutlichung: Hans, im Glück hat erst im Jahr 2021 eine Marke Meeple in Deutschland erhalten und beantragt, nachdem sich der Begriff wohl im Markt etabliert hat


    Wie oft noch. Die Wortmarke haben sie schon auf EU Ebene 2017 für diverse Klassen beantragt und 2019 genehmigt bekommen, jedoch nicht für Spielwaren.

    2021 wurde es dann noch nachträglich in Deutschland explizit für Spielwaren gemacht.

  • Wie oft noch. Die Wortmarke haben sie schon auf EU Ebene 2017 für diverse Klassen beantragt und 2019 genehmigt bekommen, jedoch nicht für Spielwaren.

    2021 wurde es dann noch nachträglich in Deutschland explizit für Spielwaren gemacht.

    Aber es geht doch nur um Spielwaren: es ist doch völlig unerheblich ob sie eine Wortmarke für Topflappen innehaben!!!! Für Spielwaren haben sie eben keine Eu-Marke „Meeple“und nur darum geht es vorliegend

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  • Wie oft noch. Die Wortmarke haben sie schon auf EU Ebene 2017 für diverse Klassen beantragt und 2019 genehmigt bekommen, jedoch nicht für Spielwaren.

    2021 wurde es dann noch nachträglich in Deutschland explizit für Spielwaren gemacht.

    Aber es geht doch nur um Spielwaren: es ist doch völlig unerheblich ob sie eine Wortmarke für Topflappen innehaben!!!! Für Spielwaren haben sie eben keine Eu-Marke „Meeple“und nur darum geht es vorliegend

    Und selbst DANN hätten sie das Spiel (und ggfs. den Verlag) für den deutschen Markt umbenennen müssen.

  • Wie oft noch. Die Wortmarke haben sie schon auf EU Ebene 2017 für diverse Klassen beantragt und 2019 genehmigt bekommen, jedoch nicht für Spielwaren.

    2021 wurde es dann noch nachträglich in Deutschland explizit für Spielwaren gemacht.

    Aber es geht doch nur um Spielwaren: es ist doch völlig unerheblich ob sie eine Wortmarke für Topflappen innehaben!!!! Für Spielwaren haben sie eben keine Eu-Marke „Meeple“und nur darum geht es vorliegend

    Aber eben nicht bei deinen erwähnten Youtubekanäle, da diese kein Spielzeug sind.

    Und es ist falsch zu behaupten, sie haben erst 2021 eine Marke eingetragen, nachdem der Name sich etabliert habe.

    Die 2021er Eintragung ist nur eine Folge dessen, dass sie 2019 nicht den Spielwareneintrag auf EU Ebene bekommen habe.


    Ich empfehle hierzu explizit nochmal den Artikel von 2017 zu lesen, wo einiges von HiG schon richtig gestellt wurde, wie z.B: die Beweggründe und ob sie "Knallharte Rattenabmahner" sind.

    Hier noch ein interessanter Mailverlauf von 2017 zwischen einem Spieler und Moritz Brunnhofer von HiG zu dem Thema:

    https://www.spielen.de/forum/v…1f4687a0c05ed5ee1#p429397

    Einmal editiert, zuletzt von krakos ()

  • Aber es geht doch nur um Spielwaren: es ist doch völlig unerheblich ob sie eine Wortmarke für Topflappen innehaben!!!! Für Spielwaren haben sie eben keine Eu-Marke „Meeple“und nur darum geht es vorliegend

    Und selbst DANN hätten sie das Spiel (und ggfs. den Verlag) für den deutschen Markt umbenennen müssen.

    Warum?


    Wenn sie die Marke meeple nur für Topflappen innehätten, könnten sie doch niemendem verbieten, die Wortmarke für Spiele zu verwenden (oder wie meinst du das?)

    Einmal editiert, zuletzt von larse ()

  • Aber es geht doch nur um Spielwaren: es ist doch völlig unerheblich ob sie eine Wortmarke für Topflappen innehaben!!!! Für Spielwaren haben sie eben keine Eu-Marke „Meeple“und nur darum geht es vorliegend

    Aber eben nicht bei deinen erwähnten Youtubekanäle, da diese kein Spielzeug sind.

    Und es ist falsch zu behaupten, sie haben erst 2021 eine Marke eingetragen, nachdem der Name sich etabliert habe.

    Die 2021er Eintragung ist nur eine Folge dessen, dass sie 2019 nicht den Spielwareneintrag auf EU Ebene bekommen habe.

    das verstehe ich nicht: du hast mich explizit zitiert und bei mir ging es nicht um Youtubekanäle!


    Und es ist nicht falsch, dass 2021 eine Marke für Spielwaren angemeldet wurde. dies ist Jahre passiert, nachdem sich der Name vermutlich (für spielwaren) etabliert hat! Ob sie es davor schon einmal versucht haben ist doch für die Argumentation unerheblich, dass sie es 2021 versucht haben…

    Einmal editiert, zuletzt von larse ()

  • Vielleicht muss man da auch unterscheiden zwischen denen, die die Carcassonne-Figuren immer nur als "Gefolgsleute" kennengelernt haben, weit bevor es den aus Amerika importierten Begriff "Meeple" überhaupt gab, und all denen, die zwar auch schon lange im Hobby sind, aber dennoch erst nach der Popularisierung des Begriffs "Meeple" dazukamen.

    Ich kannte die Figuren zuerst als "Gefolgsleute" und vielleicht liegt es auch daran, dass ich hier etwas unterscheide zwischen der Form und dem Beanspruchen eines Namens, der erst später durch die internationale Community (BGG) erfunden wurde. Bei der Form darf HiG von mir aus gerne historisch begründete Sonderrechte beanspruchen. Eine große Einschränkung ist's eh nicht. Einfach die Arme gerade statt gebogen oder ein paar Proportionen anders machen und schon verletzt man da keine fremden Rechte mehr. Aber den nicht mal selbst erfundenen Begriff "meeple" zu beanspruchen und dann auch mit Anwälten durchsetzen zu wollen, das empfinde ich schon als ein wenig übergriffig.

  • Spätestens als ich sie genau darauf hingewiesen habe, und sie mit einem "Ich bin dafür nicht verantwortlich" geantwortet haben, hätten sie sich darum bemühen können.

    Dies stimmt und da war die Kommunikation auch unterirdisch. Die Antwort hätte lauten müssen: "Ich bin für rechtliche Dinge nicht zuständig, aber ich leite es weiter."

    Kennt jemand den zeitlichen Ablauf, wann dieser Kommentar in der Kampagne geschrieben und wann der Brief zugestellt wurde?

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • auch das kann ich so nicht bestätigen

    Ich hätte wie immer relativierend "die meisten" sagen sollen. Und vielleicht von 15 Jahren sprechen sollen, als Carcassonne-Turniere noch bundesweit stattfanden, das Spiel wie Catan seit 10 Jahren dröhnend über einen großen Teil der Spielerszene herrschte und ebenso oft in Privathaushalten wie auch auf öffentlichen Spielertreffs auf den Tisch kam.

    Auch das kann ich so nicht bestätigen, das ist hier alles nur eine Bubble. Brettspielturniere, selbst wenn sie gut besucht sind, sind nochmals eine Nische. Die meisten Spieler wissen wahrscheinlich nicht Mal dass es überhaupt Turniere gibt oder die SPIEL Messe, Boardgamegeek, den Verlag Hans im Glück etc.

  • Dies stimmt und da war die Kommunikation auch unterirdisch. Die Antwort hätte lauten müssen: "Ich bin für rechtliche Dinge nicht zuständig, aber ich leite es weiter."

    Volle Zustimmung. Zumindest mal hätte genau das passieren müssen; was sie wie öffentlich schreiben, kann man von mir aus davon abtrennen.

    Wobei es in der Praxis den Amis oft egal ist, was in anderen Ländern an IP-Rechten gesichert ist. Der relevante Markt ist Amerika, nicht Deutschland; darauf wird notfalls auch verzichtet. Insofern könnte man das auch umdrehen und HiG den Vorwurf machen, die Marke in den USA eben nicht auch gesichert zu haben, bevor sie an US-Firmen cease and desist letters verschicken.

  • 1. Du hast meinen Post zitiert, der sich auf Youtubekanäle bezieht. Aber ja,das mit Youtube kam von Thomas. Trotzdem hast du auf das Youtube-Thema deinen falschen Post geschrieben.


    2. Bullshit wird nicht richtiger, nur weil er mehrfach wiederholt wird.

    Du bist ein klassischer Fall für: "Ich bilde mir etwas ein, bleibe dabei und wiederhole es unablässig, auch wenn Fakten dagegen sprechen".

    Fakten: 1. Antrag war schon 2017 auf EU-Ebene, wurde 2019 aber ohne Spielwaren genehmigt, 2021 wurde dies dann auf DE-Ebene nachgeholt.

    Über die Beweggründe kann man im obigen Link nachlesen.

  • Dies stimmt und da war die Kommunikation auch unterirdisch. Die Antwort hätte lauten müssen: "Ich bin für rechtliche Dinge nicht zuständig, aber ich leite es weiter."

    Volle Zustimmung. Zumindest mal hätte genau das passieren müssen; was sie wie öffentlich schreiben, kann man von mir aus davon abtrennen.

    Wobei es in der Praxis den Amis oft egal ist, was in anderen Ländern an IP-Rechten gesichert ist. Der relevante Markt ist Amerika, nicht Deutschland; darauf wird notfalls auch verzichtet. Insofern könnte man das auch umdrehen und HiG den Vorwurf machen, die Marke in den USA eben nicht auch gesichert zu haben, bevor sie an US-Firmen cease and desist letters verschicken.

    Da in der Kampagne mehrer europäische Sprachen angekündigt wurden und auch den Versand nach EU aufgelistet ist, zielt die Kampagne eben nicht rein auf den US-Markt, sondern explizit auch auf den europäischen, und somit ist HiG natürlich berechtigt.

    Deine Anmerkung wäre nur im Falle, wenn es exklusiv für den US-Markt bestimmt gewesen wäre.

    Einmal editiert, zuletzt von krakos ()

  • 2. Bullshit wird nicht richtiger, nur weil er mehrfach wiederholt wird.

    Du bist ein klassischer Fall für: "Ich bilde mir etwas ein, bleibe dabei und wiederhole es unablässig, auch wenn Fakten dagegen sprechen".

    Fakten: 1. Antrag war schon 2017 auf EU-Ebene, wurde 2019 aber ohne Spielwaren genehmigt, 2021 wurde dies dann auf DE-Ebene nachgeholt.

    Über die Beweggründe kann man im obigen Link nachlesen.

    Ich verzweifle an dir: ich habe doch nie was andere behauptet… deine Fakten sind korrekt… ich sehe die Diskrepanz nicht.


    2021 erfolgte eine deutsche Markeneintragung für Spielwaren…


    Und ich finde es unhöflich meine Darstellung als „bullshit“ zu titulieren.

  • Ich hätte wie immer relativierend "die meisten" sagen sollen. Und vielleicht von 15 Jahren sprechen sollen, als Carcassonne-Turniere noch bundesweit stattfanden, das Spiel wie Catan seit 10 Jahren dröhnend über einen großen Teil der Spielerszene herrschte und ebenso oft in Privathaushalten wie auch auf öffentlichen Spielertreffs auf den Tisch kam.

    Auch das kann ich so nicht bestätigen, das ist hier alles nur eine Bubble. Brettspielturniere, selbst wenn sie gut besucht sind, sind nochmals eine Nische. Die meisten Spieler wissen wahrscheinlich nicht Mal dass es überhaupt Turniere gibt oder die SPIEL Messe, Boardgamegeek, den Verlag Hans im Glück etc.

    Die meisten Menschen in Deutschland spielen gar keine Spiele. Wenn ich die "Masse" immer offener definiere verliert jede Diskussion ihren Sinn. Ich spreche natürlich von Spielern, die "im Diskurs" sind, die also in irgendeinem Rahmen über Spiele diskutieren, die sich Spiele kaufen, sie auch spielen. Carcassonne dürfte zu den fünf meistverkauften Spielen deutscher Provenienz gehören, es stand (und steht) in wirklich jeder Spielwarenabteilung, es steht bei Rossmann und Müller, es ist bekannt. Und wer Carcassonne kennt, kennt die Figur des Gefolgsmanns, ob er sie nun Meeple nennt oder nicht. Und somit ist diese Figur untrennbar mit dem Spiel, mit dem Verlag, der das Spiel herausbringt, und mit Gesellschaftsspielen in Deutschland insgesamt verbunden.


    Was man dann noch diskutieren kann, ist ob oder ab wann sich der Begriff Meeple dafür eingebürgert hat. Wenn ich da auf den öffentlich verfügbaren Diskurs schaue (Spielezeitschriften, Foren, Soziale Medien), dann war das spätestens mit der Diskussion der "Animeeple", die man ja ursprünglich als Goodie-Box zu Agricola dazu kaufen musste, der Fall. Dass an diesem Diskurs nicht alle Menschen, die spielen, teilnehmen - geschenkt. Trotzdem kann ich, wenn ich mich um Wortbedeutung und Wortveränderung bemühe, nur auf diesen Diskurs zurückgreifen, da der ja auch andere Sprachgebrauchsänderungen implizit mitverhandelt. Und da kann man dann gut beobachten, wie der Begriff, der ursprünglich das Carcassonne-Männchen bezeichnete, für immer mehr Holzteile in Spielen verwendet wurde, erst auf BGG (also im englischsprachigen Diskurs), und dann auch immer öfter im deutschen Diskurs. Bis hin zu deutschen Spielekartons, die in den letzten Jahren mit ihren "Meeplen" immer wieder Werbung machen.

  • Noch zwei Verständnisfragen:

    • Wenn bis 2021 kein Schutz der Wortmarke "meeple" für die Nizza-Klasse 28 bestanden hat, konnte bis zu diesem Zeitpunkt, jeder den Begriff meeple für Spiele freibenutzen, oder?
    • Wenn 2021 die Wortmarke "meeple" nur für Deutschland erlangt wurde, bedeutet dies doch, dass jeder außerhalb von Deutschland den Begriff frei verwenden kann, solange er nicht auf dem deutschen Markt aktiv ist, oder?

    Auf welcher Rechtsgrundlage lässt dann HiG Anwaltsschreiben an einen britischen Verlag mit der Aufforderung sich unverzüglich umzubenennen? Darf nicht jeder außerhalb von Deutschland den Begriff frei verwenden bzw. in Amerika, wenn man dem Rechteinhaber vom meeple(TM) Süßigkeiten schickt?

    Fabian Zimmermann - Autor von Tiefe Taschen / GoodCritters

  • Noch zwei Verständnisfragen:

    • Wenn bis 2021 kein Schutz der Wortmarke "meeple" für die Nizza-Klasse 28 bestanden hat, konnte bis zu diesem Zeitpunkt, jeder den Begriff meeple für Spiele freibenutzen, oder?
    • Wenn 2021 die Wortmarke "meeple" nur für Deutschland erlangt wurde, bedeutet dies doch, dass jeder außerhalb von Deutschland den Begriff frei verwenden kann, solange er nicht auf dem deutschen Markt aktiv ist, oder?

    Auf welcher Rechtsgrundlage lässt dann HiG Anwaltsschreiben an einen britischen Verlag mit der Aufforderung sich unverzüglich umzubenennen? Darf nicht jeder außerhalb von Deutschland den Begriff frei verwenden bzw. in Amerika, wenn man dem Rechteinhaber vom meeple(TM) Süßigkeiten schickt?

    Beides ist imho korrekt!


    Die Anwaltsschreiben betreffen zb aber auch weitere Bildmarken, in denen der Meeple abgebildet ist (jedenfalls wenn man das oben zitierte Schreiben zugrunde legt). Ausserdem würde ein Anbieten nach Deutschland auch schon gegen die deutsche Wortmarke verstossen…

    Einmal editiert, zuletzt von larse ()

  • Noch zwei Verständnisfragen:

    • Wenn bis 2021 kein Schutz der Wortmarke "meeple" für die Nizza-Klasse 28 bestanden hat, konnte bis zu diesem Zeitpunkt, jeder den Begriff meeple für Spiele freibenutzen, oder?
    • Wenn 2021 die Wortmarke "meeple" nur für Deutschland erlangt wurde, bedeutet dies doch, dass jeder außerhalb von Deutschland den Begriff frei verwenden kann, solange er nicht auf dem deutschen Markt aktiv ist, oder?

    Auf welcher Rechtsgrundlage lässt dann HiG Anwaltsschreiben an einen britischen Verlag mit der Aufforderung sich unverzüglich umzubenennen? Darf nicht jeder außerhalb von Deutschland den Begriff frei verwenden bzw. in Amerika, wenn man dem Rechteinhaber vom meeple(TM) Süßigkeiten schickt?

    Das Spiel wurde auch explizit für den deutschen Markt beworben.

  • Und wer Carcassonne kennt, kennt die Figur des Gefolgsmanns, ob er sie nun Meeple nennt oder nicht. Und somit ist diese Figur untrennbar mit dem Spiel, mit dem Verlag, der das Spiel herausbringt, und mit Gesellschaftsspielen in Deutschland insgesamt verbunden.

    Diesen Zusammenhang würde ich so ebenfalls nicht zustimmen. Nur weil ich eine Figur aus einem Spiel kenne, heißt das noch lange nicht, dass ich diese Figur generell mit diesem Spiel verbinde oder gar noch den Verlag dahinter kenne m

  • Und wer Carcassonne kennt, kennt die Figur des Gefolgsmanns, ob er sie nun Meeple nennt oder nicht. Und somit ist diese Figur untrennbar mit dem Spiel, mit dem Verlag, der das Spiel herausbringt, und mit Gesellschaftsspielen in Deutschland insgesamt verbunden.

    Diesen Zusammenhang würde ich so ebenfalls nicht zustimmen. Nur weil ich eine Figur aus einem Spiel kenne, heißt das noch lange nicht, dass ich diese Figur generell mit diesem Spiel verbinde oder gar noch den Verlag dahinter kenne m

    Da wir ja sonst öfters einer Meinung sind, ist das wohl der Punkt wo wir einfach agree to disagree druntersetzen sollten. Dass das Carc-Meeple in Spielerkreisen mit Carc verbunden war/ist halte ich als Mensch, der seit 1996 in Spielerkreisen unterwegs ist, für selbstevident, dafür gibt es da zuviel Merch, Werbung, Spielecover etc.

  • Volle Zustimmung. Zumindest mal hätte genau das passieren müssen; was sie wie öffentlich schreiben, kann man von mir aus davon abtrennen.

    Wobei es in der Praxis den Amis oft egal ist, was in anderen Ländern an IP-Rechten gesichert ist. Der relevante Markt ist Amerika, nicht Deutschland; darauf wird notfalls auch verzichtet. Insofern könnte man das auch umdrehen und HiG den Vorwurf machen, die Marke in den USA eben nicht auch gesichert zu haben, bevor sie an US-Firmen cease and desist letters verschicken.

    Und wie würde deine wie immer makellos recherchierte Analyse klingen, wenn es sich um eine UK-Firma handeln würde?!? :)

  • Und wer Carcassonne kennt, kennt die Figur des Gefolgsmanns, ob er sie nun Meeple nennt oder nicht. Und somit ist diese Figur untrennbar mit dem Spiel, mit dem Verlag, der das Spiel herausbringt, und mit Gesellschaftsspielen in Deutschland insgesamt verbunden.

    Diesen Zusammenhang würde ich so ebenfalls nicht zustimmen. Nur weil ich eine Figur aus einem Spiel kenne, heißt das noch lange nicht, dass ich diese Figur generell mit diesem Spiel verbinde oder gar noch den Verlag dahinter kenne m

    Jep. Ich glaube, hier wird teilweise auch die Bedeutung von Brettspielen bzw. die detailgenaue Wahrnehmung dieser im Bevölkerungsschnitt mal wieder ein wenig überschätzt.


    Und : Nur, weil ich die Figur kenne, kenne ich noch lange nicht ihre "korrekte" Bezeichnung - oder nutze sie. Egal ob Gefolgsmann oder Meeple.



  • Ich glaube dir sofort, dass du und dein Umkreis den Begriff Meeple und die Figur dankt assoziierst.

    Ich glaube aber auch, dass dies eben in einer Blase ist und nicht als allgemein angesehen werden kann.


    Ein ganz anderes Beispiel, ich kenne in meinem Freundeskreis viele, die gerne Video- und Computergames spielen und die auch Nintendo und andere Konsolenhersteller und Publisher kennen.


    Von der ehemaligen E3, noch vor wenigen Jahren die größte und wichtigste Messe, haben sie aber nur was am Rande mit bekommen. Der Name Miyamoto, der Erfinder von Games wie Mario oder The Legend of Zelda, ist ebenso unbekannt.



    Ich selbst kenne die Meeple Form auch schon länger, aber dass der Verlag HiG dahinter steckt weiß ich auch nur aus Spieleforen wie viel bzw. das ich überhaupt den Verlag kenne.


    Thygra hat schon öfters gesagt, dass wir hier in einer Bubble sind und selbst Boardgamegeek ist noch eine Bubble.

  • Wobei es in der Praxis den Amis oft egal ist, was in anderen Ländern an IP-Rechten gesichert ist. Der relevante Markt ist Amerika, nicht Deutschland; darauf wird notfalls auch verzichtet. Insofern könnte man das auch umdrehen und HiG den Vorwurf machen, die Marke in den USA eben nicht auch gesichert zu haben, bevor sie an US-Firmen cease and desist letters verschicken.

    Warum sollte HiG den teuren und komplizierten Weg der Markeneintragung in den USA gehen, wenn sie nicht selbst auf dem Markt aktiv sind und die Frage der Nutzung des Begriffs Meeple ein Problem der dortigen Lizenznehmer ist?

    Der aktuelle Fall betrifft einen Verlag aus dem UK (früher anscheinend Italien lt. Kickstarter-Page) und eine Kampagne auf einer europäischen Plattform (Gamefound), mit einem Spiel, das auf Deutsch lokalisiert werden und anders als Ostia von Uchibacoya damals auch nach Deutschland geliefert werden soll.

    "There are only three forms of high art: the symphony, the illustrated children's book, and the board game."

    D. Oswald Heist

  • Ich verstehe schon seit einigen Beiträgen nicht mehr worauf du hinaus willst. Leute die den Begriff nicht kennen, spielen für die ganze Diskussion keine Rolle. Ja, OK. und nun?

  • Sprache verändert sich, und zwar permanent. Immer wieder finden neue Worte Einzug, und immer wieder ändert sich die Bedeutung von Worten über Jahre und Jahrzehnte hinweg.

    Das ist natürlich auch im Spielejargon nicht anders. Vor vielen Jahren stand der Begriff "Pöppel" auch nur für eine bestimmte Form einer Spielfigur. (Hier kann KMW vermutlich noch mehr dazu sagen.) Aber über viele Jahre hinweg hat sich der Begriff verselbstständigt und wurde irgendwann pauschal für Figuren aller möglichen Formen verwendet, teilweise sogar für Stanzteile. Menschen sagen "auspöppeln", wenn sie Stanzteile aus Stanzbögen drücken, obwohl hier gar keine Pöppel im eigentlichen Sinne beteiligt sind.

    Mit dem Meeple ist es genauso oder zumindest ähnlich. Entstanden ist dieser Begriff ganz klar im Zusammenhang mit der Carcassonne-Figur. Die Entstehung des Begriffs ist untrennbar mit der Figur bzw. ihrer Form verbunden. Und im Laufe der Jahre wurde der Begriff dann irgendwann auch für Figuren anderer Formen benutzt. Deshalb verstehe ich, wenn Menschen wie Rei darauf pochen, der Begriff wäre nicht untrennbar mit der Form verbunden, aber in seiner Entstehung war es halt mal anders. Und wenn ich Begriffe wie "Tier-Meeple" lese, die dem eigentlichen Sinn von "Meeple = My people" widersprechen, richten sich zwar bei mir persönlich die Nackenhaare auf, aber ich werde nicht verhindern können, dass solche Wortkreationen sich weiterverbreiten.

    Ob man schon heute sagen kann, dass der Begriff inzwischen ein Gattungsname ist, welches ja ein wichtiges Argument für oder gegen eine Markenanmeldung ist, das kann IMHO niemand von uns hier seriös beurteilen. In meiner Wahrnehmung werden hinreichend oft andere Bezeichungen für diese oder vergleichbare Figuren verwendet, sodass ich hier noch keinen Gattungsbegriff sehe. Aber ich verstehe auch, wenn man das anders sieht.

    Dadurch, dass Hans im Glück seit 2021 eine deutsche Wortmarke Meeple inne hat, dürfen sie Dritten somit auch verbieten, diesen Begriff für völlig anders geformt Spielsteine zu verwenden, als man sie von Carcassonne kennt. So dürfte beispielsweise niemand Spielsteine in Deutschland in Tierform anbieten und sie Tier-Meeple nennen…

    Dies zeigt meiner Einschätzung nach eigentlich deutlich, dass die Argumentation, Hans im Glück habe den Original-Meeple designt und dem Unternehmen stehe demnach moralisch auch das Recht an der Wortmarke zu, ins Leere läuft…

    Nein, das zeigt es aus meiner Sicht überhaupt nicht. Wie kommst du auf diesen Schluss?

    Schau dir das Beispiel "tap" für Sammelkartenspiele an. Diesen Begriff hat sich WotC damals bei Magic: The Gathering schützen lassen. Und aus diesem Grund darf dieser Vorgang in anderen Spielen nicht so genannt werden, sondern man findet zum Beispiel "exhaust" und Ähnliches.

    Prinzipiell finde ich persönlich das zwar eher albern, aber es ihr gutes Recht. Und dafür ist es auch völlig unerheblich, ob der Begriff "tap" schon in der ersten Version des Spiels so enthalten war (was der Fall war) oder ob sich das ein paar Jahre später jemand ausgedacht hat und es dann übernommen wurde.

    Zur Verdeutlichung: Hans, im Glück hat für Spielwaren erst im Jahr 2021 eine Marke Meeple in Deutschland erhalten und beantragt, nachdem sich der Begriff wohl im Markt etabliert hat und geht jetzt daraus vor. Das finde ich schon fragwürdig (und ich bin persönlich fest davon überzeugt-insbesondere im Hinblick auf das parallele europäische Verfahren-, dass eine Firma, die es darauf anlegen würde, voraussichtlich einen Rechtsstreit gewinnen würde, wobei dies mit sehr viel Aufwand verbunden wäre).

    Markenanmeldungen kosten Geld. So etwas investiert man nicht immer im Voraus auf Verdacht, wenn man noch gar nicht weiß, ob man damit überhaupt Geld verdienen kann/wird. Viele Marken werden deshalb erst später angemeldet, wenn sich abschätzen lässt, dass es aus monetärer Sicht wichtig ist, seine Produkte von möglichen Kopien abzugrenzen. Das ist ein völlig normaler Vorgang.

  • Markenanmeldungen kosten Geld. So etwas investiert man nicht immer im Voraus auf Verdacht, wenn man noch gar nicht weiß, ob man damit überhaupt Geld verdienen kann/wird. Viele Marken werden deshalb erst später angemeldet, wenn sich abschätzen lässt, dass es aus monetärer Sicht wichtig ist, seine Produkte von möglichen Kopien abzugrenzen. Das ist ein völlig normaler Vorgang.

    dies ist richtig. Es kostet Geld und kann grundsätzlich auch später erfolgen.


    Es ist rechtlich, aber nun gerade von entscheidender Bedeutung, wann die Markenanmeldung dann tatsächlich erfolgt: jedenfalls wenn der Prüfer beim Amt die Nutzung auch durch Dritte in einem gewissen Umfang für entsprechende Waren nachweisen kann (der Begriff mithin ein Gattungsbegriff geworden ist bzw. zur Beschreibung der Ware üblich geworden ist) ist es zu spät. Dies wurde Hans im Glück im europäischen Verfahren für die Ware Spielwaren zum Verhängnis (man kann die Begründung des europäischen Amtes öffentlich einsehen und genau so argumentiert das Amt in diesem Fall).

  • Dies wurde Hans im Glück im europäischen Verfahren für die Ware Spielwaren zum Verhängnis (man kann die Begründung des europäischen Amtes öffentlich einsehen und genau so argumentiert das Amt in diesem Fall).

    Hast du dazu vielleicht mal einen hilfreichen Link? Ich finde das irgendwie nicht, sorry.

    Unabhängig davon: Der Zeitpunkt der Anmeldung ist doch trotzdem unwichtig. Wenn ein Markenbegriff später zu einem Gattungsbegriff wird, kann man die Marke doch sowieso wieder verlieren. Oder irre ich mich hier?

  • Schau dir das Beispiel "tap" für Sammelkartenspiele an. Diesen Begriff hat sich WotC damals bei Magic: The Gathering schützen lassen. Und aus diesem Grund darf dieser Vorgang in anderen Spielen nicht so genannt werden, sondern man findet zum Beispiel "exhaust" und Ähnliches.

    dazu gibt es einen separaten Thread, aber ich bin mir doch recht sicher, dass Wizards of the Coast in Europa gar keine solche Marke innehat(te) und es möglicherweise eine urban legend ist, dass Spiele in Europa diesen Begriff nicht verwenden dürfen (in den USA mag dies anders sein).

  • Unabhängig davon: Der Zeitpunkt der Anmeldung ist doch trotzdem unwichtig. Wenn ein Markenbegriff später zu einem Gattungsbegriff wird, kann man die Marke doch sowieso wieder verlieren. Oder irre ich mich hier?

    Das ist korrekt.


    Wenn du aber früh anmeldest kannst du einer Verwässerung deiner Marke entgegentreten.

  • Warum sollte HiG den teuren und komplizierten Weg der Markeneintragung in den USA gehen

    1) Weil es dabei hilft, die Marke zu sichern, auch weil dann jedem klar ist, dass die Marke ihnen gehört.

    2) Weil die USA der mit Abstand größte Markt für Brettspiele weltweit sind.

    3) Weil es sonst noch schneller negative Publicity bringt, wenn sie Europäern mit Anwälten nachmachen und anderen (nämlich den Amis) nicht.

    4) Und am wichtigsten: Weil es sonst jemand anderes tut. Wie offensichtlich jetzt geschehen.

  • Warum sollte HiG den teuren und komplizierten Weg der Markeneintragung in den USA gehen

    1) Weil es dabei hilft, die Marke zu sichern, auch weil dann jedem klar ist, dass die Marke ihnen gehört.

    2) Weil die USA der mit Abstand größte Markt für Brettspiele weltweit sind.

    3) Weil es sonst noch schneller negative Publicity bringt, wenn sie Europäern mit Anwälten nachmachen und anderen (nämlich den Amis) nicht.

    4) Und am wichtigsten: Weil es sonst jemand anderes tut. Wie offensichtlich jetzt geschehen.

    Du darfst gerne den ganzen Satz zitieren, dann wird klar, dass ich meine: Ihr Verhalten deutet darauf hin, dass Sie kein Interesse daran haben, die Marke "Meeple" in den USA zu kontrollieren. Eben weil sie dort nicht selbst tätig sind, sondern ihre Spiele an andere Verlage (im Fall Carassonne: Z-Man Games) lizenzieren.


    Man kann immer Gründe konstruieren, warum es trotzdem Sinn macht - aber es gibt halt auch gute Gründe, sich mit solchen juristischen Scherereien nur auf dem Kernmarkt zu beschäftigen.

    "There are only three forms of high art: the symphony, the illustrated children's book, and the board game."

    D. Oswald Heist